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Niederlassungsfreiheit für Selbständige

Verfasst: 1. November 2006 21:38
von Kämper01
Hallo wir werden in Schweden noch in diesem Jahr eine Firma gründen.
Wir wollen uns im nächsten jahr auch dort niederlassen.

Laut der EU Verordnung 1408/71 haben Selbständige ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht auch in Schweden.

Wer kann uns da weiterhelfen?

Als Einzelfirma brauchste nur noch ....

Verfasst: 2. November 2006 11:25
von MoRüBe
.... die Steueranmeldung, keine Registrierung beim Bolagsverket. Das ganze lässte am besten von einem Bokföringsbyrå machen, welches dann auch den ganzen Buchhaltungskrempel mit erledigt. Und dann mußt du als EU-Mitbürger dich beim Migrationsverket innerhalb von 3 Monaten anmelden. Vordruck Nr. 140011. Bekommst du von der schwedischen Botschaft, oder bei migrationsverket.se. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. :flagge3: