Krankenversicherung bei Wohnen in Deutschland, arbeiten in S.
Krankenversicherung bei Wohnen in Deutschland, arbeiten in S.
Hej zusammen!
Ich hoffe, von Euch kann mir vielleicht jemand weiterhelfen da ich mich etwas festgefahren habe....
Meine Situation: momentan wohnhaft und angestellt in Stockholm seit vielen Jahren, plane jedoch zum Jahreswechsel zurück nach D. zu ziehen. Für die erste Zeit in D. Werde ich meinen Anstellung auf 40% reduzieren und erstmal pendeln, dh alle 4-5 Wochen für 8 Tage zum Arbeiten nach S. fliegen. Keinen Job in D.
Da ich aber dann in Deutschland gemeldet sein werde und nicht mehr hier in S. (nur skatteregistrerad), habe ich keinen vollständigen Versicherungsschutz mehr über die Försäkringskassan, auch wenn ich immer noch meine feste Anstellung habe. Eu-karte gilt in dem Fall nicht. Versichere ich mich erstmal selber in D. bei gesetzl. KV kostet das mich ein kleines Vermögen, beantrage ich den Versicherungsschutz über das S1 Formular der Försäkringskassan gibt es einige Lücken... Und man muss alles vorstrecken im Fall der Fälle. Der Antrag braucht auch ca 1 Jahr zur Bearbeitung....
Was gibt's noch für Alternativen.?!
Es muss doch eine Möglichkeit geben, mich voll zu versichern wenn ich zudem eine feste Anstellung habe. Was kann mein Arbeitgeber tun, was ist üblich in solchen Fällen? Dass der Arbeitgeber im Ausland ist und ich aber in Deutschland wohne, dürfte doch kein Riesenproblem sein, ist ja alles innerhalb EU und dürfte es ja öfter geben diese Konstellation, nur sind die meisten dann wahrscheinlich schon grundversichert in D. wenn sie in Schweden einen Job annehmen.
Bin für jeden Tipp dankbar, so langsam drängt auch die Zeit....
Danke schonmal im Vorraus!
Nina
Ich hoffe, von Euch kann mir vielleicht jemand weiterhelfen da ich mich etwas festgefahren habe....
Meine Situation: momentan wohnhaft und angestellt in Stockholm seit vielen Jahren, plane jedoch zum Jahreswechsel zurück nach D. zu ziehen. Für die erste Zeit in D. Werde ich meinen Anstellung auf 40% reduzieren und erstmal pendeln, dh alle 4-5 Wochen für 8 Tage zum Arbeiten nach S. fliegen. Keinen Job in D.
Da ich aber dann in Deutschland gemeldet sein werde und nicht mehr hier in S. (nur skatteregistrerad), habe ich keinen vollständigen Versicherungsschutz mehr über die Försäkringskassan, auch wenn ich immer noch meine feste Anstellung habe. Eu-karte gilt in dem Fall nicht. Versichere ich mich erstmal selber in D. bei gesetzl. KV kostet das mich ein kleines Vermögen, beantrage ich den Versicherungsschutz über das S1 Formular der Försäkringskassan gibt es einige Lücken... Und man muss alles vorstrecken im Fall der Fälle. Der Antrag braucht auch ca 1 Jahr zur Bearbeitung....
Was gibt's noch für Alternativen.?!
Es muss doch eine Möglichkeit geben, mich voll zu versichern wenn ich zudem eine feste Anstellung habe. Was kann mein Arbeitgeber tun, was ist üblich in solchen Fällen? Dass der Arbeitgeber im Ausland ist und ich aber in Deutschland wohne, dürfte doch kein Riesenproblem sein, ist ja alles innerhalb EU und dürfte es ja öfter geben diese Konstellation, nur sind die meisten dann wahrscheinlich schon grundversichert in D. wenn sie in Schweden einen Job annehmen.
Bin für jeden Tipp dankbar, so langsam drängt auch die Zeit....
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Nina
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Re: Krankenversicherung bei Wohnen in Deutschland, arbeiten in S.
hallo, genau dafür gibt es das S1 Formular. Dass Försäkringskassa nicht die schnellste myndighet ist, ist leider so. Deshalb gilt immer bei Arbeitsaufnahme in Schweden gleich den Antrag auf Aufnahme stellen. Wie hast du denn, wenn du schon so lange in Schweden gearbeitet hast, deine Sjukpenning, VAB, und alle anderen Angelegenheiten sonst geregelt?
Ruf bei der FK an und schildere deinen Fall, dann geht es normalerweise mal schneller, dann solltest du das S1 bekommen, da du darauf einen Anspruch hast. Warum du schlechter behandelt werden solltest, erschliesst sich mir nicht. Du bleibst ja weiterhin in SE sozialversichert. Das steht im EU Sozialabkommen zw. SE/und DE. Deinem AG ist das vollkommen egal, der hat dir anscheinend auch nicht geholfen bei der FK-Anmedlung.
