Selbstständigkeit in Schweden
-
- Beiträge: 164
- Registriert: 6. Februar 2012 15:10
- Wohnort: Höglandet
- Danksagung erhalten: 4 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Meine Arbeit läuft auch komplett über E-Mail.
Ich versteh' wie gesagt wenig von Steuern und leiste mir den Luxus eines Steuerberaters (revisor), obwohl ich das wahrscheinlich auch leicht selber machen könnte.
Es gibt Buchführungsprogramme, mit denen man dann auch am Jahresende die Steuererklärung machen kann (z. B. Visma). Eine Freundin von mir hatte so eins, das war aber wie ein Abo, für das man jährlich bezahlen musste und dann wohl auch eine aktualisierte Version erhielt. Der Betrag war etwa so hoch wie - in meinem Fall - der für den Steuerberater - da ziehe ich den Steuerberater vor.
Ja, für die Buchführung ist man auch in Schweden selber verantwortlich. Habe mir jetzt mal meinen Bescheid für 2012 nochmal etwas genauer angeschaut und was soll ich sagen, bin etwas erschrocken. Ich hatte gut 50% Abzüge auf das besteuerbare Einkommen (Gewinn abzügl. ein Grundfreibetrag), 32,17% davon kommunale Steuer sowie diverse Sozialabgaben. Das würde sich mit den Angaben von vinbergsnäcka decken.
Ich kann wohl von GLück sagen, dass mein Mann der Hauptverdiener ist Wir wohnen übrigens in der Vetlanda kommun.
Im April bekommt man dann automatisch die inkomstdeklaration. Manche Angaben sind da schon voreingetragen (z. B. Zinsen, die man an die Bank für ein Häuschen zahlt oder der rotavdrag für haushaltsnahe Dienstleistungen - weiß das Skatteverket alles), ansonsten gibt man die tatsächlichen Beträge in die entsprechenden Felder ein. Kann man auch alles im Internet machen und schickt die Steuererklärung bis 2. od. 3. Mai zurück. Mein Steuerberater sagt mir dann direkt wieviel ich nachzahlen muss oder zurückbekomme. Ende des Jahres kommt aber dann noch eine Schlussabrechnung direkt von Skatteverket mit den endgültigen Beträgen und bis März des Folgejahres muss dann ein evt. nachzuzahlender Betrag auf dem skattekonto sein. Man zahlt übrigen jeden Monat seine preliminär skatt, kann aber jederzeit auch mehr auf das Konto einzahlen, wenn man gut verdient und ansonsten eine fette Nachzahlung befürchten müsste.
Ich meine die Personnummer hätten bei uns ca. 2,5 Monate gebraucht (vor 5 Jahren). Die Firma meines Mannes hatte sich um die ganze Bürokratie gekümmert, so dass ich die Einzelheiten nicht mehr weiss. Die Familie war 2 Monate nach dem Ernährer nach Schweden nachgezogen und 2-3 Wochen später waren die PN schon da.
Viele Grüße
Ich versteh' wie gesagt wenig von Steuern und leiste mir den Luxus eines Steuerberaters (revisor), obwohl ich das wahrscheinlich auch leicht selber machen könnte.
Es gibt Buchführungsprogramme, mit denen man dann auch am Jahresende die Steuererklärung machen kann (z. B. Visma). Eine Freundin von mir hatte so eins, das war aber wie ein Abo, für das man jährlich bezahlen musste und dann wohl auch eine aktualisierte Version erhielt. Der Betrag war etwa so hoch wie - in meinem Fall - der für den Steuerberater - da ziehe ich den Steuerberater vor.
Ja, für die Buchführung ist man auch in Schweden selber verantwortlich. Habe mir jetzt mal meinen Bescheid für 2012 nochmal etwas genauer angeschaut und was soll ich sagen, bin etwas erschrocken. Ich hatte gut 50% Abzüge auf das besteuerbare Einkommen (Gewinn abzügl. ein Grundfreibetrag), 32,17% davon kommunale Steuer sowie diverse Sozialabgaben. Das würde sich mit den Angaben von vinbergsnäcka decken.
Ich kann wohl von GLück sagen, dass mein Mann der Hauptverdiener ist Wir wohnen übrigens in der Vetlanda kommun.
