Umschreibung nach Todesfall
- Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall
In Stockholm gibt es einen Deutschsprachigen Anwalt leider habe ich Namen und Adresse verlegt.
Vielleicht hat ja Hier einer die Adresse für dich.
@ brummbaer genau das waren meine bedenken auch
Vielleicht hat ja Hier einer die Adresse für dich.
@ brummbaer genau das waren meine bedenken auch
LG
Manu
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Hej manu ,
ich hatte einen deutschen ra. in stockholm der hiess Volker Tönsfeld mit dem hat alles gut geklappt,habe nur die tel. nr in skype noch musst mal googeln
gruss brummbaer
ich hatte einen deutschen ra. in stockholm der hiess Volker Tönsfeld mit dem hat alles gut geklappt,habe nur die tel. nr in skype noch musst mal googeln
gruss brummbaer
Zitat: Wer an die Quelle will, muss auch mal gegen den strom schwimmen.
Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo noch mal,
da mir ja viele von euch so nett hier geantwortet haben, will ich euch auch schreiben, was in den letzten Tagen passiert ist.
Durch Nachfrage beim Skatteverket habe ich erfahren, dass immer noch meine Eltern als gemeinsame Eigentümer registriert sind. War übrigens eine sehr nette Mitarbeiterin dort, die mir geanwortet hat und mir noch mal genau erklärte, welche Schritte in unserem Fall zu machen sind, um die Umschreibung durchzuführen.
Mein Vater hat sich derweil mit einem deutschsprachigen Anwalt in Göteborg in Verbindung gesetzt, der ihm von der dt. Botschaft in Schweden empfohlen worden ist. Nun warten wir darauf, was der Anwalt zu unserem Fall sagt und ob er sich der Sache annimmt.
LG an alle,
Margit.
da mir ja viele von euch so nett hier geantwortet haben, will ich euch auch schreiben, was in den letzten Tagen passiert ist.
Durch Nachfrage beim Skatteverket habe ich erfahren, dass immer noch meine Eltern als gemeinsame Eigentümer registriert sind. War übrigens eine sehr nette Mitarbeiterin dort, die mir geanwortet hat und mir noch mal genau erklärte, welche Schritte in unserem Fall zu machen sind, um die Umschreibung durchzuführen.
Mein Vater hat sich derweil mit einem deutschsprachigen Anwalt in Göteborg in Verbindung gesetzt, der ihm von der dt. Botschaft in Schweden empfohlen worden ist. Nun warten wir darauf, was der Anwalt zu unserem Fall sagt und ob er sich der Sache annimmt.
LG an alle,
Margit.
Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo noch mal an alle!
Anscheinend ist in unserem Fall nicht die langsame schwedische Bürokratie Schuld daran, dass nichts vorwärts geht, sondern unser Makler, der uns offensichtlich sehr böse getäuscht hat. Ich schrieb ja bereits, dass er sowohl mir als auch meinem Vater gegenüber immer wieder beteuerte, er habe alles für uns in die Wege geleitet!! Er sagte, er habe alle erforderlichen Unterlagen nach Stockholm geschickt und wartete quasi täglich darauf, dass die sich meldeten und dann wäre die Sache unter Dach und Fach. (Das erzählte er uns noch im Sommer letzten Jahres, nachdem wir schon ca. ein Jahr darauf warteten, dass sich in der Sache was tut...)
Nachdem wir nun einen Anwalt eingeschaltet haben und sich dieser mit dem Makler in Verbindung gesetzt hat, kommt nun heraus, dass dieser REIN GAR NICHTS getan hat in unserem Fall! Mein Vater wäre, verständlicherweise, beinahe hinten rüber gekippt.
Wir wissen nicht, was das alles zu bedeuten hat und warum man uns so böse mitgespielt hat, vermuten aber, dass es evtl. eine Absprache zwischen ihm und dem Käufer des Hauses gegeben haben könnte... Das ist, wie gesagt, nur eine Vermutung, erscheint aber die einzig logische Erklärung für diese Sache.
Vielleicht hilft unser Fall in Zukunft anderen, nicht so gutgläubig an solche Angelegenheiten ran zu gehen, wie wir es getan haben und bei Unsicherheiten am besten immer sofort einen Anwalt hinzu zu ziehen...
Anscheinend ist in unserem Fall nicht die langsame schwedische Bürokratie Schuld daran, dass nichts vorwärts geht, sondern unser Makler, der uns offensichtlich sehr böse getäuscht hat. Ich schrieb ja bereits, dass er sowohl mir als auch meinem Vater gegenüber immer wieder beteuerte, er habe alles für uns in die Wege geleitet!! Er sagte, er habe alle erforderlichen Unterlagen nach Stockholm geschickt und wartete quasi täglich darauf, dass die sich meldeten und dann wäre die Sache unter Dach und Fach. (Das erzählte er uns noch im Sommer letzten Jahres, nachdem wir schon ca. ein Jahr darauf warteten, dass sich in der Sache was tut...)
