In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

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Irbis85
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In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von Irbis85 »

Hej,

Denkt ihr das ist möglich unter meinen Voraussetzungen:
Ich bin bei einer Schweizer Uni als Doktorand angestellt und darf jetzt als Externer Mitarbeiter nach Schweden :flagge3:.
Da das ja für etwa 2-3 Jahre befristet ist habe ich geplant in der Schweiz bei meinen Eltern angemeldet zu bleiben und hier Steuern zu bezahlen. Weiss jemand ob das geht? Normalerweise müsste man sich ja abmelden wenn man länger als 1 Jahr weg ist, aber an einem anderen Ort hab ich gelesen man könne angemeldet bleiben wenn man seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz behalten möchte.
Oder kann man sich auch abmelden und trotzdem in der Schweiz Steuern bezahlen?

Vielen Dank,
Irbis
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Manu-Risnäs
Beiträge: 199
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Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von Manu-Risnäs »

Hier mal ein Auszug aus einer PDF Datei

2. Einreise /Wohnsitz/Aufenthaltsrecht
Bürger Dänemarks, Norwegens, Finnlands und Islands können sich ungehindert und ohne Formalitäten in
Schweden niederlassen.
Alle EU-Bürger haben das Recht sich bis zu drei Monaten ohne besondere Formalitäten in Schweden
aufzuhalten um Arbeit zu suchen oder eine Tätigkeit aufzunehmen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei
Monaten haben Sie das Aufenthaltsrecht in Schweden wenn Sie Arbeitnehmer, Unternehmer oder Student sind
oder über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen. Spätestens drei Monate nach der
Einreise müssen Sie sich bei der Einwanderungsbehörde, dem Migrationsverket anmelden. Die Behörde stellt
dann eine Urkunde aus, die Ihnen das Aufenthaltsrecht bescheinigt. Staatsbürger der Schweiz sowie Personen
mit Ständigem Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen eine Aufenthaltsgenehmigung
beantragen. Familienangehörige von EU-Bürgern mit Aufenthaltsrecht erwerben ebenfalls das Recht, in
Schweden zu leben und zu arbeiten.
Weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht finden Sie auf der Internetseite der Einwanderungsbehörde
www.migrationsverket.se
Personen, die Staatsbürger anderer Länder außerhalb der EU/EWR/Schweiz und die auch nicht Angehörige eines
Staatsbürgers der EU/EWR sind, brauchen eine Arbeitserlaubnis, um in Schweden arbeiten zu können. Der
Antrag auf Arbeitserlaubnis muss vor der Einreise nach Schweden gestellt werden.
Studenten anderer Länder mit der Aufenthaltsgenehmigung auf Grund eines Hochschul- oder
Universitätsstudiums in Schweden haben das Recht zu arbeiten, solange die Genehmigung gilt.
Weitere Informationen sind bei der Schwedischen Botschaft im jeweiligen Heimatland erhältlich
LG

Manu

Gott schütze alle meine Freunde!!
Um meine Feinde kümmere ich mich selbst !!!!!!
wiesel
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Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von wiesel »

Ein Blick in das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Schweden wird deine Fragen klären... Ich hab das Ding schon mal im Internet gelesen und ich meine da war auch die Rede von Etnsendungen.
Irbis85
Beiträge: 9
Registriert: 5. September 2010 12:23

Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von Irbis85 »

So wirklich schlau werde ich aus dem DBA auch nicht, ich zitiere mal den Artikel den ich nicht Verstehe:

Art. 16 Unselbständige Arbeit
1. Vorbehältlich der Artikel 17, 19 und 20 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit in dem anderen Vertragsstaat ausgeübt wird. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen in dem anderen Staat besteuert werden.
2. Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
a.
der Empfänger sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält,
b.
die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in dem anderen Staat ansässig ist, und
c.
die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staat hat.


2a ist bei mir nicht erfüllat, 2b und 2c sind erfüllt.
Heisst das jetzt ich KANN NICHT in der Schweiz Steuern bezahlen, da nicht alle 3 Punkte erfüllt sind?
Oder heisst das ich MUSS NICHT (darf aber) in der Schweiz Steuern bezahlen?
wiesel
Beiträge: 53
Registriert: 2. Dezember 2009 22:41

Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von wiesel »

Naja, du müsstest ALLE Punkte in 2. erfüllen, damit das greift. Steht doch klipp und klar da. Also greift 1. in deinem Fall.

