Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
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Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Hej,
weiß jemand, ob es in Schweden Gesetze gibt, die Ruhezeiten an Feiertagen und Sonntagen regeln?
Heute hatten wir (schon) wieder einen Nachbarn, der mit einem Bagger seinen Garten umgegraben hat... Und das ab 7:30 Uhr und an einem Feiertag.
Gruß
Karl
weiß jemand, ob es in Schweden Gesetze gibt, die Ruhezeiten an Feiertagen und Sonntagen regeln?
Heute hatten wir (schon) wieder einen Nachbarn, der mit einem Bagger seinen Garten umgegraben hat... Und das ab 7:30 Uhr und an einem Feiertag.
Gruß
Karl
Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
sorry Karl aber
in Schweden gibt es keinerlei Ruhezeiten wie du sie aus DE kennst .....
warum soll es in SE solche Gesetze geben nur weil man die in DE hat?
nichtmal die Kinder duerfen in DE draussen spielen oder lärm machen unter der Ruhezeit ....unglaublich
ich hoffe nieeeemals so etwas blödes hier zu erleben .....
aber zu deinem Anliegen .... geh dochmal rueber zum Nachbarn und frage ganz freundlich (also nicht sofort mit schimpfen anfangen)
ob sie das Baggern vielleicht auf später verschieben könnten. alsooooooo ganz freundlich bitten ....
Irene
in Schweden gibt es keinerlei Ruhezeiten wie du sie aus DE kennst .....
warum soll es in SE solche Gesetze geben nur weil man die in DE hat?
nichtmal die Kinder duerfen in DE draussen spielen oder lärm machen unter der Ruhezeit ....unglaublich
ich hoffe nieeeemals so etwas blödes hier zu erleben .....
aber zu deinem Anliegen .... geh dochmal rueber zum Nachbarn und frage ganz freundlich (also nicht sofort mit schimpfen anfangen)
ob sie das Baggern vielleicht auf später verschieben könnten. alsooooooo ganz freundlich bitten ....
Irene
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Liebe Irene,
ich bin Hamburg geboren und aufgewachsen. Dort hat man im allgemeinen einen Abstand vom Nachbarn der gerade mal 4 m beträgt. Wenn ich mir vorstelle das alle Nachbarn von allen Seiten auch innerhalb der Ruhezeiten ihren Traktor oder Rasenmäher anschmeissen, dann gute Nacht.
Ich denke in Schweden braucht es so etwas nicht, weil das Land viel grösser ist und viel weniger Einwohner hat als Deutschland. In D ist es aber absolut sinnvoll.
Ansonsten stimme ich Dir zu. Zum Nachbarn gehen, vielleicht mit einem Feierabendbier und ganz lieb und nett fragen, ob man nicht evtl. die Baggerzeit auf 8.30 verschieben kann.
Gruss Speedy,
diesmal sogar positiv fuer Schweden...........ggg
ich bin Hamburg geboren und aufgewachsen. Dort hat man im allgemeinen einen Abstand vom Nachbarn der gerade mal 4 m beträgt. Wenn ich mir vorstelle das alle Nachbarn von allen Seiten auch innerhalb der Ruhezeiten ihren Traktor oder Rasenmäher anschmeissen, dann gute Nacht.
Ich denke in Schweden braucht es so etwas nicht, weil das Land viel grösser ist und viel weniger Einwohner hat als Deutschland. In D ist es aber absolut sinnvoll.
Ansonsten stimme ich Dir zu. Zum Nachbarn gehen, vielleicht mit einem Feierabendbier und ganz lieb und nett fragen, ob man nicht evtl. die Baggerzeit auf 8.30 verschieben kann.
Gruss Speedy,
diesmal sogar positiv fuer Schweden...........ggg
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Sorry, aber Du hast es hier nicht mit einem Minderbemittelten zu tun (auch wenn es vielleicht nett gemeint ist)...Irene hat geschrieben:geh dochmal rueber zum Nachbarn und frage ganz freundlich (also nicht sofort mit schimpfen anfangen)
ob sie das Baggern vielleicht auf später verschieben könnten. alsooooooo ganz freundlich bitten ....
Ich habe selbst drei Kinder die oft laut sind und obwohl es keine "offizielle" Ruhezeit hier nach 20:00 Uhr gibt, sage ich meinen Kindern, dass sie dann leiser sein sollen, aus Respekt vor meinen Nachbarn.
Ich denke, dass an einem - Feiertag - nicht unbedingt schon kurz nach 07:00 Uhr mit großen Maschinen gearbeitet werden muss.
Man kann ja DE durchaus kritisieren für all die vielen unnötigen Regulierungen und Gesetze.
