Autogiro ohne personnummer
Verfasst: 1. September 2021 20:09
Hallo lieber Schwedenfreunde!
Ich bräuchte noch mal etwas Aufklärung bzw Hilfestellung zum Thema Autogiro.
Hintergrund:
Wir haben frisch eine Eigentumswohnung gekauft, die wir derzeit (nur) als Ferienwohnung nutzen.
Nun sind die ersten Probleme mit Zahlungen aufgetaucht, die ich so nicht erwartet hätte.
Konkret geht es um das „Wohngeld“ und das Breitbandabo. Hier werden die Rechnungen ausschließlich in Papierform an die Wohnungsadresse verschickt.
Da wir nur zeitweise vor Ort sind und auch die (uns noch nicht näher vertrauten) Nachbarn nicht ständig um Hilfe bei der Postbearbeitung bitten wollen, haben wir natürlich ein Problem, daß wir diese Rechnungen nicht zahlen können, weil wir sie schlicht nicht bekommen. Insbesondere Betrag und OCR ergeben sich jeweils nur aus der Rechnung.
Da bin ich auf das Autogiro-Verfahren als Lösung gestoßen.
Das erste Ansuchen wurde aber gleich abgelehnt mangels personnummer.
Hierzu führt meine Bank (Handelsbanken) aus:
Das Unternehmen brauche zum Einzug die personnummer und die Kundennummer, die mit den Daten, die bei der Bank hinterlegt sind, übereinstimmen müssen,
Wenn man so googelt findet sich auch in den ganzen Hinweisen und Formularen immer, daß die personnummer anzugeben wäre; einzige Ausnahme, die ich gefunden habe, ist dieses Formular hier:
https://nsr.se/wp-content/uploads/2020/ ... o-2020.pdf
Da ist zwar auch die Angabe der personnummer vorgesehen; weiter unten steht aber dann „KUNDNUMMER ENLIGT KONTOAVTAL MED BANKEN (FÖR DIG SOM SAKNAR SVENSKT PERSONNUMMER)“
Andererseits liest man immer wieder, auch in diesem Forum, von Einzelnen, die es „trotzdem“ hinbekommen haben.
Nachdem es sich bei Autogiro um ein einheitliches, bankenübergreifendes Verfahren handelt, kann es doch wohl nur generell funktionieren oder nicht - aber nicht vom Wohlwollen des jeweiligen Bankers abhängen?
Weiß jemand, wie nun die genaue (Rechts-) Lage ist?
Wenn es jemand hinbekommen hat: mit welchen Argumenten bzw „Ersatzdaten“ statt personnummer?
Ich hoffe, daß es doch noch irgendwie klappt.
Andernfalls sind die Schweden mit Mahnungen und Verkauf der Rechnungen an ein Inkassobüro recht fix, wie ich schon selbst erfahren mußte.
Vielen Dank!
/Alex
Ich bräuchte noch mal etwas Aufklärung bzw Hilfestellung zum Thema Autogiro.
Hintergrund:
Wir haben frisch eine Eigentumswohnung gekauft, die wir derzeit (nur) als Ferienwohnung nutzen.
Nun sind die ersten Probleme mit Zahlungen aufgetaucht, die ich so nicht erwartet hätte.
Konkret geht es um das „Wohngeld“ und das Breitbandabo. Hier werden die Rechnungen ausschließlich in Papierform an die Wohnungsadresse verschickt.
Da wir nur zeitweise vor Ort sind und auch die (uns noch nicht näher vertrauten) Nachbarn nicht ständig um Hilfe bei der Postbearbeitung bitten wollen, haben wir natürlich ein Problem, daß wir diese Rechnungen nicht zahlen können, weil wir sie schlicht nicht bekommen. Insbesondere Betrag und OCR ergeben sich jeweils nur aus der Rechnung.
Da bin ich auf das Autogiro-Verfahren als Lösung gestoßen.
Das erste Ansuchen wurde aber gleich abgelehnt mangels personnummer.
Hierzu führt meine Bank (Handelsbanken) aus:
Das Unternehmen brauche zum Einzug die personnummer und die Kundennummer, die mit den Daten, die bei der Bank hinterlegt sind, übereinstimmen müssen,
Wenn man so googelt findet sich auch in den ganzen Hinweisen und Formularen immer, daß die personnummer anzugeben wäre; einzige Ausnahme, die ich gefunden habe, ist dieses Formular hier:
https://nsr.se/wp-content/uploads/2020/ ... o-2020.pdf
Da ist zwar auch die Angabe der personnummer vorgesehen; weiter unten steht aber dann „KUNDNUMMER ENLIGT KONTOAVTAL MED BANKEN (FÖR DIG SOM SAKNAR SVENSKT PERSONNUMMER)“
Andererseits liest man immer wieder, auch in diesem Forum, von Einzelnen, die es „trotzdem“ hinbekommen haben.
Nachdem es sich bei Autogiro um ein einheitliches, bankenübergreifendes Verfahren handelt, kann es doch wohl nur generell funktionieren oder nicht - aber nicht vom Wohlwollen des jeweiligen Bankers abhängen?
Weiß jemand, wie nun die genaue (Rechts-) Lage ist?
Wenn es jemand hinbekommen hat: mit welchen Argumenten bzw „Ersatzdaten“ statt personnummer?
Ich hoffe, daß es doch noch irgendwie klappt.
Andernfalls sind die Schweden mit Mahnungen und Verkauf der Rechnungen an ein Inkassobüro recht fix, wie ich schon selbst erfahren mußte.
Vielen Dank!
/Alex