in D krankenversichert und in S arbeiten

raisu
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in D krankenversichert und in S arbeiten

Beitrag von raisu »

hallo,

kann mir jemand zu diesem thema was erzählen, praktiziert das jemand oder hat damit erfahrungen gemacht ?

:gruebel:

gruß raisu
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kalle17
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Beitrag von kalle17 »

moin,
schwieriges thema.arbeite seit 5 jahren im ausland,und ab nächster woche
in schweden.bin mit dem angebot vom BDAE bisher gut gefahren.
einfach mal anschauen.
gruss
alexander
Kasi
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Beitrag von Kasi »

hej,

wenn du in schweden arbeitest und bei einem schwed. unternehmen angestellt bist, dann bist du auch ueber deinen schwed. arbeitgeber in schweden versichert.
ansonsten habe ich auch noch eine auslandskrankenversicherung, die greift in den ersten 8 wochen, in denen du in schweden bist. wenn du nach den 8 wochen oder auch schon nach 3 tagen, oder 4 wochen etc. wieder in dtl. bist und dann wieder nach schweden fährts, gelten die 8 wochen erneuet und das immer so weiter.

ich hoffe, ich konnte dir helfen.

gruesse kasi!
raisu
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Beitrag von raisu »

hallo kalle 17.

danke dir für die schnelle antwort, werde heut gleich mal reinschauen ob das auch was für uns ist.

hallo kasi,
mein gedanke dabei war, dass wenn wir ein bis zwei mal im jahr wieder in deutschland sind alle vorsorgeuntersuchungen machen können. sowie vieleicht das eine oder andere wehwechen gleich mit, denn was ich vom schwedischen gesundheitswesen so höre erschreckt mich das ehrlich gesagt.




güsse raisu
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turpojke
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Beitrag von turpojke »

Hej raisu,

was erschreckt dich denn im schwedischem System?

Hier werden keine extra kosten fuer die krankenkasse fällig weil die zahlst du schon gemeinsam mit der steuer und wenn du zum arzt gehst zahlst du ca 150:- sek je nachdem welcher arzt es ist. Und fuer arzt, taxi und apotheke gibt es auch hoechstsummen, beim arzt sind es 900:- sek im jahr.

Und wenn du hier einen termin hast, dann wird er auch eingehalten und du sitzt nicht wie in d drei stunden rum.

So ist es mir im letzten urlaub gegangen in d, da musste ich warten trotz termin

mvh
turpojke
Min tur att bo i sverige
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svenskan
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Beitrag von svenskan »

Und wehwechen kannst du über die Europäische Krankenversicherung abrechnen lassen.

Das heißt während eines Aufenthalts in Deutschland "wirst du krank", bekommst Zahnschmerzen... oder so... dann kannst du in Deutschland zum Arzt gehen.... und bezahlst die Praxisgebühr und evt. Medikamente.....

Du musst nur unterschreiben, dass du nicht wegen der Behandlung nach Deutschland gefahren bist.

:pfeif:
Kasi
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Beitrag von Kasi »

hej,

guter tip mit dem "plötzlich" krankwerden! aber bei vorsorgeuntersuchnungen greift das natuerlich nicht, oder?

soweit ich weiss, muss man in schweden im jahr max.
3000 kr zahlen fuer den arzt, den rest übernimmt die kasse.
der zahnarzt ist da wohl ausgeschlossen, denn das kostet hier richtig viel geld!

gruesse!
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svenskan
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Beitrag von svenskan »

Mußt du hier lesen:

http://www.forsakringskassan.se/privatpers/tandvard/

Da gibt es alle relevanten Informationen über Zähne und Zahnarzt!

Hier allgemein auf Deutsch
Zahnpflege

Jede Person, die in Schweden arbeitet, wird auf irgendeine Weise von der Zahnpflegeversicherung erfasst. Diese funktioniert folgendermaßen: Bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres erhalten Sie kostenlose Behandlung, die vom jeweiligen Provinziallandtag finanziert wird.

Die Zahnpflegeversicherung aus der Sozialversicherung gilt ab dem Jahr, in dem Sie 20 Jahre alt werden. Das heißt, die Versicherungskasse ersetzt Ihnen einen Teil der Kosten. Sie zahlen einen Patientenbeitrag, und die Versicherungskasse zahlt den restlichen Teil direkt an den Zahnarzt.

Vergessen Sie dabei nicht, dass jeder Zahnarzt den Preis für die Behandlung selbst bestimmt. Die Preise zwischen den verschiedenen Zahnärzten sind sehr unterschiedlich. Ein Preisvergleich lohnt sich in jedem Fall. Fragen Sie deshalb den Zahnarzt was die Behandlung kosten wird bevor er beginnt.

Informationen publicerades 2006-07-27
raisu
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Beitrag von raisu »

hej,

danke für alle antworten.
von der europäischen krankenversicherung habe ich noch nichts gehört,
kannst du mir vieleicht noch ein bisschen mehr davon erzählen?

gruß raisu
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svenskan
Beiträge: 71
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Beitrag von svenskan »

Die europäische Krankenversicherungskarte <----klick
Leistungen

1. Bei Vorlage der Karte hat man Anspruch auf Leistungen, die medizinisch in diesem Moment notwendig sind. Wenn Sie also extra für eine bestimmte Behandlung ins Ausland entscheiden, aus welchen Gründen auch immer, nutzt Ihnen die EHIC nichts. Es werden nur die Leistungen erbracht, die helfen zu vermeiden, dass Sie Ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt frühzeitig abbrechen müssen, dass Sie ihn also unter medizinisch unbedenklichen Bedingungen fortsetzen können.
2. Es gibt in anderen Ländern auch private Ärzte, die dem gesetzlichen System nicht entsprechend angeschlossen sind, die als Privatärzte tätig sind. Hier leistet die gesetzliche Versicherung nicht und somit kann hier keine Leistung über die EHIC geltend gemacht werden.
3. Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung leiden, können Sie auch nötige Kontrollbesuche im Ausland vornehmen. Klären Sie aber in einem solchen Fall bitte mit Ihrer Kasse genau ab, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht.
Die Leistungen richten sich nach den jeweiligen Regelungen des besuchten Landes. Zuzahlungen, Umfang der Leistungen, Eigenbeteiligungen etc. sind so, wie sie in diesem Land eben gehandhabt werden. Also nicht, wie sie in Deutschland geregelt sind!