Aber einige machen schon Sinn und genau dieses Erlebnis heute morgen bestätigt mir das auch.
Karl
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Es gibt in Schweden ein Reichsgesetz über die staatlichen Feiertage von 1989. Es enthält keine Regelungen über Ge- und Verbote an diesen Tagen, sondern nur die sog. Legaldefinition, was ein gesetzlicher Feiertag ist, wenn dieser Begriff in anderen Vorschriften auftaucht. Andere Vorschriften dieser Art sind z. B. arbeitsrechtliche Bestimmungen über die Lohnfortzahlung an solchen Tagen.
Die früher reichsweit existierende Regelung einer Sonntagsruhe (Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen außer von Lebensmitteln in Gaststätten o. ä.) existiert nicht seit den 70er Jahren nicht mehr; ebensowenig habe ich reichsweite Vorschriften über Lärmverbote an Sonn- und Feiertagen gefunden.
Allerdings ist auch nach deutschem Recht die Sonntagsruhe nicht bundesweit geregelt, sondern nach lokalem Recht, also in reinen Ortssatzungen. Ruft man die Homepages beliebiger schwedischer Städte auf und sucht da nach dem Ortsrecht, findet man in der Regel nur Lärmgrenzwerte (was wohl nur Angaben technischer, nicht rechtlicher Art sind), aber keine Vorschriften über spezielle Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen.
Die bisher genannten Vorschriften (außer der Lohnfortzahlung) sind öffentlich-rechtlicher Natur, verschaffen also nicht per se einen individuellen Anspruch des durch den Lärm gestörten gegen den Verursacher, sondern die Möglichkeit hoheitlichen Einschreitens.
Unbenommen bleibt daneben bei einer Besitz- oder Eigentumsstörung durch Lärm die zivilrechtliche Geltendmachung über die Gesetze des Fastighetsrätt. Unterscheidungen nach Sonn- und Feiertagen oder anderen Tagen konnte ich da keine finden.
Die früher reichsweit existierende Regelung einer Sonntagsruhe (Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen außer von Lebensmitteln in Gaststätten o. ä.) existiert nicht seit den 70er Jahren nicht mehr; ebensowenig habe ich reichsweite Vorschriften über Lärmverbote an Sonn- und Feiertagen gefunden.
Allerdings ist auch nach deutschem Recht die Sonntagsruhe nicht bundesweit geregelt, sondern nach lokalem Recht, also in reinen Ortssatzungen. Ruft man die Homepages beliebiger schwedischer Städte auf und sucht da nach dem Ortsrecht, findet man in der Regel nur Lärmgrenzwerte (was wohl nur Angaben technischer, nicht rechtlicher Art sind), aber keine Vorschriften über spezielle Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen.
Die bisher genannten Vorschriften (außer der Lohnfortzahlung) sind öffentlich-rechtlicher Natur, verschaffen also nicht per se einen individuellen Anspruch des durch den Lärm gestörten gegen den Verursacher, sondern die Möglichkeit hoheitlichen Einschreitens.
Unbenommen bleibt daneben bei einer Besitz- oder Eigentumsstörung durch Lärm die zivilrechtliche Geltendmachung über die Gesetze des Fastighetsrätt. Unterscheidungen nach Sonn- und Feiertagen oder anderen Tagen konnte ich da keine finden.
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Pitri hat geschrieben:
Unbenommen bleibt daneben bei einer Besitz- oder Eigentumsstörung durch Lärm die zivilrechtliche Geltendmachung über die Gesetze des Fastighetsrätt. Unterscheidungen nach Sonn- und Feiertagen oder anderen Tagen konnte ich da keine finden.
Wobei ich denke, dass es wohl kaum Schweden gibt die da irgendetwas geltend machen würden. Sie kennen es so und machen es dann auch so. Rasen mähen um 20 Uhr und egal ob Feiertag oder nicht. Baggern um 7:30 Uhr ist dann halt auch normal.
Wenn es einen stört dann geht man zum Nachbarn und erklärt ihm ruhig ob es auch eine Stunde später geht. Viele nutzen diese freien Tag auch um die Sachen zu erledigen die sie sonst in der Woche nicht machen. Da kommt dann ein freier Tag sehr gelegen.
Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Wenn ich mich richtig erinnere gibt es auch in Schweden Regelungen. Ich weiss nicht, ob das nicht kommunal geregelt ist. Jedenfalls kümmert sich auf dem Land keiner darum.