Im April bekommt man dann automatisch die inkomstdeklaration. Manche Angaben sind da schon voreingetragen (z. B. Zinsen, die man an die Bank für ein Häuschen zahlt oder der rotavdrag für haushaltsnahe Dienstleistungen - weiß das Skatteverket alles), ansonsten gibt man die tatsächlichen Beträge in die entsprechenden Felder ein. Kann man auch alles im Internet machen und schickt die Steuererklärung bis 2. od. 3. Mai zurück. Mein Steuerberater sagt mir dann direkt wieviel ich nachzahlen muss oder zurückbekomme. Ende des Jahres kommt aber dann noch eine Schlussabrechnung direkt von Skatteverket mit den endgültigen Beträgen und bis März des Folgejahres muss dann ein evt. nachzuzahlender Betrag auf dem skattekonto sein. Man zahlt übrigen jeden Monat seine preliminär skatt, kann aber jederzeit auch mehr auf das Konto einzahlen, wenn man gut verdient und ansonsten eine fette Nachzahlung befürchten müsste.
Ich meine die Personnummer hätten bei uns ca. 2,5 Monate gebraucht (vor 5 Jahren). Die Firma meines Mannes hatte sich um die ganze Bürokratie gekümmert, so dass ich die Einzelheiten nicht mehr weiss. Die Familie war 2 Monate nach dem Ernährer nach Schweden nachgezogen und 2-3 Wochen später waren die PN schon da.
Viele Grüße
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Es gelten bei einer "enskild näringsverksamhet" ebenfalls die Regeln der Buchfuehrung genauso wie in der HB und der AB.vinbergssnäcka hat geschrieben: Die AB hat ziemlich strenge Regeln bei der Buchführung, das kannst Du nicht selber machen.
Unterschiede dagegen gibt es im Jahresabschluss. Und hier wird nicht nur nach Firmenform unterschieden sondern zb. auch nach Umsatz und einigen mehr.
Und selbstverständlich kann man die Buchfuehrung selber machen, auch den Jahresabschluss. Man muss es aber eben können.
@ mäla
bezueglich der Unterschiedlichen Infos die Du im Netz findest...
ich gebe Dir den Rat Dich ausschliesslich nur auf Infos zu verlassen von den Quellen des Skatteverkets und Bolagsverket. Immer wieder werden Fehlinformation verteielt fuer die Du am Ende gerade stehen musst solltest Du Dich darauf verlassen. Dieses Schwedenforum ist da nicht ausgenommen.
Ich wuerde mit dem Skatteverket einen Termin vereinbaren, dann kannst Du dort persönlich Deine Fragen stellen, und dies in Deinem Tempo wenn Du noch unsicher mit der Sprache bist.
Auch beim Ausfuellen der ersten Deklaration kannst Du dort Hilfe bekommen. Hast Du es ein paar Mal gemacht wird es Dir von mal zu Mal leichter fallen.
Gruss und viel Erfolg
Mia
-
- Beiträge: 949
- Registriert: 3. September 2012 11:52
- Wohnort: Skruv / Schweden
- Hat sich bedankt: 45 Mal
- Danksagung erhalten: 69 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Meines Wissens gibt es bei der "enskild näringsverksamhet" vereinfachte Regeln, ich habe meine Buchführung selber gemacht obwohl ich eigentlich Techniker bin. Vielleicht hat sich da aber auch was geändert, ist schon ein paar Jahre her. Und ich habe in noch keiner AB in der Buchführung gearbeitet Allerdings war es ein Punkt, der mich damals dazu veranlasst hat, nicht mit einer AB anzufangen, obwohl das mit der privaten Haftung bei "enskild" doch ziemlich hart werden kann.Mia hat geschrieben: Es gelten bei einer "enskild näringsverksamhet" ebenfalls die Regeln der Buchfuehrung genauso wie in der HB und der AB.
Unterschiede dagegen gibt es im Jahresabschluss. Und hier wird nicht nur nach Firmenform unterschieden sondern zb. auch nach Umsatz und einigen mehr.
Und selbstverständlich kann man die Buchfuehrung selber machen, auch den Jahresabschluss. Man muss es aber eben können.