Nachdem wir nun einen Anwalt eingeschaltet haben und sich dieser mit dem Makler in Verbindung gesetzt hat, kommt nun heraus, dass dieser REIN GAR NICHTS getan hat in unserem Fall! Mein Vater wäre, verständlicherweise, beinahe hinten rüber gekippt.
Wir wissen nicht, was das alles zu bedeuten hat und warum man uns so böse mitgespielt hat, vermuten aber, dass es evtl. eine Absprache zwischen ihm und dem Käufer des Hauses gegeben haben könnte... Das ist, wie gesagt, nur eine Vermutung, erscheint aber die einzig logische Erklärung für diese Sache.
Vielleicht hilft unser Fall in Zukunft anderen, nicht so gutgläubig an solche Angelegenheiten ran zu gehen, wie wir es getan haben und bei Unsicherheiten am besten immer sofort einen Anwalt hinzu zu ziehen...
- Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Na dann wird ja nun alles gut .Ich habe ja sofort gesagt das der Makler euch an der Nase rumführt .
LG
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo Margrit,
es ist nett, dass Du uns Deine negative Erfahrung schreibst, damit man im Falle eines Falles dann gewarnt ist. Ich würde vermuten, dass der Makler und der Käufer unter einer Decke stecken. Wie Du berichtet hast, wohnt der Käufer bereits in dem Haus, wie waren denn die Vereinbarungen mit ihm bezüglich der Kosten während seines Wohnens dort? So einfach würde ich den Makler nicht damit durchgehen lassen, lasse Dich doch von Eurem Anwalt beraten, ob man den Makler auf Schadensersatz belangen kann und auf jeden Fall der Aufsichtsbehörde melden, dass der Makler Euch getäuscht hat. Hast Du noch irgend etwas schriftlich, per mail oder Brief, wo er geschrieben hat, dass die Ummeldung von ihm bearbeitet wurde?
Alles Gute für Eure Sache wünscht Aelve
es ist nett, dass Du uns Deine negative Erfahrung schreibst, damit man im Falle eines Falles dann gewarnt ist. Ich würde vermuten, dass der Makler und der Käufer unter einer Decke stecken. Wie Du berichtet hast, wohnt der Käufer bereits in dem Haus, wie waren denn die Vereinbarungen mit ihm bezüglich der Kosten während seines Wohnens dort? So einfach würde ich den Makler nicht damit durchgehen lassen, lasse Dich doch von Eurem Anwalt beraten, ob man den Makler auf Schadensersatz belangen kann und auf jeden Fall der Aufsichtsbehörde melden, dass der Makler Euch getäuscht hat. Hast Du noch irgend etwas schriftlich, per mail oder Brief, wo er geschrieben hat, dass die Ummeldung von ihm bearbeitet wurde?
Alles Gute für Eure Sache wünscht Aelve
Zuletzt geändert von Aelve am 1. März 2011 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Mit sowas soll man auch keinen Makler beauftragen. Wie ich schon früher schrieb, beauftragte man da immer einen Juristen damit.
Nun ist es ja mittlerweile einfacher geworden dass man das selber macht.
Aber mal ganz ehrlich gesagt, wie kann ein Makler ein Haus verkaufen das dem Verkäufer nicht alleine gehörte. Man kann ja nichts verkaufen wenn die Besitzerverhältnisse nicht vorher geregelt sind.....
Der hat wirklich versucht da eine linke Tour zu fahren. Margit hoffentlich erledigt sich alles bald zu eurer Zufriedenheit.
Aber dem Makler würde ich auch eines auf den Deckel geben.
Nun ist es ja mittlerweile einfacher geworden dass man das selber macht.
Aber mal ganz ehrlich gesagt, wie kann ein Makler ein Haus verkaufen das dem Verkäufer nicht alleine gehörte. Man kann ja nichts verkaufen wenn die Besitzerverhältnisse nicht vorher geregelt sind.....
Der hat wirklich versucht da eine linke Tour zu fahren. Margit hoffentlich erledigt sich alles bald zu eurer Zufriedenheit.
Aber dem Makler würde ich auch eines auf den Deckel geben.
- Manu-Risnäs
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Sehe es doch mal von der Seite des Käufers .
