Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

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svenskachen
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Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Hej,

mein Mann und ich wollen nun dieses Jahr endlich nach Schweden auswandern. Da bei unserem 2. Auto der TÜV bald abläuft, wollen wir gern wissen, wie das in Schweden ist mit dem Einführen von Fahrzeugen. Speziell Gebrauchtwagen.

Unser "Hauptauto" ist ein Mazda 5 aus dem Jahr 2006. Das Ersatzauto ist ebenfalls ein Mazda, aber 323 von 1996 (glaube ich). Kann uns jemand sagen, was wir genau für das Einführen bezahlen müssen: irgendwelche Steuern, Abgaben, etc.???
Oder kann man das irgendwo berechnen lassen oder gibt es für die Fahrzeuge Tabellen. Oder wird da pauschal eine Gebühr erhoben?
Stehe mit diesem Thema etwas auf dem Kriegsfuß. Habe eben nur erfahren, das das Einführen von Fahrzeugen nicht ganz billig ist. Weiß nicht, ob sich das Mitnehmen beider Fahrzeuge dann überhaupt lohnt.

Würde mich über eine Antwort freuen. Wer einen Tipp oder gar einen Link zu einer speziellen Seite hat - her damit! :D

Hälsningar
Carolin
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Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

http://www.transportstyrelsen.se/sv/Vag ... till-slut/

Lese auch unter flyttsak was ja bei dir infrage kommt, Link dazu auf der gleichen Seite
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Hej Framsidan und alle anderen Forenmitglieder,

Zuerst vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Allerdings habe ich mir das schon vorher auf dieser Seite durchgelesen und bin an der Stelle gescheitert, was dann die letztendlichen Kosten für uns wären.
Nicht ganz verstanden habe ich, ob unsere Gebrauchtwagen wirklich unter flyttsakt fallen?
Bei einem Antrag auf flyttsakt-Prüfung muss ich 600 Kronen bezahlen. Hinzu kommt die Anmeldegebühr für ansökan om ursprungskontrollen. Richtig?
Wenn mein Fahrzeug bei der flyttsakt-Prüfung durchfällt, bekomme ich die Gebühr nicht rückerstattet.
Aber wo und zu welchem Zeitpunkt lässt man eine solche Prüfung machen? Oder fallen meine Fahrzeuge ganz eindeutig unter flyttsak und ich muss nichts prüfen lassen?

Dann verstehe ich diesen Satz nicht ganz:
Fordon som förs in som flyttsak behöver bara uppfylla de miljökrav som gäller vid kontrollbesiktning av äldre fordon.

Und ist es richtig, dass ich mit meinen Fahrzeugen (wirklich mit beiden?) jährlich zur Abgasuntersuchung muss?

Wie viel Steuern/Gebühren muss ich dann letztlich zahlen, wenn mein Fahrzeug unter flyttsakt fällt. Wie viel muss ich zahlen, wenn es nicht unter flyttsakt fällt?

Ich weiß, das sind ziemlich viele Fragen, aber ich blicke da irgendwie nicht richtig durch und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen..
Vielen Dank vorab!

Liebe Grüße
Carolin :-flagge2
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Achso, wichtig für euch zu wissen wäre vielleicht, das das ältere Fahrzeug Mazda 323 (1996) bisher nicht auf uns lief, sondern über meinen Schwiegervater. :pfeif:
Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

svenskachen hat geschrieben:Achso, wichtig für euch zu wissen wäre vielleicht, das das ältere Fahrzeug Mazda 323 (1996) bisher nicht auf uns lief, sondern über meinen Schwiegervater. :pfeif:
Dann kannst du es nicht als Umzugsgut mitnehmen
calle
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von calle »

svenskachen hat geschrieben:Das Ersatzauto ist ebenfalls ein Mazda, aber 323 von 1996
muss auf Grund seines Alters jährlich zum TÜV.
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Dann ist es wahrscheinlich am günstigsten wir lassen es noch bis Juni laufen (bis zum TÜV) und melden es dann in Deutschland ab und verkaufen es. Denn jährlich zum TÜV und diese ganze Bezahlerei... das lohnt sich bestimmt nicht. Es fährt sich zwar super und ist in einem sehr gepflegtem Zustand, aber naja...

Mit dem Mazda 5 reicht es wohl alle zwei Jahre zum TÜV zu gehen? Wo ist da die Grenze???
Vielen Dank schon mal für all eure Antworten!
Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Jedes Auto das älter als 5 Jahre ist, muss jedes Jahr zum TÜV
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Aha, ok. Dann also auch unser Mazda 5. Vielen Dank!
schweden01
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von schweden01 »

Hallo svenskachen, :flagge3:

mein Sohn ist vor ein paar Jahren auch nach Schweden gegangen und hat erst einmal einen Ford Fiesta mitgenommen. Der lief auf seinen Namen, da er aber nicht über Tagfahrlicht verfügte und ein Umbau so einiges gekostet hätte (damals gab es noch keine Zusatz LED Leuchten ;-) ), hat er dann den alten Volvo von meinem vater bekommen, der sich ein neues Auto kaufen wollte. Der Volvo war fast nichts mehr Wert, aber er hatte Tagfahrlicht!!! Zur Anmeldung in Schweden musste er erst einmal normal zur besiktning. Dann musste er aber noch einmal zur extra besiktning in einer größeren höhergestellten Stelle. da bekam er dann schwedische Papiere. Zu den Zahlungen! Er musste normal die besiktning bezahlen und dann noch einmal diese extra besiktning, die etwas teurer war. dann kamen die Steuern dazu und noch einmal die Verschrottungsabgabe, die in Schweden für jedes neu zugelassene Fahrzeug anfällt. Eine extra Einfuhrsteuer war nicht fällig.

