als Neueinsteiger hab ich schon viele interessante Hinweise aus euren Meldungen entnehmen können. Natürlich passt nicht alles und man sucht sich halt das raus was zutrifft. Aber ein paar Fragen bleiben bei mir immer noch. Ich bin noch bis Ende Juli in einem deutschen Unternehmen tätig und möchte ab August als selbständiger Consultant für eine schwedische Firma tätig werden. Ist auch alles in trockenen Tüchern. ABER
- In dem Formular SKV419 vom schwedischen Finanzamt (Steueranmeldung für ausländische Unternehmer) heißt es :Wenn jemand fort an für ausschließlich nur einen oder wenige Auftraggeber arbeitet, ist es in der Regel eine Anstellung.
Heißt das ich werde besteuert wie ein normaler Angestellter?
- Artikel 14 (Abkommen zur Vermeidung von Dopelbesteuerung)
Selbständige Arbeit
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. Steht ihr eine solche feste Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.
Na klar habe ich dort ein festes Büro. Würde also heißen, das Besteuerungsrecht liegt bei Schweden. Und was passiert mit meiner Abfindung aus dem deutschen Angestelltenverhältnis? Versteuerung in Schweden?
Wer kennt ein deutschsprachiges Steuerbüro in der Region Skane?
Ich hoffe es findet sich jemand der mir mal einen Tip geben kann. Danke.
