Umschreibung nach Todesfall

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Margit
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Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Hallo liebe Schwedenfreunde!

Auf der Suche nach Hilfe bin ich im Internet über dieses Forum gestolpert und hoffe sehr, dass uns hier vielleicht jemand weiterhelfen kann oder einen Rat für uns hat.

Es geht um die Umschreibung unseres Schwedenhauses, an der wir so langsam aber sicher verzweifeln.

Folgendes Szenario:

Meine Eltern sind jeweils zu 50% als Besitzer unseres Schwedenhauses im Grundbuch eingetragen. Meine Mutter ist jedoch vor fünf Jahren verstorben. Mein Vater möchte das Haus nun verkaufen, offensichtlich geht dies jedoch erst, wenn er als alleiniger Besitzer im GB geführt wird bzw. erst dann, wenn eine Umschreibung erfolgt ist.

Mit dieser Umschreibung hat mein Vater den ortsansässigen Makler beauftragt. Dieser versprach, sich um alles Weitere zu kümmern. Leider ist er wenig kommunikativ und antwortet seit mehreren Monaten nicht mehr auf Emails oder auf Briefe. Bereits im März letzten Jahres schickte er meinem Vater das so genannte "Ansökan om Boutredningsman", das er unterzeichnen und ihm zurückschicken sollte, um es anschließend wohl an das Stockholmer Tingsrätt zu senden. Seitdem(!) haben wir nichts Konkretes mehr von dem Makler gehört, wir wurden bloß immer wieder vertröstet. Der Makler sagte, alle erforderlichen Unterlagen lägen bereits in Stockholm und er könne nichts weiter tun. Er vertröstete uns erst auf August/September, dann hieß es bis zum Ende des Jahres... Vergeblich warten wir seither auf ein weiteres Lebenszeichen. Auf Mails wird, wie schon erwähnt, nicht mehr geantwortet. Die ganze Angelegenheit zieht sich mittlerweile seit fast zwei Jahren hin, in denen anscheinend nichts passiert ist.

Meine Frage lautet nun: Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann es wirklich sein, dass sich das Ganze so lange hinzieht? Und was sollen wir tun, damit die Sache endlich zu einem Abschluss kommt (vor allem im Hinblick auf die wenig unterstützende "Hilfe" unseres Maklers...).

Es wäre schön, wenn irgendjemand etwas dazu sagen könnte. Wir sind für jeden Tipp dankbar! Besonders mein Vater verzweifelt nämlich immer mehr an der ganzen Sache.

Liebe Grüße,

Margit.
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Micky
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Micky »

Liebe Margit,

wie alt ist denn Dein Vater? Ist er noch reisefähig?

Wenn sich das schon so lange hinzieht dann würde ich aber persönlich nach Schweden fahren

und nach dem rechten sehen. Es muß doch eine Adresse geben, wo Eure Unterlagen hingesandt wurden.

Dort würde ich ansetzen. Vielleicht sind sie doch verloren gegangen. Diese lange Wartezeit ist für mich nicht normal.

Habt Ihr Vertrauen zu Eurem Makler? Soll er auch nach Abwicklung den Verkauf übernehmen?

Leider kann ich Dir nicht helfen.

Viel Erfolg bei der weiteren Abwicklung.

Gruß Micky
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Hallo Micky,

danke für die Antwort.

Für meinen Vater ist es wegen gesundheitlicher Probleme recht schwierig, momentan persönlich nach Schweden zu fahren. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es andernfalls viel nutzen würde, um direkt zu Deiner zweiten Frage zu kommen: Ich vertraue dem Makler nicht sonderlich, da ich auch schon persönlich mit ihm gesprochen habe und er mich bei diesem Gespräch regelrecht abgespeist hat. Mein Vater ist leider auch nicht der Typ, dass er mal kräftig mit der Faust auf den Tisch hauen würde.
Einen konkreten Sachstand hat uns der Makler bisher auch nicht mitgeteilt, immer bekommen wir nur zu hören, dass alle Unterlagen in Stockholm seien und er nichts machen könne. Aber es kann doch nicht sein, dass die Behörden dort fast ein Jahr für so etwas brauchen?

