Seite 1 von 1
Baumfällungen am Ferienhaus
Verfasst: 27. Januar 2023 10:52
von Waldschrat79
Hallo zusammen.
Ich habe eine rechtliche Frage und hoffe auf Antwort.
Ein Freund besitzt ein Ferienhaus mit großem Grundstück in der Nähe von Bengtsfors und hat mich (gelernter Forstwirt) gebeten im Mai diverse Bäume zu fällen. Es ist ein Erlenbruchwald, der in Deutschland wahrscheinlich untwr Schutz stehen würde.
Nun möchte ich keinen Fehler machen und dort Bäume entnehmen, die ich nicht entnehmen darf oder mich ggf. strafbar machen.
Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage im Schweden aus?
Vielen Dank
Lars
Re: Baumfällungen am Ferienhaus
Verfasst: 27. Januar 2023 15:51
von Hochländer
Hej, meines Wissens nach, kannst du auf deinem Grundstück in Schweden machen was du willst. Wir haben durch unsere schwedischen Nachbarn schon etliche alte und jüngere Bäume auf unserem Grundstück fällen lassen, auch was du damit dann machst ist dein alleiniges Problem.
J.
Re: Baumfällungen am Ferienhaus
Verfasst: 28. Januar 2023 17:33
von scandec
Hallo,
ich würde bei Zweifelsfällen immer bei der Kommune nachfragen. Es gibt in Schweden auch so Online-Karten (Länsstyrelsen) wo man sehen kann welche Gebiete als Naturschutzgebiete (schwed. naturreservat) ausgewiesen sind. Zum Beispiel
https://minkarta.lantmateriet.se/ (grün umrandete Gebiete sind geschützt) Oder bei dem jeweiligen Länsstyrelsen nachfragen.
Kann ansonsten teuer werden (ich arbeite auch in der Branche).
Grüsse,
Jörg
Re: Baumfällungen am Ferienhaus
Verfasst: 30. Januar 2023 11:06
von Skandinavienfreund
Für eine solche Frage ist es wirklich am besten direkt bei der Kommune anzufragen, denn da sind die Aussagen rechtsverbindlich.
In so einem Forum wie diesem, da sind zwar Antworten, die sind aber manchmal wohl aus dem Bauch heraus oder auch wie jemand anders das macht. Dies muß aber ja nicht richtig sein und kann in anderen Kommunen schon wieder ganz anders aussehen.
Fragen die ich mir dazu Stelle:
Warum soll diese Bäume weg? Nur wegen der Aussicht oder dem Laub währe mir (währe ich der dortige komun. Fallbearbeiter) etwas dünn. Vielleicht stellt der Baumbestand ja ein Sicherheitsrisiko dar, oder ist krank. Das währe schon nachvollziehbar.
Auch eine Wiederaufforstung würde ich als entgegenkommen vorbereiten (soweit ich weiß ist das sogar verpflichtend 3 für einen) und Kronen und Astholz liegen lassen.
Der Zeitraum Mai ist ja schon recht spät, da sollte man auch die Brut und Setzzeit von Baumbrütern nicht ausser Acht lassen, obwohl das dort eher zweitrangig gesehen wird.
In welchen Bestandsverhältnis soll denn gefällt werden? Diverse Bäume ist da eine sehr ungenaue Angabe. Habe leider auch feststellen dürfen das durch eine Abholzung mancher Waldabschnitte die umgebenden Wälder besonders anfällig bei Sturm waren. Da knickten die Dinger einfach um und verursachten dann erst Hausschäden.
Du als gelernter Forstwirt solltest Dir mal gedanken machen ob diese Fällaktion überhaupt als Freundschaftsdienst läuft, denn bleibt diese Freundschaft auch noch falls Personen, oder Sachschäden entstehen. Kost und Logis sehe ich da (mit deinem Berufsstand) schon als Entlohnung.
Vielleicht ist es da doch besser ein regionales Unternehmen zu bezahlen. Das kostet zwar, dafür ist aber alles Abgesichert.