A-Kassa (Arbeitslosengeld)
A-Kassa (Arbeitslosengeld)
Moin,
wollte einfach mal darauf Hinweisen (habe Deutsche getroffen, die seit mehreren Jahren in Schweden leben, arbeiten und arbeitslos wurden, dennoch davon nichts wußten) welche Möglichkeiten es gibt sich bei bzw. gegen Arbeitslosigkeit abzusichern:
ganz von vorne:
es gibt die A-Kassa, in die man privat einzahlen muss (es gibt verschiedene für jede Berufsgruppe) Kosten per Monat etwa 300-500 SEK. Ersatz bei Arbeitslosigkeit beläuft sich auf 80% des Bruttogehalts jedoch bei maximaler Begrenzung von etwa NETTO SEK 10.000 (was man gern überliest).
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich auf die wirklichen 80% des vorherigen Bruttogehaltes abzusichern. Nennt sich Inkomstförsäkring. Kostet von SEK 90- ca. 400 SEK monatl.
ggglg
Sina
wollte einfach mal darauf Hinweisen (habe Deutsche getroffen, die seit mehreren Jahren in Schweden leben, arbeiten und arbeitslos wurden, dennoch davon nichts wußten) welche Möglichkeiten es gibt sich bei bzw. gegen Arbeitslosigkeit abzusichern:
ganz von vorne:
es gibt die A-Kassa, in die man privat einzahlen muss (es gibt verschiedene für jede Berufsgruppe) Kosten per Monat etwa 300-500 SEK. Ersatz bei Arbeitslosigkeit beläuft sich auf 80% des Bruttogehalts jedoch bei maximaler Begrenzung von etwa NETTO SEK 10.000 (was man gern überliest).
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich auf die wirklichen 80% des vorherigen Bruttogehaltes abzusichern. Nennt sich Inkomstförsäkring. Kostet von SEK 90- ca. 400 SEK monatl.
ggglg
Sina
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Re: A-Kassa (Arbeitslosengeld)
Danke, aber gibt es bei der A-Kasse nicht ein Mindesteinkommen, dass man haben muss, damit man sich versichern kann? Ich kann mich erinnern, dass dieses gesetz gerade geändert wurde, als ich nach Schweden kam, d.h. die Grenze wurde erhöht.
Re: A-Kassa (Arbeitslosengeld)
Hej,
von einem Mindesteinkommen habe ich noch nichts gelesen und habe mich intensivst mit 2 A-Kassa beschäftigt. Warum auch, man bekommt ja nur 80% von seinem Gehalt/Lohn. Also in Relation gesehen, gibt es für niemanden einen Grund ein Mindesteinkommen festzusetzen - würde ich unlogisch finden, wenn es sowas gäbe. Und eigentlich wollte ich auch nur Unwissende darauf hinweisen, weil ich weiß, dass Bedarf besteht, ansonsten würde ich nicht 3 Familien kennen, die aufeinmal ohne Einkommen, bzw. nur mit SEK 10.000,00, da standen und so viele Deutsche kenne ich hier nicht .
Allen sei ein wunderschöner 2. Advent gewünscht!!!!!!
Ha det bra.
Sina
von einem Mindesteinkommen habe ich noch nichts gelesen und habe mich intensivst mit 2 A-Kassa beschäftigt. Warum auch, man bekommt ja nur 80% von seinem Gehalt/Lohn. Also in Relation gesehen, gibt es für niemanden einen Grund ein Mindesteinkommen festzusetzen - würde ich unlogisch finden, wenn es sowas gäbe. Und eigentlich wollte ich auch nur Unwissende darauf hinweisen, weil ich weiß, dass Bedarf besteht, ansonsten würde ich nicht 3 Familien kennen, die aufeinmal ohne Einkommen, bzw. nur mit SEK 10.000,00, da standen und so viele Deutsche kenne ich hier nicht .
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Re: A-Kassa (Arbeitslosengeld)
Hejsan Sina,Sina hat geschrieben:Hej,
von einem Mindesteinkommen habe ich noch nichts gelesen und habe mich intensivst mit 2 A-Kassa beschäftigt. Warum auch, man bekommt ja nur 80% von seinem Gehalt/Lohn. Also in Relation gesehen, gibt es für niemanden einen Grund ein Mindesteinkommen festzusetzen - würde ich unlogisch finden, wenn es sowas gäbe. Und eigentlich wollte ich auch nur Unwissende darauf hinweisen, weil ich weiß, dass Bedarf besteht, ansonsten würde ich nicht 3 Familien kennen, die aufeinmal ohne Einkommen, bzw. nur mit SEK 10.000,00, da standen und so viele Deutsche kenne ich hier nicht .
Allen sei ein wunderschöner 2. Advent gewünscht!!!!!!
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Sina
doch, es gibt auch für die Arbeitslosenversicherung in Schweden gewisse Mindestanforderungen die man erfüllen muß.
Also, mal ganz genau. Wer sich in Schweden für die "arbetslöshetsvörsäkring" versichern will muß folgende Bedingungen erfüllen: Wer innerhalb der 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate und mindestens 80 Stunden in jedem Kalendermonat gearbeitet hat, oder wer mindestens 480 Stunden während sechs zusammenhängenden Kalendermonaten und mindestens 50 Stunden in jedem dieser Monate gearbeitet hat.
Folgende Bedinungen gelten für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes: Wem Arbeitslosengeld bewilligt wird, erhält unabhängig vom bisherigen Einkommen einen Grundbetrag von 320 Schwedenkronen an fünf Tagen der Woche. Wer zum Arbeitslosengeld aus der Lohnausfallsversicherung berechtigt ist, kann 80 Prozent seines früheren Einkommens beziehen, und zwar über einen Zeitraum von 200 Erstattungstagen. Danach wird das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent. Das maximale Erstattungsentgelt beträgt 680 SEK pro Erstattungstag. Wichtig!: Das Arbeitslosengeld ist steuerpflichtig!.
Demnach ergäbe sich ausgegangen von 21 Auszahlungstagen ein Arbeitslosengeld vor! Steuern von mindestens 6.720 kr und höchstens 14.280 kr.
Alle Bedinungen und Grenzen kann man auf der folgenden Seite IAF sogar in deutsch nachlesen. http://www.iaf.se/iaftemplates/page.aspx?ID=324" onclick="window.open(this.href);return false;
Viele Grüße aus Småland
Harald
Viele Grüße aus Ostsmåland
Harald
http://www.h-y-kehne.eu
Man muss dem Leben nur gelassen folgen und ihm ein Höchstmaß an Freude entnehmen.
Harald
http://www.h-y-kehne.eu
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