Ob der Makler auch für den anschließenden Verkauf zuständig ist bzw. war, kann ich gerade nicht sagen, denn das Haus ist "quasi" schon verkauft und der Käufer lebt bereits in dem Haus. Nur bezahlen will und kann er erst, wenn die Umschreibung durch ist. Lediglich eine Anzahlung ist bereits getätigt worden. Das macht die Sache (vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten) doppelt schwer für meinen Vater.

Es ist einfach alles sehr ärgerlich im Moment.
Framsidan
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Framsidan »

Es kann schon ein paar Monate dauern aber nicht so lange. Ich würde den Makler fragen wo er das hingeschickt hat und dann selber dort anrufen.

Ein Link zu Skatteveket da kann man Ërklrungen zu Bouppteckning runter laden.

http://www.skatteverket.se/blanketterbr ... 07861.html

Normal geht man da zu einem Juristen der das dann erledigt.

Noch ein link
http://sv.wikipedia.org/wiki/Bouppteckning

Framsidan
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Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Manu-Risnäs »

So hart es klingt bekommt ihr noch den Steuerbescheid fürs Haus zugeschickt?

Wenn nein würde ich raten einen Anwalt zu Konsultieren .Denn dann kann es sein das es schon umgeschrieben ist auf den neuen Besitzer .

Das würde dann wiederum auch erklären warum der Makler sich so komisch verhält . :bowler:
LG

Manu

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nordsüchtig
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von nordsüchtig »

Hallo,

die bouppteckning kannst Dein Vater selber machen - alles andere ... bspw. Jurist oder bouppredningsmän kosten Geld (bezeugen können es bspw. zwei Nachbarn).
Formulare kannst Du Dir, wie Framsidan schons schrieb, beim Skatteverket herunterladen. Eine Info-Broschüre gibt es da ebenfalls. Mitaufgenommen wird der Anteil Deiner Mutter am Haus, am Hausrat und ihre persönlichen Dinge, Wertgegenstände etc. (es gibt keine Vermögenssteuer mehr und auch keine Erbschaftssteuer, daher musst Du die Beträge nicht künstlich runterschrauben). Aufgenommen werden ebenfalls alle (!) mit der Beerdigung zusammenhängenden Kosten aufgeführt, evtl. vorhandene Schulden Deiner Mutter, etc. - auch wenn es hier nur eine Ferienimmobilie ist.
Das, was dann übrig ist, ist das Vermögen der Erbengemeinschaft - sprich: Dein Vater (bis Dein Vater einmal stirbt, erbt er nach schwedischem Recht alles, sofern nur gemeinsame Kinder vorhanden sind).
Die bouppteckning dauert ein wenig, je nach Län, das stimmt. Aber Dein Vater kann beim Skatteverket nachfragen, ob sie eingegangen ist.
Wenn dann alles klar ist, dann kann er die Übertragung angehen.

Und keine Sorge ... mein Mann ist im Mai des Vorjahres verstorben und immer noch habe ich keinen Bescheid über die bouppteckning (obwohl ich mich nichts ums Grundbuch kümmern muss, da das Haus mit alleine gehört hat). So sind es bei mir also auch schon 8 Monate ...

Vielleicht verzögert es sich bei Deinem Vater sogar noch etwas mehr, da er ja nicht ständig hier wohnt und vielleicht auf dem deutschen Standesamt, etc. nachgefragt wird.

Solltest Du noch Fragen haben, schreib mir ne PN ... ich hab die ganze Latte durch ...

Gruß, H.

@manu-risnäs
Das, was Du meintest, geht schon seit rund einem Jahr nicht mehr ... die vorherigen Eigentümer werden nun benachrichtigt bei einem bevorstehenden Wechsel der Eigentumsverhältnisse. Und ich glaube nicht, dass - auch vorher - so etwas ein hier ansässiger und zugelassener Makler machen würde!
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Vielen Dank für die weiteren Antworten!

Ich muss leider zugeben, dass ich mich bisher noch gar nicht genau weiß, welche Schritte und in welcher Reihenfolge unternommen werden müssen, um eine Umschreibung in unserem Fall durchzuführen (also welche Behörden zuständig sind, welche Formulare man braucht etc.). Da unser Schwedisch für Behördengänge nicht ausreicht, hatten wir gehofft, dass der Makler alles Erforderliche für uns erledigen kann. Da zeigt sich mal wieder, wie wichtig es ist, die Landessprache zu beherrschen... Ich werde mich da jetzt erst einmal hineinlesen müssen.