Natürlich kann man die Buchführung selber machen und auch den Jahresabschluss. Man sollte dann aber nicht nur Buchführungskenntnisse, sondern auch ausreichend Schwedischkenntnisse haben! Meines Wissens braucht eine AB aber auch einen Revisor...
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Da hast Du Recht. Ohne dies geht es zweifelsohne nicht.vinbergssnäcka hat geschrieben: Man sollte dann aber nicht nur Buchführungskenntnisse, sondern auch ausreichend Schwedischkenntnisse haben!
Nicht mehr grundsätzlich. Bei sogenannten "Små aktiebolag" muss man keinen mehr haben. Das ist aber neu.vinbergssnäcka hat geschrieben:Meines Wissens braucht eine AB aber auch einen Revisor...
Wer sich dafuer interessiert was Mindre aktiebolag ist liest hier weiter:
http://www.startaegetinfo.se/revisornin ... aktiebolag
Gruss Mia
-
- Beiträge: 949
- Registriert: 3. September 2012 11:52
- Wohnort: Skruv / Schweden
- Hat sich bedankt: 45 Mal
- Danksagung erhalten: 69 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Ah, super, das gab es damals (2005) noch nicht...ich meine auch, das seitdem auch andere Dinge vereinfacht wurden. Zurzeit bin ich aber lieber angestellt, aber man weis ja nie.
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Liebe Community,
ich hole diesen Thread wieder hervor, weil ich mich in der gleichen Situation befinde:
* seit dem 1. Juli lebe ich mit meinem Mann in Schweden
* wir haben beide unsere deutschen Jobs mitgenommen, mein Mann als Entsendeter, ich als freiberufliche Journalistin
* wir haben uns beim Skatteverket angemeldet und warten auf unsere Personennummer
Meine Frage:
Unsere Sachbearbeiterin vom Skatteverket hat mir empfohlen, mit der Anmeldung meines Unternehmens die Personennummer abzuwarten (es läuft auf ENSKILD NÄRINGSIDKARE hinaus). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich zwar arbeite, aber noch keine Steuernummer besitze und daher vorerst keine Rechnungen schreiben kann. In welcher Reihenfolge seid Ihr damals vorgegangen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
HG StRinka
ich hole diesen Thread wieder hervor, weil ich mich in der gleichen Situation befinde:
* seit dem 1. Juli lebe ich mit meinem Mann in Schweden
* wir haben beide unsere deutschen Jobs mitgenommen, mein Mann als Entsendeter, ich als freiberufliche Journalistin
* wir haben uns beim Skatteverket angemeldet und warten auf unsere Personennummer
Meine Frage:
Unsere Sachbearbeiterin vom Skatteverket hat mir empfohlen, mit der Anmeldung meines Unternehmens die Personennummer abzuwarten (es läuft auf ENSKILD NÄRINGSIDKARE hinaus). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich zwar arbeite, aber noch keine Steuernummer besitze und daher vorerst keine Rechnungen schreiben kann. In welcher Reihenfolge seid Ihr damals vorgegangen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
HG StRinka
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Hej,
du musst zuerst die Personennummer haben, die dann zugleich auch die Organisationsnummer des Einzelunternehmens ist. Sobald diese vorliegt, einfach das Formular Företagsregistrering SKV 4620 von Skatteverket ausfüllen, geht auch online bei verksamt.se und das ist eigentlich alles. Du kannst beim Bolagsverket noch den Namen schützen lassen, wenn du willst.
lg Sina
du musst zuerst die Personennummer haben, die dann zugleich auch die Organisationsnummer des Einzelunternehmens ist. Sobald diese vorliegt, einfach das Formular Företagsregistrering SKV 4620 von Skatteverket ausfüllen, geht auch online bei verksamt.se und das ist eigentlich alles. Du kannst beim Bolagsverket noch den Namen schützen lassen, wenn du willst.
lg Sina
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Liebe Sina,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das Formular Företagsregistrering SKV 4620 liegt schon neben mir, auch das hatte mir die Sachbearbeiterin vom Skatteverket direkt mitgegeben. Schade, dass sich hier nichts abkürzen lässt. Ich befürchte, dass es mit der Personennummer noch dauern kann - derzeit sind alle Ansprechpartner nämlich im Jahresurlaub. Aber dann warte ich geduldig und schicke dann alle Rechnungen gesammelt raus.
