Moms auf Ferienhausvermietung?
- Aelve
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Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo liebe Schwedenfreunde,
kennt sich jemand hier im Forum mit der schwedischen Mehrwertsteuerpflicht aus? Müssen die Mieteinnahmen
bei einem Ferienhaus in Schweden umsatzversteuert werden - also Moms dafür abgeführt werden?
Wir erhielten vom Skatteverket die Aufforderung, uns zur Mehrwertsteuerpflicht registrieren zu lassen.
Da wir jedoch die schwedischen Mehrwertsteuergesetze nicht kennen, sind wir sehr unsicher, ab welchem Umsatz
man Moms zahlen muß und ob das für Ferienhäuser zutrifft, die nur gelegentlich vermietet werden.
Wir vermieten bereits seit Jahren, somit sind wir total überrascht, dass wir plötzlich Moms abführen sollen.
Es wäre nett, wenn sich jemand, der sich mit der Steuerpflicht in Schweden auskennt, hierzu etwas schreiben kann.
Oder mit einen Tipp geben kann, an wen ich mich wenden kann.
Viele Grüße Aelve
kennt sich jemand hier im Forum mit der schwedischen Mehrwertsteuerpflicht aus? Müssen die Mieteinnahmen
bei einem Ferienhaus in Schweden umsatzversteuert werden - also Moms dafür abgeführt werden?
Wir erhielten vom Skatteverket die Aufforderung, uns zur Mehrwertsteuerpflicht registrieren zu lassen.
Da wir jedoch die schwedischen Mehrwertsteuergesetze nicht kennen, sind wir sehr unsicher, ab welchem Umsatz
man Moms zahlen muß und ob das für Ferienhäuser zutrifft, die nur gelegentlich vermietet werden.
Wir vermieten bereits seit Jahren, somit sind wir total überrascht, dass wir plötzlich Moms abführen sollen.
Es wäre nett, wenn sich jemand, der sich mit der Steuerpflicht in Schweden auskennt, hierzu etwas schreiben kann.
Oder mit einen Tipp geben kann, an wen ich mich wenden kann.
Viele Grüße Aelve
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vinbergssnäcka
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Wenn Du Dein Ferienhaus privat vermietest brauchst Du keine Moms abführen, allerdings musst du den Betrag versteuern. Es gibt Freibeträge, wenn du drunter bleibst brauchst du es bei der Steuererklärung nicht angeben
Was anderes ist es, wenn Du eine Firma hast, dann bist du Momspflichtig. Aber das auf Mieten Moms gezahlt wird....habe ich noch nicht gehört, klingt komisch
Hat Euch jemand angeschärzt beim skatteverket? klingt mir fast so. Am Besten machst Du beim skatteverk einen Termin aus erklärst die Sachlage und dann werden sie dir schon erklären ob und was du machen musst, oder ob alles so bleiben kann wie es ist.
Was anderes ist es, wenn Du eine Firma hast, dann bist du Momspflichtig. Aber das auf Mieten Moms gezahlt wird....habe ich noch nicht gehört, klingt komisch
Hat Euch jemand angeschärzt beim skatteverket? klingt mir fast so. Am Besten machst Du beim skatteverk einen Termin aus erklärst die Sachlage und dann werden sie dir schon erklären ob und was du machen musst, oder ob alles so bleiben kann wie es ist.
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Heike
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- Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Heike,
vielen Dank für Deine rasche Antwort. Wir geben jedes Jahr in Schweden die Einkommensteuererklärung ab seit 2004.
Für 2013 forderte der Skatteverket dann einen Nachweis über die versteuerten Einnahmen, was wir dann einreichten.
Daraufhin kam dann die Aufforderung, dass wir mehrwertsteuerpflichtig in Schweden sind, zunächst wurde ein Grundstück in dem Schreiben aufgeführt, welches wir überhaupt nicht besitzen, das reklamierten wir. Dann wurde unser eines Ferienhaus als Hotel bezeichnet. Vielleicht gehen die fälschlicherweise davon aus, dass wir Hotelübernachtungen anbieten.
Weißt Du, wo man Broschüren darüber erhält, in welchen Fällen man Moms zahlen muß und ob man dann auch die gezahlte
Vorsteuer gegen die Moms-Steuer gegenrechnen kann?
Viele liebe Grüße Aelve
vielen Dank für Deine rasche Antwort. Wir geben jedes Jahr in Schweden die Einkommensteuererklärung ab seit 2004.
Für 2013 forderte der Skatteverket dann einen Nachweis über die versteuerten Einnahmen, was wir dann einreichten.
Daraufhin kam dann die Aufforderung, dass wir mehrwertsteuerpflichtig in Schweden sind, zunächst wurde ein Grundstück in dem Schreiben aufgeführt, welches wir überhaupt nicht besitzen, das reklamierten wir. Dann wurde unser eines Ferienhaus als Hotel bezeichnet. Vielleicht gehen die fälschlicherweise davon aus, dass wir Hotelübernachtungen anbieten.
Weißt Du, wo man Broschüren darüber erhält, in welchen Fällen man Moms zahlen muß und ob man dann auch die gezahlte
Vorsteuer gegen die Moms-Steuer gegenrechnen kann?
Viele liebe Grüße Aelve
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vinbergssnäcka
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Also, es gibt alle Informationen auf www.skatteverket.se, ich kann Euch aber nur dringend raten, das ihr selber aufs skatteverk geht und das klar stellt. Die Leute sind dort normalerweise sehr hilfsbereit, und es wird Euch keiner eine Steuer abnehmen, die ihr nicht bezahlen müsst. Mieteinnahmen sind normalerweise nicht mit Moms belegt, vor allem nicht, wenn du an Privat vermietest, egal ob Du von privat vermietest oder als Firma. Bei Hotellübernachtungen ist das schon was anderes.
Gehe wirklich selber auf das skatteverk, ich kann mich erinnern, das vor zwei Jahren mal der Fall geschildert wurde, auch da wurde jemand beim skatteverk angezeigt mit völlig falschen voraussetzungen...ich denke auch nur dort wird man Euch verbindlich sagen können, ob ihr das ganze weiterhin als Privatvermietung laufen lassen könnt, oder ob ihr eine Firma anmelden müsst.....und wie ihr Euch weiterhin verhalten sollt.
Wohnt ihr eigentlich in Schweden und seit hier steuerpflichtig? oder seid ihr in Deutschland steuerpflichtig? wäre sicher auch wichtig fürs skatteverket zu wissen...
Viel Glück und ERfolg.....und ich würde mich freuen wenn ihr von Euch hören lasst, was dabei rauskommt....
Gehe wirklich selber auf das skatteverk, ich kann mich erinnern, das vor zwei Jahren mal der Fall geschildert wurde, auch da wurde jemand beim skatteverk angezeigt mit völlig falschen voraussetzungen...ich denke auch nur dort wird man Euch verbindlich sagen können, ob ihr das ganze weiterhin als Privatvermietung laufen lassen könnt, oder ob ihr eine Firma anmelden müsst.....und wie ihr Euch weiterhin verhalten sollt.
Wohnt ihr eigentlich in Schweden und seit hier steuerpflichtig? oder seid ihr in Deutschland steuerpflichtig? wäre sicher auch wichtig fürs skatteverket zu wissen...
Viel Glück und ERfolg.....und ich würde mich freuen wenn ihr von Euch hören lasst, was dabei rauskommt....
liebe Grüsse
Heike
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Heike
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Heike,
lieben Dank nochmals für Deine Ausführungen. Wir wohnen in Deutschland und sind dort steuerpflichtig. Der Tipp, dass wir persönlich zum Skatteverket gehen sollen, ist sehr gut. Allerdings schrieb uns jemand vom Skatteverket in Mariestad an, dort haben wir unsere Ferienhäuser nicht, sondern in Halland. Außerdem können wir nicht so schnell nach Schweden fahren, da mein Mann gerade im Krankenhaus liegt, das ist das Problem.
In dem Schreiben sind Fristen aufgeführt. Ich kann nur im Moment an den Skatteverket in Mariestad schreiben, dass es sich
um einen Irrtum handeln muß und dass sie mir von dort Broschüren senden sollen, wann man Moms in Schweden zahlen muß.
In dem Schreiben führen sie laufend ein Grundstück auf, wo wir gar keine Eigentümer sind und das eine Ferienhaus von uns nennen sie Hotel.
Viele liebe Grüße Christa
lieben Dank nochmals für Deine Ausführungen. Wir wohnen in Deutschland und sind dort steuerpflichtig. Der Tipp, dass wir persönlich zum Skatteverket gehen sollen, ist sehr gut. Allerdings schrieb uns jemand vom Skatteverket in Mariestad an, dort haben wir unsere Ferienhäuser nicht, sondern in Halland. Außerdem können wir nicht so schnell nach Schweden fahren, da mein Mann gerade im Krankenhaus liegt, das ist das Problem.
In dem Schreiben sind Fristen aufgeführt. Ich kann nur im Moment an den Skatteverket in Mariestad schreiben, dass es sich
um einen Irrtum handeln muß und dass sie mir von dort Broschüren senden sollen, wann man Moms in Schweden zahlen muß.
In dem Schreiben führen sie laufend ein Grundstück auf, wo wir gar keine Eigentümer sind und das eine Ferienhaus von uns nennen sie Hotel.
Viele liebe Grüße Christa
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Speedy
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hi Christa,
tut mit leid mit Deinem Mann.
Hast Du Dich in D beim Finanzamt mal schlau gemacht. Es gibt ja ein Steuerunabkommen zwischen D und S. Vielleicht können die Dir da weiterhelfen. Das das Grundstueck nicht Euch gehört muesstest Du ja anhand Deiner Unterlagen beweisen können und das ein Ferienhaus kein Hotel ist sollte eigentlich Auch klar sein. Es arbeiten halt zu viele nicht genuegend geschulte Leute in den Behörden, leider.
Viel Glueck und falls wir helfen können melde Dich
lG Erika
tut mit leid mit Deinem Mann.
Hast Du Dich in D beim Finanzamt mal schlau gemacht. Es gibt ja ein Steuerunabkommen zwischen D und S. Vielleicht können die Dir da weiterhelfen. Das das Grundstueck nicht Euch gehört muesstest Du ja anhand Deiner Unterlagen beweisen können und das ein Ferienhaus kein Hotel ist sollte eigentlich Auch klar sein. Es arbeiten halt zu viele nicht genuegend geschulte Leute in den Behörden, leider.
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Framsidan
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Aelve wenn ihr in nächster Zeit nicht nach S kommt, dann würde ich auf jeden Fall dort anrufen. Verpasse auf keinen Fall einen Termin.
Erst dachte ich mir dass die das als gewerblich ansehen da ihr mehrere Häuser habt. Aber wenn sie dir ein Grundstück aufs Auge drücken wollen das dir nicht gehört dann rufe dort an. Meistens geht das gut.
Ist sicher einfacher als mit dem Finanzamt in D klar zu kommen. Die wollen einem mehr Steuer aufbrummen als man an rente bekommt.
Sicher kann man immer an jemanden kommen mit dem man nicht klar kommt, hier wie dort aber in der Regel ist das kein Problem hier in Schweden.
Framsidan
Erst dachte ich mir dass die das als gewerblich ansehen da ihr mehrere Häuser habt. Aber wenn sie dir ein Grundstück aufs Auge drücken wollen das dir nicht gehört dann rufe dort an. Meistens geht das gut.
Ist sicher einfacher als mit dem Finanzamt in D klar zu kommen. Die wollen einem mehr Steuer aufbrummen als man an rente bekommt.
Sicher kann man immer an jemanden kommen mit dem man nicht klar kommt, hier wie dort aber in der Regel ist das kein Problem hier in Schweden.
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vinbergssnäcka
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Telefongespräch, war auch mein erster Gedanke. Sehr merkwürdig, das mit dem Grundstück, denn das ist ja nicht so schwer rauszufinden, vermutlich können die beim skatteverk sogar selber nachschauen, wer bei diesem Grundstück eingetragener Besitzer ist....
liebe Grüsse
Heike
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calle
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Ich hätte es so gemacht:
- Brief an Skatteverket: wenn nicht in Schwedisch, wäre Englisch gut ansonsten schreibe in Deutsch und weise darauf hin, das Du leider der schwedischen Sprache nicht mächtig wärst.
Immer die Handlungsnummer die auf dem Brief vom Skatteverket steht ist mit angeben.
- Deine sämtlichen im Besitz befindlichen Grundstücke in Schweden mit Fastighetsbeteckning und dazugehöriger Nummer angeben. Mit der Bitte um Richtigstellung da es sich scheinbar beim weiteren Grundstück um einen eingeschlichenen Fehler handeln muss.