Der Steuerbescheid wird übrigens - soweit ich weiß - nach wie vor zu meinem Vater geschickt.

Danke auch für Deine ausführliche Antwort, nordsüchtig! Und es tut mir leid, dass Dein Mann letztes Jahr verstorben ist. Wenn Du nun auch schon so lange auf diesen Bescheid wartest, ist es in unserem Fall ja vielleicht ebenfalls nicht so seltsam.

Eine Frage stellt sich mir allerdings doch noch: Ist die Ernennung eines sogenannten "boutredningsman" überhaupt erforderlich? Dieses Formular sollte mein Vater ja unterzeichnen. Kann mir dazu vielleicht noch jemand etwas Näheres sagen?
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nordsüchtig
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von nordsüchtig »

Hallo Margit,

nein - ein Jurist oder sonstwas als förrättingsmän ist nicht zwingend notwendig.
Allerdings muss ja alles, was im Haus war ... die Hälfte gehörte ja Deiner Mutter ... und alles andere natürlich auch aufgelistet werden. Dazu brauchst Du Zeugen, die Dir das Formular unterschreiben (das sind die beiden förrättningsmän, die natürlich nicht aus Deinen Vater und den Erben Deiner Mutter bestehen dürfen - hast Du die nicht, dann brauchst Du (zu bezahlende) Hilfe. Dein Vater, der die Angaben macht, ist der bouppgivare.

Gruß, H.
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Danke für die Antwort, nordsüchtig.

Ich habe noch mal mit meinem Vater gesprochen und er möchte mit dieser Angelegenheit am liebsten gar nichts mehr zu tun haben. Ihn regt das alles nur noch furchtbar auf, was nicht gerade sehr förderlich für seinen Gesundheitszustand ist. Er hat einfach nicht mehr die Kraft, sich damit selber auseinanderzusetzen, zumal er die Landessprache auch gar nicht spricht. Ich habe ebenfalls nicht die Zeit, mich mit dieser Sache intensiv zu beschäftigen.

Wir haben uns daher nun dazu entschlossen, uns an einen Anwalt zu wenden, damit der die Aufgaben des Maklers ggf. übernimmt. Das wird natürlich einiges kosten, aber wir wissen uns mittlerweile leider nicht mehr anders zu helfen.

Liebe Grüße,
Margit.
Framsidan
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Framsidan »

Margit ich finde das ist auch besser so. Hier in Schweden ist es üblich dass man damit zu einem Juristen geht. Meistens haben ja die Begravningsinstitute einen Juristen die das gleich erledigen. Man soll das ja direkt nach dem Todesfalles hier machen.

Und da ja der Käufer schon im Haus ist, ist es auch gut wenn es schnell über die Bühne geht.

Framsidan
brummbaer
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von brummbaer »

hej nordsuechtig, wenn aber der makler auch als ombudsmann eingesetzt wurde erhält der eigentuemer keine post weder vo skatteverket noch von der umschreibungsstelle
gruss brummbaer
Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Das klingt irgendwie beunruhigend. Ich hoffe, dass sich diese Vermutung nicht evtl. doch bewahrheitet und mein Vater möglicherweise nicht doch ganz gehörig über den Tisch gezogen wurde. Ich bekomme nämlich so langsam auch immer mehr den Verdacht, dass an dieser Sache etwas faul ist, um es mal so platt auszudrücken.

Wo könnte ich denn auf die Schnelle Gewissheit darüber bekommen? Kann ich das Skatteverket anschreiben und fragen, wer zum momentanen Zeitpunkt als Eigentümer des Grundstücks/Hauses eingetragen ist?
alter Schwede
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von alter Schwede »

Du kannst mit Sicherheit in der betreffenden Komune nachfragen. Vielleicht würde es ja auch weiterhelfen wenn du mal sagst wo dieses Haus steht, denn es wäre ja möglich das jemand aus dem Forum in der Nähe wohnt und sich vor Ort Sachkundig machen könnte.
Gruß aus dem Värmland Andreas
insa
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von insa »

ruf dort an,morgen

das geht noch schneller
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Danke für die Antworten, dann werde ich mich morgen mit dem Skatteverket in Verbindung setzen. Ich hoffe, die haben keine böse Überraschung für mich parat.
Um einen Anwalt werden wir uns ebenfalls direkt Anfang der Woche kümmern.