Bei uns arbeiten fast alle Nachbarn Schicht und da haben wir ein ungeschriebenes "Dorfgesetz", keine Maschienen und keine Kinder draussen vor 10 Uhr. Abends ist es etwas flexibler, aber 22 Uhr ist so eine Richtlinie, am Wochenende wird gerne gesehen, dass so gegen 18 Uhr Schluss ist. Es passiert aber immer wieder, dass mal einer die Zeit vergisst.
Die bewährteste Methode ist mit den Leuten reden!
Bei uns arbeiten fast alle Nachbarn Schicht und da haben wir ein ungeschriebenes "Dorfgesetz", keine Maschienen und keine Kinder draussen vor 10 Uhr. Abends ist es etwas flexibler, aber 22 Uhr ist so eine Richtlinie, am Wochenende wird gerne gesehen, dass so gegen 18 Uhr Schluss ist. Es passiert aber immer wieder, dass mal einer die Zeit vergisst.
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/irni
Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Beginne so in Schweden , ich hoffe nur das dich als Deutscher keiner mehr grüsst . Verdammte Kiste , was fällt Dir eigentlich ein in deinem Gastland so etwas vom Stapel zu lassen
Der Kübel
Der Kübel
Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Blödsinn!
Nicht aufzumucken wäre ja nur die Bestätigung dafür, dass du schon schwedischer bist wie die Schweden selbst!
Stört es dich hast du volles Recht den Störenfried darauf aufmerksam zu machen. Benimmst du dich nicht wie ein Elefant im Porzellanladen und dein Nachbar gehört zur Kathegorie der normalen Mitbürger hast du gute Chancen auf Besserung.
Versucht man nichts kann man auch keine Änderung erwarten!
Nicht aufzumucken wäre ja nur die Bestätigung dafür, dass du schon schwedischer bist wie die Schweden selbst!
Stört es dich hast du volles Recht den Störenfried darauf aufmerksam zu machen. Benimmst du dich nicht wie ein Elefant im Porzellanladen und dein Nachbar gehört zur Kathegorie der normalen Mitbürger hast du gute Chancen auf Besserung.
Versucht man nichts kann man auch keine Änderung erwarten!
/irni
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Eigentlich sollte so was auch ohne Gesetz klappen, einfach auf der Basis gegenseitiger Rücksichtnahme. Ich brauche kein Gesetz, um mal kurz darüber nachzudenken, dass es vielleicht Leute gibt, die am Feiertag länger als 7.30 Uhr schlafen möchten und dass es vielleicht etwas sehr egoistisch ist, nur wegen meiner persönlichen Interessen über deren Schlaf zu bestimmen. Das klappt aber in Deutschland nicht (weil es nur per Gesetz geregelt werden kann), und anscheinend in Schweden auch nicht. Rücksichtslosigkeit scheint in beiden Ländern üblich zu sein...
Beispiel bei uns (D): wir haben eine Toreinfahrt mit Gartentor, groß genug, dass jeder sehen kann, dass man da mit dem Auto reinfährt. Wir haben ein Schild dran, Einfahrt freihalten, das klappt idR. Als das Schild mal ab war, war prompt ständig zugeparkt. Die Leute denken nicht selbst, sondern brauchen immer einen, der ihnen sagt, was sie tun sollen - und wenns ein Schild ist
Beispiel bei uns (D): wir haben eine Toreinfahrt mit Gartentor, groß genug, dass jeder sehen kann, dass man da mit dem Auto reinfährt. Wir haben ein Schild dran, Einfahrt freihalten, das klappt idR. Als das Schild mal ab war, war prompt ständig zugeparkt. Die Leute denken nicht selbst, sondern brauchen immer einen, der ihnen sagt, was sie tun sollen - und wenns ein Schild ist
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Das mit Einfahrten zuparken ist überall gleich, sowohl in D wie hier auch.
Als wir noch unsere Stuga hatten, mähte ich nie den Rasen ( das was nach nach meinen vielen Beeten noch übrig blieb) wenn die Nachbarin ihr Enkelkind im Kinderwagen in den Garten stellte zum schlafen.
Aber der Nachbar selbst, mähte seinen Rasen in 3 - 4 Tagen. Wenn ich mich wirklich mal auf die Liege legte, kam kurz danach der Rasenmäher raus.
Aber wir hatten einen anderen Nachbarn der selten dort war. War mal ein richtig schöner Sommerabend (die kann man ja zählen hier) dann kam er und startete alle möglich Maschinen. Da gingen wir rüber uns sagten das auch. Oder wenn jemand an einem schönen Abend den Kompostkvarn(Häcksler) in Gang setzte. Sowas muss man nicht tun.
Gesunder Menschenverstand hilft viel......