- Angeben, dass Du als Privatperson Dein Privatbostad vermietest. ( Es sei denn Du machst es als Firma, Firmen müssen entgegen den hier geäusserten Meinungen Mehrwertsteuer von der erhaltenen Miete abführen)
- Im Moment liegt der Steuerfreibetrag nach Schablonavdrag für Unkosten und 20 % avdrag für Mieteinkünfte bei 50 000,-kr.
- In der schwedischen Steuererklärung musst Du den Überschuss aus der Vermietung unter Överskott av kapital aufführen.
- Ich vermute Dich hat keiner angezeigt, das ist Rutine bei der Steuerbehörde, Deutsche vergessen gerne, das jeder Schwede gläsern ist und Du hast scheinbar noch Trübungen aufzuzeigen
- Erkläre der Steuerbehörde am besten ein wenig ins Detail gehend, wie lange (Wochen) und für wieviel Geld Du vermietest,am besten auch wer Deine Kunden sind. (Verwandte, Fremde oder wie auch immer)und wie Du an Deine Kunden kommst.
- Versuche plastisch zu sein, vermeide jeden aggressiven Ton, bitte um Richtigstellung und weise daraufhin, dass Du in Deutschland Deinen Steuersitz hast.
- Keine Sorge es passiert Dir nichts, es sei denn, Du hast was zu verstecken,
- Und ganz wichtig versäume nicht Deinen Abgabetermin, notfalls rufe sofort an und sage,das Deine Stellungnahme kommt.
Viel Glück.
- Brief an Skatteverket: wenn nicht in Schwedisch, wäre Englisch gut ansonsten schreibe in Deutsch und weise darauf hin, das Du leider der schwedischen Sprache nicht mächtig wärst.
Immer die Handlungsnummer die auf dem Brief vom Skatteverket steht ist mit angeben.
- Deine sämtlichen im Besitz befindlichen Grundstücke in Schweden mit Fastighetsbeteckning und dazugehöriger Nummer angeben. Mit der Bitte um Richtigstellung da es sich scheinbar beim weiteren Grundstück um einen eingeschlichenen Fehler handeln muss.
- Angeben, dass Du als Privatperson Dein Privatbostad vermietest. ( Es sei denn Du machst es als Firma, Firmen müssen entgegen den hier geäusserten Meinungen Mehrwertsteuer von der erhaltenen Miete abführen)
- Im Moment liegt der Steuerfreibetrag nach Schablonavdrag für Unkosten und 20 % avdrag für Mieteinkünfte bei 50 000,-kr.
- In der schwedischen Steuererklärung musst Du den Überschuss aus der Vermietung unter Överskott av kapital aufführen.
- Ich vermute Dich hat keiner angezeigt, das ist Rutine bei der Steuerbehörde, Deutsche vergessen gerne, das jeder Schwede gläsern ist und Du hast scheinbar noch Trübungen aufzuzeigen
- Erkläre der Steuerbehörde am besten ein wenig ins Detail gehend, wie lange (Wochen) und für wieviel Geld Du vermietest,am besten auch wer Deine Kunden sind. (Verwandte, Fremde oder wie auch immer)und wie Du an Deine Kunden kommst.
- Versuche plastisch zu sein, vermeide jeden aggressiven Ton, bitte um Richtigstellung und weise daraufhin, dass Du in Deutschland Deinen Steuersitz hast.
- Keine Sorge es passiert Dir nichts, es sei denn, Du hast was zu verstecken,
- Und ganz wichtig versäume nicht Deinen Abgabetermin, notfalls rufe sofort an und sage,das Deine Stellungnahme kommt.
Viel Glück.
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vinbergssnäcka
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Vielleicht noch kurz eine Begebenheit,um zu verdeutlichen, dass man die Begriffe Privat und Geschäft Steuerlich bei Vermietung nicht durcheinanderwürfeln sollte: Vor längerer Zeit bekam ein entfernter Bekannter eine Aufforderung Moms für die Vermietung seiner Ferienhäuser für ganze zehn Jahre nachzuzahlen. Er wehrte sich, behauptete er hätte sogar zweimal bei der Steuerbehörde angerufen und gefragt, ob er Moms abführen müsse, man hätte ihn dort schliesslich gesagt, das bräuche er nicht. Er wolle jetzt fasten und würde erst damit aufhören, wenn diese ungerechte Forderung wieder aufgehoben würde.Gesagt getan. Am Ende um etliche Körperkilo erleichtert begab er sich zur Sparkasse um einen Kredit aufzunehmen, um die Zwangsversteigerung die ausgesetzt war abzuwenden. Den Kredit bezahlen inzwischen seine Erben ab.
Also mal im Ernst, wenn man wirklich eine so schwergewichtige Aussage von der Steuerbehörde erhalten sollte, dann doch wenigstens schriftlich. Und auch da hat man eine Verpflichtung zu verstehen ob sie für das eigene Vermietmodel passt
Also mal im Ernst, wenn man wirklich eine so schwergewichtige Aussage von der Steuerbehörde erhalten sollte, dann doch wenigstens schriftlich. Und auch da hat man eine Verpflichtung zu verstehen ob sie für das eigene Vermietmodel passt
- Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo,
bedanke mich herzlich für die vielen guten Ratschläge. Ich habe inzwischen an den Mitarbeiter des Skatteverkets gemailt
und auch geschrieben, dass uns das aufgeführte Grundstück nicht gehört. Er mailte auch schnell zurück, schrieb,
dass versehentlich ein falsches Grundstück aufgeführt ist, aber da wir 5 Ferienhäuser besitzen, müssen wir Moms
ab 2013 abführen, es zählt so, also ob wir ein Hotel vermieten würden. Ich werde nun hinschreiben, ob es deutsche Broschüren für die Moms gibt, denn ich will ja wissen, wie man dann was machen muß. Vor allem muß ich ja wissen, ob ich bei dem
ermäßigten Steuersatz von 12 % (für Hotels) dann auch meine gezahlen Momsbeträge auf Rechnungen abziehen kann. Wir haben einige Rechnungen, bei denen wir hohe Steuern gezahlt haben, z.B. neues Dreikammersystem für 109.000 SEK, weiterhin
Stromkosten usw. Weiß jemand von Euch, ob ich dann die gezahlte Moms gegen die zu zahlende Moms gegenrechnen kann?
Und wie ist es, wenn ich in Deutschland etwas für die Häuser kaufe, das muß ich dann doch auch wiederbekommen?
Liebe Grüße Aelve
bedanke mich herzlich für die vielen guten Ratschläge. Ich habe inzwischen an den Mitarbeiter des Skatteverkets gemailt
und auch geschrieben, dass uns das aufgeführte Grundstück nicht gehört. Er mailte auch schnell zurück, schrieb,
dass versehentlich ein falsches Grundstück aufgeführt ist, aber da wir 5 Ferienhäuser besitzen, müssen wir Moms
ab 2013 abführen, es zählt so, also ob wir ein Hotel vermieten würden. Ich werde nun hinschreiben, ob es deutsche Broschüren für die Moms gibt, denn ich will ja wissen, wie man dann was machen muß. Vor allem muß ich ja wissen, ob ich bei dem
ermäßigten Steuersatz von 12 % (für Hotels) dann auch meine gezahlen Momsbeträge auf Rechnungen abziehen kann. Wir haben einige Rechnungen, bei denen wir hohe Steuern gezahlt haben, z.B. neues Dreikammersystem für 109.000 SEK, weiterhin
Stromkosten usw. Weiß jemand von Euch, ob ich dann die gezahlte Moms gegen die zu zahlende Moms gegenrechnen kann?
Und wie ist es, wenn ich in Deutschland etwas für die Häuser kaufe, das muß ich dann doch auch wiederbekommen?
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Aelve,
ich nehme mal an, Du musst eine Firma anmelden? oder?
Wenn Du Moms abgeben musst, kannst du auch gezahlte Moms gegenrechnen....versuche doch noch mal mit dem Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen. Ich nehme an, du musst ne Buchführung haben und einen Steuerabschluss machen....aber das kann Dir das skatteverk beantworten....Erkundige dich auch, ob du nicht auch die gesamte Investition von den Einnahmen abrechnen kannst, so das dein Gewinn gemindert wird...
Wenn du im "Ausland" kaufst, dann kaufst Du in der Regel ohne Moms. Der Verkäufer braucht dazu deine (schwed.) Steuernummer.
Die Sache ist sicher nicht gerade unkompliziert, zumal du ja auch in Deutschland veranlagt wirst...
alles Gute und berichte gerne mal wie es weiter geht.
ich nehme mal an, Du musst eine Firma anmelden? oder?
Wenn Du Moms abgeben musst, kannst du auch gezahlte Moms gegenrechnen....versuche doch noch mal mit dem Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen. Ich nehme an, du musst ne Buchführung haben und einen Steuerabschluss machen....aber das kann Dir das skatteverk beantworten....Erkundige dich auch, ob du nicht auch die gesamte Investition von den Einnahmen abrechnen kannst, so das dein Gewinn gemindert wird...
Wenn du im "Ausland" kaufst, dann kaufst Du in der Regel ohne Moms. Der Verkäufer braucht dazu deine (schwed.) Steuernummer.
Die Sache ist sicher nicht gerade unkompliziert, zumal du ja auch in Deutschland veranlagt wirst...
alles Gute und berichte gerne mal wie es weiter geht.
liebe Grüsse
Heike
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo,
will Euch kurz berichten, wie weit wir mit unserer Steuersache, Moms betreffend, gekommen sind.
Von der Steuerbehörde in Mariestad wurde mir einfach eine Registrierung zur mervärdsskatt zugeschickt, obwohl ich hingemailt habe, dass wir keine Hotelübernachtungen haben. Soweit ich mich jetzt einigermaßen in einige Bestimmungen eingelesen habe, sind auch Ferienhauseigentümer, die über 30.000 SEK Mieteinnahmen im Jahr haben, mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt
dann so, als ob man hotelähnliche Leistungen anbietet. Ich mußte bis Ende Dezember 2014 die Nettoeinnahmen für 2013 angeben und darauf 12 % Moms berechnen. Dann habe ich eine Aufstellung aller Eingangsrechnungen erstellt und wollte die an andere Firmen bezahlte Moms von meiner Zahllast abziehen, jedenfalls ist das in D so, dass man zwar Mehrwertsteuer zahlen muß, wenn man über eine bestimmte Summe Mieteinnahmen kommt, aber dagegen kann man dann auch die an andere Firmen
gezahlte MWSt = Vorsteuer gegenrechnen. Also glaubte ich, dass es in S genauso gehandhabt wird. Ich fragte sogar vorher beim Skatteverket an, wo die Vorsteuer eingetragen werden muß und erhielt erklärt, wo ich was eintragen soll.
Nun bekamen wir im Januar einen Bescheid über die ausgerechnete Moms und darüber hinaus eine Strafe dafür,
dass ich die gezahlte Moms an andere Firmen (ingaende moms) in die dafür vorgesehene Spalte eingetragen habe. Scheinbar geht das nicht, dass man Vorsteuern absetzen kann. Meine Bekannte in Schweden hat mir nun einen Steuerberater gesucht,
der zur Zeit die Angelegenheit prüft. Es scheint so zu sein, dass man als Privatperson mit Ferienhäusern,
die man vermietet, zwar Umsatzsteuer = Moms zahlen muß, aber keine Vorsteuer dagegen rechnen kann,
was meines Erachtens völlig unlogisch ist. Die Frage wäre jetzt, ob wir das so hinnehmen sollen oder ob wir
uns gewerblich anmelden, damit wir auch unsere an andere Firmen gezahlte Moms dagegen rechnen können.
Weiß jemand, welche Auswirkungen es hat, wenn wir gewerblich angemeldet sind? Müssen wir dann bei einem
Verkauf eines Hauses darauf dann auch Moms abführen?
Wir wollen in Kürze zwei Ferienhäuser verkaufen, weil es uns ohnehin zuviel Aufwand ist. Wir versuchen bereits seit einiger Zeit, ein oder zwei Ferienhäuser zu verkaufen, aber es klappte bisher noch nicht. In 2013 mußten wir erstmal neue Dreikammersysteme, die jetzt überall von den Kommunen eingefordert werden, einbauen lassen. In 2014 hatten wir in einem Haus einen großen Rohrbruchschaden, so mußten wir auch das erstmal abwickeln. Nunmehr jedoch wollen wir mit allem Einsatz versuchen, dass wir ein oder zwei Häuser verkaufen, denn wenn wir außer der Einkommensteuer auf die Einnahmen auch noch Mehrwertsteuer zahlen müssen, dann setzen wir noch mehr Geld jedes Jahr zu.
Viele liebe Grüße Aelve
will Euch kurz berichten, wie weit wir mit unserer Steuersache, Moms betreffend, gekommen sind.
