Rechte eines Käufers wenn Mängel festgestellt werden?
Verfasst: 22. August 2017 13:41
Hallo zusammen,
mich würde einmal interessieren, welche Rechte eigentlich der Käufer einer Immobilie in Schweden hat, wenn er Mängel findet, auf die Ihn der Verkäufer nicht vorher aufmerksam gemacht hat. Sagen wir mal beispielhaft sowas wie Schimmel an den Wänden. Hat man dann einfach Pech gehabt oder bestehen hier Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrages oder ähnliche Mittel sich hier zu behelfen?
Wäre echt gut. wenn mir hier vielleicht jemand den ein oder anderen nützlichen Hinweis geben könnte.
Besten Dank!
mich würde einmal interessieren, welche Rechte eigentlich der Käufer einer Immobilie in Schweden hat, wenn er Mängel findet, auf die Ihn der Verkäufer nicht vorher aufmerksam gemacht hat. Sagen wir mal beispielhaft sowas wie Schimmel an den Wänden. Hat man dann einfach Pech gehabt oder bestehen hier Möglichkeiten zur Rückabwicklung des Kaufvertrages oder ähnliche Mittel sich hier zu behelfen?
Wäre echt gut. wenn mir hier vielleicht jemand den ein oder anderen nützlichen Hinweis geben könnte.
Besten Dank!