Wohnen in Schweden Zweitwohnsitz in D ?

Antworten
Traumland
Beiträge: 6
Registriert: 9. Juli 2007 14:46
Wohnort: Nähe Vetlanda

Wohnen in Schweden Zweitwohnsitz in D ?

Beitrag von Traumland »

Hallo Ihr Lieben,

Hurra bald ist es soweit, wir sind an den letzten Vorbereitungen am Dienstag den 14. April wird unser Traum wahr und wir starten Richtung Schweden,
Gemeinde Vetlanda.

Das Forum hat uns viel bei der Vorbereitung geholfen, Danke Euch allen.

Jetzt hat sich kurzfristig noch ein Frage ergeben wo ich nicht so recht fündig werde. Ich bin in Deutschland noch Tätig auf 400 -, Euro Basis, was ja heute
Dank Internet möglich ist. Ich würde in Deutschland noch einen Zweitwohnsitz anmelden eben aus diesem Grund. Ist dies den überhaupt möglich? Oder ist es heut Dank der EU unerheblich wo man wohnt man kann in D arbeiten und
den Lohn nach Schweden bekommen?

Über Eure schnellen Antworten wäre ich dankbar da ich das alles diese Woche noch erledigen müßte.

Vielen Dank im Vorraus - Von Herzen Viola
Advertisement
Große Ferienhaus-Auswahl in Schweden - weitere Infos beim Klicken auf dieses Bild:



Klicke hier und schaue Dir viele beliebte Ferienhäuser in ganz Schweden an

hansbaer
Beiträge: 891
Registriert: 31. Juli 2008 20:25
Wohnort: Gustavsberg
Kontaktdaten:

Beitrag von hansbaer »

Hallo,

wenn du nicht mehr in Deutschland wohnst, darfst du dort eigentlich auch keinen Wohnsitz mehr haben. Länderübergreifende Zweitwohnsitze gehen sowieso nicht, denn das Melderecht ist international nicht harmonisiert. Solltest du also so oft in Deutschland sein, dass dies einen Wohnsitz begründen könnte, dann müsstest du zwei erste Wohnsitze anmelden.

Generell bist du an deinem Wohnsitz steuerpflichtig, d.h. künftig in Schweden. Jedoch gilt bei der Arbeit die Regelung, dass du dein Einkommen dort versteuerst, wo die Arbeit geleistet wird. Arbeitest du also künftig von Schweden aus für einen deutschen Arbeitgeber, so muss das in Schweden versteuert werden. Das läuft dann so, dass der deutsche Arbeitgeber das Geld unversteuert auszahlt. Du musst dann beim Skatteverket eine vorläufige Erklärung zur "SA-Skatt" machen, d.h. du bezahlst erstmal etwas Steuern vor, und bei der nächsten Steuererklärung wird das dann alles zusammengerechnet und entsprechend verrechnet.

Ob du das Geld auf ein deutsches Konto oder ein schwedisches Konto erhältst, ist unerheblich. Du kannst dein deutsches Konto problemlos behalten. Für die Umrechnung in Kronen hat das Skatteverket Tabellen auf seiner Homepage, damit du weißt, was du angeben musst, wenn das Geld auf ein deutsches Konto gezahlt wird.

Das ist die rechtliche Situation, soweit sie mir bekannt ist. Ob man das natürlich bis ins Detail so befolgt, ist freilich ein anderes Thema.

Grüße,

Fabian
Benutzeravatar
schwedenbiker
Beiträge: 40
Registriert: 27. Februar 2005 20:14
Wohnort: 12279 Berlin-Marienfelde
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von schwedenbiker »

.. na dann hier eine erste schnelle Antwort ...

wohin Dein Gehalt überwiesen wird, ist völlig egal.

Wenn Du weiterhin diesen 400 Euro-Status haben möchtest, brauchst Du den Wohnsitz in D, denn Du musst der gesetzlichen Krankenversicherung / Rentenversicherung im Inland unterliegen.

Ohne Wohnsitz Inland, geht erstmal ein großes Prüfungsverfahren los. Da wird Dein Arbeitgeber keine Lust drauf haben. Hier ein paar kurze Hinweise zu dieser Prüfung: Grenzgänger-Status, Ausstrahlung, Einstrahlung, wo wird die Arbeit geleistet ....

Viel Glück
Der Wind kommt immer von vorne !

hej då
felix [www.familie-lomnitz.de] :-)
Gast

Beitrag von Gast »

Vielen lieben Dank, das war jetzt wirklich schnell und hat mir sehr weitergeholfen.

:kuss2:

Nun noch die letzten Kisten packen ... und dann auf ins Neue Abenteuer!

Ich melde mich sicher nochmal zu Wort wenn wir vor Ort sind und Interenet haben.

