meine freundin und ich werden, wie vllt. einigen schon bekannt, nach schweden gehen. sie ist schwedin und ich deutscher. sie hat einen wohnsitz in schweden.
wir haben nun schon so viel über die formalitäten hier im forum, als auch anderswo gelesen, dass uns teilweise schon die augen qualmen!
dennoch haben wir bemerkt, dass immer wenn es um ein aufenthaltsrecht für mich in schweden geht, von einem sambo oder familienangehörigen gesprochen wird.
wir wollen in naher zukunft auch heiraten, wollen dies aber nicht unbedingt aus gründen tun die nur zur aufenthaltsrechtserlangung dienen.
wir fragen uns nun nur, ob der sog. sambo als gleichgestellter zu einem ehemann in schweden zu sehen ist, und ob ein ehemann als eine art familienmitglied gesehen wird, es also besser für uns wäre, wenn wir verheiratet wären.
ich weiss, es gab schon ne menge threads über dieses thema, doch hat meines wissens keiner diese frage genau so aufgeworfen.
wir wären euch für antworten und tipps sehr dankbar.
tack,
marit och stephan