Von der Steuerbehörde in Mariestad wurde mir einfach eine Registrierung zur mervärdsskatt zugeschickt, obwohl ich hingemailt habe, dass wir keine Hotelübernachtungen haben. Soweit ich mich jetzt einigermaßen in einige Bestimmungen eingelesen habe, sind auch Ferienhauseigentümer, die über 30.000 SEK Mieteinnahmen im Jahr haben, mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt
dann so, als ob man hotelähnliche Leistungen anbietet. Ich mußte bis Ende Dezember 2014 die Nettoeinnahmen für 2013 angeben und darauf 12 % Moms berechnen. Dann habe ich eine Aufstellung aller Eingangsrechnungen erstellt und wollte die an andere Firmen bezahlte Moms von meiner Zahllast abziehen, jedenfalls ist das in D so, dass man zwar Mehrwertsteuer zahlen muß, wenn man über eine bestimmte Summe Mieteinnahmen kommt, aber dagegen kann man dann auch die an andere Firmen
gezahlte MWSt = Vorsteuer gegenrechnen. Also glaubte ich, dass es in S genauso gehandhabt wird. Ich fragte sogar vorher beim Skatteverket an, wo die Vorsteuer eingetragen werden muß und erhielt erklärt, wo ich was eintragen soll.
Nun bekamen wir im Januar einen Bescheid über die ausgerechnete Moms und darüber hinaus eine Strafe dafür,
dass ich die gezahlte Moms an andere Firmen (ingaende moms) in die dafür vorgesehene Spalte eingetragen habe. Scheinbar geht das nicht, dass man Vorsteuern absetzen kann. Meine Bekannte in Schweden hat mir nun einen Steuerberater gesucht,
der zur Zeit die Angelegenheit prüft. Es scheint so zu sein, dass man als Privatperson mit Ferienhäusern,
die man vermietet, zwar Umsatzsteuer = Moms zahlen muß, aber keine Vorsteuer dagegen rechnen kann,
was meines Erachtens völlig unlogisch ist. Die Frage wäre jetzt, ob wir das so hinnehmen sollen oder ob wir
uns gewerblich anmelden, damit wir auch unsere an andere Firmen gezahlte Moms dagegen rechnen können.
Weiß jemand, welche Auswirkungen es hat, wenn wir gewerblich angemeldet sind? Müssen wir dann bei einem
Verkauf eines Hauses darauf dann auch Moms abführen?
Wir wollen in Kürze zwei Ferienhäuser verkaufen, weil es uns ohnehin zuviel Aufwand ist. Wir versuchen bereits seit einiger Zeit, ein oder zwei Ferienhäuser zu verkaufen, aber es klappte bisher noch nicht. In 2013 mußten wir erstmal neue Dreikammersysteme, die jetzt überall von den Kommunen eingefordert werden, einbauen lassen. In 2014 hatten wir in einem Haus einen großen Rohrbruchschaden, so mußten wir auch das erstmal abwickeln. Nunmehr jedoch wollen wir mit allem Einsatz versuchen, dass wir ein oder zwei Häuser verkaufen, denn wenn wir außer der Einkommensteuer auf die Einnahmen auch noch Mehrwertsteuer zahlen müssen, dann setzen wir noch mehr Geld jedes Jahr zu.
Viele liebe Grüße Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
hättet euch vorher erkundigen sollen
Müssen wir dann bei einem
Verkauf eines Hauses darauf dann auch Moms abführen?
ich glaube, ja
aber am besten ihr sucht euch ein schwedisches steuerbuero,dass eure angelegenheiten mit euch durchspricht.
es gibt sogar deutsche in schweden,die sowas machen
viel glueck
Müssen wir dann bei einem
Verkauf eines Hauses darauf dann auch Moms abführen?
ich glaube, ja
aber am besten ihr sucht euch ein schwedisches steuerbuero,dass eure angelegenheiten mit euch durchspricht.
es gibt sogar deutsche in schweden,die sowas machen
viel glueck
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Insa,
wo sollten wir uns vorher erkundigen?
Wir haben jetzt bereits einen Steuerberater in Schweden eingeschaltet und selbst der sagt, dass unser Fall sehr kompiziert ist. So weiß er z.B. nicht einmal, ob die Freibeträge für die Einnahmen für die Mehrwertsteuer pro Person gelten oder für uns zusammen. Wir haben jetzt aber einen Termin beim Skatteverket erhalten, dort werden wir nächste Woche selber hinfahren, sicherlich wird die Sachbearbeiterin des Skatteverkets sich ein wenig besser auskennen.
Grüße Aelve
wo sollten wir uns vorher erkundigen?
Wir haben jetzt bereits einen Steuerberater in Schweden eingeschaltet und selbst der sagt, dass unser Fall sehr kompiziert ist. So weiß er z.B. nicht einmal, ob die Freibeträge für die Einnahmen für die Mehrwertsteuer pro Person gelten oder für uns zusammen. Wir haben jetzt aber einen Termin beim Skatteverket erhalten, dort werden wir nächste Woche selber hinfahren, sicherlich wird die Sachbearbeiterin des Skatteverkets sich ein wenig besser auskennen.
Grüße Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
wenn dein steuerberater sowas nicht weiss, geht man zu einem der kompetent ist
du bist doch aus der branche ....und deshalb will mir das nicht in den kopf gehen
du bist doch aus der branche ....und deshalb will mir das nicht in den kopf gehen
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Insa,
klug schnacken kannst Du ja, aber wo sind denn Deine Tipps? Dein einziger Tipp lautete, ich hätte mich vorher schlau machen sollen? Wieso vorher? Ich kann mich erst schlau machen, wenn solche Sachen an mich durchs Skatteverket herangetragen werden.
Ich denke mal, dass Du mein Problem überhaupt nicht nachvollziehen kannst, da ich von niemanden sonst gehört habe, dass man auf seine Ferienhauseinnahmen in Schweden auch Umsatzsteuer abführen muß. Plötzlich schreibt das schwedische Finanzamt, dass wir über die Freibeträge gekommen sind und urplötzlich eine schwedische Mehrwertsteuererklärung abgeben sollen. Zum einen kann ich nicht so gut schwedisch, dass ich Probleme habe, die ganzen Seiten von Bescheiden zu verstehen, weiterhin sind die schwedischen Steuergesetze wahrscheinlich total anders als deutsche Steuergesetze. Gerade weil ich hier mein Problem schreibe, erhoffte ich mir Infos von Leuten, denen es genauso erging wie mir.
Wer sagt denn außerdem, dass der beauftragte Steuerberater sich nicht auskennt? Er muß sich auch erst in die Materie einarbeiten und herausfinden, welche Steuerrichtlinien anzuwenden sind. Ich habe mir seitenweise die Momsregelungen ins Deutsche übersetzt, habe ebenfalls nichts darüber gefunden, ob die Freibeträge pro Person, pro Haus oder pro Gemeinschaft gelten. Außerdem legen die Finanzbeamten auch einiges unterschiedlich aus, genauso wie es in Deutschland der Fall ist.
Wenn Du mir nicht weiterhelfen kannst, als nur zu schreiben, dass ich mich vorher hätte kümmern müssen, dann kann
ich auf Deine postings verzichten.
Grüße Christa
klug schnacken kannst Du ja, aber wo sind denn Deine Tipps? Dein einziger Tipp lautete, ich hätte mich vorher schlau machen sollen? Wieso vorher? Ich kann mich erst schlau machen, wenn solche Sachen an mich durchs Skatteverket herangetragen werden.
Ich denke mal, dass Du mein Problem überhaupt nicht nachvollziehen kannst, da ich von niemanden sonst gehört habe, dass man auf seine Ferienhauseinnahmen in Schweden auch Umsatzsteuer abführen muß. Plötzlich schreibt das schwedische Finanzamt, dass wir über die Freibeträge gekommen sind und urplötzlich eine schwedische Mehrwertsteuererklärung abgeben sollen. Zum einen kann ich nicht so gut schwedisch, dass ich Probleme habe, die ganzen Seiten von Bescheiden zu verstehen, weiterhin sind die schwedischen Steuergesetze wahrscheinlich total anders als deutsche Steuergesetze. Gerade weil ich hier mein Problem schreibe, erhoffte ich mir Infos von Leuten, denen es genauso erging wie mir.
Wer sagt denn außerdem, dass der beauftragte Steuerberater sich nicht auskennt? Er muß sich auch erst in die Materie einarbeiten und herausfinden, welche Steuerrichtlinien anzuwenden sind. Ich habe mir seitenweise die Momsregelungen ins Deutsche übersetzt, habe ebenfalls nichts darüber gefunden, ob die Freibeträge pro Person, pro Haus oder pro Gemeinschaft gelten. Außerdem legen die Finanzbeamten auch einiges unterschiedlich aus, genauso wie es in Deutschland der Fall ist.
Wenn Du mir nicht weiterhelfen kannst, als nur zu schreiben, dass ich mich vorher hätte kümmern müssen, dann kann
ich auf Deine postings verzichten.
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So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.
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Speedy
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hi Christa, wenn ihr denn nicht weiterkommt, meldet Euch bei uns in Älvsered. Du weisst ja wo wir wohnen. Wäre Schön Euch auf einen Kaffee zu sehen, wenn ihr denn schon hier seid.
Gruss Erika und Leif
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- Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Liebe Erika,
danke Dir herzlich für Deine nette Einladung. Wir fahren heute Nacht um 3:00 nach Schweden und werden morgen dann in Älvsered sein. Wenn es Euch morgen nachmittag paßt, dann gucken wir gerne bei Euch rein. Wir haben unseren Steuerordner mit den ganzem Geschreibsel dabei.
Grüße Dich und Leif lieb Aelve
danke Dir herzlich für Deine nette Einladung. Wir fahren heute Nacht um 3:00 nach Schweden und werden morgen dann in Älvsered sein. Wenn es Euch morgen nachmittag paßt, dann gucken wir gerne bei Euch rein. Wir haben unseren Steuerordner mit den ganzem Geschreibsel dabei.
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Speedy
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hi, gerne aber Leif hat noch einen Termin in Varberg, wir wissen nicht genau wann er Wieder hier ist. Meldet Euch doch ganz einfach ueber Tel 0325-31006. denn Erika und Leif
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vinbergssnäcka
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
insa, hast du mal selber durchgelesen, was du da postest? Das ist doch föllig unrelevant in dem Zusammenhang hier!insa hat geschrieben:http://www.bokforingstips.se/artikel/bo ... akter.aspx
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Heike
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Ihr Lieben,
nun sind wir aus Schweden und von dem Besuch beim Skatteverket zurück und sind wieder ein wenig schlauer.
Wenn man sein Privathaus vermietet, welches man sonst selber nutzt, dann muß man Mehrwertsteuer auf
die Mieteinnahmen abführen, wenn ein bestimmter Betrag überschritten wird. Früher waren es 30.000 SEK,
wie uns die Steuermitarbeiterin erklärte, danach richtet es sich ungefähr, das Skatteverket soll dann überprüfen,
ob man Moms zahlen muß. Man kann dann aber keine Vorsteuer abziehen, anders wenn man
gewerblich vermietet, was wir ja tun, weil wir 4 Ferienhäuser vermietet haben. Dann kann ich auch unsere an
andere Firmen gezahlten Mehrwertsteuer gegen die Mehrwertsteuer aus den Mieteinnahmen absetzen.
Die Einkommesteuerpflicht läuft dann aber auch anders, weil man dann nicht die üblichen Freibeträge hat,
sondern die tatsächlich für die Ferienhäuser entstandenen Kosten von den Einnahmen absetzen kann. Was
dann als Überschuß übrig bleibt, muß der Einkommensteuer unterworfen werden.
Wir müssen jetzt noch der Mitarbeiterin, die den vorläufigen Bescheid geschickt hat, nachweisen,
dass wir gewerblich vermieten z.B. durch Internet oder so.
Nun kann ich mich dann erstmal damit beschäftigen und alle Ausgaben auflisten, die wir für die Häuser hatten.
Muß nach und nach mal richtig durchlesen, was man alles bedenken muß bei der gewerblichen Vermietung und
auch, was man alles absetzen kann. Wir können dann auch die in D gekauften Gegenstände von der deutschen
Umsatzsteuer befreien lassen, so sagte die Steuersachbearbeiterin es uns. Da wir eine Registrierungs-Nr.
haben, müssen wir diese bei großen 'Einkäufen dann vorlegen und dann wird wohl keine Mehrwertsteuer
in D darauf erhoben, wenn ich es richtig verstanden habe.
Grüße Euch Aelve
nun sind wir aus Schweden und von dem Besuch beim Skatteverket zurück und sind wieder ein wenig schlauer.
