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Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 31. Dezember 2024 14:11
von snabelbjoern
Hejsan,
Die Swedbank gibt auf ihr Konto seit einiger Zeit Zinsen auf
das Guthaben.Um die laufenden Kosten für das Haus(Versicherung,
Steuer,Anrainerkosten,Kontoführungsgebühr)zu bezahlen muß das
Konto gedeckt sein.
Dadurch ensteht ein,(wenn auch sehr überschaubarer)Zinsgewinn.
Ist dieser steuerpflichtig und wenn nach welchem Steuerrecht?
Mein Wohnsitz ist in Deutschland.
Hat sich schon jemand damit befasst?

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 31. Dezember 2024 16:52
von Wernersvensk
Hej,
wenn du in Schweden eine Einkommensdeklaration machen mußt ,werden diese Zinsgewinne direkt an Skattemyndigheten gemeldet und sind in der Deklaration schon vermerkt.
Mvh Werner

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 2. Januar 2025 13:35
von VolvoBilist
Mit Wohnsitz in D wirst Du, denke ich, der dt. Einkommenssteuer unterliegen und mußt die Zinsen hier angeben (Kapitalertragssteuer etc)-
S selbst erhebt, soweit ich weiß, keine Quellensteuer.

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 2. Januar 2025 17:04
von cawley
Es kommt aber darauf an wie hoch der Zinsertrag ist. Ein gewisser Kleinbetrag ist Steuerfrei (laut Auskunft meiner Sparbank von 2023). Leider weiß ich die Summe nicht mehr. Ich habe zum Beispiel ca. 4 Kronen zum Stichtag 31.12.24 bekommen, diese Summe ist Steuerfrei.

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 2. Januar 2025 20:17
von Wernersvensk
Hej,
habe mal kontrolliert Sparkontozinsen mit 30 % gleich abgezogen.
Mvh Werner

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 3. Januar 2025 16:38
von malmöstern
Wernersvensk hat geschrieben: 2. Januar 2025 20:17 Hej,
habe mal kontrolliert Sparkontozinsen mit 30 % gleich abgezogen.
Mvh Werner
Du bist aber in Schweden folkbokfört und steuerpflichtig in SE ansässig dann. Wenn du das nicht bist, sondern in DE steuerlichen Wohnsitz hast, wird nichts automatisch abgezogen, sondern seit 2017 gibt es eine Meldung der Bank über die Zinseinkünfte ans deutsche Zentralamt für Steuern.

Bei der deutschen EKSt muss man dann die Zinseinkünfte in Euro umgerechnet in der Anlage KAP angeben.

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 4. Januar 2025 10:05
von Wernersvensk
Asolut richtig
Mvh Werner

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 6. Januar 2025 00:19
von UlliZ
Zinseinkünfte in Schweden von Deutschen die in D. steuerpflichtig sind werden abzugsfrei von der schwedischen Bank ausgezahlt. Im Folgejahr muss man sie aber in Deutschland versteuern, kann dabei den Sparerfreibetrag von 1000 Euro pro Person (Eheleute zusammen veranlagt 2000) nutzen.
Bleibt man unter diesem Betrag muss man keine Steuerklärung abgeben. Aber bitte das Welteinkommensprinzip beachten, für alle Zinsen und Einkünfte aus Kapitalvermögen aller Länder addiert. Also D und S zusammen oder ggf. weitere Länder dazu.

Selbst wenn man über 1000/2000 liegt aber ansonsten keine nennenswerten steuerpflichtigen Einnahmen erzielt (z.B. ausgewanderte Rentner) sollte man eine "Günstigerprüfung" beantragen, um möglichst auch für die über 1000/2000 hinausgehende Summer wenig bis gar keine Steuern zu zahlen.

Zwar gibt bzw. gab es in Schweden bei manchen Banken (online) bis zu 4% Zinsen (z.B. AROS Kapital AB), aber selbst bei diesen hohen Zinsen müsste man knapp 300.000 Kronen Sparguthaben verzinsen um die deutsche Freigrenze zu reissen. Und wer so viel Geld hat kann auch mal einen Steuerberater fragen der den günstigsten Weg für ihn ermittelt auf seine individuelle Situation zugeschnitten.

