Schwedische Untersuchung: RyanAir missachtet Fluggastrechte
Verfasst: 31. Januar 2012 14:59
Die Billigfluggesellschaft Ryanair reagiert nur unzureichend auf Beanstandungen der Verbraucherschutzbehörde. Wie eine Untersuchung des Schwedischen Fernsehens zeigt, kam Ryanair nur in zwei Drittel aller Schadenersatzklagen dem Rat der Behörde nach. Dabei handelte es sich um Kostenerstattung bei verspäteten oder eingestellten Flügen sowie verloren gegangenem Gepäck.
Die skandinavische Airline SAS richtete sich im Vergleich dazu in sämtlichen Fällen nach den Entscheidungen der Behörde. In einem Kommentar erklärte Ryanair, die Fluggesellschaft sehe es als unnötig an, die Beschlüsse schwedischer Behörden zu befolgen. Man richte sich vielmehr nach dem EU-Gesetz zu den Fluggastrechten.
(Quelle: Radio Schweden)
Die skandinavische Airline SAS richtete sich im Vergleich dazu in sämtlichen Fällen nach den Entscheidungen der Behörde. In einem Kommentar erklärte Ryanair, die Fluggesellschaft sehe es als unnötig an, die Beschlüsse schwedischer Behörden zu befolgen. Man richte sich vielmehr nach dem EU-Gesetz zu den Fluggastrechten.
(Quelle: Radio Schweden)