Wenn man sein Privathaus vermietet, welches man sonst selber nutzt, dann muß man Mehrwertsteuer auf
die Mieteinnahmen abführen, wenn ein bestimmter Betrag überschritten wird. Früher waren es 30.000 SEK,
wie uns die Steuermitarbeiterin erklärte, danach richtet es sich ungefähr, das Skatteverket soll dann überprüfen,
ob man Moms zahlen muß. Man kann dann aber keine Vorsteuer abziehen, anders wenn man
gewerblich vermietet, was wir ja tun, weil wir 4 Ferienhäuser vermietet haben. Dann kann ich auch unsere an
andere Firmen gezahlten Mehrwertsteuer gegen die Mehrwertsteuer aus den Mieteinnahmen absetzen.
Die Einkommesteuerpflicht läuft dann aber auch anders, weil man dann nicht die üblichen Freibeträge hat,
sondern die tatsächlich für die Ferienhäuser entstandenen Kosten von den Einnahmen absetzen kann. Was
dann als Überschuß übrig bleibt, muß der Einkommensteuer unterworfen werden.
Wir müssen jetzt noch der Mitarbeiterin, die den vorläufigen Bescheid geschickt hat, nachweisen,
dass wir gewerblich vermieten z.B. durch Internet oder so.
Nun kann ich mich dann erstmal damit beschäftigen und alle Ausgaben auflisten, die wir für die Häuser hatten.
Muß nach und nach mal richtig durchlesen, was man alles bedenken muß bei der gewerblichen Vermietung und
auch, was man alles absetzen kann. Wir können dann auch die in D gekauften Gegenstände von der deutschen
Umsatzsteuer befreien lassen, so sagte die Steuersachbearbeiterin es uns. Da wir eine Registrierungs-Nr.
haben, müssen wir diese bei großen 'Einkäufen dann vorlegen und dann wird wohl keine Mehrwertsteuer
in D darauf erhoben, wenn ich es richtig verstanden habe.
Grüße Euch Aelve
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vinbergssnäcka
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Aelve,
klingt ja alles ganz vernünftig...dann viel Erfolg!
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liebe Grüsse
Heike
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
ich lese ja gespannt mit, komme aber immer wieder etwas durcheinander....
Du schreibst ihr müßt nachweisen das ihr gewerblich vermietet.
Das heißt ein Gewerbe / Firma habt ihr in Schweden gar nicht angemeldet sondern habt bisher
über Einkommenssteuer die Einkünfte versteuert?
Lebt ihr fest in Schweden oder ist der Lebensmittelpunkt Deutschland?
Dann könnte es evtl. auch interessant sein ein Gewerbe in Deutschland anzumelden.
Da wäre wohl durch Steuerberater zu prüfen was günstiger ist.
Keine Mehrwertsteuer in Deutschland zu bezahlen solltet ihr dann vor dem Einkauf abklären.
Mal eben bei Ikea Möbel kaufen scheidet da eher aus.
Ist nämlich für das Unternehmen ein ganz schöner Papierkram......
Viel Erfolg weiterhin !
Du schreibst ihr müßt nachweisen das ihr gewerblich vermietet.
Das heißt ein Gewerbe / Firma habt ihr in Schweden gar nicht angemeldet sondern habt bisher
über Einkommenssteuer die Einkünfte versteuert?
Lebt ihr fest in Schweden oder ist der Lebensmittelpunkt Deutschland?
Dann könnte es evtl. auch interessant sein ein Gewerbe in Deutschland anzumelden.
Da wäre wohl durch Steuerberater zu prüfen was günstiger ist.
Keine Mehrwertsteuer in Deutschland zu bezahlen solltet ihr dann vor dem Einkauf abklären.
Mal eben bei Ikea Möbel kaufen scheidet da eher aus.
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Dalsländer,
wir leben in D, haben also unseren Lebensmittelpunkt in Deutschland, denn bis vor kurzem waren mein Mann und
ich noch voll berufstätig. Da wir inzwischen in Rente sind, könnte sich einer von uns oder wir beide
auch ganz in Schweden anmelden, was wir evtl. tun werden. Dann würden wir das Haus, in welchem wir wohnen würden,
auch nicht mehr vermieten an Feriengäste.
Ja, wir vermieten in D Ferienwohnungen an der Ostsee seit vielen Jahren. Insofern haben wir die Umsatzsteuerproblematik
bereits in D erlebt. Nur, da kann man sich besser informieren, weil es keine Verständigungsprobleme gibt
wegen der Sprache. Wir haben in S ja nicht vier Ferienhäuser auf einmal gekauft, sondern nach und nach,
es hat sich quasi so entwickelt. Da in einer schwedischen Steuerbroschüre steht, dass Hausvermietungen
nicht umsatzbesteuert werden, wußte ich natürlich nicht, dass es bei hotelähnlichen Vermietungen (Auslegungssache
des Skatteverkets) nun doch eine Mehrwertsteuerpflicht gibt. Wir haben stets die Inkomst Erklärung abgegeben und dort die Mieteinnahmen der schwedischen Einkommensteuer unterworfen. Tatsächlich nutzen wir natürlich nicht vier Häuser für uns,
sondern sie wurden das ganze Jahr zur Vermietung angeboten. Deshalb konnte ich auch nicht verstehen,
dass man dann die auf andere Rechnungen gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen können sollte. In D ist es selbstverständlich,
dass man die gezahlte Vorsteuer auf Rechnungen von der Mehrwertsteuerlast abziehen kann. Man versteuert ja
nur den Mehrwert, den man erreicht. Nur der Endverbraucher kann sich die gezahlte Mehrwertsteuer nirgends wiederholen.
Das Mehrwertsteuergesetz ist europaweit geregelt, insofern war ich schon verwundert, dass es in S anders als
in D geregelt sein sollte. Da nun das schwedische Finanzamt uns einfach zur Mehrwertsteuer registriert hat, ohne
dass wir den Antrag gestellt haben, wollten wir dann auch die Vorsteuer absetzen, das geht nur wenn es gewerblich
genutzt wird. Ich wußte allerdings nicht, welche Nachteile es mit sich bringen würde und hatte die Befürchtung,
dass man dann evtl. bei einem Verkauf eines Hauses auch darauf dann Mehrwertsteuer entrichten muß.
Wir möchten uns von zwei Ferienhäusern trennen, da es uns einfach zu viel Arbeit macht, es muß laufend etwas
renoviert und repariert werden und die Gartenpflege ist auch nicht zu verachten, wie ja jeder Hauseigentümer selber weiß.
Die Sachbearbeiterin hat eine Mehrwertsteuerpflicht bei Verkauf eines Hauses ausgeschlossen, wir müssen dann nur
angeben, dass das Haus verkauft wurde und nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt.
Viele Grüße Aelve
wir leben in D, haben also unseren Lebensmittelpunkt in Deutschland, denn bis vor kurzem waren mein Mann und
ich noch voll berufstätig. Da wir inzwischen in Rente sind, könnte sich einer von uns oder wir beide
auch ganz in Schweden anmelden, was wir evtl. tun werden. Dann würden wir das Haus, in welchem wir wohnen würden,
auch nicht mehr vermieten an Feriengäste.
Ja, wir vermieten in D Ferienwohnungen an der Ostsee seit vielen Jahren. Insofern haben wir die Umsatzsteuerproblematik
bereits in D erlebt. Nur, da kann man sich besser informieren, weil es keine Verständigungsprobleme gibt
wegen der Sprache. Wir haben in S ja nicht vier Ferienhäuser auf einmal gekauft, sondern nach und nach,
es hat sich quasi so entwickelt. Da in einer schwedischen Steuerbroschüre steht, dass Hausvermietungen
nicht umsatzbesteuert werden, wußte ich natürlich nicht, dass es bei hotelähnlichen Vermietungen (Auslegungssache
des Skatteverkets) nun doch eine Mehrwertsteuerpflicht gibt. Wir haben stets die Inkomst Erklärung abgegeben und dort die Mieteinnahmen der schwedischen Einkommensteuer unterworfen. Tatsächlich nutzen wir natürlich nicht vier Häuser für uns,
sondern sie wurden das ganze Jahr zur Vermietung angeboten. Deshalb konnte ich auch nicht verstehen,
dass man dann die auf andere Rechnungen gezahlte Mehrwertsteuer nicht abziehen können sollte. In D ist es selbstverständlich,
dass man die gezahlte Vorsteuer auf Rechnungen von der Mehrwertsteuerlast abziehen kann. Man versteuert ja
nur den Mehrwert, den man erreicht. Nur der Endverbraucher kann sich die gezahlte Mehrwertsteuer nirgends wiederholen.
Das Mehrwertsteuergesetz ist europaweit geregelt, insofern war ich schon verwundert, dass es in S anders als
in D geregelt sein sollte. Da nun das schwedische Finanzamt uns einfach zur Mehrwertsteuer registriert hat, ohne
dass wir den Antrag gestellt haben, wollten wir dann auch die Vorsteuer absetzen, das geht nur wenn es gewerblich
genutzt wird. Ich wußte allerdings nicht, welche Nachteile es mit sich bringen würde und hatte die Befürchtung,
dass man dann evtl. bei einem Verkauf eines Hauses auch darauf dann Mehrwertsteuer entrichten muß.
Wir möchten uns von zwei Ferienhäusern trennen, da es uns einfach zu viel Arbeit macht, es muß laufend etwas
renoviert und repariert werden und die Gartenpflege ist auch nicht zu verachten, wie ja jeder Hauseigentümer selber weiß.
Die Sachbearbeiterin hat eine Mehrwertsteuerpflicht bei Verkauf eines Hauses ausgeschlossen, wir müssen dann nur
angeben, dass das Haus verkauft wurde und nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt.
Viele Grüße Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Ja , die schwedischen Finanzbehörden sind auf den Geschmack gekommen......
Sie haben es ja auch einfach. Einmal das Internet durchschauen und schon hat man
tausende Vermieter die man aufs Korn nehmen kann.
Früher haben sie bei einer kleinen Stuga nichts gesagt.
Wenn sie dann aber mitbekommen das es mehr wird veranlagen sie einfach.
Mwst beim Verkauf fällt nur an wenn die Häuser im Besitz der Firma wären.
Solange sie in privat Besitz sind muß nur ein evtl. Gewinn (Fristen und Investitionen beachten) privat versteuert werden.
In Deutschland hatte ich das Problem das vom Finanzamt nur anteilige Kosten für die nachweislich vermieteten Wochen
anerkannt werden. Die restliche Zeit gilt als Eigennutzung auch wenn man nachweislich nicht da ist !
Also Gewerbe angemeldet, Exklusivvertrag abgeschlossen zur kompletten Vermietung und somit konnten auch 100% der Kosten in Abzug gebracht werden.
Wo kann man eure Häuser denn bewundern ?
Gern auch per PN.
Liebe Grüße
Sie haben es ja auch einfach. Einmal das Internet durchschauen und schon hat man
tausende Vermieter die man aufs Korn nehmen kann.
Früher haben sie bei einer kleinen Stuga nichts gesagt.
Wenn sie dann aber mitbekommen das es mehr wird veranlagen sie einfach.
Mwst beim Verkauf fällt nur an wenn die Häuser im Besitz der Firma wären.
Solange sie in privat Besitz sind muß nur ein evtl. Gewinn (Fristen und Investitionen beachten) privat versteuert werden.
In Deutschland hatte ich das Problem das vom Finanzamt nur anteilige Kosten für die nachweislich vermieteten Wochen
anerkannt werden. Die restliche Zeit gilt als Eigennutzung auch wenn man nachweislich nicht da ist !
Also Gewerbe angemeldet, Exklusivvertrag abgeschlossen zur kompletten Vermietung und somit konnten auch 100% der Kosten in Abzug gebracht werden.
Wo kann man eure Häuser denn bewundern ?
Gern auch per PN.
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calle
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo,
vielleicht noch ein paar Kleinigkeiten beigesteuert.
Gewöhnlich werden Ferienhäuser privat weitervermietet und das ist für jemanden, der sein Haus auch selber nutzen möchte meistens der einfachste Weg. Gewerblich hört sich da nur im ersten Moment verlockend an. Ein paar Punkte, die einem bei der Entscheidung helfen können:
Privatvermietung: auf Grund von Wohnnungsknappheit wurden hier die Freibeträge vor 2 Jahren beträchtlich angehoben inzwischen (seid 1.Jan 2013) gilt folgendes: bis zu 40000,-kr pro Jahr kann ein privates Haus vermietet werden. Ausserdem hat man auch noch Recht auf 20% pauschale Unkosten gelten zu machen und damit auf diesen Betrag zu legen. Das bedeutet man hat am Ende 50000,-kr frei. Alles was darüber eingenommen wird, muss man dann mit 30% als Kapitaleinkommen versteuern.
Besitzt man das Haus zu Zweit, ändert der Betrag sich nicht sondern wird anteilig auf die Besitzer verrechnet.Allerdings gilt der Freibetrag auch bei mehreren Häusern. Das heisst auch Euer zweites Ferienhaus hätte wieder einen Freibetrag von 40.000- plus Schablon angerechneten Unkosten.
