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heiraten - anderes namensrecht als in de? doppelnamen

Verfasst: 18. Juli 2009 09:50
von nightbow
(gelöscht - sorry leute)

Verfasst: 21. Juli 2009 14:51
von scandec
So weit ich weiss, können Kinder Doppelnamen haben, wie auch in D.

Verfasst: 21. Juli 2009 18:17
von Framsidan
Ich glaube nicht dass es ein Problem sein wird Doppelnamen zu haben, sowohl für die Eltern als auch für das Kind

Verfasst: 21. Juli 2009 19:12
von hansbaer
Die Wikipedia gibt da ganz gut Auskunft.

Also: Bindestrichdoppelnamen werden in Schweden seit 1901 nicht mehr vergeben. Ich kenne jemanden, der einen Doppelnamen hat, aber das ist wohl noch aus dieser Zeit vererbt.

Seit 1982 kann ein Ehepartner den Namen des anderen Ehepartners als Mittelname annehmen. Soll heißen: heiratet Agnetha Svensson den Peter Petersson, dann kann er sich Peter Svensson Petersson nennen und sie sich Agnetha Petersson Svensson nennen. Der Name ist aber ohne Bindestrich und nicht vererbbar.

Zur Namensvergabe beim Kind:
"I Sverige finns reglerna om hur man får använda efternamn i 1982 års namnlag (SFS 1982:670). Där står bland annat att om föräldrarna har olika efternamn så får barnet samma efternamn som det närmast föregående födda syskonet, om inget annat anmälts. Finns inget syskon och inget annat anmäls eller om inte faderskapet fastställts inom tre månader efter födelsen så får barnet moderns efternamn."

Doppelname ist also nicht realisierbar.

Damit beide Länder alle Namenswünsche akzeptieren, sollte man also vorher genaue Auskünfte über die Zuständigkeiten und Gültigkeiten einholen oder eben etwas vollkommen unverfängliches wählen :-)

Verfasst: 22. Juli 2009 12:36
von filainu
unsere standesbeamtin hat uns dringend geraten, das mit den Namen dann erst in D zu regeln nicht in Schweden habe aber auch nicht hinterfragt warum

Verfasst: 22. Juli 2009 12:43
von hansbaer
Oben endlich mein kompletter Beitrag - war aus technischen Gründen unsichtbar :-)