Hätte ich jetzt auch nicht anders gedacht. In Schweden leben und in der Schweiz besteuern. Also wenn das ginge, würde ich das sofort machen... :)
Irbis85
Beiträge: 9
Registriert: 5. September 2010 12:23

Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von Irbis85 »

Ja, nach dem Artikel wäre es einleuchtend in Schweden Steuern zu bezahlen.
Allerdings arbeite ich für eine Schweizer Firma (die zudem mit Schweizer Steuergeldern finanziert wird) und da würde es ja Sinn machen in der Schweiz Steuern zu bezahlen... auch abgesehen von der Höhe der Steuern :D
Norrfan
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Registriert: 6. Dezember 2008 19:16
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Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von Norrfan »

Hallo, Du solltest Dich amtlich beraten lassen, wie es in Deinem Fall mit den Meldepflichten aussieht, also welche Aufenthaltserlaubnis brauchst Du und bekommst Du dann eine Personennummer oder nicht. Das Zahlen der Steuern ist n. m. A. das kleinste Problem, die Finanzämter kommen schon. Zu klären ist unbedingt, wie und wo Du mit Krankheit und Rente versichert bist, welche Versicherung eintritt, wenn Du z. B. einen Arbeitsunfall erleidest (kann schließlich alles vorkommen) oder wie sieht es mit der Berufshaftpflicht aus. Ein Schweizer Führerschein muss hier, wenn man ansässig wird, innerhalb von 12 Monaten in einen schwedischen umgetauscht werden. Du willst ja aber nur zeitweise hier leben, also trifft das für Dich zu oder gibt es eine andere Regelung. Vielleicht fällt anderen noch mehr ein, was man bedenken muss.
Viel Glück bei Deinem Vorhaben wünscht Norrfan
Irbis85
Beiträge: 9
Registriert: 5. September 2010 12:23

Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von Irbis85 »

Vielen Dank für die Tips, Norrfan, sind ein paar Sachen dabei die ich noch abklären sollte...
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F.Josef
Beiträge: 44
Registriert: 28. September 2008 09:59

Re: In Schweden leben und in der Schweiz angemeldet bleiben?

Beitrag von F.Josef »

Hej
halte Rücksprache mit Deinem Arbeitgeber; denn diesem obliegt es in erster Linie die Steuern von Deinem Arbeitslohn einzubehalten und in dem entsprechenden Land abzuführen.
Die DBA´s sind innerhalb Europas im wesentlichen gleich und ist eigentlich auch nicht so schwierig zu verstehen. (nur immer in Amtssprache geschrieben :-) )

Ist Dein Arbeitgeber ein Schweizer Unternehmen und entsendet Dich lediglich vorübergehend (183 Tage Regel) ins Ausland, ist die Steuer nach wie vor in der Schweiz zu entrichten.
Ab dem Tag, an dem feststeht, dass Dein Schwedenaufenthalt länger als 183 Tage dauert ist die Steuer in Schweden zu entrichten - ggf. also auch schon vom ersten Tage an.

Ist Dein Arbeitgeber jedoch ein schwedisches Unternehmen und Du arbeitest in Schweden ist auch immer in Schweden die Steuer zu entrichten. Selbst wenn Du dort nur einem Monat arbeitest.
Das Sozialversicherungsrecht folgt dem Steuerrecht. D.h. Du bist bei einer Steuerpflicht in Schweden dort auch versichert. Ggf. kann es aber sinnvoll sein, wenn in der Schweiz freiwillig ein Versicherungsverhältnis bestehen bleibt (so ist es jedenfalls im Verhältnis Deutschland/Schweden).
Bezüglich Führerschein kann ich nur sagen, dass ein deutscher Führerschein auch nach 12 Monaten nicht umgeschrieben werden muss und auch i.d.R. nicht freiwillig umgeschrieben werden sollte, da dies nicht unerhebliche Nachteile mit sich bringen kann.
Allerdings muss ggf. Dein Auto in Schweden zugelassen werden wenn der Standort des Fahrzeuges auf Sicht in Schweden ist.

Ich denke, dass Dein Arbeitgeber sich gut und fachlich informiert hat - deshalb sollte dies Dein erster Ansprechpartner sein.
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