E104 heißt das Dokument. Damit kann jede Krankenkasse etwas anfangen.FrankS hat geschrieben: 3. Aber! Es gibt wohl noch ein anderes Missverständnis. Man muss für die Försäkringskassan nachweisen, dass man KEINE KV mehr in Deutschland (oder anderswo) hat. Wenn Du vor einiger Zeit mal dort versichert warst - und sei es als Student oder bei den Eltern - muss die betreffenden Krankenkasse die Bescheinigung (das die Versicherung dann und dann endete) erteilen
Zu der Sache mit der kurzweiligen freiwilligen Versicherung in Deutschland. Den Vorschlag bewerte ich mal lieber nicht. Aber hier war das Problem, dass sie KEINEN Wohnsitz mehr in Deutschland hat und den braucht man zwingend, auch wenn man sich freiwillig versichern will.