
Ich komme einfach nicht weiter....
Seit dem 4. November 2010 bin ich hier in Schweden registriert , habe eine PN. Bin italienische Staatsbürgerin.
Mein Aufenthaltsrecht bekam ich als "Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln..." .
Ich habe auch eine Wohnung "gekauft" (bostadsrätt lägenhet).
Anfang Juli 2011 habe ich einen Schweden geheiratet.
Meine Ersparnisse sind aus diesem und anderen Gründen dahingeschmolzen. Seit Oktober weint mein Bankkonto und leider habe ich noch keine Arbeit gefunden.
Ein von meiner Mutter geerbtes Häuschen versuche ich schon seit geraumer Zeit zu verkaufen, was SEHR schwierig ist.
Nun meine Frage : welches Aufenthaltsrecht habe ich jetzt eigentlich ?
Ich renne noch immer mit dem alten Papier/Status rum, das eben besagt, dass ich Single bin und... (siehe oben). Die Situation hat sich aber grundlegend geändert.
Eine Behörde verlangte kürzlich meine Aufenthaltserlaubnis vom Migrationsverket... . Eine PN zu haben war nicht genug.
Beim Skatteverket meinten sie, dass ich doch die PN habe und somit das Aufenthaltsrecht und sie nicht wüssten, warum man von mir die Papiere vom Migrationsverket verlangt... .
Ich habe das Migrationsverket vor Monaten angerufen und die Lage erklärt, die haben mir dann ein Formular zum Ausfüllen zugeschickt. Das Formular, das man ausfüllen muss, wenn man nach Schweden zieht und die Aufenthaltserlaubnis beantragt... . Toll !
Das Telefonat (40 Minuten Warteschleife) war also umsonst. Auf der Homepage finde ich auch keine Auskunft zum Thema.
2. Frage : ab wann kann ich die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen ? Gilt der 4. November 2010 (als ich Single war), oder ab meiner Heirat, oder.. ?

Danke und sorry, bin total verwirrt. Ständig lese und höre ich verschiedene Sachen.