Seid Ihr aber zwei Besitzer und der eine zieht aus irgendwelchen Gründen vor seinen Hausanteil nicht vermieten zu wollen, kann man nur seinen eigenen prozentuellen Anteil gelten machen, das heisst beim Besitz eines halben Hauses 20.000 plus die halben Schablonunkosten.
Sieht also bei wenig zusätzlicher Vermietung im Jahr gar nicht mal so schlecht aus.
Wählt Ihr aber den geschäftlichen Weg verkompliziert sich einiges. Ich bin nicht Euer Steuerberater (dafür bezahlt man hier zu wenig für Einlagen
) aber ein paar grobe Tipps:
1. Firma anmelden.
2. Haus in Geschäftseigentum überführen oder ins Geschäft vermieten.
3. Eine Buchführung muss gemacht werden, mit regelmässigen Eintragen (also nicht nur 1 x vor der Steuererklärung
)
In dieser Buchführung werden alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die gegeneinander dann verrechnet werden.
Die Mehrwertsteuer wird extra aufgeführt und im Gegensatz zur eigentlichen Steuererklärung die im Mai dazu sein hat schon im Februar abgeführt.
4. So und nun kommen die Haken:
- Habt Ihr ein Haus in die Firma überführt, sind auch die Zeiten wo Ihr selber darin wohnt als Mieteinnahmen in Höhe des Marktwertes als Einnahmen zu rechnen.
- Man darf sein Haus nicht über 50% selber nutzen. Dann gelten wieder Regeln für privat Vermietung
- Macht Ihr jede Menge Unkosten aber so gut wie keine Einnahmen, wird das Ganze nicht anerkannt und im günstigsten Fall wird Euer Vorhaben bei einer Steuerprüfung gekippt und wieder rückgerechnet das können wenn Ihr ohne Strafe davon kommt trotzdem saftige Beträge sein. Die Logik ist einfach- kein Geschäft kann auf Dauer ein Minus ertragen also stimmt etwas nicht. Gilt übrigens für alle anderen Geschäftsideen auch - der Staat vermutet Schwarzgelder und eine Steuerprüfung ist sicher.
5. Haken bei Privatvermietung. Was wie ein Geschäft aussieht wird auch als solches besteuert. Anzahl der vermieteten Wochen und Anzahl der Gäste und der Häuser wird gerechnet. Es bedeutet also nicht, wenn Ihr Euer Ferienhaus gut vermietet bekommt sondern wenn eine sogenannte Hotelverksamhet erkennbar ist. Dieser Begriff ist zwar fest definiert wird aber dennoch etwas schwammig zu Gunsten des Steuerzahlers ausgelegt.
Ich hoffe es macht ein verschwommenes Bild minimal klarer. Man wird nicht totgesteuert, aber Ihr seid hier in einem Land mit hohen Steuerlasten und ausserdem sind wir Schweden schon seid Jahrzehnten glasklar für die Behörden. Jemand, der etwas zu verstecken hat ist hier nicht so richtig gut aufgehoben.
vielleicht noch ein paar Kleinigkeiten beigesteuert.
Gewöhnlich werden Ferienhäuser privat weitervermietet und das ist für jemanden, der sein Haus auch selber nutzen möchte meistens der einfachste Weg. Gewerblich hört sich da nur im ersten Moment verlockend an. Ein paar Punkte, die einem bei der Entscheidung helfen können:
Privatvermietung: auf Grund von Wohnnungsknappheit wurden hier die Freibeträge vor 2 Jahren beträchtlich angehoben inzwischen (seid 1.Jan 2013) gilt folgendes: bis zu 40000,-kr pro Jahr kann ein privates Haus vermietet werden. Ausserdem hat man auch noch Recht auf 20% pauschale Unkosten gelten zu machen und damit auf diesen Betrag zu legen. Das bedeutet man hat am Ende 50000,-kr frei. Alles was darüber eingenommen wird, muss man dann mit 30% als Kapitaleinkommen versteuern.
Besitzt man das Haus zu Zweit, ändert der Betrag sich nicht sondern wird anteilig auf die Besitzer verrechnet.Allerdings gilt der Freibetrag auch bei mehreren Häusern. Das heisst auch Euer zweites Ferienhaus hätte wieder einen Freibetrag von 40.000- plus Schablon angerechneten Unkosten.
Seid Ihr aber zwei Besitzer und der eine zieht aus irgendwelchen Gründen vor seinen Hausanteil nicht vermieten zu wollen, kann man nur seinen eigenen prozentuellen Anteil gelten machen, das heisst beim Besitz eines halben Hauses 20.000 plus die halben Schablonunkosten.
Sieht also bei wenig zusätzlicher Vermietung im Jahr gar nicht mal so schlecht aus.
Wählt Ihr aber den geschäftlichen Weg verkompliziert sich einiges. Ich bin nicht Euer Steuerberater (dafür bezahlt man hier zu wenig für Einlagen
1. Firma anmelden.
2. Haus in Geschäftseigentum überführen oder ins Geschäft vermieten.
3. Eine Buchführung muss gemacht werden, mit regelmässigen Eintragen (also nicht nur 1 x vor der Steuererklärung
In dieser Buchführung werden alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die gegeneinander dann verrechnet werden.
Die Mehrwertsteuer wird extra aufgeführt und im Gegensatz zur eigentlichen Steuererklärung die im Mai dazu sein hat schon im Februar abgeführt.
4. So und nun kommen die Haken:
- Habt Ihr ein Haus in die Firma überführt, sind auch die Zeiten wo Ihr selber darin wohnt als Mieteinnahmen in Höhe des Marktwertes als Einnahmen zu rechnen.
- Man darf sein Haus nicht über 50% selber nutzen. Dann gelten wieder Regeln für privat Vermietung
- Macht Ihr jede Menge Unkosten aber so gut wie keine Einnahmen, wird das Ganze nicht anerkannt und im günstigsten Fall wird Euer Vorhaben bei einer Steuerprüfung gekippt und wieder rückgerechnet das können wenn Ihr ohne Strafe davon kommt trotzdem saftige Beträge sein. Die Logik ist einfach- kein Geschäft kann auf Dauer ein Minus ertragen also stimmt etwas nicht. Gilt übrigens für alle anderen Geschäftsideen auch - der Staat vermutet Schwarzgelder und eine Steuerprüfung ist sicher.
5. Haken bei Privatvermietung. Was wie ein Geschäft aussieht wird auch als solches besteuert. Anzahl der vermieteten Wochen und Anzahl der Gäste und der Häuser wird gerechnet. Es bedeutet also nicht, wenn Ihr Euer Ferienhaus gut vermietet bekommt sondern wenn eine sogenannte Hotelverksamhet erkennbar ist. Dieser Begriff ist zwar fest definiert wird aber dennoch etwas schwammig zu Gunsten des Steuerzahlers ausgelegt.
Ich hoffe es macht ein verschwommenes Bild minimal klarer. Man wird nicht totgesteuert, aber Ihr seid hier in einem Land mit hohen Steuerlasten und ausserdem sind wir Schweden schon seid Jahrzehnten glasklar für die Behörden. Jemand, der etwas zu verstecken hat ist hier nicht so richtig gut aufgehoben.
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
gut und auf den Punkt erklärt !
Für Steuersparmodelle haben wir wohl alle zu wenig
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Calle,
ich weiß nicht, ob Du mich damit meinst, wenn Du schreibst, wer was zu verbergen hat, ist hier in Schweden nicht gut aufgehoben.
Gerade weil ich die Einnahmen aus den Ferienhäusern immer wahrheitsgemäß angegeben habe, verlangen sie nun auch noch obendrauf Mehrwertsteuer. Dann aber soll auch alles richtig laufen.
Die Freibeträge, die Du aufzählst - 40.000 SEK und 20% - gelten ja für die Einkommensteuer und zwar für Privatleute.
Wir sollen nun aber außerdem noch Umsatzsteuer - Moms - auf die Einnahmen der Vermietungen zahlen, ohne, dass
wir die an andere Firmen gezahlte Steuer abziehen dürften. Das kann ja nicht sein, denn das Mehrwertsteuergesetz
gilt für ganz Europa gleich, so sagte auch die Mitarbeiterin vom Skatteverket.
Da wir inzwischen mehrere Ferienhäuser vermieten, ist es normal, dass es dann als gewerblich eingestuft wird.
Auf keinen Fall werden wir die Ferienhäuser in irgendein Betriebsvermögen einführen. Das ist auch in Deutschland nicht nötig,
da ist man mehrwertsteuerpflichtig, wenn die Mieteinnahmen bei Ferienwohnungen oder Ferienhäusern eine bestimmte Grenze überschreitet. Die Ferienwohnungen bleiben in Privatbesitz, nur für die Einnahmen an wechselnde Gäste müssen dann Mehrwertsteuer entrichtet werden, wobei man selbstverständlich auch die gezahlten Vorsteuern auf andere Rechnungen abziehen kann.
Wir wollen ja in Kürze zwei Ferienhäuser verkaufen, da genügt es schon, wenn wir darauf 30 % Einkommensteuer auf den Mehrerlös abdrücken müssen, denn unsere investierte Arbeit in die Häuser durch laufende Erneuerungen kann man ja nirgends mit aufführen oder abziehen.
Es grüßt Aelve
ich weiß nicht, ob Du mich damit meinst, wenn Du schreibst, wer was zu verbergen hat, ist hier in Schweden nicht gut aufgehoben.
Gerade weil ich die Einnahmen aus den Ferienhäusern immer wahrheitsgemäß angegeben habe, verlangen sie nun auch noch obendrauf Mehrwertsteuer. Dann aber soll auch alles richtig laufen.
Die Freibeträge, die Du aufzählst - 40.000 SEK und 20% - gelten ja für die Einkommensteuer und zwar für Privatleute.
Wir sollen nun aber außerdem noch Umsatzsteuer - Moms - auf die Einnahmen der Vermietungen zahlen, ohne, dass
wir die an andere Firmen gezahlte Steuer abziehen dürften. Das kann ja nicht sein, denn das Mehrwertsteuergesetz
gilt für ganz Europa gleich, so sagte auch die Mitarbeiterin vom Skatteverket.
Da wir inzwischen mehrere Ferienhäuser vermieten, ist es normal, dass es dann als gewerblich eingestuft wird.
Auf keinen Fall werden wir die Ferienhäuser in irgendein Betriebsvermögen einführen. Das ist auch in Deutschland nicht nötig,
da ist man mehrwertsteuerpflichtig, wenn die Mieteinnahmen bei Ferienwohnungen oder Ferienhäusern eine bestimmte Grenze überschreitet. Die Ferienwohnungen bleiben in Privatbesitz, nur für die Einnahmen an wechselnde Gäste müssen dann Mehrwertsteuer entrichtet werden, wobei man selbstverständlich auch die gezahlten Vorsteuern auf andere Rechnungen abziehen kann.
Wir wollen ja in Kürze zwei Ferienhäuser verkaufen, da genügt es schon, wenn wir darauf 30 % Einkommensteuer auf den Mehrerlös abdrücken müssen, denn unsere investierte Arbeit in die Häuser durch laufende Erneuerungen kann man ja nirgends mit aufführen oder abziehen.
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Aelve,
es war nur eine allgemeine Information, hier greift Dich keiner an. Ich kenne übrigens Deine fällige Steuererklärung nicht, ich lese nur aus Deinen Forumeinlagen, das da ein paar Komplikationen eingetreten sein müssen. Missverständnisse zwischenmenschlicher Art und dazu gehören auch Institutionen, sind doch recht normal und können eigentlich bereinigt werden. Noch einmal extra betont: darum geht es mir nicht, denn diese Einlagen werden ja von der Öffentlichkeit gelesen. Hätte ich Lust mich privat an Dich zu wenden, kann ich es über Deine PN machen. Und ich wollte eigentlich nicht mehr als mit meiner Einlage etwas den Angstzahn vor dem schwedischen Staat ziehen.
Also nochmals sorry falls etwas falsch rüberkam.
es war nur eine allgemeine Information, hier greift Dich keiner an. Ich kenne übrigens Deine fällige Steuererklärung nicht, ich lese nur aus Deinen Forumeinlagen, das da ein paar Komplikationen eingetreten sein müssen. Missverständnisse zwischenmenschlicher Art und dazu gehören auch Institutionen, sind doch recht normal und können eigentlich bereinigt werden. Noch einmal extra betont: darum geht es mir nicht, denn diese Einlagen werden ja von der Öffentlichkeit gelesen. Hätte ich Lust mich privat an Dich zu wenden, kann ich es über Deine PN machen. Und ich wollte eigentlich nicht mehr als mit meiner Einlage etwas den Angstzahn vor dem schwedischen Staat ziehen.
