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Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 4. Januar 2010 17:00
von MartinMZ
Hallo,
wir sind immer noch am überlegen und planen in Sachen Schweden.
Nun geht es uns auch um die Themen wie Absicherung für den Fall das, etc. Wenn wir einen Arbeitsvertrag haben und nun jemand arbeitslos wird. Was dann ?
Folgende Modelle wären denkbar:
- 6 monatige Anstellung als Saisonarbeiter. Danach wird versucht einen weiteren Job als Anschluß zu finden. Haben
wir dann schon Ansprüche erworben um Unterstützung zu erhalten, oder müssen wir dann von "ersparten Leben" ?
- Festvertrag und nach 6-12 Monaten wird gekündigt, bzw die Probezeit beendet ?
Ich denke man sollte sich auch über solche Dinge Gedanken machen und das ganze nicht nur schön sehen !
Wie lange muss ich einzahlen um einen Anspruch zu bekommen ? Es gibt ja die die Arbeitslosenkasse für einen Grundbetrag und dann die A-Kassan, bzw. die Versicherung bei Eintritt in eine Gewrkschaft für einen höhren Ausgleich.
Vielen Dank für eure Mithilfe !!
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 4. Januar 2010 17:40
von hansbaer
MartinMZ hat geschrieben:
Wie lange muss ich einzahlen um einen Anspruch zu bekommen ? Es gibt ja die die Arbeitslosenkasse für einen Grundbetrag und dann die A-Kassan, bzw. die Versicherung bei Eintritt in eine Gewrkschaft für einen höhren Ausgleich.
Ich glaube, da liegst du einem Irrtum auf. Die A-Kassa ist die Arbeitslosenversicherung - abgesehen von ihr gibt es nur die Sozialhilfe. Eine staatliche Versicherung im deutschen Sinne gibt es nicht.
Man muss 12 Monate Mitglied gewesen sein, um Leistungen beziehen zu können. Also ist es in beiden von dir beschriebenen Szenarien kaum denkbar, dass du daraus Unterstützung beziehen kannst.
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 13. Januar 2010 15:10
von nordsüchtig
Hallo!
Leider liegt hansbaer da etwas falsch:
Die Voraussetzungen für eine geringe Grundabsicherung (max. 320kr pro Tag abzgl. Karenzwoche) ist, dass man in einem bestimmten Zeitraum vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (die letzten 12 Monate vor dem Tag des Eintritts des Arbeitslosigkeit bzw. Meldung bei arbetsförmedlingen) mindestens 6 Monate gearbeitet hat und mindestens 80Std. monatlich. Natürlich muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, willig sein, etc. und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Es gibt aber Ausnahmeregelungen, bspw. für Saisonarbeiten, im Gastrogewerbe, etc. so dass man dort in den letzten 12 Monaten zusammenhängend 480Std. gearbeitet haben muss und da bei zu beachten ist, dass man in mindestens einem Monat mindestens 50 Std. zusammenhängend gearbeitet hat. Diese Grundversicherung zahlt die Alfa-Kassan aus. Für diese Grundabsicherung muss man nichts extra bezahlen. Dannn gibt es noch die freiwillige "Zusatzversicherung" (man muss kein Gewerkschaftsmitglied dafür sein, obwohl dies manchmal ein paar Kronen spart - außerdem seit Juli 2009 sind diese Kassen (es gibt 32 St.)frei wählbar, man kann sich die günstigste aussuchen und auch wechseln, sogar wenn man arbeitslos ist. Auch der Eintritt in fachbezogene ist vereinfacht, man braucht nur den letzten Job in diesem Gebiet gehabt zu haben. Zusätzlich zählten in 2009 alle Mitgliedsmonate doppelt). Diese Zusatzversichrung kostet so zwischen 420 und 450kr pro Monat und ist bspw. auch bei Alfa-Kassan möglich. Als Gegenleistung bei Arbeitslosigkeit gibt es nach 12-monatiger Mitgliedschaft eine einkommensabhängige "Verdienstausfallversicherung" von bis zu 680kr am Tag.
Gruß, Heliane
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 14. Januar 2010 21:00
von MartinMZ
Hallo Heliane,
verstehe ich das dann wie folgt richtig ?:
Bei Saisonarbeit:
In den letzten 12 Monaten muss man 480 Stunden am Stück arbeiten. Wenn ich dann in 6 Monaten 160 Stunden pro Monat arbeite sind das dann 960 Stunden und somit steht uns dann die Grundversorgung von 320 kr pro Tag zu (Vierköpfige Familie). Wenn ich einen Job finde der als Saisonarbeit deklariert ist (z.B. April bis September) und durchgehend arbeite habe ich danach Anspruch auf die Grundversorgung, oder stehe ich dann ohne was da ? Bei einem neuen Job fällt das dann logischerweise weg. Es ist klar das 9.600 kr nicht viel sind und wohl auch versteuert werden müssen.
