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Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 14. Januar 2024 07:54
von Renovatio
Moin,
Wir haben gestern für unser Haus im Smaland eine Rechnung für die Wegnutzung bekommen, das ist ja per se erst mal normal.
Der Weg gehört dem Waldbesitzer umzu. Dieser ist etwas speziell, es ist bekannt das mit dieser Familie über Generationen nicht gut Kirschen essen ist.
Lange Rede kurzer Sinn, er will für die Wegenutzung ca 2000 eur haben, er schreibt er teilt die Kosten der Instandhaltung unter den Anwohnern auf, das sind genau 2 und er.
Sein Wald, das müsste ich nochmal nachschauen, sind etliche hundert, wenn nicht 1000 ha, wir haben 3000 qm. Der Weg muss sicher instand gehalten werden, damit für ihn die Forstfahrzeuge da durch kommen.
Egal, ich kenne es so das der Anteil der Kosten nach Fläche Eigentum berechnet wird sind bei unseren anderen Objekten so etwa 50 eur im Jahr.
Weis jemand was der Wegeigentümer hier tatsächlich darf ? Ich kann mir kaum vorstellen, das er die, Kosten einfach durch drei teilen kann ?
Und nein, man kann mit diesem Mann nicht reden, nicht mal Schwedisch sprechende Leute kommen mit dem klar, er hat uns auch schon bedroht und bestohlen, also einvernehmlich wird da nichts zu machen sein.
Danke Reno
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 14. Januar 2024 17:20
von cawley
Moin,
dies ist schwierig zu beantworten, habt ihr denn schon mal mit den anderen Anwohnern gesprochen wie die sich verhalten wollen? Könntet ihr Euch nicht mit denen absprechen und jeder zahlt dann was er meint.
Evtl. würde ich in diesem besonderen Fall zusammen mit den anderen Anwohnern mit einem schwedischen Advokaten sprechen, der kann Euch das erklären, denn wenn er mit den 2.000,- EUR durchkommt fordert er in ein paar Jahren evtl. noch mehr.
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 06:37
von Renovatio
Moin
Meine Nachbarn haben noch keine Rechnung erhalten, denen ist im Moment aber auch alles egal weil der Mann im Sterben liegt und die Familie grade gar keinen Kopf für andere Sachen hat.
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 12:39
von cawley
Dann warte doch erst einmal ab ....
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 12:44
von Renovatio
Es sieht so aus als ob er einfach eine Gebühr erhebt, nun rückwirkend für 10 Jahre, es steht nicht mal etwas von Instandhaltung, einfach eine Summe. Abwarten könnte problematisch sein, er hat auf seiner Rechnung ein Zahlungsziel 29.1. ich weis nicht genau wie es in Schweden läuft, aber ich will nicht das er bei nicht bezahlen einen Pfändungsbeschluss oder irgendwas gegen uns erwirken kann
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 17:04
von cawley
Habt ihr denn irgendetwas vereinbart oder wisst etwas vom Vorbesitzer?
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 17:34
von Renovatio
Nein es wurde nie etwas vereinbart, die Familie der das Haus vorher gehörte war ebenfalls mit diesem Nachbar seit Generationen verfeindet, meine Nachbarn, also die andere Partei hat das Haus bereits sein bald 50 Jahren, es wurde nie Wegezoll erhoben. Ich habe mir das Schreiben nochmal genau angeschaut, es ist keine Umlage für Instandhaltung sondern einfach eine Gebühr für die Nutzung, habe nochmal fix ins Grundbuch geschaut, wir haben
dort ein Wegerecht festgeschrieben, das dürfte also eigentlich gar nicht gehen so wie er das macht. Ich muss jetzt nur schauen wie ich mich Rechtssicher zur Wehr setze. Wobei niemand was gegen eine angemessene Instandhaltungsbeteiligung hätte.
Bevor ich etwas tue wüsste ich halt gerne ganz genau was er darf und was nicht. Wenigstens konnte ich dank Hitta seine Adresse ermitteln.
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 17:51
von Hochländer
Hej,
das hört sich ja alles sehr merkwürdig an. Lass ihn doch klagen wenn er sich im Recht fühlt (was ich bezweifle). Dann wirst du auch vor Gericht Rechtssicherheit erhalten, denn vor Gericht gelten nur eindeutige schriftliche Vereinbarungen. Was irgendwelche Vorfahren vor 50 Jahren vllt. per Handschlag besiegelt haben hat für dich keine Relevanz.
