Steuerersparnis bei Renovierungsarbeiten
Steuerersparnis bei Renovierungsarbeiten
Hallo zusammen,
wir haben unser Bad umfassend von schwedischen Handwerkern renovieren lassen.
Nun meinte unser schwedischer Nachbar, dass wir dies auch in Schweden "absetzen" könnten - falls wir ihn richtig verstanden haben.
Da wir unser Haus nicht vermieten, hier meine Frage
- Gibt es in Schweden auch, so wie in Deutschland, die Möglichkeit, die Handwerkerkosten (nicht Materialkosten) in irgendweiner Weise geltend zu machen, auch, wenn das Haus nicht vermietet wird?
Danke für Eure Antworten,
Susanne
wir haben unser Bad umfassend von schwedischen Handwerkern renovieren lassen.
Nun meinte unser schwedischer Nachbar, dass wir dies auch in Schweden "absetzen" könnten - falls wir ihn richtig verstanden haben.
Da wir unser Haus nicht vermieten, hier meine Frage
- Gibt es in Schweden auch, so wie in Deutschland, die Möglichkeit, die Handwerkerkosten (nicht Materialkosten) in irgendweiner Weise geltend zu machen, auch, wenn das Haus nicht vermietet wird?
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Re: Steuerersparnis bei Renovierungsarbeiten
Das geht nur, wenn Du in Schweden Einkommenssteuer bezahlst, also einen Job hast. Das nennt sich "Rot Avdrag".
eelchen
eelchen
Man muß aber die Vergangenheit und ihre
Menschen begreifen, um die Gefahr für die
Zukunft zu erkennen.
Menschen begreifen, um die Gefahr für die
Zukunft zu erkennen.
Re: Steuerersparnis bei Renovierungsarbeiten
Hallo EElchen,
danke für die prompte Antwort.
Hatte es mir schon fast gedacht, dass dem so ist.
Eine schöne Woche noch,
Susanne
danke für die prompte Antwort.
Hatte es mir schon fast gedacht, dass dem so ist.
Eine schöne Woche noch,
Susanne
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Re: Steuerersparnis bei Renovierungsarbeiten
Hallo Susanne,
du kannst die Handwerkerleistung aber in Deutschland bei deiner Einkommensteuer geltend machen.
Das machen wir auch. Wir bezahlen die Rechnung über unser Schwedenkonto - ich notiere mir immer
den aktuellen Umrechnungskurz auf der Rechnung - denn Rest macht unser Steuerberater in Deutschland.
Hinweis: Wir vermieten auch nicht.
Gruß Torsten
du kannst die Handwerkerleistung aber in Deutschland bei deiner Einkommensteuer geltend machen.
Das machen wir auch. Wir bezahlen die Rechnung über unser Schwedenkonto - ich notiere mir immer
den aktuellen Umrechnungskurz auf der Rechnung - denn Rest macht unser Steuerberater in Deutschland.
Hinweis: Wir vermieten auch nicht.
Gruß Torsten

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