rechts tip bei privater vermietung

Antworten
Benutzeravatar
call-a-paella
Beiträge: 69
Registriert: 25. März 2005 00:17
Wohnort: berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Kontaktdaten:

rechts tip bei privater vermietung

Beitrag von call-a-paella »

achtung bei privater vermietung von ferienhäusern

die deutschen gerichte urteilen wie folgt bei vermietung von privat gild das mietrecht das heist wenn schäden oder mängel auftreten zb beispiel unsauberkeit durch den vormieter so hat der vermieter keine möglichkeit den mangel abzu stellen !!!!!! wie zb reisebüros denen muss man eine zeit geben um den mangel abzustellen allso vertraege ändern !!!!

der mieter kann also sofort ausziehen und der vermieter muss die miete zurückzahlen obwohl er keinen einfluss auf den mangel hatte und ihn auch nicht ändern konnte
welch ein gesetzt ! amtsgericht berlin !

auch vorsihct bei kostenlosen zusatzangeboten wie angelboot unsw.

hinweis auf benutzung auf eigene gefahr und das die angegebenen gegenstände zb fahrad nicht bestandteil des mietvertrages sind sondern eine leistung die freiwilig aif eigenes risiko zur verfügung gestellt werden
soweit sie intakt sind

Bild
Advertisement
nightbow
Beiträge: 350
Registriert: 16. Juni 2007 21:21

Beitrag von nightbow »

(gelöscht - sorry leute)
Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 12:55, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Aelve
Beiträge: 523
Registriert: 2. Januar 2007 15:52
Wohnort: 23858 Reinfeld
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Aelve »

Hallo,

Mietrecht bedeutet aber auch, dass die Verträge und auch die Kündigungen schriftlich erfolgen müssen. Wenn also ein Mieter eines Ferienhauses eher abreisen will, weil das Haus nicht sauber ist, dann muß er schriftlich kündigen. Er kann ja Nachbesserung verlangen, falls das Haus verschmutzt ist.

Grüße Aelve
So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.
Benutzeravatar
call-a-paella
Beiträge: 69
Registriert: 25. März 2005 00:17
Wohnort: berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von call-a-paella »

hat der mieter aber in diesem fall nicht gemacht

auch wurde ihm angeboten erneut eine putzfrau zu senden

aber sie waren schon ausgezogen den mann und den kinder hat das haus nicht gefallen .eine treppe nach oben un d kinderzimmer gegenüber der eltern.das war aber bekannt.
ferner waren die kinder generft durch eine 12 std regenfahrt mit dem auto und dann nach ankunft auch noch regen......

das hat die richterin alles nicht interesiert.....
amtsgericht charlottenburg
sie hat sogar was ich verwunderlkich fand 20 minuten mit dme gegnerischen rechtsanwalt vor der verhandlung gesprochen )


dann betititelte sie das als vergleich obwohl wir alle kosten tragen sollten

was ist das für ein vergleich ?!

man weis ja das bei vergleichen die rechtsanwälte mehr verdienen und die richter weniger arbeit haben..
Benutzeravatar
Aelve
Beiträge: 523
Registriert: 2. Januar 2007 15:52
Wohnort: 23858 Reinfeld
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Aelve »

Hallo,

ja, wenn sie sich auf einen Vergleich eingelassen haben, dann ist die Sache wohl gegessen. Normal ist das so, dass der Mieter sofort kündigen muß, wenn ein erheblicher Mangel des Mietobjekts vorhanden ist. Die Kündigung hat nur schrifltich zu erfolgen, sonst ist sie ohnehin ungültig. Dass die Wohnung oder Haus nicht gefällt, entbindet den Mieter nicht von Zahlung der Mietkosten für den Zeitraum des Mietverhältnisses. Natürlich kann er was bemängeln, aber wenn es nur wegen der Sauberkeit war, hätte ja der Vermieter jemanden beauftragen können, das Haus noch zu reinigen.
Ich muß sagen, da hat der RA nicht viel Ahnung gehabt, denn wenn keine schriftliche Kündigung vorlag, hätte der Mieter evtl. einen Mietnachlaß zugesprochen bekommen, mehr aber nicht. Wir hatten den gleichen Fall am Beginn unserer Vermietung in unserem Ferienhaus Älvsered. Ein einzelner Buchender gefiel es bei Ankunft nicht und er reiste am nächsten Tag ab. Er zahlte damals nur 300 Euro pro Woche mit Boot und allem und allen vorherigen und nachherigen Gästen hat das Haus super gefallen, nur ihm scheinbar nicht. Seine Klage wurde abgeschmettert, da er keine schrifltiche Kündigung geschickt hatte und auch ohnehin keine Mängel vorhanden waren beim Haus, wie wir lt. Zeugen beweisen konnten.


Grüße Aelve
So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.
nightbow
Beiträge: 350
Registriert: 16. Juni 2007 21:21

Beitrag von nightbow »

(gelöscht - sorry leute)
Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Aelve
Beiträge: 523
Registriert: 2. Januar 2007 15:52
Wohnort: 23858 Reinfeld
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Aelve »

Hallo nigthbow,

das schwedische Mietrecht kenne ich nicht, aber vielleicht äußern sich noch einige Forumsteilnehmer, die in Schweden wohnen und ein Haus vermieten.
Ich habe mal gehört, dass man Mieter in Schweden, die nicht bezahlen, schneller aus dem Haus bekommt als in Deutschland. Da braucht man keine langwierige Räumungsklage usw. anstrengen und jahrelang auf die Miete verzichten. Ich habe gehört, da kommt die Polizei und setzte den säumigen Mieter raus, wenn die Miete nicht gezahlt wurde. Wie das jedoch praktisch vonstatten geht, weiß ich leider nicht, aber ich habe es von verschiedenen Seiten gehört.

Grüße Aelve
:fahne:
So arbeiten, als könnte man ewig leben. So leben, als müsste man täglich sterben.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste