Zuzahlung Zahnarzt
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der-streeck
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- Registriert: 14. Mai 2007 18:52
- Wohnort: Stockholm
Zuzahlung Zahnarzt
Ich war bei 2 Zahnärzten in Schweden. Der eine sagte mir, dass ich weniger selbst zahle, wenn ich die Personennummer habe.
Der andere Zahnarzt sagt, erst wenn ich schwedischer Staatsbuerger bin, muss ich weniger selbst bezahlen. Ich soll die gesamte Rechnung selbst bezahlen, ohne Zuschuss vom Staat.
Was stimmt nun?
Der andere Zahnarzt sagt, erst wenn ich schwedischer Staatsbuerger bin, muss ich weniger selbst bezahlen. Ich soll die gesamte Rechnung selbst bezahlen, ohne Zuschuss vom Staat.
Was stimmt nun?
Das mit dem schwedischen Staatsbürger ist auf alle Fälle Blödsinn - EU-Bürger sind den Schweden da in jeder Hinischt gleich gestellt.
Eine Personnummer und die Anmeldung bei der Försäkringskassan sind ohnehin essentiell, wenn man in Schweden lebt.
Generell muss man in Schweden fast alles beim Zahnarzt selbst bezahlen. Je nach Alter werden bestimmte Leistungen übernommen. So stellt die Försäkringskassan einen bestimmten Betrag für Untersuchungen zur Verfügung.
Die Übernahme von Behandlungskosten läuft zumeist so, dass es eine Kostendeckelung gibt, d.h. erst wenn die Behandlungskosten einen gewissen (ziemlich hohen) Betrag überschreiten, springt die Kasse ein.
Die Informationen auf deutsch auf der Homepage sind leider veraltet, denn die Regelungen wurden erst im Sommer geändert.
Hier die Infoseiten auf schwedisch:
http://www.forsakringskassan.se/privatp ... rdsbidrag/
Eine Personnummer und die Anmeldung bei der Försäkringskassan sind ohnehin essentiell, wenn man in Schweden lebt.
Generell muss man in Schweden fast alles beim Zahnarzt selbst bezahlen. Je nach Alter werden bestimmte Leistungen übernommen. So stellt die Försäkringskassan einen bestimmten Betrag für Untersuchungen zur Verfügung.
Die Übernahme von Behandlungskosten läuft zumeist so, dass es eine Kostendeckelung gibt, d.h. erst wenn die Behandlungskosten einen gewissen (ziemlich hohen) Betrag überschreiten, springt die Kasse ein.
Die Informationen auf deutsch auf der Homepage sind leider veraltet, denn die Regelungen wurden erst im Sommer geändert.
Hier die Infoseiten auf schwedisch:
http://www.forsakringskassan.se/privatp ... rdsbidrag/
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der-streeck
- Beiträge: 26
- Registriert: 14. Mai 2007 18:52
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Da steht was von Höchstkostenschutz von 3000 Kronen im Jahr. Bei höheren Kosten, bis 15 000 Kronen werden 50 % des Referenzpreises bezahlt. Ab 15 000 Kronen 85 % des Referenzpreises.
Personennummer habe ich seit Mai. Bei der Försikringskasse war ich noch nicht gemeldet. Danke fuer die Info.
Da werd ich meine Zahnärztin mal ganz nett fragen, ob sie nochmal ne neue Rechnung schreiben kann.
Personennummer habe ich seit Mai. Bei der Försikringskasse war ich noch nicht gemeldet. Danke fuer die Info.
Da werd ich meine Zahnärztin mal ganz nett fragen, ob sie nochmal ne neue Rechnung schreiben kann.
Da Du erst ein paar Monate hier bist, findest Du vielleicht auch hier das eine oder andere interessante:
http://hansbaer.p1atin.de/?page_id=678
Bei der Försäkringkassan musst Du nach 4 bis 6 Wochen anfangen, rumzunerven - d.h. anrufen und E-Mails schicken. Ansonsten lassen die Deinen Antrag ewig vor sich hin gammeln. Wenn man nicht in der Försäkringskassan ist, kriegt man keine Europäische Versicherungskarte und auch kein Krankengeld, wenn man krankheitsbedingt der Arbeit fern bleibt.
http://hansbaer.p1atin.de/?page_id=678
Bei der Försäkringkassan musst Du nach 4 bis 6 Wochen anfangen, rumzunerven - d.h. anrufen und E-Mails schicken. Ansonsten lassen die Deinen Antrag ewig vor sich hin gammeln. Wenn man nicht in der Försäkringskassan ist, kriegt man keine Europäische Versicherungskarte und auch kein Krankengeld, wenn man krankheitsbedingt der Arbeit fern bleibt.
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