Vielleicht war das ja hilfreich.

schweden01 :fahne:
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Ok, vielen Dank schweden01. Das mit dem Tagfahrlicht hatte ich allerdings noch nicht gewusst. Also ich wusste, dass man auch am Tag mit Licht fahren muss, klar, aber das es ein Extralicht dafür gibt?! Kann mich allerdings auch nicht entsinnen, dass es bei unseren Mietwagen ein Extralicht gab?! Also Abblendlicht was man tagsüber einfach anschaltet bzw. was von allein angeht - klar, aber sowas?

LG
Carolin
Framsidan
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Sobald man in Schweden ein Auto startet, geht das Licht an. Geht ganz automatisch
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Und wenns das nicht tut, also wenn bei unserem 2006er Mazda nicht automatisch angeht, dann muss man sich das einbauen lassen? Also bei uns lässt sich die Abblendautomatik einstellen am Hebel, d.h. wenn der Motor läuft, geht das Abblendlicht mit an. Ist wahrscheinlich das gleiche.
schwedenkoch
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von schwedenkoch »

Hej svenskachen,

eigentlich ist fast alles gesagt. Ein Tagfahrlicht brauchts das Kfz nicht zwingend, da du das Ablendlicht einschalten kannst. Das Kfz muß zur einer größeren "besiktning", weil nur dort der Datensatz für dein Kfz aus Deutschland, bzw. vom Hersteller angefordert werden kann. Diesen Datennachweis brauchst du, um zu beweisen das dein Kfz der Herstellernorm entspricht und nicht irgendwo als gestohlen gemeldet wurde. Ferner mußt du dein Kfz in Schweden auf einer speziellen Waage wiegen lassen, weil das Kfz nach Gewicht besteuert wird. Nur bei ganz neuen Fahrzeugen gilt der Verbrauch und die damit verbundene Steuer wie in Deutschland. Für mich hat dieser Aufwand im Jahre 2005 ca. 1200 Euro gekostet. Man muß sich überlegen, ob es einem Wert ist.
Gruß schwedenkoch
Vem som vill sig ta över en klyfta, lyckas inte med två små hopp.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Tysktjejen »

In der Regel kann man sein Fahrzeug als "annat ändamål" einführen. Das ist billiger als flyttsak und gilt für "normale" PKWs aus dem EU-Ausland, die der EU-Direktive entsprechen. Die genauen Anforderungen musst aber nochmals prüfen, ob es wirklich auf dich zutrifft.
http://www.transportstyrelsen.se/sv/Vag ... t-andamal/

Und wie schon oben gesagt: Man muss in S jährlich zum "TÜV", ist dafür aber billiger als in D. 330 kr.

HOffe, dass hilft.

Viele Grüße, Angelika
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Tysktjejen »

PS: Und wenn dir das eine Fahrzeug gar nicht gehört, kann es ja der Schwiegervater sicher für einen symbolischen Euro verkaufen ;-)
Denn Ihr müsst nachweisen, wie das Fahrzeug in Euren Besitzt gelangt ist (Kaufvertrag, Quittung o.ä.)
Schallus
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Schallus »

Die weiter oben erwähnte Verschrottungsgebühr wurde vor ein paar Jahren abgeschafft.
Ursprungskontroll musst Du auf jeden Fall beantragen, ohne diese kein Eintrag und keine Zulassung, diese dient hauptsächlich dazu den Handel mit gestohlenen Fahrzeugen über Landesgrenzen zu unterbinden.
Wie bereits weiter oben erwähnt brauchst Du diese sowohl für Privatimport als auch für Flyttsak; letztere würde duch die zusätzliche Gebühr daher teurer und hat keinen Vorteil für die meisten Europäischen Autos oder Autos die in Europa zugelassen waren. Für Neufahrzeuge oder Fahrzeuge aus Übersee, z.B. USA macht flytsak durchaus Sinn da man dabei den Einfuhrzoll und Steuern sowie teure Umbauten vermeiden kann.
Da die Autos bereits jetzt in D zugelassen sind würde ich mit dieser Zulassung und Versicherung nach Schweden fahren und nach erfolgter Anmeldung in D abmelden. Wenn die Autos den TÜV "überstehen" sollten die auch die besiktning schaffen.
Das mit dem Kaufvertrag wie oben erwähnt funktioniert, Du kannst den Kaufpreis sogar abdecken, wichtig ist dass Verkäufer, Käufer und Unterschrift sichtbar sind.
Jeder kann 1 Auto pro Jahr auf diese registrieren.
Tysktjejen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Tysktjejen »

Schallus hat geschrieben: Jeder kann 1 Auto pro Jahr auf diese registrieren.
Max 1 Auto in 12 Monaten gilt nur wenn man als importorsak "eget bruk" angibt - und das sollte man nur tun, wenn das KFZ nicht den EU-Normen entspricht, da eget bruk dann gewisse Ausnahmen hinsichtlich der technischen Anforderungen gewährt.
In den meisten Fällen passt als importorsak "annat ändamål".

