sambo eller man

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teddybjörn
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sambo eller man

Beitrag von teddybjörn »

hej,

meine freundin und ich werden, wie vllt. einigen schon bekannt, nach schweden gehen. sie ist schwedin und ich deutscher. sie hat einen wohnsitz in schweden.

wir haben nun schon so viel über die formalitäten hier im forum, als auch anderswo gelesen, dass uns teilweise schon die augen qualmen! ;)
dennoch haben wir bemerkt, dass immer wenn es um ein aufenthaltsrecht für mich in schweden geht, von einem sambo oder familienangehörigen gesprochen wird.

wir wollen in naher zukunft auch heiraten, wollen dies aber nicht unbedingt aus gründen tun die nur zur aufenthaltsrechtserlangung dienen.

wir fragen uns nun nur, ob der sog. sambo als gleichgestellter zu einem ehemann in schweden zu sehen ist, und ob ein ehemann als eine art familienmitglied gesehen wird, es also besser für uns wäre, wenn wir verheiratet wären.

ich weiss, es gab schon ne menge threads über dieses thema, doch hat meines wissens keiner diese frage genau so aufgeworfen.

wir wären euch für antworten und tipps sehr dankbar.

tack,
marit och stephan :fahne:
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hansbaer
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Beitrag von hansbaer »

Soweit ich weiß, ist der Sambo eine Art eingetragene Partnerschaft, die beide Beteiligten mit besonderen Rechten ausstattet, die normalerweise nur Verwandten und dem Ehegatten zustehen.

Wie ich gerade nachgelesen habe, konstituiert sich so ein Verhältnis durch das Zusammenleben eines Paares in derselben Wohnung. Ich dachte eigentlich, man müsse sich dafür anmelden, aber es scheint alleine durch das Zusammenleben an sich schon erledigt zu sein.

Da beißt sich die Katze aber in den Schwanz. Um formell Sambo zu sein, musst du ja an der gleichen Adresse wie deine Freundin gemeldet sein. Um dich aber melden zu können, musst du die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht erfüllen. Das Aufenthaltsrecht auf diese Art zu erlangen ist also kaum denkbar.

Einfachste Lösung: Mail ans Skatteverket schreiben und nachfragen.

Übrigens: das Aufenthaltsrecht brauchst du sowieso erst nach 3 Monaten, und du kriegst es ja auf jeden Fall, wenn du einen Job hast. Wenn du keine finanzielle Lebensgrundlage in Schweden hast, würde es ja ohnehin keinen Sinn machen, hier zu bleiben.
teddybjörn
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Beitrag von teddybjörn »

schonmal danke hansbaer für deine schnelle antwort! :)

klar wissen wir, dass ein leben in irgendeinem land ohne finanzielle sicherheit nicht möglich ist.
darum gehts auch weniger. doch geht es uns um die absicherung meines aufenthaltes. denn auch ich kann ja mal arbeitslos werden, oder durch krankheit der arbeit nicht mehr nachgehen können.

es ist uns nur wichtig zu wissen, ob ein sambo oder ehemann eines schwedischen bürgers insoweit sicher vor ausweisung und anderen negativen massnahmen ist, dass man sich keine sorgen machen muss, wenn man mal 6 monate kein geld verdient, aber trotzdem irgendwie über die runden käme.

hier in D ist es ja (nach auskunft des hiesigen ausländeramtes) eigentlich unmöglich den ehepartner eines deutschen bürgers auszuweisen, denn dieser geniesst eben besonderen schutz verglichen mit einem ausländer der nicht mit einem deutschen verheiratet ist.

trotzdem werd ich mal das skatteverket anmailen. unsere erfahrungen dahingehend sind allerdings eher negativ, da sich meist für die mail bedankt wird, jedoch dann auf eine die frage nicht beantwortende faq-liste auf einer hompage verwiesen wird, oder eine teure 0771 nummer zum anruf angeboten wird. (so geschehen bei arbetsförmidling u. migrationsverket)

hej då
hansbaer
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Beitrag von hansbaer »

Mit dem Skatteverket habe ich eigentlich sehr positive Erfahrungen. Präzise Antworten auf meine Fragen kamen innerhalb weniger Tage. Nach deiner Antwort zu urteilen wäre das dann aber weniger ein Fall für das Skatteverket, da die kaum Fragen zur sozialen Absicherung und zum Thema Aufenthaltsrecht beantworten können.

Für Krankheit etc. ist die Försäkringskassan zuständig. Natürlich solltest du schauen, in die A-Kassa einzutreten, um auch Arbeitslosigkeit abzudecken. Dann wärst du nur bei schweren Schicksalschlägen gezwungen, das Land wieder zu verlassen.

"Gezwungen" ist auch sehr relativ. Dass ein EU-Bürger, insbesondere ein Deutscher, ausgewiesen wurde, dürfte in den letzten 10 Jahren nur bei Straftaten der Fall gewesen sein.

Nach 5 Jahren hast du ohnehin permanent uppehållsrätt. Ab dann ist man auch in der Hinsicht den Schweden vollkommen gleichgestellt. Ich würde mir da nicht allzuviele Sorgen machen.
Framsidan
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Beitrag von Framsidan »

Jungen Leuten würde ich absolut zur Ehe raten. Man ist doch merh abgesichert als wenn man nur Sambo ist.

In der Regel baut man sich ja was zusammen auf und das kann man alles verlieren. Klar man kann Testament schreiben aber irgendwo ist da immer eine Lücke.

Die Ehe hat gegenüber Sambo doch einige Vorteile.

Elisabeth
hansbaer
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Beitrag von hansbaer »

Das ist jetzt aber ein bisschen unromantisch.

In jungen Jahren hat man auch nicht so große Reserven, dass ein Erbe den anderen absichern könnte.
Ich lebe selbst als Sambo und würde bestimmt nicht wegen einer materiellen Absicherung heiraten.
Framsidan
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Beitrag von Framsidan »

Ja ich weiss dass sich das unromatisch anhört. Aber auch ein romantiker muss die Wirklichkeit sehen.

Ich bin ja auch Sambo und wir beide haben immer versucht uns gegenseitig abzusichern. Aber ist nicht einfach. Noch dazu wenn särkullebarn da sind.

Ich würde den jungen Leuten raten zu heiraten. Zum glück liest das jetzt nicht mein sambo :D sonst würde er gleich den Pfarrer/Standesbeamten anrufen ;)
teddybjörn
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Beitrag von teddybjörn »

also meine süsse und ich sind nun nicht mehr die jüngsten, da 32 u. 30 jahre alt. alt sind wir aber sicher auch net! ;)

und wenn ich vorher von heirat sprach, dann deswegen, weil wir das eh bald tun wollen, uns jedoch fragen, ob eine heirat vor auswanderung meinerseits von vorteil wäre.
kallerö
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Beitrag von kallerö »

Hej,
Wenn ihr sowieso zusammen wohnen werdet, wovon ich ausgehe, spielt das wirklich keine Rolle. Eine Sambopartnerschaft wird wie eine Ehe behandelt, der Sambo ist z.B. bei einer Hausratversicherung automatisch mitversichert.(nur als etwas blödes Beispiel)
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