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Umzugsgut Pkw und Wohnwagen

Verfasst: 10. November 2007 21:30
von SUK
Auto als Umzugsgut:

Stimmt es, dass man bei der Auswanderung nach Schweden nur einen Pkw als Umzugsgut mitnehmen kann und dieser mindestens ein Jahr im eigenen Besitz sein muss?

Welche Kosten fallen an, wenn man das Auto vor weniger als einem Jahr gekauft hat?

Macht es einen Unterschied, ob es sich dabei um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt?

Welche Kosten fallen für einen Zweitwagen an?

Wie sieht es mit Wohnwagen und Anhänger aus?

Wie Ihr seht, haben wir einen kleinen Fuhrpark.

Wäre schön, wenn hierzu jemand Erfahrungswerte hat und mich informiert.

Besten Dank schon mal im voraus.

Verfasst: 11. November 2007 20:35
von SUK
Ich habe zwar einiges über die Suchfunktion gefunden, leider aber nicht alles.

Ein Fahrzeug muss mindestens ein Jahr im eigenen Besitz sein, damit es als Umzugsgut eingeführt werden kann, stimmt so, oder?

Pro erwachsenem Einwanderer kann ein Fahrzeug eingeführt werden?

Was ich immer noch nicht weiß ist, welche Kosten für ein zu importierendes Fahrzeug anfallen, (Zoll, Mehrwertsteuer etc) neben den üblichen Kosten wie KfZ-Steuer und Versicherung.

Wonach richten sich diese Kosten (Neupreis, Wiederverkaufswert?).