Kosten

Skandinavienfreund
Beiträge: 275
Registriert: 12. Juli 2013 08:36
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 29 Mal

Re: Kosten

Beitrag von Skandinavienfreund »

Lukä hat geschrieben:Diese Variante liegt nahe, kann aber zu einigen Schwierigkeiten fuehren.
1. Du bist verpflichtet dein Auto dort anzumelden, wo du wohnst bzw. wo du dich mit deinem Fahrzeug mindestens 185 Tage+/ Jahr aufhältst. Alles andere könnte im unguenstigsten Fall eine Steuerhinterziehung sein. Diese Regelung gilt sogar fuer Dienstfahrzeuge, die im Ausland genutzt werden und eigentlich in Deutschland zugelassen sind.
2. Wenn du dein Auto vor dem Umzug auf deine Familie ummelden wuerdest, bekommst du riesen Probleme, wenn du dann hier dein Auto als Umzugsgut (flyttsak) an-ummelden willst. Das geht nämlich nicht mit einem Auto, das dir nicht, bzw. erst seit kurzem gehört.
3. Autos als Umzugsgut zum eigenen Bedarf "eget bruk" kann man nur innerhalb von 12 Monaten nach Umzug anmelden. Ansonsten wird die Einfuhr teuer, denn dann hält "Tull" auch noch die Hand auf.
4. Sollte es meiner Meinung nach selbstverständlich sein, dort Steuern zu zahlen, wo man meistens die Strassen benutz und die Luft verpestet. Eine Frage des Anstandes ;)

1. Deswegen ja über einen Verwanten laufen lassen. Ob man den irgendwann auf sich anmeldet ... Kann ja nach einiger Zeit auch eine "Schenkung" an dich sein die du dann dort anmeldest.

2. Warum soll ich kein Auto dort anmelden dürfen das ich kürzlich geschenkt bekam. Ist halt ein Geschenk. Ausserdem besteht ja auch die Möglichkeit in einer Finanziellen Engphase mit der Auswanderung kurzweilig das Auto verkaufen zu müssen (in diesem Fall mit einer Rückkaufoption vielleicht z.B. 1€ rechtfertigbar)

3. 12 Monate sind auch eine Überbrückung, allerdings kann ich mit "Umzugsgut" nicht so viel anfangen. Wie ist denn das bei einer Neuanschaffung innerhalb der 12 Monate aus z.B. Deutschland (was das Auto in dem Fall dann ja auch im gebrauchten Zustand währe)? Wie berechnet sich der Tull denn bei einem gebrauchten nach 12 Monaten mit schwedischem Wohnsitz? Gleich wie bei Neuwagen oder gibt es dafür eine Aufschlüsselung?

4. Ermessenssache, dadurch das ich in einem anderen Land meine Steuern bezahle wird mein Auto auch nicht abgasfreundlicher, egal welchen Kraftstoff ich nutze. (Vielmehr müssten dann die Straßenkreuzer und Oldtimer zusätzlich besteuert werden und davon hat Schweden ja genügend.)
Skandinavienfreund
Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.
Advertisement
Große Ferienhaus-Auswahl in Schweden - weitere Infos beim Klicken auf dieses Bild:



Klicke hier und schaue Dir viele beliebte Ferienhäuser in ganz Schweden an

vinbergssnäcka
Beiträge: 949
Registriert: 3. September 2012 11:52
Wohnort: Skruv / Schweden
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 69 Mal
Kontaktdaten:

Re: Kosten

Beitrag von vinbergssnäcka »

@Lukä:

das mit dem Auto als "flyttsak" zu deklarieren beim Ummelden ist eigentlich nur dann interessant, wenn das Auto aus welchen Gründen auch immer, "eigentlich" nicht so ohne weiteres in Schweden durch die Zulassung gehen würde. Da ich mir selber unsicher war, als meine Eltern ihr Womo ummelden wollten hab ich beim transportstyrelsen angerufen und hab mich da beraten lassen. Für ein in der EU zugelassenes Fahrzeug ist die deklaration völlig unnötig. Interessant wird es, wenn es sich zB um einen Oldtimer handelt oder um ein Fahrzeug, was von ausserhalb der EU eingefürt wird....bei "flyttsak" gibt es wenger strenge Regeln für die Zulassung (dies gilt aber ncht für die Sicherheit), allerdings, darf man auch nur ein Fahrzeug als "flyttsak" einführen...
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 2 Gäste