nachdem es von uns in den vergangenen Monaten eher weniger zu berichten gab (wir waren im Oktober / November mit Eurer Hilfe auf Maklersuche), hat es vergangene Woche dann geklappt: wir sind uns mit dem Verkäufer eines Häuschens in Siljansnäs / Leksand einig geworden

Aktuell arbeitet ein Makler an einem Vertragsentwurf und wir hoffen den in den kommenden Tagen auch abschließen zu können. Übergabe ist für den 16.08. dieses Jahres avisiert.
Gerade beschäftigt uns ein Detail des Kaufvertrages zu dem ich Euch gerne um Eure Meinung fragen würde:
Wir bekommen für den Kauf finanzielle Hilfe von Freunden aus DE mit denen Vertraglich eine Rückzahlung vereinbart ist.
Diese möchten für den unerwünschten Fall unseres ungeplanten, vorzeitigen Ablebens gerne die Sicherheit haben, dass sie das Haus verkaufen, den offenen "Kredit" tilgen und den übrigen erlös an unsere Erben (in dem Fall unsere Eltern) ausschütten können.
Im Gespräch schlug der Makler vor, unsere Freunde mit ihrem Anteil in den Kaufvertrag einzubeziehen, womit sie automatisch ins Grundbuch eingetragen würden und die entsprechende Sicherheit im Fall des Falles hätten. Allerdings müssten wir dann nach erfolgter Tilgung quasi einen erneuten Kaufvertrag über die "Anteile" unserer Freunde machen, was zu einer Änderung im Grundbuch, und wahrscheinlich auch zu einer erneuten Besteuerung führen würde.
Wie seht Ihr das?
Hätte jemand eine Idee oder vielleicht sogar Erfahrung wie sich die Sicherheit geschickter herstellen ließe?
Wie würde das mit regulären Banken im Falle einer Finanzierung laufen? Die werden doch bestimmt nicht als Eigner ins Grundbuch eingetragen, oder?
Ich freue mich schon auf Eure Kommentare!
Vielen Dank
/Ingo