
Wir haben 2009 in Smaland ein Haus mit Garten und ein bischen Wald gekauft.
Jetzt überlegen wir, ob es möglich ist, das Ganze unseren beiden Kindern zu überschreiben.
Weiß jemand hier zu Bescheid ob und wie das möglich ist ???
Hej, wär mal schön, wenn Du aufschluesseln wuerdest was der deutsche Staat damit zu tun hat. Wie Du schon schreibst, interessiert es den schwedischen Staat am Ende nur, wer im Grundbuch steht und wer die Steuer fuer eine ev. Wertsteigerung beim Verkauf bezahlt. Warum sollen schwedisches Gesetze fuer schwedische Immobilien nicht gelten? Weil man in Deutschland wohnt? Man unterliegt doch dem schwedischen Recht und Steuergesetz, wenn man in Schweden ein Haus verkauft?calle hat geschrieben:Hej,
da Du in Deutschland Deinen Steuersitz hast, musst Du Dich dort mit Deinem Steuerberater auseinandersetzen. Für uns Schweden ist so etwas ganz einfach. Aber diese Gesetze gelten nicht für Dich. Den schwedischen Staat interessiert am Ende, wer im Grundbuch steht. Das kann, wenn Ihr nicht so landeskundig seid ein schwedischer Makler gegen eine geringe Gebühr übernehmen. Wichtig ist nur, dass Ihr in Deutschland nicht die Lösung: für einen Euro verkauft, findet. Der Wert des Grundstückes sollte für Deine Kinder erhalten bleiben, Grundsteuern zahlt man hier nach dem Grundstückswert und nicht dem Verkaufspreis, aber wenn Eure Kinder ein günstig erworbenes Haus wieder verkaufen wollen kann es teuer werden, wenn Sie hier, dafür die Steuern zahlen müssen. Darum auch an die Zukunft denken.
tut man das auch (schwedische Steuern) wenn man seinen Wohnsitz und seine Steuerpflicht in Deutschland hat? Steuer auf Gewinn (Einkommen) ist ja was anderes als Grundsteuer, die man auf jeden Fall zu zahlen hat...Framsidan hat geschrieben:Jan man zahlt Steuern für jeden Gewinn
Rallaren hat geschrieben:Hej, wär mal schön, wenn Du aufschluesseln wuerdest was der deutsche Staat damit zu tun hat. Wie Du schon schreibst, interessiert es den schwedischen Staat am Ende nur, wer im Grundbuch steht und wer die Steuer fuer eine ev. Wertsteigerung beim Verkauf bezahlt. Warum sollen schwedisches Gesetze fuer schwedische Immobilien nicht gelten? Weil man in Deutschland wohnt? Man unterliegt doch dem schwedischen Recht und Steuergesetz, wenn man in Schweden ein Haus verkauft?
Hej Jane, hier in Schweden bezahlst Du das ersteimal beim Grundbucheintrag 1,5% des Verkaufspreises bzw des Taxeringswertes,(immer der höhere Betrag wird genommen). Beim Verkauf bezahlt man dann noch ein zweites Mal 30 % Steuern auf seinen Gewinn. Dann gibt es ein paar Dinge, die man steuerrechtlich als Unkosten geltend machen kann, wie z.B. die Kosten einer Neuanschaffung (z.B. ein zweites Badezimmer, wenn es vorher keins gab und Renovierungskosten der letzten 5 Jahre, die zum verschönern für den Verkauf gelten) Also Quittungen aufheben. Ich bin nun kein Fachmann in deutschem Steuerrecht, kenne mich hier aber einigermaßen aus. Darum mein Rat, an evtl Zukunftspläne Deiner Kinder zu denken. Häuser die plötzlich einen ganz niedrigen Anschaffungswert durch z.B.Schwarzgelder bekommen haben, werden spätestens beim Verkauf barbiert. Das gilt im Moment nicht für Dich, lohnt sich aber im Hinterkopf zu haben. Kinder können hier im Moment in Schweden steuerfrei erben. Aber Dein Wohnsitz ist in Deutschland.Jane hat geschrieben:Was ich bei Calle nicht ganz verstanden habe ist, wenn unsere Kinder einmal das Grundstück verkaufen würden, was den da für Steuern zu zahlen sind.
Vor diesem Thema drückt sich scheinbar jeder Notar gerne. Mir selber ist ein Ehepaar bekannt: Daueraufenthalt in Schweden, deutsche Staatsbürgerschaft, Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, in Deutschland geheiratet. Beim Unfall galt für die Frau die deutsche Erbfolge, weil kein Testament vorhanden. War kein Versehen, es kann sogar bei gemischten Ehen, d.h. Frau schwedische Staatsbürgerin, Mann Deutscher, im ungünstigsten Fall so ausgehen. Es würde jetzt den Rahmen dieser Einlage etwas sprengen, wenn ich alle Normalitäten und Besonderheiten die für Schweden gelten, aufzählen würde, aber,....keiner denkt gerne ans Sterben, doch verlasst Euch nicht auf die schwedische Erbfolge, das nach eurem Ableben der Partner automatisch folgt, dann setzt lieber in Deutschland ein Berliner Testament auf.schweden01 hat geschrieben:Unser Fachanwalt und Notar für diese Sachen, hat uns dann aufgeklärt. Das Haus in Schweden fällt nicht in das Testament hier in D mit ein. Wir müssen für Schweden getrennte Rechtssicherheit abschließen. D.h. schwedisches Recht gilt!!!!Es gilt also in Schweden die gesetzliche Erbfolge - Partner Kinder, Enkelkinder!!!!
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