Diese Variante liegt nahe, kann aber zu einigen Schwierigkeiten fuehren.
1. Du bist verpflichtet dein Auto dort anzumelden, wo du wohnst bzw. wo du dich mit deinem Fahrzeug mindestens 185 Tage+/ Jahr aufhältst. Alles andere könnte im unguenstigsten Fall eine Steuerhinterziehung sein. Diese Regelung gilt sogar fuer Dienstfahrzeuge, die im Ausland genutzt werden und eigentlich in Deutschland zugelassen sind.
2. Wenn du dein Auto vor dem Umzug auf deine Familie ummelden wuerdest, bekommst du riesen Probleme, wenn du dann hier dein Auto als Umzugsgut (flyttsak) an-ummelden willst. Das geht nämlich nicht mit einem Auto, das dir nicht, bzw. erst seit kurzem gehört.
3. Autos als Umzugsgut zum eigenen Bedarf "eget bruk" kann man nur innerhalb von 12 Monaten nach Umzug anmelden. Ansonsten wird die Einfuhr teuer, denn dann hält "Tull" auch noch die Hand auf.
4. Sollte es meiner Meinung nach selbstverständlich sein, dort Steuern zu zahlen, wo man meistens die Strassen benutz und die Luft verpestet. Eine Frage des Anstandes
