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Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 1. Februar 2010 16:34
von Usinger
Hallo
Da es bei mir ernst wird mit den Plänen in S zu arbeiten hab Ich mal ein Par Fragen .....
Gibt es in S sowas wie einen Lohnsteuerjahresausgleich ?
Was kommt an Steuern auf mich zu ??
Welche Umrechnungsgebueren kommen auf mich zu wenn ich geld von S nach D Ueberweisen will ???
Sorry wen das schon mal Irgendwo gefragt wurde
Danke
Jens
Re: Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 1. Februar 2010 19:07
von hansbaer
[quote="Usinger"
Gibt es in S sowas wie einen Lohnsteuerjahresausgleich ?
[/quote]
Ja, so könnte man es nennen. Jeder erhält im Frühjahr eine Steuererklärung mit den vorläufigen Daten. Wenn man etwas zusätzlich anzugeben hat, kann man dies dann machen. Wenn nicht, reicht sogar eine SMS, um alles zu bestätigen. Bis Anfang Mai muss man es jedenfalls einreichen, und das zuviel abgezogene Geld hat man dann bis Midsommar.
Was kommt an Steuern auf mich zu ??
Man zahlt ca. ein Drittel bis zu einem Bruttogehalt von rund 3000 € - der genaue Steuersatz hängt vom Wohnort ab und liegt im Bereich 29 bis 33%. Darüber hinaus steigt der Steuersatz langsam an. Allerdings sind 3000 € schon über dem schwedischen Durchschnitt.
Sozialabgaben etc. sind in den Steuern schon enthalten.
Welche Umrechnungsgebueren kommen auf mich zu wenn ich geld von S nach D Ueberweisen will ???
Das geht per EU-Überweisung. Die laufen alle in Euro und es wird nach einem sehr guten Kurs umgerechnet. Üblicherweise werden 10 kr Gebühr pro Überweisung abgezogen. Welchen Hintergrund dies hat, weiß ich aber nicht. Ich habe auch schon irgendwo gelesen, dass die 10 kr anfallen, weil man von der Bank eine Benachrichtigung mit der Post erhält.
Re: Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 14. Februar 2010 12:30
von Usinger
Okay aber was kann Ich alles absetzen ?
Ist das so wie in D oder gibt es diese möglichkeiten nicht (z.b. doppelte Haushaltsführung usw.)
Kennt jemand evtl. einen Steuerberater in D der sich auf Schweden spezialisiert hat ?
VG
Jens
Re: Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 14. Februar 2010 12:50
von hansbaer
Die Möglichkeiten sind im Vergleich zu Deutschland verschwindend gering. (Gott sei Dank...)
Absetzbar sind verschiedene arbeitsbezogene Ausgaben: Reisen zur Arbeit (sofern sie 8000 kr übersteigen), doppelter Wohnsitz. Weiterhin kann man absetzen: Ausgaben für Pensionssparen, Ausgaben für Zinsen auf Immobilienkredite und noch ein paar anderen finanzgeschäftliche Dinge (Fondverluste und so).
Weil die ganze Steuererklärung nur zwei Seiten hat, von der eine Seite zudem für geschäftliche Tätigkeit ist, reichen in der Regel die Informationen, die man im beigelegten Heftchen erhält, vollkommen aus. Bei Bedarf kann man per E-Mail das Skatteverket kontaktieren. Daher gibt es sowas wie einen Steuerberater für Privatleute eigentlich nicht.
Re: Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 14. Februar 2010 13:49
von Usinger
Danke das hilft mir schon sehr weiter ....
Re: Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 15. Februar 2010 14:35
von Brelinger
Hej!
noch eine super Sache: das Internet - unter
http://www.skatteverket.se" onclick="window.open(this.href);return false; findest Du übersichtlich und klar verständlich alle möglichen Antworten und es wird beschrieben wie und wo man das Ganze einträgt.
Generell wird dies so einfach, weil es A: nicht so viel zum einreichen gibt wie in DE und B: das Behördendeutsch der Schweden einfach besser ist.
Durch die recht hohe Transperenz im System bekommst Du dann auch Deine Erklärung, wie schon geschrieben, fast "fertig" ausgefüllt zugeschickt. Schau Dich mal auf der Seite des Skatteverkets um, da gibt es auch eine Mustererklärung.
Cheers, der Brelinger
(ach wirklich super die Internetauftritte der Behörden hier - das können 'se die Herrn Schweden
)
Re: Lohnsteuerjahresausgleich in Schweden
Verfasst: 15. Februar 2010 15:11
von damoin
will nur eben anmerken, das wenn du ne e-ligitmation besitzt, deine erklärung ( deklaration ) auch online machen kannst.
ich hab meine immer online gemacht und vor mitsommer mein Geld gehabt, meistens als einer der ersten
umzug von de nach se ist bei rekrutierung durch ein schwedische firma, abestzbar, hab meine 4.780 € 2008 zurück bekommen vom Umzug, da meine Firma mir diese bescheinigung ausgestellt hatte, für skatteverket
doppelte haushaltsführung, hatte ich auch angegeben, nur nicht anerkannt - warum auch immer