Über "ramavtal" zur personnummer?

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Jag älskar Sverige
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Über "ramavtal" zur personnummer?

Beitrag von Jag älskar Sverige »

Hallo,

eine gute Freundin von mir hat folgendes Problem. Sie arbeitet seit März letzten Jahres für ein Übersetzungsbüro mit Sitz in Schweden. Die erhielt von dem Arbeitgeber ein "ramavtal" über den Zeitraum von 2 Jahren und hat auch schon diverse Aufträge für die Firma erledigt. Den Bruttolohn erhielt sie bisher in voller Höhe auf ihr Konto in Deutschland und mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird die Einkommenssteuer dann im kommenden Jahr auch in Deutschland gezahlt. In Deutschland hat sie noch ihren Wohnsitz.

Im Februar kommenden Jahres möchte sie dann aber permanent nach Schweden auswandern. Den "ramvatal" möchte sie als Beschäftigungsnachweis für die Anmeldung beim skatteverket (folkbokföring/personnummer) verwenden. Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (2 Jahre) ist natürlich schon mal super. Allerdings steht in dem ramavtal auch, dass jeder Auftrag, den der Arbeitnehmer für das Unternehmen ausführt, als eine separate allgemeine Zeitanstellung anzusehen sei und daher kein durchgehendes Arbeitsverhältnis zwischen diesen Aufträgen besteht. Arbeiten nach Bedarf also.

Kann mir vielleicht jemand aus dem Bauch heraus sagen, ob ein solcher ramavtal die Kriterien erfüllen könnte, die das skattverket an einen Arbeitsvertrag stellt, der als Voraussetzung für die Beantragung von folkbokföring/personnummer beizubringen ist?

Beste Grüße, Hanne
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ingo79
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Re: Über "ramavtal" zur personnummer?

Beitrag von ingo79 »

Hej!
Aus dem Bauch heraus könnte ich vielleicht indirekt etwas zum Thema beitragen: da eine personnummer in unserer Vorstellung auch beim Immo-Kauf vieles einfacher machen würde, hatten wir uns im September direkt online über die Homepage in englischer Sprache an das Skatteverket gewendet. Was soll ich sagen: die Antworten kamen prompt innerhalb von zwei Arbeitstagen und trafen die Themen immer im Kern. Unsere bisherigen Erfahrungen waren also alle durchwegs positiv, wobei ich natürlich ergänzen möchte, dass unsere Fragen eher allgemeiner Natur waren. Aber vielleicht wäre es ja einen Versuch wert?
Viel Erfolg!
annie
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Re: Über "ramavtal" zur personnummer?

Beitrag von annie »

Moin,

wenn sie einen 2 Jahresvertrag hat, kann sie auch in eine A-Kassa eintreten. Das bedeutet, sie hat danach Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich würde zudem in die zuständige Gewerkschaft eintreten, die haben in der Regel eine eigene A-Kassa. Damit dokumentiert man, das man sich dem schwedischen System zugehörig fühlt- das wird registriert!
Als ich vor vielen Jahren meinen beruflichen Weg in Schweden begann, wollte ich in keine Gewerkschaft und war auch in keiner A-Kassa. Bei der jährlichen Gehaltserhöhung bekam ich nicht ab. Auf meine Intervention sagte mir der damalige Geschäftsführer, da ich nicht in der Gewerkschaft wäre, bekäme ich nichts. Er könne dagegen nichts machen, ich solle doch auch wie alle anderen in die Gewerkschaft gehen. Das tat ich dann zähneknirschend, ich bekam die Lohnerhöhung nachträglich und war sofort in der zuständigen A-Kassa.

Annie
Jag älskar Sverige
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Re: Über "ramavtal" zur personnummer?

Beitrag von Jag älskar Sverige »

Vielen Dank! Das Problem wird vielleicht sein, dass ihre Einkünfte aus dem Übersetzungsgeschäft nicht regelmäßig fließen, je nach Auftragslage. Man wird auch nicht reich davon. Weiterhin hat meine Bekannte aber auch Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit zu erwarten hat. Sie schreibt hin und wieder Bücher, oft Artikel für Fachzeitschriften, verkauft mitunter Fotos und möchte in Schweden auch geführte Touren anbieten (ein Probelauf erfolgte bereits). Auch Tantieme für die Veröffentlichungen wirken sich über eine längere Zeit aus. Aber all das kommt nicht regelmäßig Monat für Monat, müsste aber dennoch in Schweden versteuert werden, wenn die jährlichen Einkünfte 19600 SEK übersteigen und sie permanent dort wohnt. Auf diese Summe sollte sie wohl gut kommen. Jedoch nicht in Form von sich monatlich stets wiederholenden festen Einkünften.