Wünsche allen noch einen schönen Sonntag!
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Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Manu-Risnäs »

In Stockholm gibt es einen Deutschsprachigen Anwalt leider habe ich Namen und Adresse verlegt.

Vielleicht hat ja Hier einer die Adresse für dich.

@ brummbaer genau das waren meine bedenken auch :wink:
LG

Manu

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brummbaer
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von brummbaer »

Hej manu ,
ich hatte einen deutschen ra. in stockholm der hiess Volker Tönsfeld mit dem hat alles gut geklappt,habe nur die tel. nr in skype noch musst mal googeln

gruss brummbaer
Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Hallo noch mal,

da mir ja viele von euch so nett hier geantwortet haben, will ich euch auch schreiben, was in den letzten Tagen passiert ist.
Durch Nachfrage beim Skatteverket habe ich erfahren, dass immer noch meine Eltern als gemeinsame Eigentümer registriert sind. War übrigens eine sehr nette Mitarbeiterin dort, die mir geanwortet hat und mir noch mal genau erklärte, welche Schritte in unserem Fall zu machen sind, um die Umschreibung durchzuführen.
Mein Vater hat sich derweil mit einem deutschsprachigen Anwalt in Göteborg in Verbindung gesetzt, der ihm von der dt. Botschaft in Schweden empfohlen worden ist. Nun warten wir darauf, was der Anwalt zu unserem Fall sagt und ob er sich der Sache annimmt.

LG an alle,
Margit.
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Hallo noch mal an alle!

Anscheinend ist in unserem Fall nicht die langsame schwedische Bürokratie Schuld daran, dass nichts vorwärts geht, sondern unser Makler, der uns offensichtlich sehr böse getäuscht hat. Ich schrieb ja bereits, dass er sowohl mir als auch meinem Vater gegenüber immer wieder beteuerte, er habe alles für uns in die Wege geleitet!! Er sagte, er habe alle erforderlichen Unterlagen nach Stockholm geschickt und wartete quasi täglich darauf, dass die sich meldeten und dann wäre die Sache unter Dach und Fach. (Das erzählte er uns noch im Sommer letzten Jahres, nachdem wir schon ca. ein Jahr darauf warteten, dass sich in der Sache was tut...)
Nachdem wir nun einen Anwalt eingeschaltet haben und sich dieser mit dem Makler in Verbindung gesetzt hat, kommt nun heraus, dass dieser REIN GAR NICHTS getan hat in unserem Fall! Mein Vater wäre, verständlicherweise, beinahe hinten rüber gekippt.
Wir wissen nicht, was das alles zu bedeuten hat und warum man uns so böse mitgespielt hat, vermuten aber, dass es evtl. eine Absprache zwischen ihm und dem Käufer des Hauses gegeben haben könnte... Das ist, wie gesagt, nur eine Vermutung, erscheint aber die einzig logische Erklärung für diese Sache.

Vielleicht hilft unser Fall in Zukunft anderen, nicht so gutgläubig an solche Angelegenheiten ran zu gehen, wie wir es getan haben und bei Unsicherheiten am besten immer sofort einen Anwalt hinzu zu ziehen...
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Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Manu-Risnäs »

Na dann wird ja nun alles gut .Ich habe ja sofort gesagt das der Makler euch an der Nase rumführt . :bowler:
LG

Manu

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Aelve
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Aelve »

Hallo Margrit,

es ist nett, dass Du uns Deine negative Erfahrung schreibst, damit man im Falle eines Falles dann gewarnt ist. Ich würde vermuten, dass der Makler und der Käufer unter einer Decke stecken. Wie Du berichtet hast, wohnt der Käufer bereits in dem Haus, wie waren denn die Vereinbarungen mit ihm bezüglich der Kosten während seines Wohnens dort? So einfach würde ich den Makler nicht damit durchgehen lassen, lasse Dich doch von Eurem Anwalt beraten, ob man den Makler auf Schadensersatz belangen kann und auf jeden Fall der Aufsichtsbehörde melden, dass der Makler Euch getäuscht hat. Hast Du noch irgend etwas schriftlich, per mail oder Brief, wo er geschrieben hat, dass die Ummeldung von ihm bearbeitet wurde?

