Personennummer/ Krankenversicherung

Mandragora
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Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Mandragora »

Hallo Zusammen, wahrscheinlich wurde die Frage hier zu häufe schon gestellt. Konnte aber leider
keine passende Antwort finden.
Ich habe die letzten 3 Monate hier in Schweden gewwooft, derzeit bin ich sozusagen im "Urlaub" und wohne bei meinem Freund hier in Schweden.
Da ich in Deutschland mit studieren fertig bin ( bin noch diesen Monate in der Uni eingeschrieben) möchte ich nun gerne bei meinem
Freund in Schweden bleiben. Habe also keinen Job. Nun habe ich mich schon für eine Personennummer beworben um möglichst schnell auch mit SFI beginnen zu können.
Mir wurde jedoch nun mitgeteilt dass ich eine deutsche Krankenversicherung brauche, allerdings kann ich meines Wissens keine haben wenn mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland registriert ist. Wie habt ihr es gemacht, welche Krankenversicherung würde in Frage kommen?

Beste Grüsse Sina
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Lukä
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Lukä »

Du benötigst eine gesetzliche! Krankenversicherung. Belegbar mit dem Formular S 1 (früher hieß das E106, E109 oder E121) Es gibt sogenannte Langzeit Auslandskrankenversicherungen in Deutschland bei verschiedenen Versicherern. Ich glaube nicht, dass sie dieses Dokument ausstellen, aber fragen kannst du ja. Aber eine gesetzliche Krankenversicherung (auch freiwillig) bekommst du nur, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kannst. Soweit ich weiß, kostet diese 150 €/Monat.
Hälsningar Luki



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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von vinbergssnäcka »

Wie wärs denn, wenn Du Dich erstmal in Deutschland arbeitslos melden würdest? Vermutlich bekommst Du zwar kein Arbeitslosengeld, aber du bist versicher (soweit ich weiss, aber das Arbeitsamt sollte dir da Auskunft geben können). Dann hast Du in Schweden 3 Monate zeit, Dir eine Arbeit zu suchen. Sobald du in Schweden arbeitest, bist Du auch hier versichert.

Das mit dem Arbeitslos melden nach dem Studium hat auch noch einen anderen Grund, nämlich ist wichtig für deine Rente....

Leider wurde uns sowas in den 80ern damals nicht mitgeteilt und so habe ich zwischen Schule und Ausbildung und Ausbildung und Studium nun Fehlzeiten, die mir als als Rentenzeit verloren gehen....handelt sich zwar nur um Monate, aber ich ärgere mich trotzdem...so unnötig!

Wobei es wohl allen so geht, oder wer hat sich nach der Schule (von Juni) bis zum Ausbildungsstart (im September) (oder Studium) arbeitslos gemeldet?
liebe Grüsse

Heike

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Lukä
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Lukä »

So einfach ist das leider nicht. Natürlich gibt es die PD U2 Regelung, aber:

- Leistungen nach PD U2 betrifft ausschließlich Bezieher von ALG1 und nicht ALG2 (Hartz4). Und wenn du fertig studiert hast und anschließend keine Arbeit findest, beziehst du in jedem Fall Hartz4 (ALG2)
- Selbst wenn du Anrecht auf Leistungen nach PD U2 hättest, ist das eine Kann-Bestimmung und hängt immer von der Empfehlung deiner Sachbearbeiterin bei der AA ab.
- Die Leistungen werden von Deutschland aus auch nur fällig, wenn du dich in Schweden sofort Arbeitsuchend meldest und deine Bemühungen auch nachweisen kannst.

Richtig ist, dass du dir Gedanken um deine KV machen musst. So oder so. Du kannst nämlich in Deutschland nicht mehr nicht-versichert sein. Selbst wenn du dich nicht beim AA meldest, gehen bei deiner alten KV keine Beiträge mehr ein, bist du Beitragsschuldner. Dem kannst du nur entgehen, indem du dich in Deutschland abmeldest. Dann hast du aber kein Anrecht mehr auf Leistungen der AA.
Wenn du dich in Deutschland arbeitslos meldest, ob ALG1 oder ALG2 und irgendwelche Leistungen bekommst, kannst du auch nicht einfach so nach Schweden abhauen. Wenns es dumm läuft, musst du dich ein mal pro Monat bei der AA persönlich melden und auf Stellenangebote reagieren. Abgesehen davon darfst du auch nicht einfach woanders sein, und im Ausland schon gar nicht. Nennt sich "Residenzpflicht" und gilt für Menschen in schwebenden Asylverfahren und ALG2 Bezieher. In der Eingliederungsvereinbarung, die du unterschreiben musst, steht: "...bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf auf ALG II..." Da wirst du sofort und gnadenlos sanktioniert.

So, viel geschrieben - mach was draus ;)
Hälsningar Luki



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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von vinbergssnäcka »

oh danke Luki, das war ausführlich....war selber noch nie auf dem Arbeitsamt in Deutschland....bei mir war es die Rentenkasse, die mich im nachhinein aufklärte, das ich mich hätte arbeitslos melden müssen, und wenn auch nur für ein paar Wochen....

