Seite 3 von 3

Re: Alkohol, ein ungelöstes schwedisches Problem

Verfasst: 24. September 2011 13:55
von Dodo
Moin, das es strikte Regeln in Schweden bezüglich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche gibt finde ich sehr gut. Was ich hier in Deutschland in Bezug auf Flatrate-Saufen sehen musste hat mich sehr betroffen gemacht. Wie ist das eigentlich? Ich kenne aus meinen Besuchen in Schweden Deutsche, die nun in Schweden eine neue Heimat gefunden haben und na ja, sagen wird mal, für private Feste Alkohol von Deutschland nach Schweden bringen. Wie ist die Rechtslage und wie sind die Strafen, sollten sie an der Grenze erwischt werden oder wenn sie gar Alkohol verkaufen?

Re: Alkohol, ein ungelöstes schwedisches Problem

Verfasst: 24. September 2011 19:12
von goteborgcity
Hej Dodo,

Alkohol darf nur zum Eigenbedarf (oder Familie) importiert werden, den man, wenn man über 20 Jahre alt ist, auch nur selbst transportieren darf (kein Auftrag an Freunde). Der Zoll sieht in der Regel eine Grenze (bei Europäern und Import aus Europa) von 10 Litern Schnaps, 20 Liter starken Weinen, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier. Dies ist allerdings eine Richtlinie und kein Gesetz. Im Zweifelsfalle muss man glaubhaft beweisen, dass es sich auch bei dieser Menge um Eigenbedarf handelt.

Der private Verkauf von Alkohol ist in Schweden grundsätzlich strafbar und kann selbst eine Gefängnisstrafe zur Folge haben. Außerdem wird der gesamte Alkohol beschlagnahmt.

Grüsse aus Göteborg

Herbert