Also nochmals sorry falls etwas falsch rüberkam.
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Calle,
danke für die Auflärung. Du scheinst Dich ja einigermaßen gut mit den Steuergesetzen in Schweden auszukennen.
Kannst Du mir denn die Freibeträge nennen, ab wann man mehrwertsteuerpflichtig in Schweden wird?
Es war immer von 30.000 SEK die Rede, darüber hinausgehende Einnahmen ziehen dann eine Mehrwertsteuerpflicht nach sich,
aber bis jetzt weiß ich nicht, ob die Grenze pro Person ist, pro Objekt oder wie es gemeint ist. Da muß es ja feste Regeln geben, ab wann jemand Mehrwertsteuern bezahlen muß bei einer Vermietung. Ich hatte in einer schwedischen Steuerbroschüre gelesen, dass Vermietungen von Häusern nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, deshalb wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass wir damit umsatzsteuerpflichtig werden. Wie wäre es denn beispielsweise, wenn wir mal ein Haus fest vermieten würden? Ist auch das mehrwertsteuerpflichtig? Oder ist es wie in Deutschland, dass man als Vermieter dann wählen kann, ob man sich zur Mehrwertsteuer anmeldet oder nicht, denn in D sind Vermietungseinnahmen aus langfristiger Vermietung nicht umsatzsteuerpflichtig.
Weiterhin wüßte ich gerne, ob man in einem Haus übernachten kann, wenn man dort Renovierungen vornimmt oder
das Haus reinigt, um es am nächsten Tag anreisenden Gästen zu übergeben. Dass man, wenn man ein Ferienhaus oder Ferienwohnung für sich selber für einen Urlaub nutzt, dieses dann versteuern muß, ist mir klar und auch einleuchtend, es ist dann wie Eigennutzung. Das ist ja auch normal, wenn man alle Kosten absetzen will, dass man dann auch seine Eigennutzung
angibt und es wie eine Fremdvermietung behandelt.
Im Grunde fehlen mir die Steuerrichtlinien für die Mehrwertsteuern in Schweden, damit man weiß, wie was geregelt ist
und was man absetzen kann und was nicht. Mir ist auch bewußt, dass die Finanzämter Vergleichszahlen haben, womit sie überprüfen, ob es Liebhaberei ist oder eine wirkliche Vermietungsabsicht dahinter steckt. Wir können jedoch beweisen,
dass wir ganzjährig unsere Ferienhäuser anbieten und auch, dass wir die Häuser nicht für einen Urlaub genutzt haben,
weil wir in unseren Urlauben am südlichen Ende von Europa waren. Insofern habe ich da keine Befürchtung, denn wir vermieten auch in D Ferienwohnungen seit 30 Jahren und haben auch dort Unternehmereigenschaft, ohne dass die Ferienwohnungen
Betriebsvermögen sind.
Es grüßt Aelve
danke für die Auflärung. Du scheinst Dich ja einigermaßen gut mit den Steuergesetzen in Schweden auszukennen.
Kannst Du mir denn die Freibeträge nennen, ab wann man mehrwertsteuerpflichtig in Schweden wird?
Es war immer von 30.000 SEK die Rede, darüber hinausgehende Einnahmen ziehen dann eine Mehrwertsteuerpflicht nach sich,
aber bis jetzt weiß ich nicht, ob die Grenze pro Person ist, pro Objekt oder wie es gemeint ist. Da muß es ja feste Regeln geben, ab wann jemand Mehrwertsteuern bezahlen muß bei einer Vermietung. Ich hatte in einer schwedischen Steuerbroschüre gelesen, dass Vermietungen von Häusern nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, deshalb wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass wir damit umsatzsteuerpflichtig werden. Wie wäre es denn beispielsweise, wenn wir mal ein Haus fest vermieten würden? Ist auch das mehrwertsteuerpflichtig? Oder ist es wie in Deutschland, dass man als Vermieter dann wählen kann, ob man sich zur Mehrwertsteuer anmeldet oder nicht, denn in D sind Vermietungseinnahmen aus langfristiger Vermietung nicht umsatzsteuerpflichtig.
Weiterhin wüßte ich gerne, ob man in einem Haus übernachten kann, wenn man dort Renovierungen vornimmt oder
das Haus reinigt, um es am nächsten Tag anreisenden Gästen zu übergeben. Dass man, wenn man ein Ferienhaus oder Ferienwohnung für sich selber für einen Urlaub nutzt, dieses dann versteuern muß, ist mir klar und auch einleuchtend, es ist dann wie Eigennutzung. Das ist ja auch normal, wenn man alle Kosten absetzen will, dass man dann auch seine Eigennutzung
angibt und es wie eine Fremdvermietung behandelt.
Im Grunde fehlen mir die Steuerrichtlinien für die Mehrwertsteuern in Schweden, damit man weiß, wie was geregelt ist
und was man absetzen kann und was nicht. Mir ist auch bewußt, dass die Finanzämter Vergleichszahlen haben, womit sie überprüfen, ob es Liebhaberei ist oder eine wirkliche Vermietungsabsicht dahinter steckt. Wir können jedoch beweisen,
dass wir ganzjährig unsere Ferienhäuser anbieten und auch, dass wir die Häuser nicht für einen Urlaub genutzt haben,
weil wir in unseren Urlauben am südlichen Ende von Europa waren. Insofern habe ich da keine Befürchtung, denn wir vermieten auch in D Ferienwohnungen seit 30 Jahren und haben auch dort Unternehmereigenschaft, ohne dass die Ferienwohnungen
Betriebsvermögen sind.
Es grüßt Aelve
So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.
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calle
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Aelve,
also ersteinmal vorweg ich kann Dir leider nur ungefähr sagen wie es geht, weil ich nur manches aus Deinen Einlagen aus dem Forum zusammenreimen kann, also nimm nichts persönlich, was für Dich klar ist für mich nicht immer klar.
1. Mir scheint hier sind ein paar Begriffe durcheinander gewürfelt Privat und Geschäft muss sauber getrennt werden. Und Du kannst nur eine Form der Vermietung pro Objekt wählen, aber Du kannst bestimmen ob Du alle !! Objekte geschäftlich vermieten willst.
Geschäftlich heisst Mehrwertteuer abführen, bei privater Vermietung nicht. Auch nicht irgendwann.
2. Bei der Skattemyndigheten wird man schon etwas ins schwimmen gekommen sein weil Du selber dadurch, das Du Deine Ausgaben gegen Deine Einnahmen verrechnet hast Dich in die geschäftliche Vermietung begibst.
Ich erwähnte schon, das man hier nicht mutwillig die Steuerzahlwilligen killt, darum scheint man es Dir ja wohl irgendwie anzuerkennen. Der richtige Weg wäre gewesen: erst !!!!! F-skatt anmelden ich nehme an. das hat man Dir jetzt im Nachherein angeboten. Vermietest Du geschäftlich kannst Du dann auch alle tatsächlichen damit im Zusammenhang stehenden Kosten gelten machen (Kilometerkosten sind allerdings noch mal ein Thema für sich und eigene Arbeitszeit darf nicht aufgeführt werden, oder die Deines Partners, Kinder,.... bitte nicht über Feinjustierung streiten)
Auch Einkäufe aus dem Ausland werden anerkannt und muss bei der Mons dekl. dann aufgeführt werden.
Also grobe Regel, von der es nur wenige Ausnahmen gibt: Moms auf alles was mit Geschäft zu tun hat
Privat nie Moms es sei denn Du meldest selber an aus irgendwelchen Gründen welche abführen zu wollen.
Du redest von Freibeträgen von 30000,-kr das bedeutet für mich, Ihr habt entweder bei Deinem Besuch beim Skattverket das Thema nur kurz angeschnitten oder Du musst noch eine Steuererklärung über das Jahr 2012 abgeben. Die werden ja 2013 eingereicht. Inzwischen wurden die Freibeträge wie schon im Post davor auf 40000 plus Unkosten angehoben. Dieser Part gilt aber nur!!!!!! für privat vermietete Objekte!!! In den 20% Schablonunkosten gehen dann alle Unkosten ein, Du kannst also nicht mehr Unkosten zusätzlich gelten machen.
Vermietest Du ein Haus privat gilt es immer pro Objekt unabhängig wie viele Eigentümer das Haus hat und wenn Du zwei Objekte hast kannst Du auch zweimal für 40000,-steuerfrei vermieten plus Unkosten. Alles was Über diese insgesammt 50000,-kr geht muss dann als Kapitaleinahmen mit 30% versteuert werden.
Vermietest Du Geschäftlich solltest Du, Deine Aufenthalte in Deinem Haus belegen können, wenn Du meinst, das Du aus Gründen von Renovierung da wohnst. Fotos davor und danach, Rechnungen ectr. Das schlimmste was einem Geschäft passieren kann ist, wenn man "schöntaxiert" wird. Darum nicht versuchen zu diskutieren, sondern Fakten schaffen, Unkenntnis führt meistens nur zu Steuernachzahlungen incl. der aufgelaufenen Zinsen. Mutwilligkeit zu einer Strafe.
Ach ja das mit der Liebhaberei oder nicht ist kein grosses Geheimnis, auf längere Sicht muss bei einem Geschäft einfach mal schwarze Zahlen in Sicht kommen.
Ferienwohnungen müssen nicht Betriebsvermögen sein sondern können auch gemietet werden, d.h. durch hast Einnahmen privat durch die Vermietung an Dich selber, hast Unkosten im Geschäft durch die Anmietung der Ferienhäuser allerdings musst Du Dir dann sorgfältig über die Mietbedingungen klar sein. Immer logisch denken, wie der Vertrag abgefasst wird, was der Mieter nämlich Dein Geschäft zu bezahlen hat. Grundsteuern kannst Du dann z.B. nicht einrechnen, normalerweise auch nicht die Grundgebühren für den Stromanschluss, dagegen aber die verbrauchten Kilowattstunden,.... und so weiter,.....
Sind die Häuser im Geschäfteigentum kannst Du wiederum diese Kosten gelten machen.
Du kannst von Jahr zu Jahr auch entscheiden Häuser wieder ins privateigentum zurückzuführen, ist also kein statisches Konzept, wird dann ganz normal wie Einahmen aus dem Geschäft behandelt (nicht vergessen Du hast natürlich vorher eine privat Einlage nämlich das Haus in Dein Geschäft gemacht und die Summe steht Dir, falls Sie nicht anderwo verbraucht wurde noch zu)
also ersteinmal vorweg ich kann Dir leider nur ungefähr sagen wie es geht, weil ich nur manches aus Deinen Einlagen aus dem Forum zusammenreimen kann, also nimm nichts persönlich, was für Dich klar ist für mich nicht immer klar.
1. Mir scheint hier sind ein paar Begriffe durcheinander gewürfelt Privat und Geschäft muss sauber getrennt werden. Und Du kannst nur eine Form der Vermietung pro Objekt wählen, aber Du kannst bestimmen ob Du alle !! Objekte geschäftlich vermieten willst.
Geschäftlich heisst Mehrwertteuer abführen, bei privater Vermietung nicht. Auch nicht irgendwann.
2. Bei der Skattemyndigheten wird man schon etwas ins schwimmen gekommen sein weil Du selber dadurch, das Du Deine Ausgaben gegen Deine Einnahmen verrechnet hast Dich in die geschäftliche Vermietung begibst.
Ich erwähnte schon, das man hier nicht mutwillig die Steuerzahlwilligen killt, darum scheint man es Dir ja wohl irgendwie anzuerkennen. Der richtige Weg wäre gewesen: erst !!!!! F-skatt anmelden ich nehme an. das hat man Dir jetzt im Nachherein angeboten. Vermietest Du geschäftlich kannst Du dann auch alle tatsächlichen damit im Zusammenhang stehenden Kosten gelten machen (Kilometerkosten sind allerdings noch mal ein Thema für sich und eigene Arbeitszeit darf nicht aufgeführt werden, oder die Deines Partners, Kinder,.... bitte nicht über Feinjustierung streiten)
Auch Einkäufe aus dem Ausland werden anerkannt und muss bei der Mons dekl. dann aufgeführt werden.
Also grobe Regel, von der es nur wenige Ausnahmen gibt: Moms auf alles was mit Geschäft zu tun hat
Privat nie Moms es sei denn Du meldest selber an aus irgendwelchen Gründen welche abführen zu wollen.
Du redest von Freibeträgen von 30000,-kr das bedeutet für mich, Ihr habt entweder bei Deinem Besuch beim Skattverket das Thema nur kurz angeschnitten oder Du musst noch eine Steuererklärung über das Jahr 2012 abgeben. Die werden ja 2013 eingereicht. Inzwischen wurden die Freibeträge wie schon im Post davor auf 40000 plus Unkosten angehoben. Dieser Part gilt aber nur!!!!!! für privat vermietete Objekte!!! In den 20% Schablonunkosten gehen dann alle Unkosten ein, Du kannst also nicht mehr Unkosten zusätzlich gelten machen.
