Baurecht im Außenbereich

maxl
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Baurecht im Außenbereich

Beitrag von maxl »

Hallo Gemeinde,

ich bin auf der Suche nach Informationen über das schwedische Baurecht. Konkret geht es um Bauvorhaben im Außenbereich (außerhalb geschlossener Ortsbereiche).
Wie sind die Zuständigkeiten in Schweden geregelt? In Deutschland gibt es ja Bundes- und Landesgesetze. Wo kann ich die entsprechenden schwedischen Vorschriften im Netz finden?
Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit Bauanträgen im Außenbereich in der Nähe von Gewässern? Gibt es hier Vorgaben über Mindestabstände zur Wasserlinie, maximale Grundflächen oder Rauminhalt? Wie sieht es mit Ersatzneubauten (bauen auf den Grundmauern von Bestandsgebäuden) oder Erweiterungen aus?
Das deutsche Baurecht ist im Außenbereich ja sehr streng. In der Regel ist eine sog. Privilegierung (z.B. Landwirte, Gärtnereien) notwendig um eine Genehmigung für den Außenbereich zu erhalten. Neubauten für reine Wohnnutzung oder z.B. für Gastgewerbe (Gastronomie, Bed & Breakfast) ist ja als Einzelvorhaben ohne Bebauungsplan überhaupt nicht möglich.
Gibt es eine Privilegierung für Landwirte? Kennt hier jemand die Anforderungen? Sind auch Nebenerwerbslandwirte, Pferdehöfe, etc. privilegiert? Wenn ja, ab welcher Größe?

Viele Fragen, ich weiss! Ich bin über jeden Hinweis dankbar!

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insa
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von insa »

hej

in vielen kommunen darf man neubauen in gewässernähe.

frag deine zuständige kommune
lg
Dalsländer
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von Dalsländer »

da hat Insa schon Recht,

du kannst hier jetzt hundert Tips bekommen die aber letztendlich immer nur die Meinung des Gebers darstellen.

Letztendlich würde ich das Vorhaben zu Papier bringen und eine Voranfrage bei der zuständigen Kommune starten.
Nur weil es einer irgendwo genemigt bekommen hat ergibt sich auch in Schweden kein Automatismus daraus.

Als Landwirt eine Scheune oder einen Unterstand zu bauen ist meist recht einfach, ein Hotel oder Gastrobetrieb bedarf ja nicht nur der Baugenehmigung sondern auch div. Betriebsgenehmigungen.
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Micky
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von Micky »

Hallo Maxl,

eine Bauvoranfrage ist bestimmt die beste Lösung. Zeichne auf einem Lageplan mit Grenzabständen zu den Nachbarn und zur Wasserkante den Grundriss Deines Objektes ein das Du bauen möchtest. Besonders wichtig ist auch die Strandkante zum See.
Der Abstand ist bei den Seen z.B. unterschiedlich. Bei uns sind es 150m zum Wasser. Bei anderen Seen kann es 200m oder weniger sein. Das mußt Du bei im Bauamt erfragen.

Wir haben nur einen kleine Hütte am See gebaut mit 10qm aus Holz. Dachten das wäre kein Problem. Denkste!
Die Holzhütte war genehmigungspflichtig. Die Nachbarn hatten wir gefragt, aber nicht das Bauamt. Als die Hütte stand kam eine
anonyme Anzeige ins Bauamt und der Ärger ging los.

Das ist eine lange Geschichte. Erkundige Dich lieber vorher.

Herzliche Grüße von Micky
Dalsländer
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von Dalsländer »

da kommt mir bekannt vor....
bei uns sind es zZt. 300m Strandschutz und jeder der schon mal Streß mit dem Amt hatte
achtet jetzt genau drauf das nicht ein Nachbar etwas ohne Genemigung baut.

Mein Nachbar durfte seine überdachte Terrasse zurückbauen.
Beim Bauamt ist unser Dorf schon mehr als bekannt.
Schon spaßig..... und das sind Schweden unter sich.

Ich hab mit meiner Ansprechpartnerin im Bauamt einen Termin gemacht,
wir haben uns die örtlichen Bestimmungen angeschaut und ich hab unsere Hütte in eine Maßstabskarte
incl. Grenzen und Wasserlinie eingezeichet. Kurze Beschreibung dazu und gut.
Sie ist in Nachbarbüro zum gegenchecken, hat einen Stempel mit Datum und Datum auf meine Zeichnung
gemacht und das war es.
Hat nichtmal was gekostet und Kaffee gab es auch.
War nun auch nur eine 30 qm Gästehütte. Bei größeren Sachen wird es natürlich aufwendiger.
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calle
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von calle »

