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besiktningsklausul

Verfasst: 14. Januar 2014 17:16
von ankabi
Hallo,
wir scheinen endlich das passende Haus gefunden zu haben. Bei dem Haus handelt es sich um ein dödsbo, daher ist es für uns ein Muß eine besiktning zu machen. Bei der visning sind uns nämlich einige Sachen aufgefallen, die wir gerne näher beleuchten wollen.
Wir wollen natürlich vor dem Kauf die besiktning haben. Vom Makler kam nun der Vorschlag, den Kaufvertrag vorher zu unterzeichnen mit einer sogenannten besiktningsklausul.
Der Makler wäre somit auf der sicheren Seite. Doch ist es auch für uns sicher? Welche Mängel berechtigen unsvom Vertrag zurückzutreten?
Es wäre super, wenn sich jemand hier auskennt und uns helfen kann.
Liebe Grüße aus dem verschneiten värmland
ankabi

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 14. Januar 2014 18:36
von eelchen
Also so aus dem Bauch heraus - ich würde es nicht machen! Ich kenne mich zwar mit rechtlichen Dingen, wenn Ihr vom Kaufvertrag zurücktreten wollt, nicht so aus, aber ich kann mir vorstellen, daß das nicht ohne sein wird. Vielleicht ist das Haus schwer verkäuflich und der Makler will es auf diese Weise los werden ....

eelchen

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 18. Januar 2014 18:19
von ronjamor
Soweit ich weiß, behielte der Makler den köpepenning. Ansonsten kannst du wohl ohne weiteres Zurücktreten.
Gruß ronjamor

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 26. Januar 2014 07:46
von ankabi
danke euch, haben nun den kaufvertrag unterzeichnet und am dienstag dann die besiktning, sind dort unvorhergesehene schäden, kann man vom kaufvertrag zurücktreten:-)
liebe grüße ankabi

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 26. Januar 2014 14:21
von ronjamor
Na dann viel Glück! Wo genau seid ihr jetzt gelandet?
Gruß ronjamor

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 28. Januar 2014 10:07
von ankabi
das haus liegt in der nähe von amotfors, ca. 20 km von arvika entfernt

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 29. Januar 2014 17:24
von ronjamor
Wie ging's mit der Besichtigung? Der köpepenning sind ja immerhin 10 %, falls ihr zurücktreten wollt.

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 29. Januar 2014 18:11
von ankabi
nicht so rosig, sind schäden an den grundbalken... mal sehen, was das kostet und ob der verkäufer mit weniger zufrieden ist...

Re: besiktningsklausul

Verfasst: 2. Februar 2014 12:20
von ronjamor
Oh je. Aber würd mich mal interessieren, ob euch das gelingt.
Naja, irgendetwas findest du immer. Bei älteren Häusern muß man eben mit saftigen Mehrkosten rechnen. Und ihr sucht ja auch schon so lange. Die Auswahl ist halt begrenzt.... Nach meiner Erfahrung ist es übrigens ne natürliche Reaktion, wenn man nach dem Kauf erstmal nen Katzenjammer kriegt....