In den meisten Ländern müssen Sie jedoch für die Behandlungen erst einmal in Vorkasse treten. Sie erhalten dann die entsprechenden Belege, die bei der örtlichen Kasse vorgelegt werden müssen und diese erstattet dann die entsprechenden Sätze. In vielen Ländern gilt auch ein Hausarztmodell, dies bedeutet, dass Sie für den Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigen, wenn die Kasse die Kosten tragen soll.

Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse die EHIC beantragen, bekommen Sie ein Informationsblatt bezüglich länderspezifischer Gegebenheiten mitgesandt. Diese Informationen sind wichtig. Sollte Ihre Kasse kein derartiges Informationsblatt beilegen, dann fragen Sie vor einem Auslandsaufenthalt unbedingt nach, wie die Leistungserstattung im Urlaubsland genau geregelt ist.

Für Kroatien, Serbien/Montenegro/Bosnien-Herzigowina, Mazedonien und Türkei werden weiterhin Vordrucke benötigt.
Also nicht nur Notfall, sondern notwendig


und das steht dort:
Weitere geplante Schritte bei der Einführung der EHIC

Mittelfristig sollen dann Gesundheitsdatensätze verfügbar gemacht werden. Gedacht wird hier an Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen. So soll europaweit eine hohe Behandlungsqualität und auch Behandlungssicherheit erreicht werden. Das ist dann natürlich nicht mehr nur für den Urlaub interessant, sondern für Menschen, die international mobil sind.
hansbaer
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Beitrag von hansbaer »

Hallo,

was mich eher am meisten wundert: wie ist denn da das melderechtliche Konstrukt dahinter?
Wenn man permanent in Schweden arbeitet, braucht man eine Personnummer. Diese ist gleichzeitig die Eintrittskarte für die Krankenversicherung.

Sich nicht aus Deutschland abzumelden, obwohl man nicht in Deutschland lebt, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Abgesehen davon: es gibt auch keinen ersichtlichen Grund, sich in D zu versichern. Man wartet auf die Behandlungen so oder so - egal, ob es die deutsche Kasse übernimmt oder nicht.
Hannoveraner
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Beitrag von Hannoveraner »

hansbaer hat geschrieben:Sich nicht aus Deutschland abzumelden, obwohl man nicht in Deutschland lebt, ist eine Ordnungswidrigkeit.
So, ist es das? Wäre mir neu....

Im Meldegesetz der BRD steht alles über eine pflichtbewusste An-Meldung.
Zwei Wohnsitze zu haben ist schliesslich nichts ungewöhnliches.

Cheers
Das Leben ist ein Match!
hansbaer
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Beitrag von hansbaer »

Jein - ich habe da vor längerem einmal etwas recherchiert(http://hansbaer.p1atin.de/?p=350). Die Sache ist föderal geregelt, d.h. es gibt 16 verschiedene Meldegesetze. Es gibt aber ein Melderechtsrahmengesetz, dass das etwas vereinheitlicht.

Dort heißt es:

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
In dem des Landes Baden-Württemberg (und wohl auch einiger anderer Länder) wird es sogar noch etwas bestimmter:
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.
Die Frage ist dabei natürlich, ab wann man wirklich ausgezogen ist. Unterhält man eine Wohnung in Deutschland und wohnt dort auch nennenswerte Zeiträume im Jahr, ist es rechtlich sicherlich einwandfrei, diesen Ort als Wohnsitz anzumelden.
Unterhält man den Wohnsitz aber nur zum Schein und hält sich dort bestenfalls ein paar Wochen im Jahr auf, dann ist das schon schwer in der Grauzone. Eine klare Grenze scheint es nicht zu geben, aber alle 6 Monate ein einwöchiger Familienbesuch wird wohl vor den wenigsten Gerichten als ein Wohnsitz durchgehen.

In der Realität spielt das wohl erst dann eine Rolle, wenn es um Steuer- oder Unterhaltsfragen geht.
Da man in Deutschland meines Wissens keinen Zweitwohnsitz ohne Erstwohnsitz haben kann, wird das dortige Finanzamt wissen wollen, ob man wirklich da wohnt und wovon man lebt.

Außerdem ist auch fraglich, warum man überhaupt in Deutschland angemeldet sein sollte, wenn man in Wirklichkeit in Schweden lebt. Die Vorteile sind nicht gerade zahlreich.
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svenskan
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Beitrag von svenskan »

Das Geld das ich dann brauche um meine zweite Wohnung in Deutschland zu unterhalten kann ich doch dann lieber in eine zusätzliche Krankenversicherung stecken: <----click

http://www.euroaccident.com/website1/1. ... /index.php

oder Länsförsäkringen<---click
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svenskan
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Beitrag von svenskan »

Hier mal ganz konkrete Preise....pdf-Datei

Lohnt es sich da eine Wohnung in Deutschland aufrecht zu erhalten??????
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