J.
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 18:28
von annie
Moin,
ich würde auf jeden Fall schriftlich auf die Forderungen
antworten. Da reicht ein Satz - Jag motsätter mig all.
Mit Kronofogden und Inkasso hatte ich bei Mietnomaden das Vergnügen. Da kam genau dieser Satz und erstgenannte stellten erstmal alles ein.
Andreas
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 15. Januar 2024 19:41
von Renovatio
Danke, dann werde ich das in meinen Antwortbrief einbauen.
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 16. Januar 2024 18:21
von Wernersvensk
Hej,
hast du ein eingetragenes Überwegungsrecht zu deinem Haus? Wenn nicht könnte er aus dem Weg ein Bomveg machen und für jede Fahrt von dir eine Abgabe verlangen oder er gibt eine Jahreskarte aus.
Wie lang ist denn der Weg bis zur öffentlichen Strasse?
Wir zahlen hier für 120 m 1500 kr im Jahr für Pflege und Schneeschieben, war letzes Jahr noch 500 Kr.
Hier haben wir eine Wegvereinigung die geht über mehrere Kilometer.
Mvh Werner
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 16. Januar 2024 19:19
von Renovatio
Moin Werner,
Soweit ich das sehe haben wir ein eingetragenes Wegerecht, ich glaube wir hatten schon mal Kontakt du bist doch auch aus der Ecke Vimmerby ?
Leider sind ja die PNs weg, wenn ich richtig liege können wir uns ja nochmal via Email austauschen...
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 17. Januar 2024 10:34
von Wernersvensk
Hej Renovation,
nein nicht Vimmerby sondern Värmland
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 18. Januar 2024 15:23
von Teilzeitschwede
Renovatio hat geschrieben: ↑15. Januar 2024 17:34
Nein es wurde nie etwas vereinbart, die Familie der das Haus vorher gehörte war ebenfalls mit diesem Nachbar seit Generationen verfeindet, meine Nachbarn, also die andere Partei hat das Haus bereits sein bald 50 Jahren, es wurde nie Wegezoll erhoben. Ich habe mir das Schreiben nochmal genau angeschaut, es ist keine Umlage für Instandhaltung sondern einfach eine Gebühr für die Nutzung, habe nochmal fix ins Grundbuch geschaut, wir haben
dort ein Wegerecht festgeschrieben, das dürfte also eigentlich gar nicht gehen so wie er das macht. Ich muss jetzt nur schauen wie ich mich Rechtssicher zur Wehr setze. Wobei niemand was gegen eine angemessene Instandhaltungsbeteiligung hätte.
Bevor ich etwas tue wüsste ich halt gerne ganz genau was er darf und was nicht. Wenigstens konnte ich dank Hitta seine Adresse ermitteln.
Wenn Ihr ein Wegerecht im Grundbuch habt, gehe ich davon aus, das der Weg im Eigentum des Anspruchstellers ist. Ihr ihn aber nutzen dürft, um an Euer Haus zu kommen. Nun wären die Fragen:
- wird der Weg Instandgehalten?
- wird im Winter Schnee geschoben?
wenn ja, ist er meiner Meining nach im Recht, dafür eine Kostenbeteiligung zu verlangen. Wenn er den Weg auch nutzt, kann er zumindest anteilige Kosten verlangen. Ob aber sein Anspruch so weit zurückliegend berechnet werden kann, bezweifle ich. Das ist aber nur meine laienhafte Rechtsempfindung.
LG
Re: Kosten Wegenutzung ?
Verfasst: 18. Januar 2024 17:10
von Wernersvensk
Hej Reno,
da an diesem Weg nur 3 Anlieger wohnen,ist die Frage ist das ein reiner Waldweg? Wenn es ein einzelner Weg ist wird er eventuell auch von der Kommune bezuschust,so is das bei uns ,aber wir haben einen Durchgangsweg.
Frage doch einmal die Kommune wie sich das bei euch verhält. Landmäterie wäre auch eine Möglichkeit.
Mvh Werner