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 10. Januar 2025 16:08
von snabelbjoern
Hallo zusammen,
erstmal Danke für die Informationen.Jetzt muß ich nachschauen,ob es bei der
Swedbank wie bei uns eine Jahreseinkommensteuerbescheinigung gibt.
Die Umrechnung in Euro stelle ich mit allerdings etwas schwieriger vor,da der
Wechselkurs ständig schwankt.....
Ich denke,das Thema betrifft bestimmt viele Deutsche,die in Schweden eine
Immobilie und ein schwedisches Bankkonto haben und in Deutschland steuerpflichtig sind.
Vor allem dann,wenn man mit all seinen Zinseinkünften über den Freibetrag kommt.
Sollte die Bank wirklich die Zinsinformation an das Zentralamt für Steuern nach
Deutschland übermitteln könnte das evtl. unangenehm werden.....

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 12. Januar 2025 11:07
von UlliZ
snabelbjoern hat geschrieben: 10. Januar 2025 16:08 Die Umrechnung in Euro stelle ich mit allerdings etwas schwieriger vor,da der
Wechselkurs ständig schwankt.....
Für das Finanzamt ist der Referenzkurs der EZB zum 31.12. des jeweiligen Steuerjahres maßgebend, der wird einmal im Jahr ermittelt und veröffentlicht, so dass man, egal wann im Jahr die Zinsen ausgezahlt wurden, nur mit einem Kurs umrechnen muss.
Für 2024 ist es 11,459, also 100 Euro sind mit 1145,90 Kronen zu bewerten und umgekehrt. Egal was Deine Bank konkret als Kurs nahm als du Geld gewechselt hast, also z.B. Deine Kronenzinsen in Euro getauscht hast - oder auch nicht ;)
https://www.haspa.de/content/dam/myif/h ... ef=textbox

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 15. Januar 2025 13:32
von snabelbjoern
Hallo zusammen,
ich habe jetzt den Jahresbescheid von der Bank bekommen.Dort sind die steuerpflichtigen Zinsen
angegeben.(Skattepliktig inkomstränta).
Daneben ist in der Rubrik:Kontrollupgift lämnat till Skatteverket in den Spalten Inkomstränta und
Preliminär Skatt nichts,bzw. die Summe 0 eingetragen.(falls Steuerpflicht in Schweden müssten
die Zinsen dort aufgeführt sein).
So wie ich das lese,wird also keine Meldung an das Skatteverket gemacht,da ich in Deutschland
steuerpflichtig bin und die Bank die Meldung dorthin macht.
Liege ich da richtig?
Ich kenne zwar nicht irgendwelche Freibeträge für solche Fälle aber hier geht es gerade mal um
einen Betrag von 12 SKr.

Re: Zinserträge vom Bankkonto

Verfasst: 18. Februar 2025 19:09
von Ahimsa
Hallo zusammen,
bin kein Experte, zu Details:

Bankkonten in Schweden sollten dem automatischen Informationsaustausch mit Deutschland unterliegen,
mit dann gelieferten Informationen u.a. über Salden, Zinsen, Dividenden und sonstigen Einkünften.

Wahrscheinlich ist beim Finanzamt der 31.12.-Kontostand nur ein möglicher, zweitrangiger Wechselkurs"ersatz", falls der tagesaktuelle Wechselkurs nicht vorliegen sollte. Für die schwedische Krone liegt dieser aber in der Regel tagesaktuell vor, seit 1999 in diesen Tabellen abrufbar,
natürlich aber nicht immer sehr relevanter Unterschied zum 31.12.-Jahres-Endstand:

https://www.bundesbank.de/dynamic/actio ... s_b01012_3

"Beim AIA werden Informationen zu Konten und Wertschriftendepots, die in einem Land A ansässige Kunden bei einem Finanzinstitut in einem anderen Land B halten, zunächst von diesem Finanzinstitut an die nationale Steuerbehörde im Land B gemeldet. Die Steuerbehörde von Land B sendet die Informationen dann an die Steuerbehörde des Kunden-Landes A, das sie mit der persönlichen Steuererklärung des Kunden abgleichen kann. Der Informationsfluss zwischen den AIA-Partnerstaaten beruht dabei auf Gegenseitigkeit, womit ein Netzwerk des Daten-Austausches entsteht. "

liebe Grüsse !