Das mit dem in dt. Fahrzeugen nicht vorhandenen Tagfahrlicht sollte kein Problem sein. Wir habe bisher 3 Autos ohne ein solches eingeführt.

VG
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Lukä
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Wenn man davon ausgeht, dass in allen EU Ländern die gleichen Zollbestimmungen gelten, findet man auf der Seite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html folgendes zum Thema PKW Einfuhr:

"Als Übersiedlungsgut gelten ... private Fahrzeuge aller Art; d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war)"

Das ist eine klare Aussage.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Reja »

vor 3 jahren galt noch folgendes. es fallen keine einreisegebuehren an wenn der pkw ueber ein jahr alt ist oder ueber 5000 km laufleistung hinter sich hat.man sollte den pkw dann schnellstens ummelden.gebuehren fallen dann fuer die ursprunskontroll und den schwedischen tuv an.nach anmeldung des fahrzeugs in Schweden sollte man das auto in Deutschland abmelden.laut transportsyrelsen geht das zwar automatisch aber ich habe da eher schlechte erfahrungen gemacht. ansonsten muss man jährlich zum tuv fuer fahrzeuge ueber 5 jahre.
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svenskachen
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von svenskachen »

Vielen lieben Dank euch allen für die ausführlichen und aussagekräftigen Antworten. :thumbsup:

Wie wir es jetzt letztlich machen müssen wir noch intern ausdiskutieren, aber jetzt wissen wir zumindest woran wir sind und auf was wir achten müssen: vielen Dank nochmal!!!!
:D :flagge3:
Major Na
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Hi Carolin,

noch eine Möglichkeit: Wenn jener ältere 323 über den Schwiegerpa versichert ist und damit vermutlich versicherungstechnsich niedrig eingestuft ist, wäre mein Vorgehen folgendes (Sofern der Schwiegerpa kein neues Fzg. bekommt):

- Fahrzeug in D frisch Tüvven
- Mit Versicherung abklären ob das Fahrzeug auch längerfristig in Schweden bewegt werden darf. (war bei mir überhaupt kein Problem)
- Vollpacken und nach Schweden fahren - die Karre da benutzen.
- Natürlich brav die deutsche Steuer und Prämien zahlen.

In S habt Ihr 2 Jahre Zeit zu überlegen... oder ggf. zwischendurch auf einer Urlaubsfahrt neu zu Tüvven. Besitzte mehrere Krafträder und einen PKW (alle Fahrzeuge auf meinen deutschen Zweitwohnsitz gemeldet, der PKW ist offiziell Eigetnlum meiner Ma), laufen alle über einen Großkundentarif einer deutschen Versicherung - insbesondere die Krafträder sind deutlich günstiger.

In Göteborg und Stockholm spart man ggf. noch die Trängselskatt... die sich sonst nur mit einem schwedischen Tjänstebil ebenfalls vermeiden lässt... ;-)

Sogar Anwohnerparkausweise erhält man mit ausländischer Zulassung, zumindest hier in GTB. Lediglich ein unterschriebenes Dokument zur Nutzungsüberlassungs wird hierfür vorrausgesetzt.

Erfolgreiches Vorbereiten!

LG
Majorna
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Major Na hat geschrieben:Hi Carolin,

noch eine Möglichkeit: Wenn jener ältere 323 über den Schwiegerpa versichert ist und damit vermutlich versicherungstechnsich niedrig eingestuft ist, wäre mein Vorgehen folgendes (Sofern der Schwiegerpa kein neues Fzg. bekommt):

- Fahrzeug in D frisch Tüvven
- Mit Versicherung abklären ob das Fahrzeug auch längerfristig in Schweden bewegt werden darf. (war bei mir überhaupt kein Problem)
- Vollpacken und nach Schweden fahren - die Karre da benutzen.
- Natürlich brav die deutsche Steuer und Prämien zahlen.

In S habt Ihr 2 Jahre Zeit zu überlegen... oder ggf. zwischendurch auf einer Urlaubsfahrt neu zu Tüvven. Besitzte mehrere Krafträder und einen PKW (alle Fahrzeuge auf meinen deutschen Zweitwohnsitz gemeldet, der PKW ist offiziell Eigetnlum meiner Ma), laufen alle über einen Großkundentarif einer deutschen Versicherung - insbesondere die Krafträder sind deutlich günstiger.

In Göteborg und Stockholm spart man ggf. noch die Trängselskatt... die sich sonst nur mit einem schwedischen Tjänstebil ebenfalls vermeiden lässt... ;-)

Sogar Anwohnerparkausweise erhält man mit ausländischer Zulassung, zumindest hier in GTB. Lediglich ein unterschriebenes Dokument zur Nutzungsüberlassungs wird hierfür vorrausgesetzt.

Erfolgreiches Vorbereiten!