Framsidan
Als wir noch unsere Stuga hatten, mähte ich nie den Rasen ( das was nach nach meinen vielen Beeten noch übrig blieb) wenn die Nachbarin ihr Enkelkind im Kinderwagen in den Garten stellte zum schlafen.
Aber der Nachbar selbst, mähte seinen Rasen in 3 - 4 Tagen. Wenn ich mich wirklich mal auf die Liege legte, kam kurz danach der Rasenmäher raus.
Aber wir hatten einen anderen Nachbarn der selten dort war. War mal ein richtig schöner Sommerabend (die kann man ja zählen hier) dann kam er und startete alle möglich Maschinen. Da gingen wir rüber uns sagten das auch. Oder wenn jemand an einem schönen Abend den Kompostkvarn(Häcksler) in Gang setzte. Sowas muss man nicht tun.
Gesunder Menschenverstand hilft viel......
Framsidan
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Hej,
auch wenn es kein Gesetz zur "Ruhestörung" in Schweden gibt, so klappt es in der Regel ganz gut, denn Störenfriede gibt es überall und die Mehrheit nimmt eigentlich Rücksicht, eben auf schwedische Art.
Wenn jemand morgens sehr früh eine lautstarke Arbeit macht, und das auch noch am Feiertag, so liegt es in den meisten Fällen daran, dass ein wichtiger Grund vorliegt und es keine Alternative gibt. Es handelt sich also meist um seltene Einzelfälle, die sich nicht jedes Wochenende wiederholen. Wenn es sich um einen echten Störenfried handelt, so ist auch nicht eine Person genervt, sondern die gesamte Nachbarschaft ... und dann ist es auch kein Problem miteinander zu reden und den Störenfried gemeinsam "an die Wand zu stellen".
Sollte sich der Störenfried (bei regelmässigem Lärm = buller) nicht beruhigen, so gibt es auch in Schweden Gesetze, die gelten, denn auch hier ist jeder vorsätzliche "störende Lärm" gesetzlich verboten. Das Problem dabei ist nur, dass für Mietwohnungen eine andere Vorgehensweise besteht als bei bostadsrätt oder einem eigenen Haus. Handelt es sich um Einzelsituation, so ist es jedoch von Vorteil, dass hier keine "deutsche Ruhestörung" existiert...
Viele Grüsse
Herbert
auch wenn es kein Gesetz zur "Ruhestörung" in Schweden gibt, so klappt es in der Regel ganz gut, denn Störenfriede gibt es überall und die Mehrheit nimmt eigentlich Rücksicht, eben auf schwedische Art.
Wenn jemand morgens sehr früh eine lautstarke Arbeit macht, und das auch noch am Feiertag, so liegt es in den meisten Fällen daran, dass ein wichtiger Grund vorliegt und es keine Alternative gibt. Es handelt sich also meist um seltene Einzelfälle, die sich nicht jedes Wochenende wiederholen. Wenn es sich um einen echten Störenfried handelt, so ist auch nicht eine Person genervt, sondern die gesamte Nachbarschaft ... und dann ist es auch kein Problem miteinander zu reden und den Störenfried gemeinsam "an die Wand zu stellen".
Sollte sich der Störenfried (bei regelmässigem Lärm = buller) nicht beruhigen, so gibt es auch in Schweden Gesetze, die gelten, denn auch hier ist jeder vorsätzliche "störende Lärm" gesetzlich verboten. Das Problem dabei ist nur, dass für Mietwohnungen eine andere Vorgehensweise besteht als bei bostadsrätt oder einem eigenen Haus. Handelt es sich um Einzelsituation, so ist es jedoch von Vorteil, dass hier keine "deutsche Ruhestörung" existiert...
Viele Grüsse
Herbert
Der Teilnehmer goteborgcity wurde vom Moderator des Forums ausgeschlossen und wird daher keine weiteren Beiträge mehr erstellen und
kann nicht mehr über eine PN erreicht werden.
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Aus in diesem Forumsbeitrag würde man wieder einmal viele Gründe heraus analysieren können, warum manche Deutsche es einfach einfacher haben sich in Schweden zu integrieren :-)und andere gegen gläserene Wände laufen :-?
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Re: Frage zu Ruhezeit an Feiertagen
Was sich mir hier nicht ganz erschließt: einerseits soll es kein Problem sein, jemanden, der regelmäßig andere stört, freundlich darauf hinzuweisen, damit er sein Verhalten ändert. Andrerseits heißt es, mit Kritik könne man in Schweden gar nicht umgehen, darum würde auch keine direkte geübt, sondern alles verklausuliert bzw. hingenommen. Wie denn nun, so im Alltagsleben?
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