Er hat ein Haus wo er keine Steuern für bezahlen muß ( den die muß der alte Besitzer noch bezahlen weil es ja noch nicht Umgeschrieben ist und Rückwirkend kann man in Schweden kein Haus Umschreiben)
Der volle Kaufpreis ist auch noch nicht geflossen ( Zinsloses Darlehn )
Ich würde gleich den Anwalt prüfen lassen was man gegen dem Makler unternehmen kann .
Er hat ein Haus wo er keine Steuern für bezahlen muß ( den die muß der alte Besitzer noch bezahlen weil es ja noch nicht Umgeschrieben ist und Rückwirkend kann man in Schweden kein Haus Umschreiben)
Der volle Kaufpreis ist auch noch nicht geflossen ( Zinsloses Darlehn )
Ich würde gleich den Anwalt prüfen lassen was man gegen dem Makler unternehmen kann .
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Manu
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Danke für eure Antworten.
Ich war damals leider nicht dabei, als die Absprachen zwischen dem Makler, dem Käufer und meinem Vater getroffen wurden bzw. der Kaufvertrag aufgesetzt worden ist. Somit kann ich auch nicht sagen, was genau der Vertrag beinhaltet und wie das mit den anfallenden Kosten geregelt wurde.
Ich kann nur sagen, dass wir dem Makler blind vertraut haben, weil dieser damals auch für unseren Hauskauf zuständig war und wir bis dato nie negative Erfahrungen mit ihm gemacht hatten. Dazu kam schlichtweg Unwissenheit, wie solche Sachen in Schweden geregelt werden und das Problem, dass keiner von uns gut genug Schwedisch spricht, um Behördengänge etc. selber zu erledigen / sich darüber zu informieren. So führte das Eine dann zum Anderen...
Ich habe meinem Vater aber auch nahe gelegt, gegen den Makler etwas zu unternehmen, selbst wenn man unseren Fall "nur" der Aufsichtsbehörde meldet, wie du ja auch geschrieben hast, Aelve. Es gibt da ja noch das offensichtlich spurlos verschwundene "ansökan om boutredningsman", das nie in Stockholm angekommen ist und diverse Emails, so dass man wenigstens ein bisschen was in der Hand hätte.
Danke auch für eure Anmerkungen, Framsidan und Manu-Risnäs. Ich denke, das, was ihr vermutet, trifft auch zu, denn der einzige, der letztlich von alledem profitiert, ist der Käufer...
Bin wirklich sehr froh, dieses Forum hier gefunden zu haben, denn andernfalls hätten wir wohl weiterhin gutgläubig darauf gewartet, dass sich irgendwann mal etwas tut in Schweden... Eure Antworten haben einem aber regelrecht die Augen geöffnet!
Ich war damals leider nicht dabei, als die Absprachen zwischen dem Makler, dem Käufer und meinem Vater getroffen wurden bzw. der Kaufvertrag aufgesetzt worden ist. Somit kann ich auch nicht sagen, was genau der Vertrag beinhaltet und wie das mit den anfallenden Kosten geregelt wurde.
Ich kann nur sagen, dass wir dem Makler blind vertraut haben, weil dieser damals auch für unseren Hauskauf zuständig war und wir bis dato nie negative Erfahrungen mit ihm gemacht hatten. Dazu kam schlichtweg Unwissenheit, wie solche Sachen in Schweden geregelt werden und das Problem, dass keiner von uns gut genug Schwedisch spricht, um Behördengänge etc. selber zu erledigen / sich darüber zu informieren. So führte das Eine dann zum Anderen...
Ich habe meinem Vater aber auch nahe gelegt, gegen den Makler etwas zu unternehmen, selbst wenn man unseren Fall "nur" der Aufsichtsbehörde meldet, wie du ja auch geschrieben hast, Aelve. Es gibt da ja noch das offensichtlich spurlos verschwundene "ansökan om boutredningsman", das nie in Stockholm angekommen ist und diverse Emails, so dass man wenigstens ein bisschen was in der Hand hätte.
Danke auch für eure Anmerkungen, Framsidan und Manu-Risnäs. Ich denke, das, was ihr vermutet, trifft auch zu, denn der einzige, der letztlich von alledem profitiert, ist der Käufer...
Bin wirklich sehr froh, dieses Forum hier gefunden zu haben, denn andernfalls hätten wir wohl weiterhin gutgläubig darauf gewartet, dass sich irgendwann mal etwas tut in Schweden... Eure Antworten haben einem aber regelrecht die Augen geöffnet!
Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo Margit,
ich drück Dir auch die Daumen, daß alles mit Erfolg und zu Eurer Zufriedenheit und schnell über die Bühne geht.