LG
Majorna
Majorna och det är laglit?????? Ich weiss von 6 Monaten (früher waren es ein paar Wochen)

Man soll nicht nur mit schwindeln anfangen. Ziehe ich in ein fremdes Land dann mit allen Vor und Nachteilen.
Major Na
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Framsidan, warum hab ich nur mit Deiner Reaktion auf mein Post gerechnet... ;-) Vorab: ich halte ebennfalls nichts von Unwahrheit, jedoch sehe ich kein Problem mich in jenen Grauzonen zu bewegen die ich mit meinem Gwissen verinbaren kann. Dies setzt voraus das ich niemanden dabei übervorteile oder gar schädige (in jenem Fall muss der Versicherungsschutz gegeben sein). Die 6-Monatsregel ist mir auch bekannt. Ob Steuern in D oder S einbehalten werden ist für mich jedoch gegenstandslos.

Sicher ist: Schweden oder D = EU; für mich ist es nur eine Frage der Zeit, dann wirst Du Dein Auto dort registrieren können wo es Dir passt (in D kannst Du demnächst lt. meiner Information von Hamburg nach München ziehen, das "Kennzeichen" behalten und lediglich die Adresse im Schein ändern lassen) und mit der Versicherung Deine Regionalklasse verhandeln.

Viele Nutzer von Firmenfahrzeugen aus dem EU-Ausland, sowie Nutzer von finanzierten Fahrzeugen haben keine Möglichkeit diese umzumelden, sofern mit der Versicherung abgeklärt sehe ich überhaupt kein Problem. Hab hier was gefunden:
http://www.kfz-auskunft.de/news/3118.html

In diesem Fall gehört das Auto (323) auch jemandem der in D lebt und sich höchstwahrscheinlich auch die meiste Zeit dort aufhält, nur sein Auto nicht - aber hier liegt ja sein Einverständniss zur Nutzungsüberlassung vor ... da ist mir keine Auflage/kein Verbot bekannt ;-)

"Ziehe in ein fremdes Land dann mit allen Vor- und Nachteilen"
Ich wünsche Dir das Du irgendwann einsiehst das diese Aussage an sich -zaghaft vormuliert- nicht gerade wohlüberlegt ist.
Gewiss gibt es Menschen, die immer fein mit dem Strom schwimmen, aber die haben mich noch nie zu überzeugen vermocht.

LG
Major
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Ich verstehe nicht, wo da die Grauzone sein soll?

Wenn A in Schweden wohnt, dort gemeldet ist, kann A kein, in Deutschland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft nutzen, es sei denn, es ist ein Firmenfahrzeug.

Mir bekannte Ausnahme sind allein Studierende

"Wenn Sie sich nur zum Studium in einem anderen Land aufhalten, dürfen Sie Ihr Auto dort fahren, ohne es anmelden oder Steuern dafür entrichten zu müssen – solange Sie in einer Bildungseinrichtung dieses Landes eingeschrieben sind."

Und ja, ich weiß, dass wir nicht von "A's" eigenem Fahrzeug sprechen, aber ich denke, das macht keinen Unterschied.

Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."
Zuletzt geändert von Lukä am 19. Februar 2014 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Wenn man davon ausgeht, dass in allen EU Ländern die gleichen Zollbestimmungen gelten, findet man auf der Seite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html folgendes zum Thema PKW Einfuhr:

"Als Übersiedlungsgut gelten ... private Fahrzeuge aller Art; d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war)"

Das ist eine klare Aussage.

Das ist ganz klar zutreffend für Ware/Güter die aus nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden. Glaube danach hatte niemand gefragt... :pfeif:

Einfuhrzoll bei Übersiedlung innerhalb der EU gibt´s nicht.
Diese Seite wär´s gewesen:
https://www.bmf.gv.at/zoll/uebersiedlun ... staat.html

LG Majorna
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Aha, und wo genau ist in der Kernaussage der Unterschied zwischen den Aussagen meiner und deiner geposteten Seite?
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wo da die Grauzone sein soll?

Wenn A in Schweden wohnt, dort gemeldet ist, kann A kein, in Deutschland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft nutzen, es sei denn, es ist ein Firmenfahrzeug.

Mir bekannte Ausnahme sind allein Studierende

"Wenn Sie sich nur zum Studium in einem anderen Land aufhalten, dürfen Sie Ihr Auto dort fahren, ohne es anmelden oder Steuern dafür entrichten zu müssen – solange Sie in einer Bildungseinrichtung dieses Landes eingeschrieben sind."

Und ja, ich weiß, dass wir nicht von "A's" eigenem Fahrzeug sprechen, aber ich denke, das macht keinen Unterschied.

Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."

Zeig mir die Richtline die jene Fahrzeuge betrifft, die rechtäßig in einem EU-Land angemeldet und versichert sind und dauerhaft im EU-Ausland verwendet werden. Worin besteht der Unterschied bei Firmenfahrzeugen? Wo steht die EU-Richtline die die Ausnahme für die Besteuerung (nur darum geht´s!) festlegt? Verischerung is egal, dank EU-Recht.

Grauzone bedeutet = man ist u.U nicht explizit zu etwas legitimiert, aber es passiert nichts & zwar überhaupt nichts wenn man dies ignoriert. Hier: Selbst bei einem Schadenfall zahlt die Verischerung, die Polizei und und sonstige Exekutive juckt´s keine Sekunde ob da ein norwegisches, belgisches oder holländisches Kennzeichen rumfährt, solange das Halter sich zu benehmen weiss, das Auto ok ist und es einen plausible Verbindung zwischen Fahrzeug, Halter und Fahrer gibt.

