die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Rädisa
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die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Rädisa »

Hallo,

bis jetzt gings ums organisatorische und finanzielle - wie machen wir es, wann machen wir es am besten, wie finanzieren wir es. Jetzt gehts ums eingemachte. Personnummer, Migartionsverket .... was macht man zuerst .... wie mach ich es.

Also ich muss auswandern als Partnerin eines schwedischen Staatsbürgers. Da gelten bestimmte Richtlinien. Kennt sich jemand von euch aus? Ich weiß das ganze bla das ich 3 Monate bleiben darf weiß ich schon, ich kriege 3 Monate im Ausland arbeitslosengeld das weiß ich schon, wenn ich hier meinen Job kündige und somit bin ich auch sozialversichert, ich will aber nicht diese 3 Monate warten mich registrieren zu lassen, ich möchte mich gleich melden und registrieren. Nun zu meinen Fragen:

- Krieg ich die Personnummer auch bevor ich beim Migrationsverket für andauerndes Aufenthaltsrecht einreichen muss?
- Ich fliege im März nach Schweden das letzte Mal auf Urlaub, Ende April ziehe ich dann fix um, kann ich ev. schon im März die Personnummer beantragen. Ich weiß man muss beabsichtigen länger als ein Jahr in Schweden zu bleiben, aber ich kann ja quasi sagen ab 1. Mai 2010 beabsichtige ich fix hierzubleiben, oder schlechte Idee?
- Wenn man als Partnerin eines Schwedens einwandern will muss man gemeinsam in einem Grundbuch stehen oder in einem Mietvertrag, wir werden im Haus seines (meines Partners) Vaters leben und keinen Mietvertrag haben - ins Grundbuch kann ich auch nicht, wird mir das Probleme machen?
- Weiß jemand, wie viel mein Freund verdienen muss, damit quasi gewährleistet ist das er mich ernähren kann und uns das Migrationsverket keine Probleme macht, ich nehme nicht an das ich so schnell einen Job finde, wegen der Sprache ...

Ich bitte dringend um eure Hilfe.
November 09: der Blick in die Ferne ... werde ich es wirklich schaffen?
Januar 11: Oh ja ... ich habs geschafft! :-)
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hansbaer
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von hansbaer »

Erst einmal ein einleitender Kommentar: wenn du die Bedingungen für das Aufenthaltsrecht nicht erfüllen solltest, kannst du als Partnerin eines schwedischen Staatsbürgers, sofern ihr zuvor schon einmal zusammengelebt habt, in jedem Falle eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Das ist eine kleine Absurdität im Ausländerrecht: Schweden werden in diesen Regelungen nicht als EU-Bürger angesehen, so dass die Regelungen für das Aufenthaltsrecht keine Anwendung finden. Daher auch eine Genehmigung und nicht das Aufenthaltsrecht.
Rädisa hat geschrieben: - Krieg ich die Personnummer auch bevor ich beim Migrationsverket für andauerndes Aufenthaltsrecht einreichen muss?
In der Regel schon. Das Skatteverket sagt zwar nicht explizit, welche Maßstäbe es anlegt, aber nach Erfahrungsberichten zu urteilen wird da keine Überprüfung gemacht.
- Ich fliege im März nach Schweden das letzte Mal auf Urlaub, Ende April ziehe ich dann fix um, kann ich ev. schon im März die Personnummer beantragen. Ich weiß man muss beabsichtigen länger als ein Jahr in Schweden zu bleiben, aber ich kann ja quasi sagen ab 1. Mai 2010 beabsichtige ich fix hierzubleiben, oder schlechte Idee?
Das Skatteverket macht wohl keine Hausbesuche. Insofern wird keiner nachkontrollieren, ob du nicht nochmal kurzzeitig verschwindest. Wichtig ist vor allem, eine gültige Adresse angeben zu können, und das kannst du ja anzunehmenderweise.
- Wenn man als Partnerin eines Schwedens einwandern will muss man gemeinsam in einem Grundbuch stehen oder in einem Mietvertrag, wir werden im Haus seines (meines Partners) Vaters leben und keinen Mietvertrag haben - ins Grundbuch kann ich auch nicht, wird mir das Probleme machen?
Auch das wird keiner kontrollieren - höchstens in der Form, dass das Skatteverket bei der Adresse anruft. Wenn von dort die Bestätigung kommt, dass du wirklich da wohnst, wird das umschifft.
- Weiß jemand, wie viel mein Freund verdienen muss, damit quasi gewährleistet ist das er mich ernähren kann und uns das Migrationsverket keine Probleme macht, ich nehme nicht an das ich so schnell einen Job finde, wegen der Sprache ...
Das Migrationsverket stellt da keine Anforderungen, wenn ihr Sambo (also zusammenlebende Partner) seid. Jedoch müsst ihr glaubwürdig belegen können, dass es sich nicht nur um eine Scheinbeziehung handelt.
Rädisa
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Rädisa »

