Bezeichnung Lantmäteriet Flurstücke

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Strolch
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Bezeichnung Lantmäteriet Flurstücke

Beitrag von Strolch »

Moin,

Was bedeutet es, wenn bei Grundstücken die Nummern 2:28 und darunter eine 1 oder 2 usw stehen.
Flurstücknummer ist klar. Aber gehören zu diesem Flurstück (hier 2:28) noch weitere Flurstücke, die ja nicht unbedingt genau daneben liegen?

Ich bin darüber gestolpert, als ich nach einem angebotenen Haus geschaut habe und feststellte, dass es die Nummern 2:28 1 bis 4 gibt.

Danke für Eure Antworten
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Wernersvensk
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Re: Bezeichnung Lantmäteriet Flurstücke

Beitrag von Wernersvensk »

Hej,
2:28 1 bis 4 dann sollten zu der Nr 2:28 4 Flurstücke gehören.
Mvh
Strolch
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Re: Bezeichnung Lantmäteriet Flurstücke

Beitrag von Strolch »

Ah, ok danke für die Antwort
UlliZ
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Re: Bezeichnung Lantmäteriet Flurstücke

Beitrag von UlliZ »

Ein Grundstück besteht aus 1 bis beliebig vielen Flurstücken.

Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
"Grundstück" ist der Teil der Erdoberfläche der im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt abgeschrieben ist. Das können mehrere Flurstücke sein die NICHT UNBEDINGT zusammen liegen müssen. Bäuerliche Grundstück bestehen nicht selten aus Hofraum (da steht der Bauernhof), Scheunengrundstück (aus Brandsicherheitsgründen manchmal nicht direkt am Haus, weil Stroh sich gerne auch mal selbst entzündet) und der eigentlichen landwirtschaftlichen Fläche, die ebenfalls nicht unbedingt an den Hof angrenzen muss.

Bei "normalen" Wohngrundstücken ist das weniger wahrscheinlich, aber auch diese können aus mehrere Flurstücken bestehen. Das hat entstehungsgeschichtliche Ursachen.

Bezeichnet wird das Grundstück mit der Gemeinde (z.B. Vänga), der Gemarkung (z.B. Brogärde), einer Ordnungszahl z.B. 1 (das Areal) und dem Teilbereich, z.B. 65.

Bei mir ist die Bezeichnung z.B. 1:65, entstanden aus 1:20. Was heißt das? Irgendwann in der Vergangenheit sind eure Hausgrundstücke entstanden, bei mir z.B. im Jahr 1934. Sie wurden aus einer größeren Fläche, in der Regel einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche, quasi herausgeschnitten, in aller Regel straßenbegleitend damit man auch vom Hausgrundstück auf die öffentliche Straße kommt. Wenn jetzt zufällig dort die Grenze zwischen zwei landwirtschaftlichen Flächen, oder ein Bachlauf, ein alter Feldweg, oder sogar eine Gemarkungsgrenze verlief, entstehen 2 oder auch 3 oder 4 Flurstücke, zum Beispiel dreieckig, streifen- oder trapezförmig, die zusammen das neu enstehende (Bau-)grundstück bilden. Dann hätte man 1:65 1-2 oder eben auch 1-4 als Nummerierung des Grundstücks.
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