Rechnet man alle Einkünfte zusammen und teilt sie durch 12 Monate, dann werden es 5000 bis 8000 SEK pro Monat. Hinzu kommt dann noch eine Hinterbliebenenrente meiner Freundin (900 EUR). Da das Haus ohne Kredit erworben wird, reicht die Summe wohl gut zum Leben in Schweden. Nur müsste sie sich nach derzeitigem Stand in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichern, sofern sie nicht in das schwedische Sozialsystem rutschen kann. In Schweden zahlt sie dann aber auch über die Steuer ins Sozialsystem (Krankenkasse) ein. Es ist problematisch, vor allem wenn ich auf der Seite des skatteverket die Forderungen an den Arbeitgeber lese, der eine personnummer beantragt:

"Anställningsbeviset ska vara undertecknat av dig och din arbetsgivare och ska innehålla följande uppgifter:

ditt namn och din adress
din arbetsgivares namn och adress.
om anställningen gäller tills vidare eller för begränsad tid eller om det är en provanställning eller behovsanställning.
andra anställningsvillkor såsom tillträdesdag, uppsägningstid, arbetstider, semester, lön och förmåner.
beskrivning av arbetsuppgifter.
eventuellt kollektivavtal.
Skatteverket kan begära att du även ska skicka in andra handlingar som visar att du har ett arbete eller ska arbeta i Sverige. Det kan exempelvis vara ett kontoutdrag, uppgifter om din arbetsgivare eller en personalliggare. Tänk på att det är du själv som ska kunna visa uppgifter om ditt arbete för Skatteverket."

In dem Vertrag mit dem Übersetzungsbüro macht mir mit Blick darauf der Satz: "Varje tillfälle som Arbetstagaren utför arbete för Bolaget ska betraktas som en separat allmän visstidsanställning och inget anställningsförhållande råder således mellan arbetstillfällena." etwas Sorgen, denn dieser Satz sagt ja eigentlich aus, dass es sich um eine behovsanställning handelt.

Hilft in einem solchen Fall eine A-Skatt wirklich weiter?

Beste Grüße
Hanne
MarieLouise
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Re: Über "ramavtal" zur personnummer?

Beitrag von MarieLouise »

Soviel ich sehen kann, ist der Vertrag den deine Freundin hat kein „anställningsbevis“ sondert ein Vertrag zwischen zwei Geschäftspartnern. Sie ist also nicht von dem Übersetzungsbüro angestellt und das ist auch das normale in der Bransche. Deine Freundin arbeitet in Deutschland freiberuflich und wenn sie nach Schweden zieht, wird sie eine „enskild Firma“ gründen müssen. Sie hat das Recht sich für 3 Monate ohne Anmeldung in Schweden aufzuhalten. In dieser Zeit muss sie dann „uppehållsrätt“ und Personennummer beantragen und da wird sie angeben, dass sie die Absicht hat eine „enskild Firma“ zu gründen um mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit weiter zu arbeiten. Die Dokumente die sie da einreichen muss sind andere als die, die ein Angestellter einreicht – am besten erkundigt man sich dazu beim Finanzamt „Skatteverket“.

Soviel ich weiß, muss man beweisen können, dass die Summe die man verdient für den Aufenthalt ausreicht. Irgendwo habe ich für eine alleinstehende Person die Summe ca. 5.ooo,- Kronen, die nach Zahlung der Wohnkosten übrig sein muss, gesehen, aber das müsste deine Freundin erst untersuchen. Sie braucht also keinen A-skattsedel sondern einen F-skattsedel (F = företagare). Das die Einkünfte nicht regelmäßig einfließen ist, glaube ich, kein Problem, das ist ja für allen Freiberuflern der Fall.
Jag älskar Sverige
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Re: Über "ramavtal" zur personnummer?

Beitrag von Jag älskar Sverige »

Hej MarieLouise!

Vielen Dank für Deine Antwort! Das klingt irgendwie einleuchtend. Ich werde es meiner Bekannten so einmal weiterleiten. Hauptsache die Mitarbeiter vom Skatteverket kommen bei so vielen unterschiedlichen Einkünften nicht durcheinander :? Naja, die Hauptsache ist dann ja wohl nur, dass ihre Hinterbliebenenrente nicht mit den freiberuflichen schwedischen Einkünften in einen Topf und dann womöglich noch einmal versteuert wird.

Beste Grüße, Hanne
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