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Frage Kaufvertrag und überhaupt

Verfasst: 7. März 2026 18:26
von ID7
Liebes Forum, wir sind kurz davor, den Kaufvertrag zu unterschreiben und sind soweit zuversichtlich - wir hatten einen Gutachter da und es kam nichts Schreckliches heraus. Es war zwar überraschend, dass in dem Kriechkeller eine Trocknung (Dehumidifier) installiert werden muss, um Feuchtigkeit in der Zukunft zu managen, die Kosten dafür sind teuer, aber ok.

Die Klausel im Kaufvertrag, dass der Verkäufer für wirklich gar nichts haftet, und ihm außer der wenigen von ihm aufgelisteten Mängel nichts bekannt ist, fänden wir auch ok, denn auch in Deutschland ist es ja praktisch unmöglich, einem Verkäufer nachzuweisen, irgendetwas arglistig verschwiegen zu haben. Nach dem Haftungsausschluss steht noch da, dass der Käufer die Möglichkeit hat, einen Gutachter zu beauftragen. Das haben wir ja getan. Allerdings war es uns nicht möglich, z.B. das Wasser laufen zu lassen oder die WC-Spülung testweise zu betätigen, da das Wasser vernünftigerweise über den Winter abgestellt ist (das Haus steht leer). Eigentlich würde ich so etwas dann gerne in den Kaufvertrag aufnehmen lassen - dass es nicht möglich war, das Wasser / die Pumpe zu testen. Wasser kommt aus einem Tiefbrunnen.

Wie seht ihr das?
Ist diese Klausel üblich in Schweden?

Re: Frage Kaufvertrag und überhaupt

Verfasst: 8. März 2026 10:44
von malmöstern
Diese Klausel ist in Schweden, ich würde mal vorsichtig sagen, gerne versucht bei ausländischen Käufern. Gerade in SE haben Käufer ein 10jähriges Klagerecht wegen "dolda fel" Warum dieses mit der friskrivningsklausul aus der Hand geben.Das machen nur Touristen die schockverliebt ein Haus haben müssen. Und ein Haus, ohne Test auf Wasserschäden (Rohrbruch nach dem Winter, Funtkionstüchtigkeit von Pumpe/Ablauf usw.) nach dem wochenlangen Frost im Winter zu kaufen, muss jeder selbst entscheiden, gerade wenn man der friskrivningsklausul zustimmen möchte.

Man sollte von einer generellen friskrivningsklausul als Käufer Abstand nehmen. Das gesamte Risiko trägt hier der Käufer.
Bei einer spezifischen friskrivningsklausul werden bestimmte Risiken ausgeklammert, bzw definiert. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit wegen der nicht zu überprüfenden Fukntion der Wasserleitungen/Pumpe/Brunnen.

Eine zeitbegrenzte Friskrivningsklausul macht hier in dem Fall keinen Sinn.

Auf jeden fall sollte eine friskrivningsklausul immer zu einem reduzierten Kaufpreis führen, da ihr ja einen Teil des Risikos, für welches der Verkäufer eigentlich steht, übernehmen wollt. Und ihr habt ja mit der Feuchtgikeit im Unterboden bereits den ersten Warnschuss erhalten.

Re: Frage Kaufvertrag und überhaupt

Verfasst: 10. März 2026 12:33
von Holmtorp
Hej.
Malmöstern hat Recht, die friskrivningsklausul würde ich mit Vorsicht gehnießen. Und bei Feuchte im Boden, von einem Gutachter festgestellt, wäre für mich ein KO-Kriterium.
Die friskrivningsklausul habe ich schon öfter in Hausbeschreibungen gesehen. Meistens waren es Häuser die nicht vom Besitzer verkauft wurden, weil diese verstorben sind oder sich nicht mehr um den Verkauf kümmern können. Dann hat dann halt ein Verwandter oder Erbe die Häuser verkauft. Dass der bei einem Haus, bei dem der die "Macken" nicht kennt sich auf die friskrivningsklausul beruft ist dann verständlich.
Meistens waren die Häuser fast schon ein Schnäppchen aber bei genaueren "Hinsehen" sind dann die Macken aufgetaucht.
Und ob die Gutachten all zu hilfreich sind? Die beziehen sich i.d.R. nur auf das Haus, nicht auf die Nebengebäude oder z.B. die Abwasserver- und -entsorgung....