Ruf bei der FK an und schildere deinen Fall, dann geht es normalerweise mal schneller, dann solltest du das S1 bekommen, da du darauf einen Anspruch hast. Warum du schlechter behandelt werden solltest, erschliesst sich mir nicht. Du bleibst ja weiterhin in SE sozialversichert. Das steht im EU Sozialabkommen zw. SE/und DE. Deinem AG ist das vollkommen egal, der hat dir anscheinend auch nicht geholfen bei der FK-Anmedlung.
Re: Krankenversicherung bei Wohnen in Deutschland, arbeiten in S.
Hej, also da ich momentan noch hier gemeldet/folkbokförd bin, bin ich natürlich via Försäkringskassan in vollen Umgang versichert. Das Problem habe ich erst wenn ich umziehen und mich abmelden muss. Laut Försäkringskassan hat S1 auch einige Lücken, also so rundum wie momentan werde ich nicht versichert sein.
Ich habe nur gehört, dass der schwedische Arbeitgeber an die deutsche KV Beiträge zahlen kann (anstatt an die Försäkr. kassa), mein Arbeitgeber hat da aber gar keine Ahnung und ich habe die Hoffnung dass sich damit hier jemand ev auskennt oder schonmal in dergleichen Situation war.
Vielleixjt gibt's ja noch jemand der da eine Ahnung hat
LG Nina
Ich habe nur gehört, dass der schwedische Arbeitgeber an die deutsche KV Beiträge zahlen kann (anstatt an die Försäkr. kassa), mein Arbeitgeber hat da aber gar keine Ahnung und ich habe die Hoffnung dass sich damit hier jemand ev auskennt oder schonmal in dergleichen Situation war.
Vielleixjt gibt's ja noch jemand der da eine Ahnung hat
LG Nina
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Re: Krankenversicherung bei Wohnen in Deutschland, arbeiten in S.
Hej Nina,
so lange du in Schweden arbeitest und eine Personnummer hast,egal wieviel % bist du auch in Schweden voll versichert.
Du hast auch das Recht mit deiner schwedischen Krankenkasse in D behandelt zu werden .Genau wie mit der D Krankenversicherung in Schweden.
Wenn du wieder nach Deutschland umziehst und gemeldet bist dann bist du verpflichtet dich bei einer Krankenkasse anzumelden,eventuell auch als Selbstzahler.
Entsprechend deinem Einkommen must du dann bezahlen.
Wenn du in D versichert bist kannst du mit der Versicherungskarte auch in Schweden behandelt werden, nur in Schweden brauchst du die eigentlich
nicht wenn du eine Personnummer hast.
Deine Steuern werden dadurch aber nicht weniger.
Da du weiterhin in Schweden versichert bist mußt du das mit der Deutschen Krankenkasse besprechen und deine Krankenkasse inD kann ruhen.
Der schwedische Arbeitgeber zahlt nicht direkt an die Försäkringskassen sondern du zahlst Steuern in Schweden und daraus wird das schwedische
Gesundheitsystem bezahlt.
Wenn du in D versichert sein möchtest und Selbstzahler bist ,dann kannst du eventuell mit dem schwedischen Arbeitgeber verhandeln über einen höheren Lohn ,so das ein Teil deiner D Krankenversicherung von Arbeigeber getragen wird.
Wer hat das mit dem teilweise reduziertem Versicherungsschutz gesagt?
Mvh Werner
so lange du in Schweden arbeitest und eine Personnummer hast,egal wieviel % bist du auch in Schweden voll versichert.
Du hast auch das Recht mit deiner schwedischen Krankenkasse in D behandelt zu werden .Genau wie mit der D Krankenversicherung in Schweden.
Wenn du wieder nach Deutschland umziehst und gemeldet bist dann bist du verpflichtet dich bei einer Krankenkasse anzumelden,eventuell auch als Selbstzahler.
Entsprechend deinem Einkommen must du dann bezahlen.
Wenn du in D versichert bist kannst du mit der Versicherungskarte auch in Schweden behandelt werden, nur in Schweden brauchst du die eigentlich
nicht wenn du eine Personnummer hast.
Deine Steuern werden dadurch aber nicht weniger.
Da du weiterhin in Schweden versichert bist mußt du das mit der Deutschen Krankenkasse besprechen und deine Krankenkasse inD kann ruhen.
Der schwedische Arbeitgeber zahlt nicht direkt an die Försäkringskassen sondern du zahlst Steuern in Schweden und daraus wird das schwedische
Gesundheitsystem bezahlt.
Wenn du in D versichert sein möchtest und Selbstzahler bist ,dann kannst du eventuell mit dem schwedischen Arbeitgeber verhandeln über einen höheren Lohn ,so das ein Teil deiner D Krankenversicherung von Arbeigeber getragen wird.
Wer hat das mit dem teilweise reduziertem Versicherungsschutz gesagt?
Mvh Werner
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