Niederlassungsfreiheit für Selbständige

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Kämper01

Niederlassungsfreiheit für Selbständige

Beitrag von Kämper01 »

Hallo wir werden in Schweden noch in diesem Jahr eine Firma gründen.
Wir wollen uns im nächsten jahr auch dort niederlassen.

Laut der EU Verordnung 1408/71 haben Selbständige ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht auch in Schweden.

Wer kann uns da weiterhelfen?
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MoRüBe
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Als Einzelfirma brauchste nur noch ....

Beitrag von MoRüBe »

.... die Steueranmeldung, keine Registrierung beim Bolagsverket. Das ganze lässte am besten von einem Bokföringsbyrå machen, welches dann auch den ganzen Buchhaltungskrempel mit erledigt. Und dann mußt du als EU-Mitbürger dich beim Migrationsverket innerhalb von 3 Monaten anmelden. Vordruck Nr. 140011. Bekommst du von der schwedischen Botschaft, oder bei migrationsverket.se. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. :flagge3:
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