Bei Festanstellung:
Nur verstehe ich nicht das man in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit 6 Monate gearbeitet haben muss mit mindestens 80 Stunden pro Monat. Wenn ich z.B Januar bis Ende Juni einen Job habe und am Juli Arbeitslos bin habe ich dann Anspruch ? Das mit den 12 und 6 Monaten ist verwirrend. Oder geht es darum das ich mich z.B im Januar Arbeitssuchend melde, im Juli einen Job finde und der dann zum Ende Dezember gekündigt wird. Dann habe war ich 12 Monate gemeldet und habe 6 Monate gearbeitet.
Was ist wenn man in Schweden ist und dann in die freiwillige Absicherung eintritt. Dann habe ich nach 12 Monaten Beitragszahlung Anspruch, auch wenn ich z.B. nur 6 Monate gearbeitet habe ?
Danke und Gruß !
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 15. Januar 2010 04:34
von nordsüchtig
Bei Saisonarbeit:
bei den 960 Std. liegst Du richtig - Anspruch wäre vorhanden! Ob Du allerdings den Höchstbetrag von 320kr erhalten würdest, vermag ich nicht zu sagen ... gehaltsabhängig und abhängig von der Arbeitsstundenzahl. Wenn Du von April bis September arbeiten würdest und also mindestens einen Halbtagesjob hättest, hättest Du Anspruch auf Grundversorgung.
Aber erst einmal eine kleine Berichtigung: Leider ist es nix mit 9600kr ... die Unterstützung wird nur von Mo-Fr ausgezahlt, auch wird Dir eine Karenzwoche abgezogen, weiterhin ein kleiner Betrag (den ich leider gerade nicht im Kopf habe), wenn Du kein Mitglied in einer A-kassa bist - ich glaube so knapp 20kr.
Bei Festanstellung:
Wenn Du von 1. Jan-30. Juni gearbeitet hättest: Anspruch erfüllt.
Wenn Du bspw. von 1. Jan-30. April und vom 1.Juni - 31. Juli gearbeitet hättest: Anspruch erfüllt.
Beide Möglichkeiten unter der Vorraussetzung von mind. 80 Std. monatlich.
Eigentlich einfach: Du könntest ja auch 3 Jobs für jeweils 2 Monate innerhalb eines Jahres gehabt haben. Wenn Du mind. 80 Std. monatl. gearbeitet hättest - Anspruch erfüllt.
Deine dritte Frage: Ja, das hast Du richtig verstanden. Wobei man als arbeitslos gemeldetes Mitglied nur einen ermäßigten Satz bezahlen muss.
Aber hast Du mal an die Möglichkeit eines Nystartjobs oder Praktikums gedacht? Bei ersterem übernimmt arbetsförmedlingen 80% der Gehaltskosten des Arbeitgebers bei einer Mindestanstellung von 6-12 Monaten, bei der zweiten Möglichkeit wird ein Praktikum meist für 3 Monate mit einer Verlängerungsmöglichkeit von weiteren 3 Monaten gewährt. Dabei wirst Du von der Försäkringskassa "bezahlt" ... so rund 4500kr (bei 5 Arbeitstagen in der Woche) und erhältst zusätzlich Spritgeld/Fahrkostenerstattung. Wird oft als Sprachpraktikum oder Einstieg in die schwed. Arbeitswelt gewährt, doch wohl eher nicht beim Beerenpflücken.
Ziel dieser Angebote ist natürlich eine Übernahme von seiten des Arbeitgebers, aber oft wird es auch nur von deren Seite ausgenutzt. Abe zumindest in dieser Zeit sicher und man hat Zeit sich etwas neues zu suchen und einen Vorteil: Erfahrung am schwed. Arbeitsmarkt gesammelt, sprachliche Praktik erfahren, kann sich bei Kollegen umhören, etc.
Beide angesprochene Möglichkeiten sind bei Arbeitgebern (denen dadurch keine Verpflichtungen entstehen) recht beliebt. Nur den Job solltest Du Dir selber suchen, das ist effektiver.