Vermietest Du ein Haus privat gilt es immer pro Objekt unabhängig wie viele Eigentümer das Haus hat und wenn Du zwei Objekte hast kannst Du auch zweimal für 40000,-steuerfrei vermieten plus Unkosten. Alles was Über diese insgesammt 50000,-kr geht muss dann als Kapitaleinahmen mit 30% versteuert werden.
Vermietest Du Geschäftlich solltest Du, Deine Aufenthalte in Deinem Haus belegen können, wenn Du meinst, das Du aus Gründen von Renovierung da wohnst. Fotos davor und danach, Rechnungen ectr. Das schlimmste was einem Geschäft passieren kann ist, wenn man "schöntaxiert" wird. Darum nicht versuchen zu diskutieren, sondern Fakten schaffen, Unkenntnis führt meistens nur zu Steuernachzahlungen incl. der aufgelaufenen Zinsen. Mutwilligkeit zu einer Strafe.
Ach ja das mit der Liebhaberei oder nicht ist kein grosses Geheimnis, auf längere Sicht muss bei einem Geschäft einfach mal schwarze Zahlen in Sicht kommen.
Ferienwohnungen müssen nicht Betriebsvermögen sein sondern können auch gemietet werden, d.h. durch hast Einnahmen privat durch die Vermietung an Dich selber, hast Unkosten im Geschäft durch die Anmietung der Ferienhäuser allerdings musst Du Dir dann sorgfältig über die Mietbedingungen klar sein. Immer logisch denken, wie der Vertrag abgefasst wird, was der Mieter nämlich Dein Geschäft zu bezahlen hat. Grundsteuern kannst Du dann z.B. nicht einrechnen, normalerweise auch nicht die Grundgebühren für den Stromanschluss, dagegen aber die verbrauchten Kilowattstunden,.... und so weiter,.....
Sind die Häuser im Geschäfteigentum kannst Du wiederum diese Kosten gelten machen.
Du kannst von Jahr zu Jahr auch entscheiden Häuser wieder ins privateigentum zurückzuführen, ist also kein statisches Konzept, wird dann ganz normal wie Einahmen aus dem Geschäft behandelt (nicht vergessen Du hast natürlich vorher eine privat Einlage nämlich das Haus in Dein Geschäft gemacht und die Summe steht Dir, falls Sie nicht anderwo verbraucht wurde noch zu)
- Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Calle,
danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Es ist bereits ein hilfreicher Hinweis, wenn Du schreibst, dass ich pro Haus
entscheiden kann, ob ich es gewerblich vermiete oder nur privat.
Es ist allerdings nicht richtig, dass Du meinst, dass man bei privater Vermietung keine Mehrwertsteuer bezahlen muß. Die vom Skatteverket wollen von uns Mehrwertsteuer auf die vermieteten Häuser erheben, meinten aber, weil es unsere Privathäuser sind, dürfen wir keine gezahlte Mehrwertsteuer davon absetzen. Der Skatteverket ist auch nicht durcheinander gekommen, weil ich meine Ausgaben absetzen wollte, ich habe ganz normal wie jedes Jahr meine Vermietungseinkünfte in der Inkomstdeklaration eingetragen. Daraufhin wollte der Skatteverket nachgewiesen haben, wie der Betrag sich zusammensetzt, habe dann den Nachweis hingeschickt. Daraufhin hat der Skatteverket geschrieben, dass wir auf die Mieteinnahmen Moms zahlen sollen und wir wurden einfach registriert zur Mehrwertsteuer. Es hieß dann, dass wir über 30.000 SEK Mieteinnahmen hatten und somit Moms zahlen müssen. Deshalb hatten wir einen Termin beim Skatteverket vereinbart mit einer Mitarbeiterin, die sich mit der Mehrwertsteuer auskennt.
Da wir nun eingestuft wurden, dass wir wie ein Hotelgewerbe die Ferienhäuser vermieten, will ich dann selbstverständlich auch
die Moms auf Rechnungen absetzen können, zumal wir ja die Häuser das ganze Jahr zur Vermietung anbieten und auch nicht
vier Häuser selber nutzen können, das müßte normalerweise auch einem Mitarbeiter des Skatteverkets klar sein.
Es ist ja auch klar, dass wir die Vermieteinnahmen versteuern wollen, dafür gibt es ja die Steuerreglung, aber nicht so, dass wir nur zahlen sollen, aber die Vorsteuer nicht dagegen rechnen sollen, das würden wir so nicht hinnehmen. Wir können ja auch nachweisen, dass wir in D bereits seit über 30 Jahren Ferienwohnungen gewerblich vermieten. Wenn wir in Schweden waren,
dann nur, um etwas zu renovieren oder zu reparieren, anders als andere Personen, die mehrmals im Jahr längere Urlaube in ihrem Haus verleben. Deshalb danke ich Dir für Deinen Hinweis, dass man alles dokumentieren soll, wenn man im Haus Renovierungen vornimmt und deshalb sich dort aufhält.
Mal schauen, wie es nun weitergeht.
Viele Grüße Aelve
danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Es ist bereits ein hilfreicher Hinweis, wenn Du schreibst, dass ich pro Haus
entscheiden kann, ob ich es gewerblich vermiete oder nur privat.
Es ist allerdings nicht richtig, dass Du meinst, dass man bei privater Vermietung keine Mehrwertsteuer bezahlen muß. Die vom Skatteverket wollen von uns Mehrwertsteuer auf die vermieteten Häuser erheben, meinten aber, weil es unsere Privathäuser sind, dürfen wir keine gezahlte Mehrwertsteuer davon absetzen. Der Skatteverket ist auch nicht durcheinander gekommen, weil ich meine Ausgaben absetzen wollte, ich habe ganz normal wie jedes Jahr meine Vermietungseinkünfte in der Inkomstdeklaration eingetragen. Daraufhin wollte der Skatteverket nachgewiesen haben, wie der Betrag sich zusammensetzt, habe dann den Nachweis hingeschickt. Daraufhin hat der Skatteverket geschrieben, dass wir auf die Mieteinnahmen Moms zahlen sollen und wir wurden einfach registriert zur Mehrwertsteuer. Es hieß dann, dass wir über 30.000 SEK Mieteinnahmen hatten und somit Moms zahlen müssen. Deshalb hatten wir einen Termin beim Skatteverket vereinbart mit einer Mitarbeiterin, die sich mit der Mehrwertsteuer auskennt.
Da wir nun eingestuft wurden, dass wir wie ein Hotelgewerbe die Ferienhäuser vermieten, will ich dann selbstverständlich auch
die Moms auf Rechnungen absetzen können, zumal wir ja die Häuser das ganze Jahr zur Vermietung anbieten und auch nicht
vier Häuser selber nutzen können, das müßte normalerweise auch einem Mitarbeiter des Skatteverkets klar sein.
Es ist ja auch klar, dass wir die Vermieteinnahmen versteuern wollen, dafür gibt es ja die Steuerreglung, aber nicht so, dass wir nur zahlen sollen, aber die Vorsteuer nicht dagegen rechnen sollen, das würden wir so nicht hinnehmen. Wir können ja auch nachweisen, dass wir in D bereits seit über 30 Jahren Ferienwohnungen gewerblich vermieten. Wenn wir in Schweden waren,
dann nur, um etwas zu renovieren oder zu reparieren, anders als andere Personen, die mehrmals im Jahr längere Urlaube in ihrem Haus verleben. Deshalb danke ich Dir für Deinen Hinweis, dass man alles dokumentieren soll, wenn man im Haus Renovierungen vornimmt und deshalb sich dort aufhält.
Mal schauen, wie es nun weitergeht.
Viele Grüße Aelve
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calle
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hey Aelve,
wieviel Prozent Mehrwertsteuer musst Du abführen, für welches Rechnungsjahr wurde geprüft und musst Du Gewinn über die 30000 hinaus versteuern? Hast Du F-skatt bzw, wann wurde dass angemeldet oder vermietest Du weiterhin privat? Hast Du schon eine Aufforderung bekommen die Mehrwertsteuer für 2014 ( bis zum 26. Februar) abzuführen?
wieviel Prozent Mehrwertsteuer musst Du abführen, für welches Rechnungsjahr wurde geprüft und musst Du Gewinn über die 30000 hinaus versteuern? Hast Du F-skatt bzw, wann wurde dass angemeldet oder vermietest Du weiterhin privat? Hast Du schon eine Aufforderung bekommen die Mehrwertsteuer für 2014 ( bis zum 26. Februar) abzuführen?
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calle
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
ich frage, weil ja eine Steuerbehörde nicht Dein Steuerratgeber sein darf. Sie dürfen nur klar umrissene Fragen von Dir beantworten und ansonsten nach vorliegender Aktenlage entscheiden.
- Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Calle,
bei hotelähnlichen Vermietungen beträgt der Momssatz 12 %. Wir vermieten nur, sonst kommt kein Geld rein.
Ich muß zunächst für 2013 Moms abführen, die Sachbearbeiterin sagte, dass ich für 2014 im Mai die Unterlagen
zum Ausfüllen zusammen mit der Inkomstdeklaration erhalten würde. Zunächst jedoch muß ich der Mitarbeiterin,
die mich zum Mehrwertsteuerzahlen aufgefordert hat (ohne Vorsteuerberechtigung) deutlich machen, dass wir die Häuser
das ganze Jahr anbieten und dort keine Urlaube verlebt haben, damit wir dann die gezahlte ingaende Moms absetzen können.
Dafür habe ich jetzt 2 - 3 Wochen Zeit. Die 30.000 SEK gelten nur dafür, dass man wenn man über diese Grenze kommt bei
Vermietungen, dann Moms zahlen muß. Wir müssen dann auf die ganzen Einnahmen aus Vermietung Moms bezahlen.
Außerdem darüber hinaus Einkommensteuer, wobei wir alle Ausgaben dann absetzen können, so habe ich es verstanden. Für
Einkommensteuer haben wir dann keine Freibeträge mehr. Zur Zeit vermiete ich kein Haus dann Privat, also dürfen wir
die Häuser auch nicht benutzen bzw. keinen Urlaub dort verleben. Da wir aber ein Wohnmobil besitzen, macht das nichts,
denn wenn wir in S Urlaub machen wollen, dann in unserem Wohnmobil. Ansonsten fahren wir nach Italien oder Griechenland.
Liebe Grüße Aelve
bei hotelähnlichen Vermietungen beträgt der Momssatz 12 %. Wir vermieten nur, sonst kommt kein Geld rein.
Ich muß zunächst für 2013 Moms abführen, die Sachbearbeiterin sagte, dass ich für 2014 im Mai die Unterlagen
zum Ausfüllen zusammen mit der Inkomstdeklaration erhalten würde. Zunächst jedoch muß ich der Mitarbeiterin,
die mich zum Mehrwertsteuerzahlen aufgefordert hat (ohne Vorsteuerberechtigung) deutlich machen, dass wir die Häuser
das ganze Jahr anbieten und dort keine Urlaube verlebt haben, damit wir dann die gezahlte ingaende Moms absetzen können.
Dafür habe ich jetzt 2 - 3 Wochen Zeit. Die 30.000 SEK gelten nur dafür, dass man wenn man über diese Grenze kommt bei
Vermietungen, dann Moms zahlen muß. Wir müssen dann auf die ganzen Einnahmen aus Vermietung Moms bezahlen.
Außerdem darüber hinaus Einkommensteuer, wobei wir alle Ausgaben dann absetzen können, so habe ich es verstanden. Für
Einkommensteuer haben wir dann keine Freibeträge mehr. Zur Zeit vermiete ich kein Haus dann Privat, also dürfen wir
die Häuser auch nicht benutzen bzw. keinen Urlaub dort verleben. Da wir aber ein Wohnmobil besitzen, macht das nichts,
denn wenn wir in S Urlaub machen wollen, dann in unserem Wohnmobil. Ansonsten fahren wir nach Italien oder Griechenland.
Liebe Grüße Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Moin,
darf ich mich auch nochmal mit einer Frage an dieses sehr interessante Thema anschließen ?
Ich beabsichtige mit meiner Frau in Schweden 2-4 Ferienhäuschen zu kaufen und diese privat zu vermieten, um damit die Rente aufzubessern.
Hierbei wollen wir Renovierungsarbeiten soweit es geht selbst durchführen. Bei den Vermietungen möchten wir keinen allzu großen Ehrgeiz an den Tag legen, es geht ja nur um die Aufbesserung der Rente und darum, den Kindern am Ende des Tages ein Häuschen hinterlassen zu können.