Oder Gegenfrage: Welcher Ordnungswiedrigkeit/welchem Straftat wird mir angehängt wenn ich tatsächliche an einen obergelangweilten Erbsenzähler von Büttel gelange der Verdacht schöpft und hochmotiviert ist der Sache nachzugehen? Was wäre die Konsequenz? U-Haft? Abschiebung? Oder anders gefragt: Wer hätte etwas davon?
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Lukä hat geschrieben: Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."
Und genau deshalb verstehe ich nicht, wo du hier eine versicherungsrechtliche bzw. steuerrechtliche Grauzone siehst.
Und ja, genau genommen ist das Steuerhinterziehung gegenüber dem schwedischen Staat.

Moralisch sehe ich deine "Tipps" genau so wie Framsidan.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Aha, und wo genau ist in der Kernaussage der Unterschied zwischen den Aussagen meiner und deiner geposteten Seite?
Ganz einfach: Innerhalb der EU gehören auch Tabakwaren, Alk usw... ;-) und das ganze ist in einem Satz abgehandelt.
Beide Seite betreffen ausschließlich Zölle und sind in unserer Diskussion gegenstandslos.

Unsere EU-Nachbarn bedienen sich bei der Einfuhr von PKW weiterer Tricks, sogar bei älteren Fahrzeugen, unabhänigig ob Umzugsgut oder nicht. In Österreich heisst das NoVa - da darf man (nach-)zahlen & das bis zu einem Fahrzeugalter von 30 Jahren

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1098231%2C%2C
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:
Lukä hat geschrieben: Und in dem, von dir geposteten Link steht sogar "...Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird..."
Und genau deshalb verstehe ich nicht, wo du hier eine versicherungsrechtliche bzw. steuerrechtliche Grauzone siehst.
Und ja, genau genommen ist das Steuerhinterziehung gegenüber dem schwedischen Staat.

Moralisch sehe ich deine "Tipps" genau so wie Framsidan.
... und mir ist bewusst das der Teller auf dem Ihr zwei hockt nicht besonders groß dafür jedoch ungeheurer tief ist.

-> "müsse demnach immer dort erfolgen..." Steht konkret wo in welchem Gesetz? Ich kenne nur die Regel in der der Halter angehalten ist bei einem Aufenthalt >185 Tagen usw... Interresiert mich beides nicht da nicht geahndet wird.

Wir sprechen hier von KFZ-Stuern in Höhe von 1500 SEK oder 150 Euro im Jahr, bei einem älteren Euro-2 Otto Fahrzeug. Wahnsinn.

Jetzt macht mal die Lauscher weit auf - Ihr beiden Helden... bzw. die Äuglein:
Ein in schweden Stuern zahlendes Unternehmen auquiriert eine Fachkraft aus dem EU Ausland. Diese is 37 Jahre alt, zahlt vom 1. Tag an Ihres Aufenthalts in Schweden etwa 21kSEK Steuern (in Schweden kein Geheimnis) - jeden Monat, hilft dem Unternehmen den Umsatz/Gewinn zu verbessern der ebenfalls dort versteuert wird. Essen, Trinken, BIER... alle Abgaben werden in Schweden entrichtet.

Jene Person hat in den ersten 27 Jahren Ihres Lebens unter´m Strich nen Haufen Geld gekostet. Die ersten Jahre nur gefuttert, in Windeln gesch... und gepennt, den Eltern Zeit, Nerven Geld geklaut, dann Schule, 6 Jahre(!) Studium usw... Ok, kleines Plus für den Zivi-Job als Rettungssani. Selbst für die Jobberei während des Studiums wollte der Staat keine Steuern.
Was kommt da an Kosten und Aufwand zusammen?
Nach erfolgte Ausbildung arbeitet jener Mensch weniger als ein Jahrzehnt in seinem Geburtsland und geht dann in´s EU-Ausland.
Zahlt ab jetzt keine Einkommenssteuer, Rentenverischerung (seine armen Eltern), sondern gar nix mehr in D. Moment- doch, er zahlt Steuern für ein Auto und drei Motorräder... kommt also doch noch was raus, BU und priv. Haftpflich laufen auch noch über D- wie schön!

Meine Güte, nun fühl ich mich aber sowas von schuldig dem schwedischen Staat gegenüber. Insbesondere weil ich mit allen 4 priv Fahreugen zusammen im Schnitt aktuell keine 100km im Monat fahre... und darüberhinaus monatlich 2,4kSEK Föremondsvärde für meinen fetten Firmen-V60 abdrücke.

In meiner Steuererklärung für 2012 in D hab ich 1K€ Werbungskosten für das Vorstellungsgespräch in GTB angegeben, schön mit Belegen und GEHOFFT das mir das Finanzamt die Ohren lang zieht - die haben aber anstandslos gezahlt. Das ist - zugegeben - unmoralisch und verwerflich!