Mit Kindern - ihr seid ja zu viert - habt ihr auch Anspruch auf Wohngeld und Kindergeld.
Sollte ich mich missverständlich ausgedrückt haben, frag einfach noch mal nach.
Gruß,
Heliane
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 15. Januar 2010 12:58
von damoin
Anzumerken sei, das ein jeder, der eine Festanstellung in Schweden hat, unbedingt die Zusätzliche Arbeitslosenversicherung abschließen sollte.
Ich habs auch gemacht gehabt und hatte dann 860,- SEK am Tag bekommen für 6 Monate, danach gings auf 590,- SEK runter. Wird ja auch nur für 1 Jahr gewehrt.
War damal bei IF Metall und sobald ich wieder am Arbeiten bin in Schweden, werd ich auch diese Zusatzversicherung wieder machen. Waren 250 oder 280 SEK im Monat vom Bruttoverdienst. Geht auch ohne Mitglied zu sein in einer Gewerkschaft, dann wird der Beitrag aber Teurer.
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 20. Januar 2010 12:26
von Haro
Hejsan alle,
die Beschreibung von Heliane oben entspricht schon dem jetzigen Stand. Meine Frau hat den ganzen Vorgang auch vor einiger Zeit hinter sich gebracht. Sie wollte auch eine Arbeitslosenversicherung bei der A-kassa abschließen, konnte das aber nicht weil sie durch eine befristete Teilzeitstelle nicht auf die 80 Std. kam was sich aber durch eine spätere Festanstellung geändert hat. Uns wurde das mit der Grundsicherung von 320 kr auch so erklärt, nur wer voll abgesichert sein will muß sich bei der A-kassa oder Branchenüblichen Gewerkschaften für ca. 450 kr zusätzlich absichern.
Diese Arbeitslosenversicherung der A-kassa ist übrigens bei meiner Frau letzten Monat 40 kr günstiger geworden.
Es gibt noch die Möglichkeit, wenn man als Arbeitsloser nach Schweden geht sich das Formular E-303 http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... 0er/e-303/" onclick="window.open(this.href);return false; vom Arbeitsamt in Deutschland aushändigen zu lassen, dann bekommt man in Schweden noch drei Monate Arbeitslosengeld aus Deutschland.
Desweitern sollte sich jeder der nach Schweden geht, wenn er Anspruch darauf hat das Formular E-301 http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... 0er/e-301/" onclick="window.open(this.href);return false; aushändigen lassen. Einen Anspruch darauf hat man, wenn man innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hat.
Das Formular benötigt man für den Fall das man in Schweden gearbeitet hat und innerhalb von weiß nicht genau, glaube aber es waren vier Jahren wieder arbeitslos wird. Dann hat man auch in Schweden noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Auf Grund dessen das in den meisten Fällen die Ansprüche unterschiedlich sind empfehle ich immer genauere Infos bitte den entsprechenden Internetseiten zu entnehmen und sich selbst beim der zuständigen Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/" onclick="window.open(this.href);return false; über die Formulare E-301 und E-303 und den einem zustehenden Ansprüchen zu informieren.
Viele Grüße aus Småland
Harald
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 20. Januar 2010 13:10
von damoin
Auch für Rückwanderer die aus Schweden nach Deutschland gehen, ist der E 301 Pflicht.
Man bekommt erstens die Zeit angerechnet in Deutschland und zweitens auch die Rentenerwerbschaft aus Schweden.
Was Arbeitslosengeld angeht, so muss man erst 1 Tag Sozialversicherungspflichtig in Deutschland Arbeiten, um die Zeiten aus Schweden voll im Geldbereich anerkannt zu bekommen.
So war es bei mir, als 27.04.2009 zurück bin
.
Re: Was wenn Arbeitslos in Schweden: Ab wann hat man Anspruch ?
Verfasst: 20. Januar 2010 17:16
von nordsüchtig
@Haro
... aber eine Ergänzung:
Seit Sommer letzten Jahres braucht man nicht mehr die monatliche Mindeststundenanzahl für den Eintritt in die A-Kassa zu erfüllen ... man kann auch eintreten, wenn man weniger arbeitet oder sogar arbeitslos ist, was sich aber leider nur in der Erfüllung der Anwartschaftszeit und nicht als barwerte Leistung im Versicherungsfall (Eintritt der Arbeitslosigkeit) bemerkbar macht.
Ansonsten sind Deine ergänzenden Ausführungen zu evtl. Ansprüchen aus D völlig richtig.
Gruß,
Heliane