Alles Gute für Eure Sache wünscht Aelve
Zuletzt geändert von Aelve am 1. März 2011 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Framsidan
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Framsidan »

Mit sowas soll man auch keinen Makler beauftragen. Wie ich schon früher schrieb, beauftragte man da immer einen Juristen damit.
Nun ist es ja mittlerweile einfacher geworden dass man das selber macht.

Aber mal ganz ehrlich gesagt, wie kann ein Makler ein Haus verkaufen das dem Verkäufer nicht alleine gehörte. Man kann ja nichts verkaufen wenn die Besitzerverhältnisse nicht vorher geregelt sind.....

Der hat wirklich versucht da eine linke Tour zu fahren. Margit hoffentlich erledigt sich alles bald zu eurer Zufriedenheit.

Aber dem Makler würde ich auch eines auf den Deckel geben.
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Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Manu-Risnäs »

Sehe es doch mal von der Seite des Käufers .

Er hat ein Haus wo er keine Steuern für bezahlen muß ( den die muß der alte Besitzer noch bezahlen weil es ja noch nicht Umgeschrieben ist und Rückwirkend kann man in Schweden kein Haus Umschreiben) :bowler:

Der volle Kaufpreis ist auch noch nicht geflossen ( Zinsloses Darlehn ) :bowler:

Ich würde gleich den Anwalt prüfen lassen was man gegen dem Makler unternehmen kann .
LG

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Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Danke für eure Antworten.

Ich war damals leider nicht dabei, als die Absprachen zwischen dem Makler, dem Käufer und meinem Vater getroffen wurden bzw. der Kaufvertrag aufgesetzt worden ist. Somit kann ich auch nicht sagen, was genau der Vertrag beinhaltet und wie das mit den anfallenden Kosten geregelt wurde.
Ich kann nur sagen, dass wir dem Makler blind vertraut haben, weil dieser damals auch für unseren Hauskauf zuständig war und wir bis dato nie negative Erfahrungen mit ihm gemacht hatten. Dazu kam schlichtweg Unwissenheit, wie solche Sachen in Schweden geregelt werden und das Problem, dass keiner von uns gut genug Schwedisch spricht, um Behördengänge etc. selber zu erledigen / sich darüber zu informieren. So führte das Eine dann zum Anderen...

Ich habe meinem Vater aber auch nahe gelegt, gegen den Makler etwas zu unternehmen, selbst wenn man unseren Fall "nur" der Aufsichtsbehörde meldet, wie du ja auch geschrieben hast, Aelve. Es gibt da ja noch das offensichtlich spurlos verschwundene "ansökan om boutredningsman", das nie in Stockholm angekommen ist und diverse Emails, so dass man wenigstens ein bisschen was in der Hand hätte.

Danke auch für eure Anmerkungen, Framsidan und Manu-Risnäs. Ich denke, das, was ihr vermutet, trifft auch zu, denn der einzige, der letztlich von alledem profitiert, ist der Käufer...

Bin wirklich sehr froh, dieses Forum hier gefunden zu haben, denn andernfalls hätten wir wohl weiterhin gutgläubig darauf gewartet, dass sich irgendwann mal etwas tut in Schweden... Eure Antworten haben einem aber regelrecht die Augen geöffnet!
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Micky
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Micky »

Hallo Margit,

ich drück Dir auch die Daumen, daß alles mit Erfolg und zu Eurer Zufriedenheit und schnell über die Bühne geht. :thumbsup:

Meine Meinung ist auch, daß man dem Makler das nicht durchgehen lassen darf.

Ist denn überhaupt der Kauf rechtlich zustande gekommen, wenn die volle Kaufsumme nie bezahlt wurde

und, wenn keine Umschreibung erfolgte?

Lieben Gruß wünscht Dir Micky :-winker
Norrfan
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Norrfan »

Hallo, das ist ja der Knackpunkt, dass es noch gar nicht zu einem Kaufvertragsabschluss gekommen ist, weil das Haus erst nach der Umschreibung verkauft werden kann. Dem Käufer bzw. potentiellen Käufer hätte man vor dem ordentlichen Vertragsabschluss den Einzug in das Haus gar nicht gestatten dürfen. So hätte sich nämlich der Makler wirklich darum bemüht, alle erforderlichen Formalitäten zu erledigen, weil er dann auch erst seine Courtage bekommen hätte. So wie es hier aussieht, haben wohl Makler und "Käufer" die Situation ausgenutzt und ein linkes Ding gedreht. Das Problem bei allem ist nur, dass rechtlich stets die Eigentümer für alles haften müssen. Ich wünsche Euch sehr, Margit, dass sich nun endlich alles positiv klärt. Man kann wirklich nicht vorsichtig genug sein.
Gruß Norrfan
Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Danke für die guten Wünsche!