HG StRinka
vielen Dank für Deine Antwort.
Das Formular Företagsregistrering SKV 4620 liegt schon neben mir, auch das hatte mir die Sachbearbeiterin vom Skatteverket direkt mitgegeben. Schade, dass sich hier nichts abkürzen lässt. Ich befürchte, dass es mit der Personennummer noch dauern kann - derzeit sind alle Ansprechpartner nämlich im Jahresurlaub. Aber dann warte ich geduldig und schicke dann alle Rechnungen gesammelt raus.
HG StRinka
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Liebe Community,
habt Ihr Tipps für mich, wo ich Infos dazu bekomme, ob - und falls ja, welchen - Umsatzsteuersatz ich meinen deutschen Auftraggebern in Rechnung stellen muss? Meine deutschen Finanz- und Steuerinformationsquellen habe ich dazu angezapft, aber die sind sich auch alle nicht 100-prozentig sicher.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
HG StRinka
Nachtrag: Ich glaube, meine Frage hat sich erledigt. Es greift das Reverse-Charge-Verfahren, richtig? Nach dem ich keine Umsatzsteuer ausweise, weil die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger übegeht?
habt Ihr Tipps für mich, wo ich Infos dazu bekomme, ob - und falls ja, welchen - Umsatzsteuersatz ich meinen deutschen Auftraggebern in Rechnung stellen muss? Meine deutschen Finanz- und Steuerinformationsquellen habe ich dazu angezapft, aber die sind sich auch alle nicht 100-prozentig sicher.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
HG StRinka
Nachtrag: Ich glaube, meine Frage hat sich erledigt. Es greift das Reverse-Charge-Verfahren, richtig? Nach dem ich keine Umsatzsteuer ausweise, weil die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger übegeht?
Re: Selbstständigkeit in Schweden
Hej,
omvänd skatteskyldighet ist anzuwenden.
Vid handel inom EU
Vid handel inom EU:s momsområde gäller omvänd skattskyldighet i följande fall:
när en vara transporteras mellan två länder och under förutsättning att köparen åberopar ett giltigt momsregistreringsnummer i sitt land
•vid försäljning av en tjänst enligt huvudregeln till en näringsidkare i ett annat EU-land (då anses tjänsten omsatt, och ska beskattas, i det land där köparen är etablerad).
Undantag
För tjänster som inte följer huvudregeln gäller inte omvänd skattskyldighet. Det innebär att du som säljare kan vara skattskyldig i ett annat land och att en utländsk företagare kan vara skattskyldig i Sverige. Följande tjänster följer inte huvudregeln:
•fastighetstjänster
•persontransporter
•tillträde till evenemang som är kulturella, konstnärliga, pedagogiska, idrottsliga, vetenskapliga, av underhållningskaraktär och liknande tjänster
•restaurang- och cateringtjänster
•korttidsuthyrning av transportmedel.
lg Sina
omvänd skatteskyldighet ist anzuwenden.
Vid handel inom EU
Vid handel inom EU:s momsområde gäller omvänd skattskyldighet i följande fall:
när en vara transporteras mellan två länder och under förutsättning att köparen åberopar ett giltigt momsregistreringsnummer i sitt land
•vid försäljning av en tjänst enligt huvudregeln till en näringsidkare i ett annat EU-land (då anses tjänsten omsatt, och ska beskattas, i det land där köparen är etablerad).
Undantag
För tjänster som inte följer huvudregeln gäller inte omvänd skattskyldighet. Det innebär att du som säljare kan vara skattskyldig i ett annat land och att en utländsk företagare kan vara skattskyldig i Sverige. Följande tjänster följer inte huvudregeln:
•fastighetstjänster
•persontransporter
•tillträde till evenemang som är kulturella, konstnärliga, pedagogiska, idrottsliga, vetenskapliga, av underhållningskaraktär och liknande tjänster
•restaurang- och cateringtjänster
•korttidsuthyrning av transportmedel.
lg Sina
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot], Bing [Bot], Google [Bot] und 2 Gäste