Personennummer ohne Wohnsitz da Fernfahrer,aber wie?

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wintersonne
Beiträge: 13
Registriert: 4. Oktober 2006 16:19

Personennummer ohne Wohnsitz da Fernfahrer,aber wie?

Beitrag von wintersonne »

Hallo
Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe.Mein Mann hat seit dieser Woche Arbeit als Fernfahrer in Norwegen,leben wollen wir aber in Schweden.Da er nun aber keinen festen Wohnsitz hat wie ist das mit der Personennummer?Denn ohne geht ja nichts und wir wollen ein Haus und Auto kaufen.Ich bleibe mit dem Kind aber bis alles klar ist noch in Deutschland.Wie sollen wir das nun machen?
:-thank
Zuletzt geändert von wintersonne am 23. Oktober 2007 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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wintersonne
Beiträge: 13
Registriert: 4. Oktober 2006 16:19

Beitrag von wintersonne »

Das Problem ist,das uns das nötige Kleingeld fehlt und daher ein Kredit in Schweden aufgenommen werden soll
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Michael Andresen
Beiträge: 55
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Beitrag von Michael Andresen »

schwedenelch hat geschrieben:ja, und? dazu brauch man doch keine pn um sein haus zu finanzieren...zumindest wär mir DAS nu völlig neu...dein man hat doch ein einkommen als sicherheit für nen kredit...
Bei der SBAB wurde (jedenfalls 2005) ein Wohnsitz in Schweden gefordert. Und hat man den, dann hat man eine PN.
Bei den anderen Banken mag das anders sein, aber es kann sein, dass man dann dann nicht dieselben Konditionen bekommt, da die Bank ja evtl. Forderungen im Ausland eintreiben muss.
Nun ist Norwegen ja Norden, da sollte es keine Probleme geben eigentlich... was anderes wäre es wohl, wenn ihr in D euren Wohnsitz hättet. Und selbst da habe ich schon von Leuten gehört, bei denen das geklappt hat. Und ansonsten: warum nehmt ihr den Kredit nicht in Norwegen auf?

//M
wintersonne
Beiträge: 13
Registriert: 4. Oktober 2006 16:19

Beitrag von wintersonne »

Danke für den Hinweis und wie sieht es mit dem Autokauf aus? Was braucht man dazu?
Denn ich denke ein Autokauf in Schweden ist günstiger,als bei der Einfuhr 25 Prozent Steuern zu zahlen.
Frederik
Beiträge: 9
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Beitrag von Frederik »

Habe es gerade selbst nachgelesen: ein AUto gilt so lange als neu, so lange es unter 6 Monaten alt ist, oder unter 6000 km gelaufen hat. Ist der Wagen älter oder hat mehr km gelaufen, muss in Schweden keine MOMS bezahlt werden.
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