Mir ist, ehrlich gesagt, auch schleierhaft, auf welcher Grundlage dieser Vertrag zustande gekommen ist. Ich hätte den Käufer auch nicht vor Vertragsabschluss bzw. bevor nicht die volle Kaufsumme geflossen ist, in das Haus einziehen lassen. Ich hatte darauf aber leider keinen Einfluss.

Ich hoffe nur, dass jetzt bald doch noch alles gut wird und uns nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden. Habe bei der ganzen Sache kein gutes Gefühl. Ich hoffe nur, dass der Käufer überhaupt och zahlt (nach der Umschreibung).
Mir ist die Vermutung gekommen, dass der Makler evtl. direkt eine Umschreibung auf den Namen des Käufers angestrebt hat. Das wäre dann natürlich ein totales Fiasko...
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Aelve
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Aelve »

Hallo Margrit,

ich finde die ganze Sache doch sehr verzwickt. Hat denn Dein Vater dem Makler bereits Maklergebühren gezahlt? Falls der Kauf gar nicht zustande gekommen ist, könnte doch der Makler auch keinen Courtageanspruch haben. Falls es mit dem Verkauf an den Käufer nichts wird, dann hat Dein Vater doch die Anzahlung (handpenning) bekommen oder hat der Makler diese einbehalten? Wenn ich an Eurer Stelle wäre, dann würde ich das handpenning als Miete einbehalten für die Zeit des Wohnens des Interessenten und würde dann an jemand ganz anderen verkaufen bzw. mir einen soliden Makler über die großen Maklerfirmen Fastighetsbyran oder Svenskfast nehmen.
Euer Anwalt muß Euch jetzt über die Rechtslage aufklären, so lange das Grundstück nicht einfach an den Käufer überschrieben ist, könnt Ihr sicherlich noch Einfluß darauf nehmen und dem Makler das Mandat entziehen.

Bin echt gespannt, wie die Sache sich weiter entwickelt, Du wirst uns sicherlich darüber in Kenntnis setzen.

Alles Gute und viele Grüße Christa
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Hallo noch mal,

das werden wir jetzt auch tun, also dem Makler das Mandat entziehen, damit er nicht noch mehr Unheil anrichten kann.

Leider scheint unsere Pechsträhne aber nicht abreißen zu wollen. Der Anwalt, den wir beauftragt hatten, hat leider keine Zeit, sich weiterhin mit unserem Fall zu beschäftigen. Zum Glück wurden mir hier im Forum bereits ein paar Adressen von weiteren kompetenten Anwälten genannt.

Der bisherige Anwalt sagte allerdings, er würde uns die Adressen von zwei Beerdigungsinstituten schicken, die wir dann selber kontaktieren sollen wegen unserer Sache. Was denkt ihr darüber? Sind die überhaupt zuständig für uns, auch wenn meine Mutter nicht in Schweden verstorben ist? Und regeln die wirklich ALLES bis zur endgültigen Umschreibung? Oder sollten wir uns doch lieber noch einen anderen Anwalt suchen, der uns unterstützt? Was ist eure Meinung dazu? Wäre über Antworten sehr dankbar!

Liebe Grüße an alle bisherigen Helfer,
Margit.
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Micky »

Hallo Margit,

Habt Ihr Euch eigentlich mal mit den Personen in Verbindung gesetzt

die einfach so in das Ferienhaus Deines Vaters eingezogen sind ohne

daß die volle Kaufsumme bezahlt wurde. Müßten die nicht Miete zahlen

oder ausziehen? Schade, daß der Anwalt keine Zeit mehr hat.

Hoffentlich entwickelt sich alles nicht doch noch zu einem dicken Ei.

Wünsch Dir weiterhin viel Erfolg.

