Re: Suche Handwerker 23.9. - 7.10. Nybro/Smaland
Verfasst: 17. Oktober 2012 22:08
Hier wird ein derartiger Blödsinn verfasst dass ich euch einmal auf den Boden der Tatsachen zurueckfuehren möchte.
So sieht es das schwedische Finanzamt
Steuerfreie Einkünfte
Folgende Einkünfte sind für Personen mit Wohnsitz im Ausland steuerfrei:
• Arbeitsentgelt von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Schweden keine Betriebsstätte wie z. B.
eine Werkstatt, ein Büro oder eine vergleichbare Geschäftseinrichtung hat, wenn die vergütete
Beschäftigung von kürzerer Dauer ist als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten;
• Die erstatteten Kosten für die Unterbringung während des Zeitraums der Ausführung der
Tätigkeit/Wahrnehmung der Aufgabe in Schweden;
• Die erstatteten Kosten für die Reise nach und von Schweden zu Beginn und am Ende der
Beschäftigung/Aufgabe;
• Einkommen, für das im Ausland ansässige Künstler, Sportler u. a. besondere Einkommensteuer zu
entrichten haben;
• Arbeitsentgelt von schwedischen Auslands- oder Entwicklungsbehörden (betrifft örtlich angestellte
Personen mit der Staatsangehörigkeit des Beschäftigungslandes);
• Einkünfte, die laut Doppelbesteuerungsabkommen
Ist beim skatteverket alles online abrufbar und klarer Fall.
Kopiert von der hemsida des Skatteverkets auf Deutsch
Framsidan!
Alle Ferienhausbesitzer können ohne Probleme Handwerker aus De mitnehmen und in Naturalien bezahlen, wie zb kostenlose Ferien.
Hätte von dir etwas mehr Kompetenz erwartet.
So sieht es das schwedische Finanzamt
Steuerfreie Einkünfte
Folgende Einkünfte sind für Personen mit Wohnsitz im Ausland steuerfrei:
• Arbeitsentgelt von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Schweden keine Betriebsstätte wie z. B.
eine Werkstatt, ein Büro oder eine vergleichbare Geschäftseinrichtung hat, wenn die vergütete
Beschäftigung von kürzerer Dauer ist als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten;
• Die erstatteten Kosten für die Unterbringung während des Zeitraums der Ausführung der
Tätigkeit/Wahrnehmung der Aufgabe in Schweden;
• Die erstatteten Kosten für die Reise nach und von Schweden zu Beginn und am Ende der
Beschäftigung/Aufgabe;
• Einkommen, für das im Ausland ansässige Künstler, Sportler u. a. besondere Einkommensteuer zu
entrichten haben;
• Arbeitsentgelt von schwedischen Auslands- oder Entwicklungsbehörden (betrifft örtlich angestellte
Personen mit der Staatsangehörigkeit des Beschäftigungslandes);
• Einkünfte, die laut Doppelbesteuerungsabkommen
Ist beim skatteverket alles online abrufbar und klarer Fall.
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Hätte von dir etwas mehr Kompetenz erwartet.