Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

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Mellansverige
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Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Mellansverige »

Seit Oktober 2024 gilt in Schweden für gewisse ausländische Jäger eine neue Regel. Demnach müssen Personen mit Wohnsitz in Schweden und einem ausländischen Jagdschein zusätzlich das schwedische Jägerexamen ablegen um eine eigene Jagdwaffe in Schweden erwerben zu können. Bis zum 24.10.2024 konnte man z.B. mit einem deutschen Jagdschein i.d.R. auch eine Jagdwaffe in Schweden erwerben.

Hier zum Nachlesen der entsprechende Beschluss: https://jagareforbundet.se/contentasset ... tokoll.pdf

Wenn man in Schweden lebt sollte das keine allzugrosse Hürde sein zumal man sich mit den Besonderheiten der schwedischen Jagd sowieso auseinandersetzen sollte.
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Holmtorp
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Holmtorp »

Hallo, Du schreibst da, dass man das schwedische Jägerexamen braucht um in Schweden ein Jagdwaffe erwerben zu können. Wie ist das, wenn man bereits entsprechende Jagdwaffen in Deutschland hat und diese mit nach Schweden bringen möchte?
Ich habe mich bisher mit dieser Thematik noch nicht befasst.
Schon mal vielen Dank für Deine Rückinfo.
mvh Thomas
Wernersvensk
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Wernersvensk »

Hej Thomas,

wie Mellansverige schon geschrieben hat ohne schwedischem Jägerexamen keine Waffen und keine Jagd mehr .
Ich habe gerade alle meine Waffen in D verkauft ,habe das Prozedere mit der Zulassung meine D Waffen in S durchlaufen ,dieses Jahr im Juli ,es gibt keine Möglichkeit die Waffen von D nach S einzuführen ,legal, wenn man in Schweden wohnt.Ohne S Jägerexamen.
Mvh Werner
Holmtorp
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Holmtorp »

Hej, hört sich nicht schön an.
Weiß jemand welcher Aufwand das ist das schwedische Jägerexamen zu machen? Ist das für einen Deutschen mit noch mangelnden Sprachkenntnissen überhaupt zu schaffen?
Mvh Thomas
Wernersvensk
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Wernersvensk »

Hej,Thomas ,
die Regel ist die schwedische Sprache fürs Jägerexamen , mit entsprechenden Vorkentnissen ca 14 Tage im Kurs.
Mvh Werner
halvar-von-flake
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von halvar-von-flake »

Zum Anspruch des schwedischen jägarexamen kann man folgendes sagen.
Wochenendkurs sollte ausreichen. Wird zum teil auch in deutsch Angeboten. Ein freund hat kurs und Prüfung in 48 Stunden bestanden. In keiner Weise mit dem Anspruch in de vergleichbar. Nicht einmal mit der sportfischerprüfing.
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Holmtorp
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Holmtorp »

Hej. Ein Lichtblick, vielen Dank für die Info.
Hast Du irgendwelche Infos zu dem Kurz auf deutsch, oder wo ich was finden kann?
Ein Kontakt mit Deinem Freund wäre auch nicht schlecht. Um zu klären was da so alles gefordert wird.
Schon mal vielen Dank.
mvh Thomas
halvar-von-flake
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von halvar-von-flake »

Die jagdkurse werden fäufig von den Ortsansässigen Folkhögskolan angeboten.
Als ich die Jaktlizens gemacht habe, in der Svenljunga Kommun bot Norrman Vögelen den Kurs an.Dieser sprach Deutsch
Leider verstorben.
Du musst regional schauen wer den Kurs anbietet.
Mein Freund hat diesen Kurs auf Deutsch in Hällefors gemacht aber dies ist auch Jahre her.
Ich habe immer wieder gehört oder auch gelesen das deutschsprachige Kursleiter vor ort sind und auch Kurse anbieten.
Ansonsten würde ich einfach alle Fragen des schwedischen Jagdscheines auswendig lernen. Glaube mir ist kein Hexenwerk.
Du solltest aber selbst vor Ort aktiv werden.
Hätte PN geschickt diese Funtion aber nicht gefunden.
Ich bin auch äusserst selten in diesem Forum aktiv
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Holmtorp
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Holmtorp »

Hej, vielen Dank für die Info.
mvh Thomas
MrMST
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Registriert: 20. Dezember 2025 13:41

Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von MrMST »

Kann man den schwedischen Jagdschein auch als nicht in Schweden wohnhaft machen?
Karsten
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Re: Dt. Jagdschein berechtigt nicht mehr zur schwedischen Waffenlizenz

Beitrag von Karsten »

Kurz gesagt: Ja, du kannst als Nicht-Schweden-Resident in gewissem Umfang in Schweden jagen – aber ein vollständiger schwedischer Jagdschein (mit Waffenlizenz) ist komplizierter und nicht automatisch möglich ohne Wohnsitz.

🦌 1. Jagen als Gast / Besucher

Wenn du als ausländischer Jäger nach Schweden kommst (z. B. für Jagdreisen), kannst du eine Jagderlaubnis erhalten und dort legal jagen, ohne ständig in Schweden zu wohnen:

Du musst dich im schwedischen Jagdregister (Hunter Registry) anmelden und eine Jagdgebühr bezahlen (Jaktkort), die jährlich erneuert wird. Das gilt für Schweden-Residenten und Nicht-Residenten gleichermaßen.

Mit dieser Jahreslizenz kannst du auf dem jeweiligen Jagdgebiet jagen (oft braucht man zusätzlich Tageslizenzen je nach Region).

Du benötigst eine gültige Waffe und eine gültige Waffenlizenz/Erlaubnis aus deinem Heimatland, um damit in Schweden zu jagen; oft ist ein temporärer Waffenimport bzw. entsprechende Genehmigung nötig.

Alternativ kannst du unter Aufsicht eines schwedischen Jägers jagen, ohne selbst die volle Lizenz zu besitzen (je nach Vereinbarungen).

👉 Für eine reine Jagdreise ist kein schwedischer Jagdschein wie für ansässige Jäger zwingend notwendig, sondern die Registrierung plus Jagderlaubnis bzw. Teilnahme als Gast mit gültiger ausländischer Lizenz.

📝 2. Schwedischer Jagdschein mit Waffenlizenz

Wenn du dauerhaft eine schwedische Waffenlizenz für Jagdwaffen erwerben willst (also eigene Jagd- und Waffenrechte wie ein schwedischer Resident):

Du musst die schwedische Jägerprüfung („Jägarexamen“) bestehen. Diese Prüfung ist Voraussetzung für eine schwedische Waffenlizenz.

Die schwedische Waffe-Lizenz wird von der Polizei erteilt und setzt den bestandenen Jagdschein voraus.

In der Regel muss man dafür einen Wohnsitz in Schweden haben (z. B. gemeldet sein und oft eine „Personnummer“, also schwedische Identifikationsnummer) – ohne Wohnsitz ist es sehr schwierig, eine lokale Waffenlizenz zu erhalten.

Ein ausländischer Jagdschein allein (z. B. deutscher Jagdschein) wird nicht automatisch in Schweden als Äquivalent zur schwedischen Jägerprüfung anerkannt.

👉 Das bedeutet: den vollständigen schwedischen Jagdschein inklusive eigenem Waffenbesitz kann man normalerweise nur machen, wenn man tatsächlich in Schweden lebt bzw. dort dauerhaft ansässig ist.
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