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Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 10. Juli 2010 16:35
von Hausfreund
Moin, moin, :-flagge2

an alle. Ich habe eine rechtliche Frage an alle die ein Haus in Schweden haben oder sich damit auskennen. Auf unserem Grundstück ca. 1300m² steht ein Geräteschuppen von 3 x 4m und ein Kinderspielhaus von 2 x 2m. Jetzt würde ich gerne noch ein Saunahaus mit Kaminholzlager auf dem Grundstück bauen. Das gute Stück soll etwa 3 x 4,5m groß werden, keine Betonplatte oder Fundament haben und aus Holz sein.
Das Haus steht in Dalarna am Siljansee für den Fall das es da regionale Unterschiede gibt.

1. Frage: Wie groß darf ein Haus/Schuppen sein damit ich ohne Baugenemigung bauen darf?

2. Frage: Gibt es eine Bestimmung über die Anzahl solcher Hütten auf einem Grundstück?

3. Frage: Muß man von den Nachbarn eine Genemigung zum bau einholen? Die Hütte soll nicht direkt an eine Grundstücksgrenze.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Gruß Marc :wink:

Re: Baugenemigung für Saunahaus

Verfasst: 10. Juli 2010 20:56
von Manu-Risnäs
Hej Hausfreund

erkundige dich besser bei deiner Komune ,das es von Komune zu Komune anders ist .

Dort bekommst dann auch eine Aussage mit der du etwas Anfangen kannst .

Re: Baugenemigung für Saunahaus

Verfasst: 22. August 2010 22:41
von dazan
Hallo, Hausfreund!

Hast du inzwischen schon was erfahren können?

_______________________

LG
dazan

Re: Baugenemigung für Saunahaus

Verfasst: 23. August 2010 16:47
von snickare
Hej Hausfreund,

ohne Genehmigung darfst Du bis 15 qm bauen, nicht höher als 3 m und nicht näher als 4,5 m zur Grundstücksgrenze und zum Haus. Möchte Du dichter an Deinem Nachbarn bauen, frage ihn und lass Dir eine schriftliche Genehmigung von ihm ausstellen.

Hier kannst Du nachlesen:

http://www.viivilla.se/Exterior/Garage- ... bodar.aspx

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 23. August 2010 21:05
von richadrichy
Hej snickare :superok: :superok: :superok:

das hab ich mich auch schon gefragt... will auf meinem Grundstück auch ne Außensauna bauen.

Danke nochmals für die Info

Re: Baugenemigung für Saunahaus

Verfasst: 23. August 2010 22:01
von dazan
snickare hat geschrieben:
ohne Genehmigung darfst Du bis 15 qm bauen, nicht höher als 3 m und nicht näher als 4,5 m zur Grundstücksgrenze und zum Haus.

Coole Sache!
15 qm, das langt ja sogar für eine Garage oder Gästestuga...

Danke, Snickare!

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 24. August 2010 07:52
von snickare
Hej,

ich habe nur geschrieben wie die Vorschriften sind, jetzt kommen die Einschränkungen :-)
Wenn Du vorher schon ein kleines Gebäude errichtet hast, z.B. eine leckstuga von 5 qm, dann kannst Du nicht so einfach weitere 15 qm bebauen. Du darfst auch nicht Dein Haus einfach um 15 qm erweitern! Ist Dein Haus am See gelegen muss der Abstand zum See, so glaube ich, mindestens 50 m für das geplante Gebäude sein!

Aber es ist immer am leichtesten wenn Ihr zu Eurer Kommune geht und dort in der "Plan- och bygglovavdelningen" nachfragt. Nehmt dazu Euren Lageplan vom Haus mit wo auch die Grundstücksgrenzen und die Hausbezeichnung eingetragen sind (z.B. Vimmerby 1:15). Ihr bekommt immer gleich eine Antwort und solltet Ihr eine Genehmigung brauchen so dauert das keine zwei Wochen und ist günstig im Vergleich zu D-Land. Für eine Baugenehmigung bei Seelage müßt Ihr allerdings zwei Anträge stellen, sind aber nur für beide Anträge zwei magere Seiten. Lycka till!

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 24. August 2010 10:46
von dazan
Übrigens, falls man das Saunahaus mit einem Holzofen bauen möchte, braucht man dann für den Ofen eine Genehmigung?

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 24. August 2010 13:12
von snickare
Sicher bin ich mir nicht, aber ich denke der Schronsteinfeger muss den Saunaofen abnehmen.

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 25. August 2010 11:21
von Fjällkompis
Hej, die 15 qm gelten für ALLE genehmigungsfreien Gebäude auf dem Grundstück. Die Flächen werden addiert! Hast Du schon einen 12 qm-Schuppen, dann bleiben Dir für ein weiteres genehmigungsfreies Gebäude noch 3 qm. Alles andere muss genehmigt werden. Früher waren es mal insgesamt 10 qm, das Gesetz ist erst vor kurzem geändert worden. Das ist ganz sicher so, habe ich gerade gelesen. Stichwort im Netz "Friggebod" (benannt nach der ehemaligen Bauministerin Birgit Friggebo)

Grüße!
kompisen

P.S. Wir haben eine Sauna in eine vorhandene Hütte gebaut und niemanden nach einer Genehmigung für den Ofen gefragt. In jeder Jagd-/Rast-/Wander-/Anglerhütte steht so ein kleiner Ofen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle eine Baugenehmigung haben. Aber frag ruhig bei der Kommune.

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 25. August 2010 11:39
von dazan
Fjällkompis hat geschrieben:Hej, die 15 qm gelten für ALLE genehmigungsfreien Gebäude auf dem Grundstück. Die Flächen werden addiert! Hast Du schon einen 12 qm-Schuppen, dann bleiben Dir für ein weiteres genehmigungsfreies Gebäude noch 3 qm.

Gut zu wissen. Danke!

Wie habt ihr das mit dem Saunaofen gemacht? Ist es ein "Fertigofen"? Oder gemauert?

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 25. August 2010 12:08
von Fjällkompis
Das ist kein feriger Saunaofen sondern ein einfacher kleiner Eisenofen, wie er gerne für Jagdhütten o.ä. verwendet wird, mit einer selbstgeschweißten stenkassett oben drauf. Ich suche gleich mal den Link.

Hier noch was zum skithus:

http://www.fritidstoa.se/

oder suche "torp-isak"

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 25. August 2010 12:09
von Fjällkompis

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 25. August 2010 21:36
von dazan
mit einer selbstgeschweißten stenkassett oben drauf
da würde ich noch einen wasserboiler draufschweißen...

Re: Baugenehmigung für Saunahaus

Verfasst: 25. August 2010 22:31
von Fjällkompis
... dann hast Du aber Dampf in der Hütte :D