Man sollte wohl nicht überall gleich Böswilligkeit vermuten. Auch wenn Schweden ein weites Land mit scheinbar unendlich viel Platz ist, gibt es doch Regeln. Und gerade ein Deutscher müsste doch froh sein, wie wenig Forderungen vom schwedischen Bauamt gestellt werden.
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Micky
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von Micky »

Hallo,

unsere Holzhütte mit 10 qm mußten wir verschieben, weil sie nur 135m vom See entfernt war.
Bei 150m hätten wir sie hinstellen können. Da lief jedoch eine Starkstromleitung in 75cm Tiefe durch
säämtliche Wiesen. niergends stand ein Schild oder irgend ein Hinweis.
Wir mußten eine Firma kommen lassen die nach der Lage der Starkstromleiteung mit einem Gerät
gesucht hat und dann kleine, gelbe Holzstickel reingeklopft hat.
Nun wußten wir wo die Leitung liegt.
Wir haben die Holzunterkonstruktion unserer Hütte mit der Kettensäge kompl. abgesägt.
Vorher natürlich unter die Hütte Balken und mehrere Wagenheber benutzt.
Dann haben wir die Hütte ca. 30m den Wiesenhang nach oben mit Baumstämmen gerollt und gezogen
und am richtigen Platz auf eine neue Unterkonstruktion.
War schon aufwendig. Auch die Terrasse mußten wir vorher absägen und neu wieder anbauen.
Nun steht die Hütte am richtigen Platz.
Die nachträgliche Genehmigung hat 5035 Kronen gekostet.
Die Rechnung war gepfeffert.

Also, lieber vorher im Bauamt fragen!

Herzliche Grüße an alle von Micky
maxl
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von maxl »

Vielen Dank für die vielen Antworten!
Mir ist schon bewusst, dass eine Anfrage hier die Bauvoranfrage bzw. -genehmigung nicht ersetzt. Bevor ich finanzielle Verpflichtungen eingehe, würde ich mich auch entsprechend absichern.
Ich stehe mit meinen Überlegungen aber noch ganz am Anfang. Daher würde mir das Studium der geltenden Gesetze vorerst sehr helfen. Mich interessiert die grundsätzliche rechtslage in Bezug auf Bauleitplanung und Einzelbauvorhaben im Außenbereich und in der nähe von Gewässern. Auch interessiert mich die Situation im Falle einer kommerziellen Nutzung. Z.B. von Hallen im Falle einer kleinen Werft bzw. einem Bootshaus.
Kennt jemand eine Gesetzessammlung im Internet?

Danke nochmal!
Viele Grüße,
:right: der Max
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von vinbergssnäcka »

Hallo maxl,

du hast die Antwort auf deine Frage doch schon erhalten, vermutlich aber nicht richtig verstanden.

http://www.boverket.se/sv/

Das ist die einzige Seite, die ich kenne, die allgemeingültige Regeln bestimmt.

Alles weitere erfährst DU auf DEINER kommune. Eventuell haben die regeln auf ihrer Homepage....aber nicht unbedingt....aber NUR dort kann man dir verbindlich helfen.
liebe Grüsse

Heike

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maxl
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von maxl »

Hallo Heike,

danke für deine Antwort. Aber warum muss diese denn so überheblich sein?
Das hier ist doch ein Forum, bei dem Fragen gestellt und möglichst gut beantwortet werden.
Meine Frage wurde noch nicht vollständig beantwortet. Daher frage ich weiter.
Mir ist schon bewusst, dass eine Baugenehmigung nur von der zuständigen Behörde erteilt werden kann. Und Spekulationen über einen bestimmten Einzelfall keinen Sinn machen. Darum gehts hier doch aber nicht. Ich habe in meinem letzten Post nach allgemeiner Gesetzgebung gefragt. Und die macht nicht jede Kommune für sich selbst.

Für alle die es vielleicht auch interessiert, hab ich schonmal folgendes gefunden:
Verbotstatbestände in Schutzgebieten (z.B. auch Küstenschutz):
Miljöbalk (1998:808) http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19980808.HTM

Grüße,
:right: der Max
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von vinbergssnäcka »

Max,
tut mir leid, wenn Dir meine Meinung überheblich vorkommt, so war es aber keinesfalls gemeint....

leider ist es aber so, das eben gerade das wonach du fragst oft in den kommunen oder im län geregelt wird. Zum Beispiel der Strandschutz....wenn der irgendwo aufgehoben wird, dann bestimmt das die kommune, eventuellauch nach Genehmigung durch das län.

Dein Weg ist also nicht, auf die kommune zu gehen und einen Bauantrag zu stellen, sondern Du gehst auf Deine kommune und fragst nach den Bestimmungen für das von Dir ausgedachte Gebiet. Eventuell liegt da ein Nutzungsplan vor, aus dem hervorgeht, was Du darfst und was nicht...
es gibt hier keine allgemeingültige landesweite Bestimmung....