Gruß Viola
Brelinger
Beiträge: 101
Registriert: 12. November 2008 08:49
Wohnort: Jönköping

Beitrag von Brelinger »

Ich habe auch Einkünfte in beiden Ländern.

"Zweitwohnsitz" ist ein deutsches Wort.
Ausserhalb DE hat man (wie schon geschrieben) "zwei Wohnsitze".
Einen in DE und einen in SWE. ;-)

Dies bedeutet, dass man entweder in einem Land alles versteuert oder in jedem Land für sich.

Ich bin weiterhin in DE gemeldet und versteuere dort.

Allerdings möchte ich dem Threadersteller hier mal eine Idee geben:

Schau doch einfach mal, ob Du eine Rechnung (ohne MwSt., da Ausland) an die Firma in DE schreiben kannst. Dann könntest Du die Einnahmen in in SWE ganz normal "mitabrechnen". Dann müsste man nicht den anstrengenden Weg der Steuererklärung in DE gehen. Der ist nämlich einfach bescheiden......

Wie es dann mit dem übriggebliebenen Betrag (nach Steuern) aussieht, weiss ich nicht - evtl. verliert man ein wenig. Aber die Einfachheit gegengerechnet?!?!

Cheers !
Das Leben ist ein Match!
nightbow
Beiträge: 350
Registriert: 16. Juni 2007 21:21

Beitrag von nightbow »

(gelöscht - sorry leute)
Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
hansbaer
Beiträge: 891
Registriert: 31. Juli 2008 20:25
Wohnort: Gustavsberg
Kontaktdaten:

Beitrag von hansbaer »

Brelinger hat geschrieben: Schau doch einfach mal, ob Du eine Rechnung (ohne MwSt., da Ausland) an die Firma in DE schreiben kannst. Dann könntest Du die Einnahmen in in SWE ganz normal "mitabrechnen". Dann müsste man nicht den anstrengenden Weg der Steuererklärung in DE gehen. Der ist nämlich einfach bescheiden......
Mein Arbeitgeber schickt mir das als Honorarabrechnung, d.h. unversteuert zu - allerdings hat der auch öfters mit sowas zu tun und hatte daher kein Problem damit.
Ich musste dann bei der Steuererklärung einfach noch einen zusätzlichen Zettel ausfüllen. Wie das ganze besteuert wird, hat sich mir aber bis heute nicht erschlossen.

Ein Scheinwohnsitz in Deutschland mag zwar vorübergehend eine Lösung sein, aber wenn man das lange betreibt, dürfte das wohl irgendwann mal zu Verwicklungen führen - und dann auch sehr teuer werden.
Brelinger
Beiträge: 101
Registriert: 12. November 2008 08:49
Wohnort: Jönköping

Beitrag von Brelinger »

hansbaer hat geschrieben: Ein Scheinwohnsitz in Deutschland mag zwar vorübergehend eine Lösung sein, aber wenn man das lange betreibt, dürfte das wohl irgendwann mal zu Verwicklungen führen - und dann auch sehr teuer werden.
Von Scheinwohnsitz hatte ich eigentlich gar nichts geschrieben.
Lediglich vom zweiten Wohnsitz. Dies ist zulässig und erlaubt, wenn man sich an einige Regeln hält. Sonst würden ja alle international wohnenden Menschen Scheinwohnsitze unterhalten....... :gruebel:

Ich mache dies nun schon im dritten Jahr, versteure evtl. Einkommen in jedem der Länder und sage klar, dass ich meinen Lebensmittelpunkt in SWE habe. Keine Verwicklungen, keine Probleme (ausser die überbürokratische Steuererklärung in DE) und völlig legal. :mrgreen:

Der Brelinger

P.S: die von hansbär erwähnte Rechnungsmöglichkeit war auch das, was ich meinte - quasi als "Konsult" eine Rechnung schreiben.
Das Leben ist ein Match!
hansbaer
Beiträge: 891
Registriert: 31. Juli 2008 20:25
Wohnort: Gustavsberg
Kontaktdaten:

Beitrag von hansbaer »

[quote="Brelinger]Von Scheinwohnsitz hatte ich eigentlich gar nichts geschrieben.
Lediglich vom zweiten Wohnsitz. Dies ist zulässig und erlaubt, wenn man sich an einige Regeln hält. Sonst würden ja alle international wohnenden Menschen Scheinwohnsitze unterhalten....... :gruebel:
[/quote]

Ich meinte das auch auf die Eingangsfrage bezogen. Sie könnte das eine Weile so machen, aber wenn mal jemand genauer nachhakt, kommt man da in Erklärungsnöte.

In solchen Dingen lohnt sich auch die Lektüre des Doppelbesteuerungsabkommens. Das ist zwar oft erst nach dreimal lesen verständlich, aber immerhin hat man eine realistische Chance, es zu kapieren, was bei wenigen Steuergesetzen der Fall sein dürfte. :-)
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste