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Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasst: 21. März 2021 22:33
von Kitechris
Hallo Schwedenfreunde,
wir haben und verändert und in letzten Jahr ein Haus gekauft. Das Haus welches wir bis dato hatten wurde nun aktuell unerwartet
mit Gewinn verkauft. Somit fallen Steurn an die meines Wissens um die 22 % liegen auf den Zugewinn abzg.Makler und Renovierungskosten.

Nun meine Fragen .

Unser Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Unser Ferienhaus wurde nie vermietet, somit privat genutzt.Somit nach deutschen Recht ist der Zugewinn steuerfrei.Da ja Steuern in dem Land fällig sind wo man seinen Hauptwohnsitz hat sollte dann in diesem Fall das auch zutreffen ?
Richtig oder falsch ?

Wenn ich nun in Schweden die Steuern abführen muss, gibt es doch die Möglichkeit den Kaufpreis der Neuimobilie gegen zu rechnen.
Ist das auch möglich wenn ich in 2020 gekauft habe und 2021 verkauft ? Oder rede ich generell blödsinn :o

Vielleicht kann mir jemand schon im Vorfeld ein paar Infos aus eigener Erfahrung geben, bevor ich das mit unserem Steuerberater bespreche.

Ich freue mich auf ein paar Anworten.

Hey då.

Chris

Re: Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasst: 22. März 2021 10:54
von Wolfi
Hallo Chris,

sprichst du schwedisch?

Auf der Seite vom Skatteverket ist alles beschrieben.

Re: Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasst: 26. März 2021 19:36
von Kitechris
Hallo Wolfi,
tatsächlich ist mein Schwedisch zu schlecht um da weiter zu kommen. Deshalb schreibe ich ja hier weil evtl. jemand Erfahrung mit dem Thema hat.
Nicht weil ich zu bequem bin.

Grüße Chris