Hallo,

erstmal tausend dank!
Bzgl. Einkommen meines Freundes meinte ich eher dass das Migrationsverket Probleme macht, wegen der Aufenthaltsgenehmigung. Die Absurdität das Schweden nicht als EU Bürger zählen ist mir leider auch schon aufgefallen. Das Problem ist, mein Freund ist in schweden angestellt seit 10 Jahren, saisonbedingt wird er immer im Winter arbeitslos (weil er draussen arbeitet) und im Frühling angestellt. Er verbringt also jeden Winter sicherlich 3 Monate hier, wir waren aber nie gemeinsam gemeldet und es ist ja auch gar nicht legal dass er ohne Meldung ans Arbeitsamt in Ö war, also können wir nicht nachweisen das wir gemeinsam gemeldet waren - wir führen quasi seit 3 Jahren eine Fernbeziehung.

Ich bin richtig verunsichert jetzt hier meine Wohnung aufzugeben und dann dort die Ablehnung zu kriegen für Aufenthalt, allein der Umzug kostet 3.000 Euro und frisst quasi meine ganzen kleinen Ersparnisse. Vielen Dank für deine Hilfe, vielleicht fällt dir ja noch etwas zu meiner Situation ein.
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hansbaer
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von hansbaer »

Ich sehe gerade: es ist nicht ausdrücklich gefordert, dass ihr vorher zusammengelebt habt.

Zudem ist es so, dass du nach EU-Regelungen auch länger als drei Monate bleiben kannst, wenn du auf Arbeitssuche bist.
Rädisa
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Rädisa »

mir fallen tausend steine vom herzen ... vielen Dank für deine Hilfe.
ich muss also keine angst haben DANKE!
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Vason
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Vason »

Guck doch mal bei migrationsverket rein. Es gibt da eine Seite auf schwedisch und eine auf englisch. Die Aufenthaltsgenehmigung musst du von Deutschland aus suchen, also bevor du nach Schweden ziehst. Der Vater deines Freundes kann euch ja einen Mietvertrag machen, dann ist das auch kein Problem.
Am einfachsten ist, sich bei der schwedischen Botschaft zu erkundigen.
Rädisa
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Rädisa »

Guckguck,

das ist leider nicht so. Das Aufenthaltsrecht kann ich von Österreich ansuchen, muss aber nicht. Wir werden das wahrscheinlich nicht machen, da ich gleich wenn ich ankomme zum Skatteverket gehen will und mir eine Personnummer und eine Meldung bei meinem Freund holen will. Fürs Migrationsverket ist ja nicht unentscheidend ob man zusammenlebt und ich denke da schneide ich besser ab wenn wir das schon tun und ich dann von Schweden einreiche, denkt ihr nicht?

Und das mit dem Mietvertrag geht nicht, dann müsste der Vater ja unsere Miete als Einnahme versteuern und wir zahlen ja in wirklichkeit keine Miete - dann würde er für ne Scheinzahlung ne Steuererklärung machen müssen was natürlich sinnlos ist. In 4 Wochen fliege ich nach Schweden und werde dort zum Skatteverket und zum Migrationsverket gehen und fragen wegen meinen Unsicherheiten. Eigentlich wollte Ende Februar schon kündigen, aber nun warte ich bis März bis ich zurück bin. Aber ich habe jetzt einige Ängste weniger dank Hansbär
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Herowina
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Herowina »

Mein Fall liegt ähnlich, ich kann ja mal berichten, wie es bei mir gelaufen ist, bzw. immer noch läuft.

Nach zwei Jahren Fernbeziehung mit einem Schweden bin ich nun zu ihm gezogen (als "Sambo"). War heute gerade beim "skatteverket", um die Personennummer zu beantragen ;) aber der Reihe nach...

- Ende November hatte ich, damals noch "auf Besuch", bereits Aufenthaltsgenehmigung (uppehållstillstand) beim Migrationsverket beantragt. Hier muss man einen Formbogen ausfüllen und glaubhaft versichern, dass die Beziehung ernst ist. Weil ich (noch) keinen Job in Schweden vorweisen kann, ist es "uppehållstillstand" und nicht "uppehållsrätt". Anfang Januar kam der Bescheid, dass man uns für ein seriöses Paar hält und ich zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigung bekomme.

- zum Ende des Jahres habe ich meinen Job gekündigt. Mitte Januar habe ich den Umzug organisiert. Da kam der Bescheid des Migrationsverkets natürlich gerade recht. :)

- Heute war ich beim Skatteverket. Hier habe ich den Migrationsverks-Bescheid und meinen Pass vorgelegt - und damit soll ich in nunmehr 4 Wochen die Personnummer per Post an die neue Adresse erhalten. Es ging fast zu einfach, aber der Bescheid von der Einwandererbehörde war für die Mitarbeiter dort schon genug und sie sagten: "kein Problem".