Lieben Gruß Micky :wink:
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Aelve
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Aelve »

Hallo Margrit,

die Idee von Micky finde ich gut. Ich würde mich mal mit den Käufern des Hauses unterhalten. Wie denken die über die Sache? Stehen sie noch zu ihrem Kauf, zahlen sie Euch Kosten für die Nutzung bis zur Übergabe?

Außerdem müßt Ihr Euch den Kaufvertrag mal richtig anschauen, der damals geschlossen wurde. Was steht dort über die Zahlung der Kaufsumme drin? Außerdem wäre es wichtig, zu erfahren, wer die Anzahlung (handpenning) erhalten hat. Die Einschaltung eines weiteren Anwalts wird sicherlich ziemlich teuer sein, so dass ich an Eurer Stelle jetzt erstmal versuchen würde, einige Dinge alleine zu erledigen. Die Umschreibung auf Deinen Vater nach dem Todesfall Eurer Mutter kann doch nicht so schwer sein, dass Ihr es nicht alleine schaffen könntet evtl. mit Hilfe von schwedisch sprechenden Personen. Evtl. könntet Ihr in Schweden mit den Behörden auch in deutsch sprechen, das ist öfter möglich, dass Eine Behörde eine Person benennen kann, an die man sich wenden kann, um solche Sachen zu regeln. Für Streitigkeiten gibt es in Schweden die Möglichkeit, einen Ombudsmann einzuschalten, evtl. wäre das auch eine Alternative.

Wir fahren in einer Woche nach Schweden, dort kenne ich ein Ehepaar (Schwede und Deutsche), falls es ums Übersetzen geht, kann ich Dir auf Wunsch von meinen Bekannten die Verträge übersetzen lassen, wenn Du sie mir faxt oder per PN zukommen läßt. Ich kann die beiden auch fragen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihr habt, um die Sache ohne weitere großen Kosten in Kauf nehmen zu müssen, zu erledigen. Meine deutsche Bekannte hat wenig Berührungsängste, sie würde sicherlich auch mit den Käufern telefonieren, wenn Ihr aufgrund Sprachprobleme dieses nicht könnt.


Viele Grüße Aelve
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Margit
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Margit »

Ich versuche mal alle Fragen zu beantworten.

Wir haben die Leute, die das Haus "gekauft" haben, kennengelernt. Miete wird nicht gezahlt, aber Haus & Garten werden ordentlich in Stand gehalten. Da kann man wirklich nicht meckern, es sind zum Glück keine Mietnomaden oder ähnliches. Was ich sonst noch weiß, ist, dass sie zunächst häufig nachgefragt haben, wie lange das Umschreibe-Prozedere noch dauert. Seit einiger Zeit melden sie sich allerdings auch nicht mehr, obwohl mein Vater schriftlich Kontakt aufgenommen hatte. Ich denke aber trotzdem, dass sie das Haus nach wie vor kaufen wollen, gerade weil sie schon viel daran gemacht haben. Das ist zumindest meine Hoffnung.

Eine Anzahlung gab es ebenfalls, die meinem Vater ausgezahlt wurde.

Ich würde es mir mittlerweile auch fast zutrauen, dass Ganze selber an die Hand zu nehmen. Hilfe beim Übersetzen würde ich wahrscheinlich ab und an brauchen, aber das müsste ich erst mit meinem Vater abklären. Der Kaufvertrag selber ist auf Deutsch verfasst, wenn ich richtig informiert bin. Habe ihn nur einmal flüchtig gesehen. Danke auf jeden Fall für dein Angebot, Aelve! Mit so viel Hilfe hätte ich gar nicht gerechnet.

Und was denkt ihr nun wegen eines Beerdigungsinstitutes, was uns der Anwalt geraten hat? Bringt das was in unserem Fall? Oder können die die ganze Umschreibung auch nich vornehmen?

LG an alle!
Framsidan
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Re: Umschreibung nach Todesfall

Beitrag von Framsidan »

Margit sollte der der angeblich Käufer jetzt nicht kaufen wollen, könnt ihr die Anzahlung behalten ( kommt natürlich auf die summe an)

Aber meistens ist es ja so dass man einen gewissen % Satz anzahlt und wenn man dann einen rückzieher macht, verliert man das

Normal machen hier die Beerdigungsinstitute das meiste. Die meisten familien machen die Boupptecking direkt durch sie.

Hab grad im Branchenbuch nachgesehen was sie machen, unter anderem Familienjuridik

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