An Stelle des schwedischen Staats wäre ich also auch stinksauer und würde jenen EU-Gastarbeiter wegen Steuerhinterziehung verknacken und umgehend des Landes verweisen... im Ernst, dagegen ist eine Alice Schwarzer das reinste Waisen-Feministen-Kind. :lachen4:

Wünsche weiterhin erfolgreiches Ebsenzählen. :laughter:
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Es ist doch völlig nebensächlich, ob du 1000 SEK oder 10 Mio SEK Steuern zahlst. Wenn du gegen Gesetze des Landes verstößt, machst du dich vor dem Gesetz schuldig. Ob du es nun sinnvoll findest oder schwachsinnig oder als Erbsenzählerei bezeichnest. Aber diese Haltung zu Schweden zieht sich von Anfang an durch deine Beiträge. Du bist ja nur "Gastarbeiter" und das unterscheidet dich wohl hier von den Meisten. Du kannst und sollst ja auch deine Meinung haben, musst aber akzeptieren, dass es Menschen gibt, die das anders sehen. Und dein "Framsi bashen" ist auch ein roter Faden durch deine Posts. Da fehlt es dir einfach an Respekt. Mir sind Nationalitäten wurscht und ich sehe mich im einfachsten Fall als Europäer, aber deshalb respektiere ich trotzdem mein Gastland und dessen Regeln. Was im Übrigen ja nicht mal eine schwedische Problematik ist.

Der deutsche Staat schreibt dazu nämlich:

KraftStG § 1 Steuergegenstand

Von der Steuer befreit ist das Halten von

...

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

So, und nun kannste hier wieder rumkaspern und lustige Sachen schreiben.
Zuletzt geändert von Lukä am 20. Februar 2014 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Framsidan »

Lukä hat geschrieben:äääähm...? Framsi, hab dir ne PN geschickt
Ja eben geshen, ursäkta mig...
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Es ist doch völlig nebensächlich, ob du 1000 SEK oder 10 Mio SEK Steuern zahlst. Wenn du gegen Gesetze des Landes verstößt, machst du dich vor dem Gesetz schuldig. Ob du es nun sinnvoll findest oder schwachsinnig oder als Erbsenzählerei bezeichnest. Aber diese Haltung zu Schweden zieht sich von Anfang an durch deine Beiträge. Du bist ja nur "Gastarbeiter" und das unterscheidet dich wohl hier von den Meisten. Du kannst und sollst ja auch deine Meinung haben, musst aber akzeptieren, dass es Menschen gibt, die das anders sehen. Und dein Framsi bashen ist auch ein roter Faden durch deine Posts. Da fehlt es dir einfach an Respekt. Mir sind Nationalitäten wurscht und ich sehe mich im einfachsten Fall als Europäer, aber deshalb respektiere ich trotzdem mein Gastland und dessen Regeln. Was im Übrigen ja nicht mal eine schwedische Problematik ist.

Der deutsche Staat schreibt dazu nämlich:

KraftStG § 1 Steuergegenstand

Von der Steuer befreit ist das Halten von

...

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

So, und nun kannste hier wieder rumkaspern und lustige Sachen schreiben.

Ich bleib bei den lustigen Sachen und überlass das "kaspern" und "spießern" lieber Euch ;-)

Frage: Was unterscheidet mich als "nur Gastarbeiter" von einem "Ehrlichen Einwander" vor dem schwedischen Gesetz - wenn Du schon so gerne daran festhälst? Das erscheint mir ja immer nationaler...

Ich respektiere durchaus jede eigene Meinung, jedoch in der Tat niemanden der Halbwahrheiten verbreitet (insbes. zur heilen Schwedenwelt) und in Oberlehrermanier zum Volke spricht, also rechne(t) hier auch zukünftig mit kräftigem Gegenwind. Hier Dein angesprochener Thread.
http://sweforum.schwedenstube.de/schwed ... 26793.html

"... auf die Antwort von Framsi freue ich mich schon... "

Ich freue mich da heute noch drauf, Du auch... ? :pfeif:

Ich bin ebenfalls EU-Bürger und zahle alle meine Steuern an die EU.

Final: Ich gebe hier auf dieser Plattform meine Erfahrung zum Besten - so wie Dinge hier in Schweden und im Leben allgemein gut für mich funktioniert haben. Mich treibt dazu einzig und allein das Ideal meinen Mitmenschen das Leben zu vereinfachen. Ich halte mich an Fakten. Den Lesern traue ich durchaus zu selbst zu entscheiden ob jener vorgeschlagene Lösungsansatz für sie in Frage kommt - ganz ohne Bewertung durch eine selbsternannte, nationalistische Foren-Stasi.

Und ja, Gesetze und Regeln bewerte ich gerne selber, bevorzuge hierbei "the big picture", was mir in diesem Falle besonders leicht fällt, da der Gesetzgeber selbst nicht an der Überwachung/Einhaltung jenes Gesetzes interressiert ist bzw. die Überlegung besteht das dieses in absehbarere Zeit im Sinne des Volkes angepasst wird. Ganz im Vertrauen - damit bin ich bisher sehr gut gefahren & weit gekommen. Ganz ohne Übervorteilung von Mitmenschen, verbrannter Erde oder gar Strafzahlungen und Prozesse.