- Sobald ich die Personnummer habe, kann ich laut skatteverket bei der försäkringskassa Sozial-/Krankenversicherung beantragen. Das ist wieder ein ganz anderes Thema: zum einem bin ich in der Übergangszeit dann nicht krankenversichert - das dauert alles ganz schön lange, sollte man bedenken.
Zum anderen muss mein Freund (da ich noch keine Arbeit habe) seinen Einkommensnachweis befügen, sodass wir praktisch familienversichert sind - aber wir wissen nicht sicher, wie weit der Krankenversichertenschutz dann geht.

Aber das werde ich berichten, wenn ich mehr weiß :)

Bis dahin, falls es interessiert, möchte ich Auswanderwillige gern auf mein Blog verweisen, das sich mit den Gedanken, Sorgen und Vorfreuden dieses besonderen Schritts beschäftigt. http://katgo.wordpress.com" onclick="window.open(this.href);return false;
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Rädisa
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Rädisa »

oh vielen Dank für deinen Bericht. Wie machst du das denn, das du zur Übergangszeit noch sozialversichert bist als Arbeitssuchende, wenn ich fragen darf.

Also du hast quasi auf Besuch eingereicht. Wurden von euch spezielle Dinge verlangt? Ich dachte ja wie ich vorher geschrieben habe es ist geschickter erst einzureichen wenn ich schon einen gemeinsamen Wohnsitz habe, aber das ist demnach ja nicht so. Du gibst mir Mut - hast du dir die Formulare schon vorab im Internet ausgedruckt oder bist du einfach so mal hingegangen? Hast du mehr als einen Sozialversicherungsnachweis und Pass gebraucht als Dokumente? Ich denke das ich dann evenetuell auch schon in 4 Wochen einreichen werde.

Ich werde ganz sicher auf deinen Blog gucken und würde mich auch freuen eventuell mit dir in Kontakt zu bleiben. Denn du hast wirklich genau das gemacht was ich gerade vorhabe und mich würde es aufjedenfall freuen mit Gleichgesinnten zu reden, Fernbeziehung, wegziehen, neues Land, etc.

LG
Rädisa
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Herowina
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Herowina »

Im Formular des Migrationsverks brauchte ich keine Sozialversicherung nachweisen. Allerdings will die Försäkringskassa jetzt die Soz.vers.nummer aus dem Heimatland wissen.

Beim Antrag auf Aufenthalt ging es eher darum, was man vorhat in Schweden zu tun, was der Partner beruflich macht (er musste außerdem einen "personbevis" dazulegen), man kann frei formulieren, warum man zusammenziehen möchte, wie lange man schon zusammen ist etc..

Wir waren im November beide persönlich beim Migrationsverket - aber nur an der Rezeption sozusagen, dort gabs die Formbögen und die haben wir in Ruhe ausgefüllt. Dann per Post wieder eingeschickt. Und nein, man muss vorher nicht zusammen wohnen, aber sollte wissen, wo man wohnen wird, wenn es klappt ;)

Mit der Sozialversicherung bin ich noch nicht ganz sicher, zumindest bis das Verfahren beantragt und durch ist. In der Broschüre der Försäkringskassa steht:

"den svenska socialförsäkringen gäller för alla som bor eller arbetar in Sverige.... Vissa ersättningar får man rätt till genom att bo i Sverige. Andra ersättningar lräver att man arbetar i Sverige."

Also: einige Leistungen sind bereits abgedeckt, wenn man nur in Schweden wohnt, andere erst, wenn man dort auch arbeitet.
Es hieß heute beim Skatteverket, ich könne mich sozusagen vorerst "familienversichern" lassen - wenn mein Freund seinen Einkommens-/Steuernachweis einreicht. Das hörte sich schon mal gut an - aber ich werde mich zusätzlich (und für die Übergangszeit) um evtl. Auslands- / Zusatzversicherungen kümmern. Und die deutsche Behörde natürlich nochmal ansprechen...

Sobald man einen Job hat, lösen sich diese Fragen natürlich alle fast von selbst...

Und ja, wir können uns gerne auch per PM o.ä. austauschen :)
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von juli72 »

"die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen" ist völlig unbegründet.voraus gesetzt du bringst etwas als eu bürger mit und suchst dort nicht gleich nach hilfe bei der "medborgerförvaltning" sprich sozialamt.
hansbaer
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von hansbaer »

Deswegen muss man sich trotzdem beim Migrationsverket registrieren - und da gibts durchaus schonmal ein Nein.
Rädisa
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von Rädisa »

also ich hab ein ja bekommen :bowler: :champion: war gar kein problem, eine woche nach dem einreichen gabs den aufenthaltstitel :herz:
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von juli72 »

hansbaer hat geschrieben:Deswegen muss man sich trotzdem beim Migrationsverket registrieren - und da gibts durchaus schonmal ein Nein.
kenne keinen fall aber könnte passieren.
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Re: die Angst als EU Bürger kein Aufenthalsrecht zu bekommen

Beitrag von juli72 »

darum das blankett im voraus aus dem internet laden. www.migrationsverket.se anschlissend zum skatteverket mit falls schon vorhanden personnummer anschliessend zum stadshus wegen wohnung falls noch nicht vorhanden,der rest ist ...... schönes leben in schweden
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