(Verstehe ich es richtig, das man nur mit Alg1 das Recht hat, auch im Ausland zu suchen, oder ist das in jedem Fall abhängig von der Willkür des Sachbearbeiters?) edit: ne, nochmal gelesen und kapiert.....sorry 8)

Ich hatte nämlich was davon gelesen, das das wohl EU-Recht wäre....war da aber eher auf der Suche nach Auskunft über Rente...
liebe Grüsse

Heike

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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Mandragora »

Vielen lieben Dank für eure Antoworten.
Ist leider alles echt komplizierter als erwartet. Besonders da es auch eine so kurzfristige Entscheidung war.
Habe mich jetzt erst mal mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und warte auf deren Antwort.
Bin noch in Schweden und würde ungerne umsonst nach Deutschland zurück reisen müssen.
Werde heute auch noch ein mal mit einer Bekannte die glücklicherweise beim Arbeitsamt telefonieren, hoffentlich bringt sie etwas
Licht ins Dunkle.

Grüsse Sina
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Lukä
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Lukä »

Heike, die genehmigen PD U2 auch nur, wenn Aussichten auf Erfolg besteht und wenn sie einschätzen, dass du in Deutschland keine Arbeit finden wirst, bzw. nicht so schnell finden wirst. Bei meiner Freundin ging das zum Glück völlig problemlos. Ihre Sachbearbeiterin hatte das aber auch von Anfang an begrüßt und unterstützt. Das lag aber sicher auch ein bisschen daran, dass sie schuldlos arbeitslos geworden war, weil die Firma in Konkurs ging. Die Sachbearbeiter müssen nämlich an die "Entscheider" eine Empfehlung geben. Sie musste sich dann innerhalb von 3 Tagen beim AA in Schweden Arbeitsuchend melden und die haben es nach Deutschland weitergemeldet. Dann kam das Geld pünktlich auf ihr deutsches Konto. In ihrem Fall hat das deutsche AA ihren SFI im Prinzip als Maßnahme anerkannt, dass sie sich hier für den schwedischen Arbeitsmarkt fit macht und sie haben das Geld sogar kürzlich um 3 Monate verlängert. 6 Monate sind der maximale Bewilligungszeitraum für Leistungen nach PD U2.
Hälsningar Luki



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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von vinbergssnäcka »

Luki, das klingt ja mal super gut....Glück gehabt. Dann hoffen wir mal, das es hier auch eine gute Lösung geben wird...

Drücke die Daumen.
liebe Grüsse

Heike

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marceb
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von marceb »

Vielleicht passend zu dem Thema folgende Frage:

Wenn ich in Schweden lebe und Einnahmen von z.B. Ferienhausvermietungen habe, zahle ich ja auch Steuern.
Bin ich dann auch automatisch krankenversichert oder muß ich eine bestimmte Höhe an Einnahmen erziehlen.

Gruß

Martina
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Lukä »

Hm, davon habe ich keine Ahnung. Aber da findet sich bestimmt jemand.
Hälsningar Luki



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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von vinbergssnäcka »

Hallo marceb,

ich denke, dass ich Dir hier auf jeden fall weiterhelfen kann.
Krankenversichert in Schweden ist ja in zwei verschiedene Sparten eingeteilt: die eine ist ja die ärztliche Versorgung im krankheitsfall. Die ist gewährleistet, sobald du in Schweden folkbok geführt bist. D.h. du hast Deinen Wohnsitz in Schweden und besitzt auch eine Personnummer.

Der andere Punkt ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das übernimmt die försäkringskassa, und dazu musst du entweder angestellt sein in Schweden oder aber selbständig. Ausser der Lohnfortzahlung gibt es noch andere Situationen in denen die försäkringskassan einspringt, zB wenn dein Kind erkrankt und du musst der Arbeit deshalb fern bleiben....oder überhaupt, wenn Du ein Kind bekommen hast, die föräldrarledighet usw.

Nun kommt es darauf an, welche Einnahmen Du hast und welche Steuern du darauf zahlst. Wenn Du Deine Ferienhausvermietung als Firma angemeldet hast, dann zahlst Du ausser Steuern auch die Abgaben für Pension, försäkringskassa usw. der Betrag ist annähernd der Gleiche wie die Steuern. Dann solltest Du eigentlich auch für die Leistungen der försäkringskassan berechtigt sein. Rufe dort an und frage nach.

Wenn Du aber nur einfach Steuern auf Deine Mieteinnahmen bezahlst, oder Steuern auf andere Kapitaleinkünfte, fastighetsskatt usw. bist Du nicht automatisch dazu berechtigt....

Ein Anruf bei der försäkringskassa bringt auf jedenfall Klarheit...und Sicherheit....
liebe Grüsse

Heike

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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von marceb »

Vielen Dank Heike für die schnelle Antwort.