:bowler:
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Lukä »

Du legst ja Leuten gerne Wort in den Mund, und versuchst diese zu verdrehen.
So wie du jetzt mit der "national Keule" kommst. Da bist du ja bei mir genau an der richtigen Adresse. Aber ja, ich sage dir gerne, was dich von den Meisten hier unterscheidet. Die Menschen, die es sich ausgesucht haben, in Schweden zu leben, tun das in der Regel mit allen Konsequenzen. Du hast aber, nach nicht ganz einem Jahr, Schweden schon voll durchanalysiert. Aber das ist mir ziemlich Latte. In unserer Diskussion ging es aber darum, dass du hier Tipps gibst, die eindeutig Rechtsverletzungen darstellen. Und dann machste hier auf obercool, und erzählst, dass du Gesetze gerne selber bewertest. Und wie dumm muss man eigentlich sein, in einem öffentlichen Forum zu posten, dass man seine Fahrzeug am schwedischen Steuersystem vorbeischleust.
Solche Postings kannste ins Supermann-Forum stellen.

Deine Formulierung "nationalistische Foren-Stasi" zeigt mir deutlich deinen Geisteszustand, und dein "Gegenwind" ist nur ein warmes Lüftchen.

Wie sagtest du so schön? "Ich bin bestimmt nicht in Schweden um Schwede zu werden - Deutschtum muss man nicht ablegen, überall tragen, zeigen und sich darüber freuen - ein gesundes Maß an Selbstreflektion vorausgesetzt."

Damit haste ja alles gesagt.

P.S. Merke: refleKtieren aber RefleXion - das solltest du wissen, als Fan des Deutschtums
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von calle »

Merkwürdig streitlustiger Ton in diesem Forum. Bin schon einmal vor längeren hieraus verschwunden, weil mir dieses Gezoffe echt auf den Geist geht. Mit sachlicher Informationsweitergabe hat das hier ja wohl alles nichts mehr zu tun.
Ich finde es mutig von Major Na für andere dazustellen, wie er sein Fahrzeugproblem löst. Ist es wieder schwedischer Beststimmungen würden sicherlich kurz die angesprochene Fakten reichen. Da lässt sich kaum etwas gegen sagen. Hier geht es für mein Empfinden aber weit unterhalb der Gürtellinie weiter.
Ich weiß wenig von Major Na aber überlasst doch der Steuerbehörde und dem Straßenverkehrsamt das Verurteilen, wenn er sich wieder dem Gesetz verhalten sollte, schließlich scheint er regelmäßige Steuerprüfungen zu haben.
Habe selber einen Wagen im Ausland auf Dauer stationiert. Auf meine Frage beim schwedischen Verkehrsamt, wie ich das Problem am besten löse, hat mir ein Sachbearbeiter freundlich dort einen TÜV zugewiesen. So das wars.
Soviel zu Grauzonen es ist nur ein Ausdruck dafür, dass man etwas macht, was nicht verboten ist. Doch es gibt viel, von dem man möchte, dass es nicht stattfindet und doch ist es erlaubt.
:bowler:
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Lukä hat geschrieben:Du legst ja Leuten gerne Wort in den Mund, und versuchst diese zu verdrehen.
Das erscheint mir Dein subkjektiver Eindruck zu sein....
Lukä hat geschrieben: Und wie dumm muss man eigentlich sein, in einem öffentlichen Forum zu posten, dass man seine Fahrzeug am schwedischen Steuersystem vorbeischleust.
Solche Postings kannste ins Supermann-Forum stellen.
Bist Du wirklich sicher das Du kein Nationalist bist? Die Gesamtsteuer meiner Fahrzeuge in D ist höher als In S und wird fristgerecht entrichtet. Ergo verdient die EU Geld an meiner Bequemlichkeit. Wenn Deine Ansicht also mal keine Erbsenzählerei im Quadrat ist.
Ich bin in der Tat nicht in mein "Traumland" ausgewandert sondern lebe, genau wie überall anders mit offenen Augen und Ohren... wem das stinkt der darf gerne weghören, aber den Mund verbieten lass ich mir nicht.

Ich werde natürlich ein ernstes Wort mit meinen "echten" schwedischen Kollegen und mir bekannten "Traumland"-Einwanderer reden und sie darauf hinweisen das sie als echte Schweden außerhalb ihres Landes zukünftig weder Alk, Elektronikartikel, Fahrzeuge oder gar Frauen (in S illegal) zu kaufen haben. Letzteres wäre doch in jeglicher Hinsicht verwerflich.
Vorschlag: Bewirb Dich als Schwe-D-R Offizier - brauchst Richtung BRD nichtmal ne Mauer bauen.
:lachen4:

Und ja, ich werte und entscheide. Dumm, naja... ich bin/war halt blond, und da mich mein Job als Rettungssani so fürchterlich überfordert hat (allein die ganzen umwerfenden Krankenschwestern die man sich jeden Tag quasi anschauen muss...) blieb mir nichts anderes üblich als zu studieren. :gruebel:
Lukä hat geschrieben: P.S. Merke: refleKtieren aber RefleXion - das solltest du wissen, als Fan des Deutschtums

Bedanke mich auch für die Deutschstunde, Herr Oberlehrer - ich lerne gern dazu. :-)