Möchtest Du denn in einem Schutzgebiet bauen?
liebe Grüsse

Heike

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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von vinbergssnäcka »

hier findest du dazu die Information:
http://www.naturvardsverket.se/Var-natu ... randskydd/
liebe Grüsse

Heike

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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von vinbergssnäcka »

ich hatte Dir ja schon den link zum boverket geschickt, hier nochmal genau die Seite um die es geht...

http://www.boverket.se/sv/samhallsplane ... randskydd/
liebe Grüsse

Heike

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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von Dalsländer »

Bin schon gespannt was der Maxl in Schweden so bauen wird :D

Diese ganzen Fragen incl. Kaufrecht für Inseln im Schärengebiet kann dir auch
das beste Forum der Welt nicht verbindlich beantworten....

Da wirst du vor Ort dein Vorhaben schon konkret nachfragen müssen.

Freu schon auf einen Bericht über selbiges. :wink:

und bitte nicht falsch verstehen...
ich helfe ja auch gern aber hier sehe ich keine wirkliche Möglichkeit.

Hoffe Heikes Links helfen schon mal weiter.
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Dalsland-Getaway
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Re: Baurecht im Außenbereich

Beitrag von Dalsland-Getaway »

maxl hat geschrieben:Hallo Gemeinde,
Wie sind die Zuständigkeiten in Schweden geregelt? In Deutschland gibt es ja Bundes- und Landesgesetze. Wo kann ich die entsprechenden schwedischen Vorschriften im Netz finden?
Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit Bauanträgen im Außenbereich in der Nähe von Gewässern? Gibt es hier Vorgaben über Mindestabstände zur Wasserlinie, maximale Grundflächen oder Rauminhalt? Wie sieht es mit Ersatzneubauten (bauen auf den Grundmauern von Bestandsgebäuden) oder Erweiterungen aus?

:right: der Max
Hej Max,
wir haben folgende Erfahrung gemacht:
im Herbst letzten Jahres haben wir ein Grundstück mit Ferienhaus aus den frühen 1960er Jahren gekauft (Aussenbereich direkt am See, da stehen nur 5 oder 6 Ferienhäuser). Da eine Sanierung nicht sehr wirtschaftlich wäre, haben wir uns entschlossen, die Kiste abzureissen und neu zu bauen. Wir sind dann mit einem Lageplan zum Bauamt gefahren und haben versucht, den richtigen Mitarbeiter zu erwischen (wir hatten nur noch zwei Tage Zeit, dann mussten wir wieder nach D).
Wir hatten Glück und konnten mit dem sehr kompetenten Mitarbeiter sprechen. Wir stelltem ihm unsere Ideen vor und er erklärte, dass von seiner Seite (also bauordnungsrechtlich) nicht dagegen spricht. Allerdings rief er noch eine Kollegin vom Naturschutz hinzu, da wir einen Antrag auf Strandschutzdispens stellen sollten. Das neue Gebäude soll 25m von der Wasserlinie entfernt gebaut werden. Er erklärte der Kollegin, was wir vorhaben und Sie erklärte uns das Formular, welches wir dem Bauantrag beilegen sollten. Ich habe es dann gleich mit ihrer Hilfe ausgefüllt. Wir reichten dann drei Wochen später den Bauantrag mit den Plänen ein und legten den Dispensantrag bei. Wir nutzten den weiteren Besuch dann noch, um mit einem Mitarbeiter der Kommune den Bau einer 3-Kammer-Kläranlage zu verhandeln. Wir haben diese gleich mit beantragt.
Die Anträge wurden dann von den Gremien der Gemeinde und von Västra Götaland beschieden, alles im Hintergrund und unter der Regie der kommunalen Mitarbeiter. Wir haben diese drei Monate in Ruhe gelassen und im März dann Dispens vom Strandschutz erhalten. Drei Tage später kam die Baugenehmigung. Die Kläranlage war da auch aufgeführt.
Ach ja, dem Bauantrag hatten wir noch eine etwas ausführlichere Projektbeschreibung beigefügt, die wir ins Schwedische übersetzen liessen. Auch die Zeichnungen haben wir schwedisch beschriftet ( was kein Problem war, da der nette Mitarbeiter uns einige Musterzeichnungen mit auf den Weg gab)
Alles in Allem trafen wir auf sehr hilfsbereite und kompetente Mitarbeiter der Kommune. Das hat wirklich Spass gemacht mit denen zu kommunizieren (alles in eher gebrochenem Englisch..;-))
Ich denke, es empfiehlt sich, etwas Ahnung von der Materie zu haben und mit der Kommune dann auf Augenhöhe zu verhandeln. Als unbedarfter Laie würde ich dort nicht auflaufen, sondern mir dafür dann einen Architekten mitnehmen.

Viel Glück mit Deinem Projekt!

Schöne Grüsse aus S-H
Ingo
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