Hallo Zusammen,
auf der Suche nach einer Wohnung hatte ich viel Glück und habe eine Bleibe als Untermiete in einer Wohnung bekommen.
Ich habe dort 1 Zimmer gemietet und darf die anderen Räumlichkeiten mitbenutzen. Alles auch vertraglich festgelegt.
Nun bekomme ich Besuch im Dezember (3 Nächte) und habe dies gestern meinem Mitbewohner (ist mein Vermieter) mitgeteilt.
Daraufhin meinte er ich müsse dafür ein zusätzliches Entgelt entrichten, da ich mehr Wasser, Strom, Raum etc. benutze.
Nun wollte ich hier mal Fragen, ob dies auf einer rechtlichen Grundlage basiert?
Danke und Gruß,
Moritz
Untermiete und Besuch
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