Hausverkauf
Hausverkauf
Hallo,
ich habe voreinigen Jahren zusammen mit meiner Frau ein Haus in Schweden gekauft, das mir inzwischen ganz gehört. Nun will ich es wieder verkaufen und der Makler sagt, das ich dazu den namen meiner Frau angeben muß und er dann auch eine Unterschrift von ihr braucht, wenn es soweit ist!? Weiß jemand von euch ob das wirklich notwendig ist?
ich habe voreinigen Jahren zusammen mit meiner Frau ein Haus in Schweden gekauft, das mir inzwischen ganz gehört. Nun will ich es wieder verkaufen und der Makler sagt, das ich dazu den namen meiner Frau angeben muß und er dann auch eine Unterschrift von ihr braucht, wenn es soweit ist!? Weiß jemand von euch ob das wirklich notwendig ist?
Re: Hausverkauf
Wenn ihr es gemeinsam gekauft habt dann könnt ihr auch nur gemeinsam verkaufen. Wer ist denn als Eigentümer eingetragen?
Re: Hausverkauf
Wir hatten es zwar damals gemeinsamgekauft, doch bin ich inzwischen (gedachterweise zur Vereinfachung) offiziell der alleinige Besitzer.
Re: Hausverkauf
Gute Formulierung - da kann ich leider garnichts mit anfangen. Solange deine Frau noch als Grundstückseigentümerin in einem offiziellen Verzeichnis eingetragen ist benötigst Du ihre Unterschrift. Für Grundstücks- bzw. Immobiliengeschäfte gilt in Schweden wie auch in D die Schriftform, diese ist zwingend vorgeschrieben.
Stell dir vor, das im Falle einer Auseinandersetzung (z.B. Scheidung etc.) eine Partei einfach etwas verkauft was ihm/ihr nicht gehört.
Falls also deine Frau noch als Grundstücks(mit)eigentümerin eingetragen ist, so muss sie schriftlich darauf verzichten. Hier müsst ihr dann die schwedischen Formvorschriften beachten. Eine Unterschrift ist also immer notwendig. Vielleicht sollte sie also einfach bei Verkauf mit unterschreiben.
Stell dir vor, das im Falle einer Auseinandersetzung (z.B. Scheidung etc.) eine Partei einfach etwas verkauft was ihm/ihr nicht gehört.
Falls also deine Frau noch als Grundstücks(mit)eigentümerin eingetragen ist, so muss sie schriftlich darauf verzichten. Hier müsst ihr dann die schwedischen Formvorschriften beachten. Eine Unterschrift ist also immer notwendig. Vielleicht sollte sie also einfach bei Verkauf mit unterschreiben.
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Re: Hausverkauf
Ist ja ganz einfach. Bist du als alleiniger Besitzer eingetragen, kannst du es verkaufen. Ist deine Frau (oder Ex) noch Mitbesitzer muss sie auch mit unterschreiben
- Iris Christine
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Re: Hausverkauf
Was zuzweit begonnen wurde, hier der Kauf, der Immobilie,
wird auch zuzweit beendet, jeder muss zustimmen zum Verkauf.
LG Iris Christine
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Re: Hausverkauf
Ist hier nicht so. Da könnten ja viele nach einer Scheidung nichts verkaufen nur weil sie es vor 20 oder so mal gemeinsam gekauft haben. Kommt immer darauf an wer der eingetragene Besitzer ist.Iris Christine hat geschrieben:Was zuzweit begonnen wurde, hier der Kauf, der Immobilie,
wird auch zuzweit beendet, jeder muss zustimmen zum Verkauf.
LG Iris Christine
- polarisschweden
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Re: Hausverkauf
Stellt es ein grosses Problem fuer dich dar diese Unterschrift zu bekommen oder resultieren drauss grössere Probleme wenn du den namen deiner Frau angibst? Normal lässt sich das ja alles mit einem Formular regeln ohne grossen Aufwand.
- kapehei
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Re: Hausverkauf
Eingetragene Besitzer gibt es nicht - nur eingetragene Eigentümer.
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- polarisschweden
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Re: Hausverkauf
Nein eigentlich nicht es gibt einen rechtlichen Unterschiede zwischen Besitzer und Eigentuemer, ob es eine grosse Rolle spielt in diesem Fall ist sicherlich ne ander Frage.
- polarisschweden
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Re: Hausverkauf
Wenn Du mit Deiner Frau noch verheiratet bist, hat der Makler recht. Du benötigst die Unterschrift/das Einverständnis Deiner Frau zum Verkauf.
Ich habe dieses Jahr das Haus meiner Schwiegermutter gekauft und brauchte für die Umschreibung beim Lantmäterieamten die Sterbeurkunde meines Schwiegervaters, der 2003 verstorben war, als Nachweis, das keine Rechte weiterer Personen missachtet werden. Hier wurde z.B. auch nach neuen Partnern meiner Schwiegermutter nach dem Tod Ihres Ehemannes gefragt. Das alles, obwohl Schwiegermama 2003 nach dem Tod ihres Mannes beim Lantmäterieamten als alleinige Eigentümerin eingetragen wurde.
Gruß
Christian
Ich habe dieses Jahr das Haus meiner Schwiegermutter gekauft und brauchte für die Umschreibung beim Lantmäterieamten die Sterbeurkunde meines Schwiegervaters, der 2003 verstorben war, als Nachweis, das keine Rechte weiterer Personen missachtet werden. Hier wurde z.B. auch nach neuen Partnern meiner Schwiegermutter nach dem Tod Ihres Ehemannes gefragt. Das alles, obwohl Schwiegermama 2003 nach dem Tod ihres Mannes beim Lantmäterieamten als alleinige Eigentümerin eingetragen wurde.
Gruß
Christian
Wenn Du dich krank fühlst, zieh in ein Holzhaus. Hilft auch das nicht, geh zum Arzt.
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Re: Hausverkauf
Stimmt
Die Zustimmung der Ehefrau ist bei Immobilienverkäufen notwendig.
Finde es selbst ziemlich schrullig.
Hängt irgendwie mit der Zugewinngemeinschaft zusammen.
Werde mal suchen ob mir der entsprechende Absatz in die Hände fällt.
Die Zustimmung der Ehefrau ist bei Immobilienverkäufen notwendig.
Finde es selbst ziemlich schrullig.
Hängt irgendwie mit der Zugewinngemeinschaft zusammen.
Werde mal suchen ob mir der entsprechende Absatz in die Hände fällt.
Die grössten Kritiker der Elche waren selber welche!
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