Habe ich es also richtig verstanden (fiktives Szenario) dass meine Frau mit Ihren 1-2 Häuschen bis zu 50.000 SEK und ich mit ein bis zwei Häuschen nochmals 50.000 SEK steuerfrei je Jahr vereinnahmen darf ?
Klar in der Realität wird man eher bei 45, 46, 47 K hängen bleiben, so dass wir beide im Jahr knapp 100.000 SEK steuerfrei vereinnahmen könnten ?
Wer sich jetzt wundert wo wir das Geld her haben, wir beabsichtigen unser Haus in Deutschland dann zu verkaufen, es wird dann weitgehend schuldenfrei sein.
Gruß
Reno
darf ich mich auch nochmal mit einer Frage an dieses sehr interessante Thema anschließen ?
Ich beabsichtige mit meiner Frau in Schweden 2-4 Ferienhäuschen zu kaufen und diese privat zu vermieten, um damit die Rente aufzubessern.
Hierbei wollen wir Renovierungsarbeiten soweit es geht selbst durchführen. Bei den Vermietungen möchten wir keinen allzu großen Ehrgeiz an den Tag legen, es geht ja nur um die Aufbesserung der Rente und darum, den Kindern am Ende des Tages ein Häuschen hinterlassen zu können.
Habe ich es also richtig verstanden (fiktives Szenario) dass meine Frau mit Ihren 1-2 Häuschen bis zu 50.000 SEK und ich mit ein bis zwei Häuschen nochmals 50.000 SEK steuerfrei je Jahr vereinnahmen darf ?
Klar in der Realität wird man eher bei 45, 46, 47 K hängen bleiben, so dass wir beide im Jahr knapp 100.000 SEK steuerfrei vereinnahmen könnten ?
Wer sich jetzt wundert wo wir das Geld her haben, wir beabsichtigen unser Haus in Deutschland dann zu verkaufen, es wird dann weitgehend schuldenfrei sein.
Gruß
Reno
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Reno,
das was Du aufführst, sind die Freibeträge für die Einkommensteuer in Schweden. Man hat pro Haus 40.000 SEK
Freibetrag und nochmal 20% auf die Einnahmen als Betrag für die Ausgaben, die man also nicht nach Aufwand absetzen kann, sondern prozentual. Es geht also mit den genannten Freibeträgen nicht nach Anzahl der Eigentümer, sondern pro Haus
kannst Du 40.000 Freibetrag absetzen und von den Einnahmen nochmals 20 % abziehen als Pauschalkosten.
Bei mir ist das jetzt anders, da hat das Skatteverket in Schweden nun gesagt, weil wir über 30.000 SEK Einnahmen haben,
müssen wir darauf Mehrwertsteuer bezahlen, das sind bei hotelähnlichen Einnahmen 12 % Mehrwertsteuer - schwedisch Moms.
Wenn wir die vermieteten Häuser teilweise selber nutzen, dürfen wir nur die 12 % Moms bezahlen, aber keine Steuer, die
wir auf irgendwelche Rechnungen bezahlt haben, davon absetzen. Da wir vier Häuser vermietet haben und in Zukunft
sogar 5 Häuser, können wir diese ja nicht alle selber nutzen und tun es auch nicht, denn wir hätten gar keine Zeit dafür,
weil wir auch in Deutschland Ferienwohnungen vermieten, weshalb wir im Sommer nur sehr wenig Zeit zum Verreisen und Urlaubmachen haben. Wenn ich nun demnach gewerblich vermiete, kann ich auch die gezahlte Moms in Schweden von
der zu zahlenden Moms abziehen, aber bei der Einkommensteuer haben wir dann nicht mehr die oben genannten Freibeträge,
sondern da können wir die tatsächlichen Kosten dann von den Einnahmen abziehen, was dann als Gewinn übrig bleibt,
müssen wir der Einkommensteuer in Schweden unterwerfen.
Wenn Ihr mehrere Häuser in Schweden vermieten wollt, werdet Ihr sicherlich bald über 30.000 SEK im Jahr an Einnahmen
kommen. Bisher weiß ich jedoch noch nicht, ob der Betrag von 30.000 Euro pro Haus, pro Eigentümer oder sonst was ist,
das konnte uns nicht einmal die Finanzbeamtin in Schweden sagen.
Mein Mann und ich sind gerade in Schweden, denn wir müssen nun begründen, dass wir die Häuser gewerblich vermietet haben
und sie nicht selber für Urlaube oder Privataufenthalte genutzt haben. Da ich nicht in schwedisch schreiben kann,
wird mir meine Bekannte alles in schwedisch übersetzen und es dem Skatteverket mailen. Was die dann wiederum
dazu sagen, ist zur Zeit noch ungewiß.
Es grüßt Aelve
das was Du aufführst, sind die Freibeträge für die Einkommensteuer in Schweden. Man hat pro Haus 40.000 SEK
Freibetrag und nochmal 20% auf die Einnahmen als Betrag für die Ausgaben, die man also nicht nach Aufwand absetzen kann, sondern prozentual. Es geht also mit den genannten Freibeträgen nicht nach Anzahl der Eigentümer, sondern pro Haus
kannst Du 40.000 Freibetrag absetzen und von den Einnahmen nochmals 20 % abziehen als Pauschalkosten.
Bei mir ist das jetzt anders, da hat das Skatteverket in Schweden nun gesagt, weil wir über 30.000 SEK Einnahmen haben,
müssen wir darauf Mehrwertsteuer bezahlen, das sind bei hotelähnlichen Einnahmen 12 % Mehrwertsteuer - schwedisch Moms.
Wenn wir die vermieteten Häuser teilweise selber nutzen, dürfen wir nur die 12 % Moms bezahlen, aber keine Steuer, die
wir auf irgendwelche Rechnungen bezahlt haben, davon absetzen. Da wir vier Häuser vermietet haben und in Zukunft
sogar 5 Häuser, können wir diese ja nicht alle selber nutzen und tun es auch nicht, denn wir hätten gar keine Zeit dafür,
weil wir auch in Deutschland Ferienwohnungen vermieten, weshalb wir im Sommer nur sehr wenig Zeit zum Verreisen und Urlaubmachen haben. Wenn ich nun demnach gewerblich vermiete, kann ich auch die gezahlte Moms in Schweden von
der zu zahlenden Moms abziehen, aber bei der Einkommensteuer haben wir dann nicht mehr die oben genannten Freibeträge,
sondern da können wir die tatsächlichen Kosten dann von den Einnahmen abziehen, was dann als Gewinn übrig bleibt,
müssen wir der Einkommensteuer in Schweden unterwerfen.
Wenn Ihr mehrere Häuser in Schweden vermieten wollt, werdet Ihr sicherlich bald über 30.000 SEK im Jahr an Einnahmen
kommen. Bisher weiß ich jedoch noch nicht, ob der Betrag von 30.000 Euro pro Haus, pro Eigentümer oder sonst was ist,
das konnte uns nicht einmal die Finanzbeamtin in Schweden sagen.
Mein Mann und ich sind gerade in Schweden, denn wir müssen nun begründen, dass wir die Häuser gewerblich vermietet haben
und sie nicht selber für Urlaube oder Privataufenthalte genutzt haben. Da ich nicht in schwedisch schreiben kann,
wird mir meine Bekannte alles in schwedisch übersetzen und es dem Skatteverket mailen. Was die dann wiederum
dazu sagen, ist zur Zeit noch ungewiß.
Es grüßt Aelve
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Aelve,
sorry wenn ich deinen Thread mit einer meiner Fragen missbraucht habe, unsere Planung wäre es ja eben nicht mehr als den Freibtrag je Haus zu vereinnahmen. Aber je Haus 50 k SEK ?
Hmmm das kann ich mir kaum vorstellen, schaffe ich mir (wenn ich Geld hätte) 20 Häuser an und hätte 20 mal 50.000 SEK steuerfreie Einnahmen ????
Kann ich mir kaum vorstellen....
Auf jeden Fall wünsche ich Euch, dass ihr das Thema geklärt bekommt
und bitte haltet uns auf dem Laufenden, wie es tatsächlich ist.
Lieben Gruß Reno
sorry wenn ich deinen Thread mit einer meiner Fragen missbraucht habe, unsere Planung wäre es ja eben nicht mehr als den Freibtrag je Haus zu vereinnahmen. Aber je Haus 50 k SEK ?
Hmmm das kann ich mir kaum vorstellen, schaffe ich mir (wenn ich Geld hätte) 20 Häuser an und hätte 20 mal 50.000 SEK steuerfreie Einnahmen ????
Kann ich mir kaum vorstellen....
Auf jeden Fall wünsche ich Euch, dass ihr das Thema geklärt bekommt
und bitte haltet uns auf dem Laufenden, wie es tatsächlich ist.
Lieben Gruß Reno
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Re: Moms auf Ferienhausvermietung?
Hallo Reno,
es macht nichts, dass Du wegen der Einkommensteuerpflicht in Schweden hier gepostet hast. Es interessiert sicherlich
auch einige Forumsteilnehmer, dass der Freibetrag seit kurzem 50.000 SEK beträgt, das war vor zwei Jahren meiner Meinung
nach noch nicht der Fall, früher hatte man nur einen Freibetrag von 20% auf die Einnahmen für pauschalierte Ausgaben und
12.000 SEK Freibetrag für die Einnahmen.
Du hast wegen der Steuerproblematik in meinem Beitrag leider einiges falsch verstanden. Für die Einkommensteuer in Schweden hast Du pro Haus 50.000 SEK Freibetrag, jedoch nicht für die Umsatzsteuer. Falls Ihr also 20 Häuser kaufen würdet und alle vermieten würdet, dann sind das hotelähnliche Vermietungen und Du mußt dann darauf Mehrwertsteuer in Schweden bezahlen bzw. der Skatteverket würde evtl. wohl sagen, dass es dann schon gewerbliche Vermietungen sind und dann gelten die oben genannten Freibeträge bei der Einkommensteuer nicht. Ich weiß es aber auch nicht hundertprozentig, denn ich lebe in Deutschland und kenne nicht alle Steuergesetze in Schweden und wie die Steuersachbearbeiter ihre eigenen Gesetze auslegen.
Fange doch erstmal mit einem oder zwei Häuschen an, dann wächst Du da rein und vermietet es so, wie es am besten für Euch ist.
Ich kann Dir auch gleich zwei Häuser, die wir verkaufen wollen, anbieten, denn bei fünf Häusern, die wir jetzt besitzen,
artet es natürlich allmählich in Arbeit aus, denn es fallen ja auch Reparaturen, Gartenpflege und Auswechseln der Einrichtung an.
Unsere Häuser in Bredhult eignen sich sehr gut für Pläne, wie ihr sie habt, denn die Gegend Nähe Kattegat, Ullared und Göteborg
zieht doch viele Gäste an.
Es grüßt Dich Aelve
es macht nichts, dass Du wegen der Einkommensteuerpflicht in Schweden hier gepostet hast. Es interessiert sicherlich
auch einige Forumsteilnehmer, dass der Freibetrag seit kurzem 50.000 SEK beträgt, das war vor zwei Jahren meiner Meinung
nach noch nicht der Fall, früher hatte man nur einen Freibetrag von 20% auf die Einnahmen für pauschalierte Ausgaben und
12.000 SEK Freibetrag für die Einnahmen.
Du hast wegen der Steuerproblematik in meinem Beitrag leider einiges falsch verstanden. Für die Einkommensteuer in Schweden hast Du pro Haus 50.000 SEK Freibetrag, jedoch nicht für die Umsatzsteuer. Falls Ihr also 20 Häuser kaufen würdet und alle vermieten würdet, dann sind das hotelähnliche Vermietungen und Du mußt dann darauf Mehrwertsteuer in Schweden bezahlen bzw. der Skatteverket würde evtl. wohl sagen, dass es dann schon gewerbliche Vermietungen sind und dann gelten die oben genannten Freibeträge bei der Einkommensteuer nicht. Ich weiß es aber auch nicht hundertprozentig, denn ich lebe in Deutschland und kenne nicht alle Steuergesetze in Schweden und wie die Steuersachbearbeiter ihre eigenen Gesetze auslegen.
Fange doch erstmal mit einem oder zwei Häuschen an, dann wächst Du da rein und vermietet es so, wie es am besten für Euch ist.
Ich kann Dir auch gleich zwei Häuser, die wir verkaufen wollen, anbieten, denn bei fünf Häusern, die wir jetzt besitzen,
artet es natürlich allmählich in Arbeit aus, denn es fallen ja auch Reparaturen, Gartenpflege und Auswechseln der Einrichtung an.
Unsere Häuser in Bredhult eignen sich sehr gut für Pläne, wie ihr sie habt, denn die Gegend Nähe Kattegat, Ullared und Göteborg
zieht doch viele Gäste an.
Es grüßt Dich Aelve
So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.
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