Meine Meinung ist auch, daß man dem Makler das nicht durchgehen lassen darf.
Ist denn überhaupt der Kauf rechtlich zustande gekommen, wenn die volle Kaufsumme nie bezahlt wurde
und, wenn keine Umschreibung erfolgte?
Lieben Gruß wünscht Dir Micky
ich drück Dir auch die Daumen, daß alles mit Erfolg und zu Eurer Zufriedenheit und schnell über die Bühne geht.
Meine Meinung ist auch, daß man dem Makler das nicht durchgehen lassen darf.
Ist denn überhaupt der Kauf rechtlich zustande gekommen, wenn die volle Kaufsumme nie bezahlt wurde
und, wenn keine Umschreibung erfolgte?
Lieben Gruß wünscht Dir Micky
Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo, das ist ja der Knackpunkt, dass es noch gar nicht zu einem Kaufvertragsabschluss gekommen ist, weil das Haus erst nach der Umschreibung verkauft werden kann. Dem Käufer bzw. potentiellen Käufer hätte man vor dem ordentlichen Vertragsabschluss den Einzug in das Haus gar nicht gestatten dürfen. So hätte sich nämlich der Makler wirklich darum bemüht, alle erforderlichen Formalitäten zu erledigen, weil er dann auch erst seine Courtage bekommen hätte. So wie es hier aussieht, haben wohl Makler und "Käufer" die Situation ausgenutzt und ein linkes Ding gedreht. Das Problem bei allem ist nur, dass rechtlich stets die Eigentümer für alles haften müssen. Ich wünsche Euch sehr, Margit, dass sich nun endlich alles positiv klärt. Man kann wirklich nicht vorsichtig genug sein.
Gruß Norrfan
Gruß Norrfan
Re: Umschreibung nach Todesfall
Danke für die guten Wünsche!
Mir ist, ehrlich gesagt, auch schleierhaft, auf welcher Grundlage dieser Vertrag zustande gekommen ist. Ich hätte den Käufer auch nicht vor Vertragsabschluss bzw. bevor nicht die volle Kaufsumme geflossen ist, in das Haus einziehen lassen. Ich hatte darauf aber leider keinen Einfluss.
Ich hoffe nur, dass jetzt bald doch noch alles gut wird und uns nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden. Habe bei der ganzen Sache kein gutes Gefühl. Ich hoffe nur, dass der Käufer überhaupt och zahlt (nach der Umschreibung).
Mir ist die Vermutung gekommen, dass der Makler evtl. direkt eine Umschreibung auf den Namen des Käufers angestrebt hat. Das wäre dann natürlich ein totales Fiasko...
Mir ist, ehrlich gesagt, auch schleierhaft, auf welcher Grundlage dieser Vertrag zustande gekommen ist. Ich hätte den Käufer auch nicht vor Vertragsabschluss bzw. bevor nicht die volle Kaufsumme geflossen ist, in das Haus einziehen lassen. Ich hatte darauf aber leider keinen Einfluss.
Ich hoffe nur, dass jetzt bald doch noch alles gut wird und uns nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden. Habe bei der ganzen Sache kein gutes Gefühl. Ich hoffe nur, dass der Käufer überhaupt och zahlt (nach der Umschreibung).
Mir ist die Vermutung gekommen, dass der Makler evtl. direkt eine Umschreibung auf den Namen des Käufers angestrebt hat. Das wäre dann natürlich ein totales Fiasko...
- Aelve
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- Registriert: 2. Januar 2007 15:52
- Wohnort: 23858 Reinfeld
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo Margrit,
ich finde die ganze Sache doch sehr verzwickt. Hat denn Dein Vater dem Makler bereits Maklergebühren gezahlt? Falls der Kauf gar nicht zustande gekommen ist, könnte doch der Makler auch keinen Courtageanspruch haben. Falls es mit dem Verkauf an den Käufer nichts wird, dann hat Dein Vater doch die Anzahlung (handpenning) bekommen oder hat der Makler diese einbehalten? Wenn ich an Eurer Stelle wäre, dann würde ich das handpenning als Miete einbehalten für die Zeit des Wohnens des Interessenten und würde dann an jemand ganz anderen verkaufen bzw. mir einen soliden Makler über die großen Maklerfirmen Fastighetsbyran oder Svenskfast nehmen.
Euer Anwalt muß Euch jetzt über die Rechtslage aufklären, so lange das Grundstück nicht einfach an den Käufer überschrieben ist, könnt Ihr sicherlich noch Einfluß darauf nehmen und dem Makler das Mandat entziehen.
Bin echt gespannt, wie die Sache sich weiter entwickelt, Du wirst uns sicherlich darüber in Kenntnis setzen.