Ab jetz übe ich mich einfach im Wegsehen bzw. Ignorieren... oder heisst es Ignoranz? :wink:
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Leska »

Hej,

da ich vor kurzem die ganze Prozedur durchmachen musste möchte ich hier mal aufführen was für Kosten bei der Einführung anfallen:

1. Als erstes muss bei Transportstyrelsen ein "Ansök om ursprungskontroll" beantragt werden. Daraufhin bekommt man ein Dokument geschickt in dem man Angaben zum Fahrzeug und Halter machen muss. Dies schickt man mit ALLEN zum Fahrzeug gehörenden Originaldokumenten zurück. Die ursprungskontroll kostet - 700,- SEK -

2. Wird der Antrag genehmigt und die ursprungskontroll verlief positiv, bekommt man Bescheid und muss einen Termin zur Registreringsbesiktning bei Bilprovning vereinbaren. Diese kostet - 1700,- SEK -

3. Anschliessend muss eine Besiktningskontroll (TÜV) gemacht werden. Der deutsche TÜV wird nicht anerkannt!! (Hatte erst im Januar´14 TÜV in D neu) Kosten - 350,- SEK -

Verläuft alles positiv bekommt man wenige Tage später die Kennzeichen per Post zugeschickt. Bevor man dann mit den neuen Kennzeichen auf die Strasse will muss man selbstverständlich das Auto versichern und das Auto ("Ställ på fordonet") für den Gebrauch anmelden, also man muss vorher Transportstyrelsen bescheid geben das dass Auto jetzt genutzt wird.


Alle die , wie ich, Diesel fahren: In Schweden werden Dieselfahrzeuge extrem hoch besteuert!!! Das wusste ich vorher leider nicht und musste dreimal teif schlucken als ich erfuhr wie hoch die Steuern sind. Man kann ungefähr sagen, dass die Steuern gut das 3-4 fache gegenüber Benzinern kostet! Diesel lohnt sich wirklich nur wenn man eine hohe Jahreskilometerleistung hat.

Sollten noch fragen bestehen oder jemand Hilfe brauchen kann sich gerne bei mir melden.

Gruss
Sven
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Moin,

Sven, Deine Anleitung zur Fahrzeuganmeldung ist spitze! Aber ...
Leska hat geschrieben:
Alle die , wie ich, Diesel fahren: In Schweden werden Dieselfahrzeuge extrem hoch besteuert!!! Das wusste ich vorher leider nicht und musste dreimal teif schlucken als ich erfuhr wie hoch die Steuern sind. Man kann ungefähr sagen, dass die Steuern gut das 3-4 fache gegenüber Benzinern kostet! Diesel lohnt sich wirklich nur wenn man eine hohe Jahreskilometerleistung hat.

Gruss
Sven
... ganz so dramatisch ist das nicht. Ich weiß zwar nicht aus welcher Epoche Dein Diesel stammt (vermutlich hat Rudolf höchstpersönlich daran mitentwickelt), doch die Besteuerung von Diesel-KFZ ist natürlich auch emissionsbedingt.

Steht alles hier, sogar mit Fallbeispielen:
https://www.transportstyrelsen.se/Vag/F ... s-storlek/

Bei vergleichbaren Fahrzeugen (Alter, Größe, Leistung) liegt der Diesel (V70) dabei mit einer BEsteuerung von 4.228 SEK im Jahr um Faktor 1,8 über dem Otto.

LG
Major :bowler:
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Leska »

Hej,

vielen Dank ;)
Ich fahre einen Audi A4/E8 Avant S-Line Bj. 2004. Ich muss 5625 SEK Steuern zahlen :?
Mein Chef und sein Sohn fahren beide Toyota, müssten so ca. 2009 Bj. sein. Die zahlen jeweils 1200 SEK Steuern. Daher komme ich auf diesen Faktor :)

Gruss
Sven
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Knäckebröd:) »

Major Tom? Darf ich dich leise darauf hinweissen, dass jeder alles im Internet lesen kann? Und löschen kann man da auch nichts...Ich habe zwar nicht alles gelesen, aber da war was von Steuerhinterziehung im Raum.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Major Na »

Knäckebröd:) hat geschrieben:Major Tom? Darf ich dich leise darauf hinweissen, dass jeder alles im Internet lesen kann? Und löschen kann man da auch nichts...Ich habe zwar nicht alles gelesen, aber da war was von Steuerhinterziehung im Raum.
Danke Knäcke, Spitzenhinweis... schlaf ruhig weiter. :lachen4:
Skatteverket hat noch 5 Wochen, dann bekommt Schweden keine einzige Krone mehr von mir.

@Leska: der Toyota ist dann entweder recht klein , ein Miljöbil (Öko-Rübe) oder beides, gelle? Deinem Audi fehlt wahrscheinlich der DPF. (Partikelfilter)

LG
Major
Zuletzt geändert von Major Na am 9. Juni 2014 19:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Leska »

Nee, ist ein Toyota Avensis, Baujahr 2012, Benziner und EURO5: Steuern 1260 SEK um genau zu sein. Hab grad nochmal nachgefragt ;)

Gruss
Sven
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Re: Einführen PKW von D nach S - was für Gebühren fallen an?

Beitrag von Knäckebröd:) »

Immer wieder gerne ;)
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