Noch ist es nicht so weit.
Aber ich möchte in ein paar Jahren nach Schweden ziehen.
Suche zur Zeit nach einem Objekt, welches ich vermieten kann.
Ich habe das Problem, in D Privat KV versichert zu sein, das wird ja in S nicht anerkannt.
Alternativ könnte ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen oder ich muß eine Einmann/frau-Firma gründen.
Hier in D habe ich das auch.
Wenn es dann so weit ist, werde ich mich noch mal genau erkundigen,
noch reicht mein Schwedisch dafür nicht.

Hätte ja sein können, dass es hier im Forum schon ähnliche Fälle gab.

Viele Grüße
Martina
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Merowinger »

marceb hat geschrieben: Ich habe das Problem, in D Privat KV versichert zu sein, das wird ja in S nicht anerkannt.
Ich habe gelesen, das man sich als Privatversicherter von seiner Versicherung eine Bescheinigung ausstellen lassen soll, auf der
genau steht, das diese Bescheinigung dem Formular S1 der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, also diesem Formular gleichgestellt ist. Und wenn man dann abgelehnt wird sollte erstmal Widerspruch eingelegt werden.
Ob das jetzt so besser funktioniert kann ich aber auch nicht sagen. Kann ja sein, das es in ein paar Jahren etwas anders aussieht.
Ich hoffe nur, das man als Privatversicherter überhaupt die Personennummer bekommt. Sonst wird das für mich nämlich auch zum leichten Problem.
Miguell
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von Miguell »

Ich bin in D privat versichert und habe meine personnummer erhalten und bin folkbokföred und wohne auch in S. Der Antrag auf die europäische Versicherungskarte wurde aber von der försäkringskassan abgelehnt mit der Begruendung dass ich in D sozialversichert bin. Recht auf ärztliche Versorgung habe ich aber kein Recht auf Leistungen der försäkringskassan. Jetzt will ich die private Kv auf Anwart stellen, dh. ruhen lassen und dann einen neuen Versuch starten. Auf der einen Seite ist eine heltäckande sjukförsäkring Voraussetzung zum Erhalt der pn auf der anderen verweisen sie mich dass ich in D versichert bin und dort die EU-karte anfordern soll.
FrankS
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Re: Personennummer/ Krankenversicherung

Beitrag von FrankS »

Mandragora hat geschrieben:Hallo Zusammen, wahrscheinlich wurde die Frage hier zu häufe schon gestellt. Konnte aber leider
keine passende Antwort finden.
Ich habe die letzten 3 Monate hier in Schweden gewwooft, derzeit bin ich sozusagen im "Urlaub" und wohne bei meinem Freund hier in Schweden.
Da ich in Deutschland mit studieren fertig bin ( bin noch diesen Monate in der Uni eingeschrieben) möchte ich nun gerne bei meinem
Freund in Schweden bleiben. Habe also keinen Job. Nun habe ich mich schon für eine Personennummer beworben um möglichst schnell auch mit SFI beginnen zu können.
Mir wurde jedoch nun mitgeteilt dass ich eine deutsche Krankenversicherung brauche, allerdings kann ich meines Wissens keine haben wenn mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland registriert ist. Wie habt ihr es gemacht, welche Krankenversicherung würde in Frage kommen?

Beste Grüsse Sina
Hallo,

in diesem Thread gibt es einige Missverständnisse.

1. Es wäre mir neu, dass man für den Erhalt einer Personnummer (PN) eine Krankenversicherung (KV) nachweisen müsse. Das gilt m. E. für den Antrag der Aufenthaltsgenehmigung bzw. ggf. dem Antrag auf Aufnahme in die Försäkringskassan.

2. Das Problem mit der KV in Deutschland wäre recht leicht zu lösen. Man wendet sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen, sagt, dass man gerade aus dem Ausland zurückgekommen ist und noch nicht weis, wie es beruflich weitergeht und bittet um Abschluss einer KV als freiwillig Versicherter. Gerade wenn man jung ist, reissen die Krankenkassen sich um einen.

Diese Versicherung kündigt man dann kurze Zeit später und hat so Anspruch auf die Bescheinigung.

3. Aber! Es gibt wohl noch ein anderes Missverständnis. Man muss für die Försäkringskassan nachweisen, dass man KEINE KV mehr in Deutschland (oder anderswo) hat. Wenn Du vor einiger Zeit mal dort versichert warst - und sei es als Student oder bei den Eltern - muss die betreffenden Krankenkasse die Bescheinigung (das die Versicherung dann und dann endete) erteilen.

Ausserdem rate ich dringend, sich genau zu informieren, und bei der Försäkringskassan möglichst souverän aufzutreten. Frage ggf. nach dem Namen des Chefs. Denen sind die Menschen völlig egal. Aber Ärger mit dem Chef (sofern es so etwas mangels Hierachie überhaupt gibt) wollen die auch nicht haben. Die wollen ja nach der Arbeit entspannt sein und nicht gestresst.

Am besten ist es, ausschließlich schriftlich zu kommunizieren. Ansonsten hat man es noch schwerer.

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Informiere Dich! Ich weis wovon ich spreche. :flagge3:

Viel Glück.
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