Alles Gute und viele Grüße Christa
ich finde die ganze Sache doch sehr verzwickt. Hat denn Dein Vater dem Makler bereits Maklergebühren gezahlt? Falls der Kauf gar nicht zustande gekommen ist, könnte doch der Makler auch keinen Courtageanspruch haben. Falls es mit dem Verkauf an den Käufer nichts wird, dann hat Dein Vater doch die Anzahlung (handpenning) bekommen oder hat der Makler diese einbehalten? Wenn ich an Eurer Stelle wäre, dann würde ich das handpenning als Miete einbehalten für die Zeit des Wohnens des Interessenten und würde dann an jemand ganz anderen verkaufen bzw. mir einen soliden Makler über die großen Maklerfirmen Fastighetsbyran oder Svenskfast nehmen.
Euer Anwalt muß Euch jetzt über die Rechtslage aufklären, so lange das Grundstück nicht einfach an den Käufer überschrieben ist, könnt Ihr sicherlich noch Einfluß darauf nehmen und dem Makler das Mandat entziehen.
Bin echt gespannt, wie die Sache sich weiter entwickelt, Du wirst uns sicherlich darüber in Kenntnis setzen.
Alles Gute und viele Grüße Christa
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Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo noch mal,
das werden wir jetzt auch tun, also dem Makler das Mandat entziehen, damit er nicht noch mehr Unheil anrichten kann.
Leider scheint unsere Pechsträhne aber nicht abreißen zu wollen. Der Anwalt, den wir beauftragt hatten, hat leider keine Zeit, sich weiterhin mit unserem Fall zu beschäftigen. Zum Glück wurden mir hier im Forum bereits ein paar Adressen von weiteren kompetenten Anwälten genannt.
Der bisherige Anwalt sagte allerdings, er würde uns die Adressen von zwei Beerdigungsinstituten schicken, die wir dann selber kontaktieren sollen wegen unserer Sache. Was denkt ihr darüber? Sind die überhaupt zuständig für uns, auch wenn meine Mutter nicht in Schweden verstorben ist? Und regeln die wirklich ALLES bis zur endgültigen Umschreibung? Oder sollten wir uns doch lieber noch einen anderen Anwalt suchen, der uns unterstützt? Was ist eure Meinung dazu? Wäre über Antworten sehr dankbar!
Liebe Grüße an alle bisherigen Helfer,
Margit.
das werden wir jetzt auch tun, also dem Makler das Mandat entziehen, damit er nicht noch mehr Unheil anrichten kann.
Leider scheint unsere Pechsträhne aber nicht abreißen zu wollen. Der Anwalt, den wir beauftragt hatten, hat leider keine Zeit, sich weiterhin mit unserem Fall zu beschäftigen. Zum Glück wurden mir hier im Forum bereits ein paar Adressen von weiteren kompetenten Anwälten genannt.
Der bisherige Anwalt sagte allerdings, er würde uns die Adressen von zwei Beerdigungsinstituten schicken, die wir dann selber kontaktieren sollen wegen unserer Sache. Was denkt ihr darüber? Sind die überhaupt zuständig für uns, auch wenn meine Mutter nicht in Schweden verstorben ist? Und regeln die wirklich ALLES bis zur endgültigen Umschreibung? Oder sollten wir uns doch lieber noch einen anderen Anwalt suchen, der uns unterstützt? Was ist eure Meinung dazu? Wäre über Antworten sehr dankbar!
Liebe Grüße an alle bisherigen Helfer,
Margit.
Re: Umschreibung nach Todesfall
Hallo Margit,
Habt Ihr Euch eigentlich mal mit den Personen in Verbindung gesetzt
die einfach so in das Ferienhaus Deines Vaters eingezogen sind ohne
daß die volle Kaufsumme bezahlt wurde. Müßten die nicht Miete zahlen
oder ausziehen? Schade, daß der Anwalt keine Zeit mehr hat.
Hoffentlich entwickelt sich alles nicht doch noch zu einem dicken Ei.
Wünsch Dir weiterhin viel Erfolg.
Lieben Gruß Micky
Habt Ihr Euch eigentlich mal mit den Personen in Verbindung gesetzt
die einfach so in das Ferienhaus Deines Vaters eingezogen sind ohne
daß die volle Kaufsumme bezahlt wurde. Müßten die nicht Miete zahlen
oder ausziehen? Schade, daß der Anwalt keine Zeit mehr hat.
Hoffentlich entwickelt sich alles nicht doch noch zu einem dicken Ei.
Wünsch Dir weiterhin viel Erfolg.
Lieben Gruß Micky
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